Wettbewerbspakt und soziale Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion
der Abgeordneten Alexander Ulrich, Andrej Hunko, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Thomas Nord, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die gegenwärtige Phase der Krisenpolitik der Europäischen Union ist geprägt von Bestrebungen, die europäische Integration zu vertiefen. Unter anderem soll die wirtschaftspolitische Koordination durch die Einführung eines „Wettbewerbspaktes“ ausgebaut werden. Die beteiligten Länder sollen sich in bilateralen Verträgen mit der Europäischen Kommission zu wettbewerbsorientierten Reformen verpflichten. Die rechtliche Verankerung dieser Verträge ist bisher ebenso unklar wie die Mechanismen, die die Mitgliedsländer zum unterzeichnen der Verträge und der damit verbundenen Kompetenzübertragung an die Europäische Kommission bewegen sollen.
Auch über die Ausgestaltung der „sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion“ wird auf der Ebene der Europäischen Union diskutiert. Basis der Diskussion ist eine Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Kommission (COM(2013) 690), in dem vorgeschlagen wird, sozialpolitische Indikatoren einzuführen und mehr Koordinierung zu erreichen, aber auf die Umsetzung verbindlicher sozialpolitischer Regeln auf der Ebene der Europäischen Union vorläufig zu verzichten.
Es ist ein erklärtes Ziel des Europäischen Rates und der Bundesregierung, im Dezember Entscheidungen zu fällen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Elemente demokratischer Legitimierung und Kontrolle hält die Bundesregierung für geeignet und angemessen, nachdem das Bundeskanzleramt in seinem Bericht über den EU-Gipfel vom 24./25. Oktober 2013 schreibt, dass die verstärkte wirtschaftspolitische Koordinierung auf einer „starken demokratischen Legitimität“ beruhen müsse?
Welche Mechanismen und Vereinbarungen sollten nach Auffassung der Bundesregierung etabliert werden, um die Mitgliedstaaten dazu zu bewegen, vertragliche Vereinbarungen zur stärkeren wirtschaftspolitischen Koordination zu unterzeichnen?
Ist eine Änderung der vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union im Sinne einer stärkeren wirtschaftspolitischen Koordination innerhalb der Eurozone nach Einschätzung der Bundesregierung politisch durchsetzbar?
Wäre es für die Bundesregierung auch eine Option, den Wettbewerbspakt „analog zum Fiskalpakt“ (Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beim Weltwirtschaftsforum in Davos) neben bestehendem EU-Recht völkerrechtlich zu etablieren?
Warum stellen sich für die Bundesregierung die Fragen nach der rechtlichen Umsetzung des Wettbewerbspaktes erst nach dem EU-Gipfel im Dezember 2013 (Antwort auf die Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/27), obwohl Vertragsänderungen nur einstimmig möglich und daher politische Blockaden nicht unwahrscheinlich sind?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Ebene der Europäischen Union und/oder in der Bundesregierung Überlegungen, die Unterzeichnung vertraglicher Vereinbarungen zur stärkeren wirtschaftspolitischen Koordination zur Voraussetzung für Kreditlinien aus Mitteln des Europäischen Stabilitätsmechanismus zu machen?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu diesem Ansatz?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur von Jeroen Dijsselbloem vorgeschlagenen Koppelung der Reformverträge an das bestehende Defizitverfahren (u. a. Interview im Handelsblatt vom 22. November 2013)?
Wird es nach aktuellem Verhandlungsstand ein neues Budget auf einer Eurozonen-Ebene im Zusammenhang mit dem geplanten Solidaritätsmechanismus geben?
Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung die demokratische Kontrolle über dieses Budget hergestellt werden?
Welches Volumen sollte dieses Budget nach Auffassung der Bundesregierung haben?
Wer sollte es nach welchem Schlüssel speisen?
Sollten die vertraglichen Vereinbarungen nach Auffassung der Bundesregierung vor allem dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit der Eurozone insgesamt zu erhöhen, oder erwartet sie auch einen Abbau der Unterschiede in der Wettbewerbsfähigkeit und damit der existierenden makroökonomischen Ungleichgewichte?
Gibt es im Kontext der Debatte um die „soziale Dimension“ auf der Ebene der Europäischen Union aktuelle Vorschläge, die neben der Etablierung neuer Indikatoren und eine Verstärkung der sozialpolitischen Koordination auch Elemente der verbindlichen „hard laws“ enthalten?
Falls ja, welche sind das, und wie positioniert sich die Bundesregierung dazu?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Migrationsströme innerhalb der Eurozone seit dem Jahr 2007 verändert – insbesondere zwischen den besonders hart von der Krise betroffenen südeuropäischen Ländern und Deutschland?
Welche weiteren Veränderungen erwartet die Bundesregierung für den Fall einer konsequenten Umsetzung der Vorschläge zur Arbeitsmobilität gemäß der Kommissionsmitteilung zur Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion (COM(2013) 690, Abschnitt 4)?