Zwischenbilanz zum Modellprojekt „Bürgerarbeit“
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Jutta Krellmann, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Katja Kipping, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Jahr 2010 startete die Bundesregierung das Modellprojekt „Bürgerarbeit“. An diesem Programm sollten 160 000 Erwerbslose mit einem Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – Hartz IV) „aktiviert“ und ein Teil dieser schließlich auf 34 000 öffentlich geförderte Arbeitsplätze einmünden. Kritische Sozial- und Arbeitsmarktexperten wiesen von Anbeginn darauf hin, dass dieses Programm den betroffenen Erwerbslosen wenig Perspektiven biete, aber das Potential für eine Verdrängung regulärer Jobs und Lohndumping enthalte (vergleiche Spindler SOZIALE SICHERHEIT 7/2012). Zudem beruht die Bürgerarbeit nicht auf einer freiwilligen Teilnahme, stellt sich vielmehr in den Rechtsrahmen des SGB II und ist damit ein Mittel, um auf die Erwerbslosen Druck mit möglichen Sanktionen auszuüben. Auf die erste Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Jahr 2010 stellte die Bundesregierung klar, dass das „Hauptaugenmerk der „Bürgerarbeit“ auf der Aktivierung“ liegt. „Für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bedeutet dies, dass sie sich damit verpflichten, an den vereinbarten Aktivierungsmaßnahmen teilzunehmen. Bei einer Pflichtverletzung sind die Sanktionsregelungen in § 31 SGB II zu prüfen […] (vergleiche Bundestagsdrucksache 17/2666).
Schon wenige Monate nach der Einführung entzündete sich ein Streit um die tarifliche Bezahlung der Bürgerarbeitsplätze und deren Umgehung mittels Leiharbeit (vergleiche Bundestagsdrucksache 17/6999). Seitdem melden immer wieder Betroffene, dass sie als ausgebildete Fachkräfte zu niedriger Entlohnung auf regulären Arbeitsplätzen eingesetzt werden. Anfang dieses Jahres entschied das Verwaltungsgericht Potsdam in einem Fall, dass Beschäftigte des Arbeitsmarktprogrammes „Bürgerarbeit“ in der Regel nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst zu bezahlen sind (21 K 1480/12.PVL). Ein weiteres, ähnlich lautendes Urteil folgte (ArbG Frankfurt/Oder vom 9. Oktober 2013, Aktenzeichen: 1 Ca 756/13).
Im kommenden Jahr läuft das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ aus. Eine erste Zwischenbilanz sollte möglich sein. Die Bundesregierung hat verschiedende Institute mit einer Evaluierung beauftragt, die erste Zwischenergebnisse vorgelegt haben. Daneben haben die Rosa-Luxemburg-Stiftung Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e. V. und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di eine Regionalstudie gefördert (Wolfgang Richter, Irina Vellay: Bürgerarbeit – Teil der großen Umverteilung? Eine empirische Untersuchung am Beispiel der Stadt Dortmund, Juni 2013), die unter anderem die Probleme der Bürgerarbeit als „außertarifliche Hilfsarbeit ohne Aufstieg“ und die Verdrängung regulärer Beschäftigung thematisiert. Aus all diesen Erfahrungen lassen sich mögliche Schlussfolgerungen für weitere Programme öffentlich geförderter Beschäftigung ziehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden bisher im Rahmen der Bürgerarbeit in wie viel teilnehmenden Jobcentern aktiviert? Wie viele von ihnen gingen anschließend in die Beschäftigungsphase über?
Wie hoch sind die Zahl und der Anteil derjenigen, die bereits in der ersten Projektphase der Aktivierung aus dem Projekt ausgeschieden sind? Was waren die Gründe dafür? Zu welchem Anteil erfolgte die Aufnahme einer ungeförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach der Aktivierung?
Inwiefern erfolgte im Rahmen der Aktivierungsphase eine bedarfsdeckende bzw. nichtbedarfsdeckende Integration auf dem Arbeitsmarkt (bitte entsprechende Daten nennen)?
Inwiefern gibt es Belege dafür, dass an der „Bürgerarbeit“ beteiligte Jobcenter stärker auf eine schnelle Integration setzten als auf eine existenzsichernde Beschäftigung abzielen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Nachhaltigkeit der Beschäftigungsverhältnisse, die während der Aktivierungsphase aufgenommen wurden?
Wie hoch ist die Zahl bzw. der Anteil derjenigen, die in der Aktivierungsphase nicht eine Erwerbstätigkeit aufnahmen, aber trotzdem aus dem Leistungsbezug und der Arbeitslosigkeit ausgeschieden sind? Welche Erklärungen hat die Bundesregierung dafür?
Wie viel Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden in welchen Phasen der Bürgerarbeit aus welchen Gründen sanktioniert? Sofern keine konkreten Zahlen vorliegen, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Sanktionierung von Betroffenen im Rahmen der Bürgerarbeit?
Wie unterscheidet sich die Betreuungsintensität bei dem Modellprojekt Bürgerarbeit gegenüber der herkömmlichen Vermittlung? Welche Angaben kann die Bundesregierung zu möglichen unterschiedlichen Betreuungsschlüsseln machen?
Inwiefern gibt es Anhaltspunkte, dass eine intensivere Betreuung von Betroffenen im Rahmen der Bürgerarbeit ohne die notwendige Aufstockung von Personal in den Jobcentern zu Lasten der Betreuungsintensität der anderen Erwerbslosen im teilnehmenden Jobcenter geht?
Wie lange ist die durchschnittliche Beschäftigungsdauer in der Beschäftigungsphase der Bürgerarbeit? Wie hoch ist die Zahl und der Anteil derjenigen, die folgende Beschäftigungsdauer aufweisen: weniger als drei Monate, drei bis sechs Monate, sechs bis zwölf Monate, zwölf bis 24 Monate, (voraussichtlich) länger?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass ein Bürgerarbeitsplatz in kürzeren Abständen mit mehreren Erwerbslosen besetzt wird? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass Erwerbslosen nur eine kurzfristige Beschäftigung auf Bürgerarbeitsplätzen zugestanden wurde, obwohl von den Betroffenen eine längere Beschäftigung gewünscht wurde und keine Aussicht auf eine andere Beschäftigung bestand?
Zu welchen Anteilen wird in der Bürgerarbeit zu 20 Stunden und zu 30 Stunden gearbeitet? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das in diesen zwei Gruppen erzielte Einkommen?
Inwiefern liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, dass von den Arbeitgebern der Bürgerarbeitsplätze überwiegend nur die seitens des Bundesverwaltungsamtes zur Verfügung gestellten Mittel von 900 Euro (30 Stunden) bzw. 600 Euro (20 Stunden) zur Entlohnung verwandt (mit Sozialversicherungsbeiträgen 1 080/720 Euro) und darüber hinaus keine weiteren Mittel aufgebracht werden? Sofern andere Mittel zur Kofinanzierung aufgebracht werden, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über deren Höhe und Herkunft?
Welche Angaben kann die Bundesregierung derzeit zur tariflichen Bezahlung bei der Bürgerarbeit machen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Urteilen des Verwaltungsgerichtes Potsdam vom 15. Januar 2013 (21 K 1480/12.PVL) und ähnlich des Arbeitsgerichtes Frankfurt/Oder vom 9. Oktober 2013 (1 Ca 756/13), wonach von kommunalen Arbeitgebern geschaffene, subventionierte Arbeitsplätze im Rahmen des Modellprojekts „Bürgerarbeit“ den Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unterliegen?
Hat die Bundesregierung dieses Urteil zum Anlass genommen, seitens des Bundesverwaltungsamtes oder anderen Behörden eine Überprüfung der Bürgerarbeitsplätze hinsichtlich ihrer tariflichen Bezahlung vorzunehmen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern gilt nach Ansicht der Bundesregierung das Urteil auch für Tarifverträge außerhalb des öffentlichen Dienstes, beispielsweise bei Krankenhäusern in privater Trägerschaft, Bereichen in kirchlicher Trägerschaft oder Träger freier Jugendarbeit?
Sind Bürgerarbeitsplätze in nachgelagerten Behörden und Einrichtungen des Bundes eingerichtet worden? Wenn ja, wie viele, wo, und ist hier eine tarifliche Zahlung gesichert?
Hat die Bundesregierung inzwischen Erkenntnisse über das Ausmaß von Arbeitnehmerüberlassung in der Bürgerarbeit? Wenn ja, welche? Wenn nein, wird dies bis zum Ende des Programms der Fall sein?
Wie hoch ist die Zahl und der Anteil der Betroffenen, die im Programm „Bürgerarbeit“ einen Arbeitsplatz in der Beschäftigungsphase besetzen und zugleich aufstockende Leistungen nach dem SGB II erhalten? Lässt sich dieser Umstand nach Haushaltstypen, insbesondere nach Singlehaushalten differenzieren?
Was sind die häufigsten Einsatzgebiete für Bürgerarbeit? Inwiefern sind diese im Bereich des öffentlichen Dienstes angesiedelt?
Was sind die häufigsten Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsfelder, die im Rahmen der Bürgerarbeit ausgeübt werden? Inwiefern unterscheiden sich diese von den Tätigkeitsfeldern, die bisher im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten oder anderer Beschäftigungsprogrammen bedient wurden? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das mögliche Problem der Verdrängung oder Ersetzung regulärer Beschäftigung durch Bürgerarbeit?
Wie wird das Kriterium der Zusätzlichkeit in der Praxis kontrolliert? Finden Begehungen vor Ort statt?
In welchem Ausmaß wurden Bürgerarbeitsplätze im Umfeld von Tafeln und Sozialkaufhäusern eingerichtet?
Wie gliedern sich die in der „Bürgerarbeit“ beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Anzahl und dem Anteil nach beschäftigt – in Gemeinden, Städten oder Kreisen, per Arbeitnehmerüberlassung durch eine kommunale Beschäftigungsgesellschaft bei einer Kommune, bei Trägern, Vereinen oder Stiftungen, sonstige auf?
Wie gliedern sich die Arbeitgeber auf, die Bürgerarbeitsplätze anbieten bzw. wahrnehmen (bitte nach verschiedenen Wohlfahrtsorganisationen, kommunalen Beschäftigungsträgern und anderen Arbeitgebern differenzieren)?
Wie verteilen sich die bewilligten Bürgerarbeitsstellen auf die verschiedenen Träger auf ? Was sind die, gemessen an der Zahl der bewilligten Stellen, 20 größten Träger, und wie hoch ist bei diesen jeweils der Stellenumfang?
Inwiefern kann die Bundesregierung die Einschätzung bestätigen, dass Beschäftigungsträger mit den neuen Bürgerarbeitsplätzen den Rückgang der Förderung durch Ein-Euro-Jobs kompensieren? Gibt es Fälle, in denen Arbeiten, die vormals im Rahmen von Ein-Euro-Jobs erledigt wurden, nun als Bürgerarbeit weitergeführt werden?
Wie viel Geld ist bisher im Rahmen der Bürgerarbeit abgeflossen (bitte, sofern möglich, für die einzelnen Jobcenter mit Soll und Ist angeben)?
In welchem Umfang wurden Dritte für das begleitende Coaching einbezogen, bzw. welche Jobcenter haben das begleitende Coaching selbst angeboten, in welchem Umfang wurde es in Anspruch genommen, und welche Mittel standen dem jeweiligen Jobcenter dafür zur Verfügung?
Wie viele Beschäftigte sind in den einzelnen Kommunen nach der Beschäftigungsphase in sozialversicherungspflichtige Jobs übernommen worden, und wie hoch ist der Anteil derer, die wieder in den Leistungsbezug zurückgekehrt sind?