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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Aktivitäten von US-Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland

Zahlenangaben zu US-Beamten bestimmter insbes. dem Department of Homeland Security nachgeordneter US-Behörden an deutschen Flughäfen und Häfen sowie Dienststellen in Deutschland, Rechtsgrundlagen und Befugnisse, &quot;no-board-Anweisungen&quot; und Zusammenarbeit mit Bundespolizei und Zoll, Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung oder Amtsanmaßung, Namenslisten betr. Einreiseverbote in die USA; Festnahme eines estnischen Staatsangehörigen A.S. am Flughafen Frankfurt<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.12.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/12202.12.2013

Aktivitäten von US-Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kersten Steinke, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In Häfen und auf Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten Dutzende Sicherheitsbeamtinnen und Sicherheitsbeamte von US-Behörden, die meist dem US-Heimatschutzministerium (Departement of Homeland Security) angegliedert sind. Offiziell dient ihr Einsatz der Terrorismusabwehr und der Bekämpfung schwerer Verbrechen. „Neben CIA und NSA operieren hierzulande mehr als 50 Mitarbeiter des Secret Service, des US-Heimatschutzministeriums, der US-Einwanderungs- und Transportbehörden. Sie genießen diplomatische Immunität und haben Befugnisse, die denen deutscher Polizisten und Zöllner nahekommen. Sie entscheiden, wer ins Flugzeug steigen darf, welcher Container auf welches Schiff geladen wird – und im Zweifel nehmen sie offenbar sogar Menschen fest.“ (www.sueddeutsche.de).

Nach Angaben der Bundesregierung operierten im Jahr 2011 75 Bedienstete des US-Heimatschutzministeriums und der ihm angegliederten Behörden in der Bundesrepublik Deutschland, von denen 50 einen Diplomatenstatus besaßen (Bundestagsdrucksache 17/6654).

In den Häfen von Hamburg und Bremerhaven sind Beamtinnen und Beamte des US-Heimatschutzministeriums stationiert, die den deutschen Zoll offenbar aufgrund geheimdienstlicher Erkenntnisse auf Schiffscontainer hinweisen, die untersucht werden sollen. An deutschen Flughäfen entscheiden US-Beamte anhand von schwarzen Listen von US-Behörden, wer seine Reise in die USA antreten darf. Die No Fly, Selectee List und Terrorist Watchlist umfassen nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ fast eine Million Namen. Die Kriterien für das Zustandekommen dieser Listen sind auch den Fluggesellschaften nicht bekannt, die den Empfehlungen der US-Beamten für eine Boarding-Verweigerung in der Regel folgen, da sie andernfalls Sanktionen durch die USA befürchten. Identifizieren können die US-Behörden unerwünschte Reisende durch den direkten Zugriff auf die Buchungssysteme der Fluggesellschaften.

Beamte des Secret Service erklärten laut Augenzeugen am 3. März 2008 auf dem Frankfurter Flughafen dem aus Tallin kommenden estnischen Staatsbürger A. S. am Gate zu einem Urlaubsflug nach Bali, er sei festgenommen. Anschließend nahm die zugezogene Bundespolizei den in den USA wegen Kreditkartenbetruges gesuchten Hacker mit dem Pseudonym „Jonny Hell“ regulär fest. Zu diesem Zeitpunkt lag kein internationaler Haftbefehl gegen A. S. vor, ein US-Haftbefehl wurde erst einige Tage später nachgeliefert „Ein Aufgriff durch Mitarbeiter von ausländischen Stellen fand nicht statt“, leugnete das Bundesministerium des Innern auf Pressenachfragen anschließend die Beteiligung des Secret Service an A. S. Festnahme. Obwohl seine Festnahme rechtsstaatlich zweifelhaft war, wurde A. S. an die USA ausgeliefert, und dort im Jahr 2012 zu sieben Jahren Haft verurteilt (www.spiegel.de; www.sueddeutsche.de).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den in der „Süddeutschen Zeitung“ genannten Aktivitäten von Beamtinnen und Beamten von US-Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland?

2

Wie viele Beamtinnen und Beamte der folgenden US-Behörden operieren nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Flughäfen und Häfen

a) Departement of Homeland Security (DHS) insgesamt,

b) Customs and Border Protection (CBP),

c) Secret Service (USSS),

d) Immigration and Customs Enforcement (ICE),

e) Transportation Security Administration (TSA),

f) Coast Guard (USGC),

g) Citizenship and Immigration Service (USCIS),

h) Office of Policy,

i) Federal Emergency Management Agency (FEMA),

j) Federal Law Enforcement Training Center (FLETC),

k) National Protection and Programs Directorate (NPPD),

l) Office of Policy oder

m) sonstige (bitte bennenen)?

3

Wie viele dieser US-Beamtinnen und Beamten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über diplomatische Immunität?

4

Auf welcher rechtlichen Grundlage und aufgrund welcher internationalen Abkommen sind Beamtinnen und Beamte des Secret Service, des Heimatschutzministeriums, der Einwanderungsbehörde und der Transportbehörde der USA nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland stationiert?

5

Über welche Befugnisse verfügen die genannten US-Beamtinnen und Beamten von US-Sicherheitsbehörden offiziell in der Bundesrepublik Deutschland?

6

Welche, wann, und zwischen wem geschlossenen Verträge und Abkommen regeln die Zusammenarbeit zwischen den in Deutschland stationierten Bediensteten von US-Sicherheitsbehörden und deutschen Behörden?

7

In welchem Ausmaß kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung vor, dass Angehörige von US-Behörden an deutschen Flughäfen

a) die Fluggesellschaften auffordern, bestimmte Passagiere nicht zu befördern,

b) die Bundespolizei verständigen, um ihnen Hinweise auf aus ihrer Sicht verdächtige Reisende zu geben?

8

Wie vielen Passagieren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit 2001 die Beförderung aufgrund von Hinweisen der US-Behörden verweigert, und wie viele wurden aufgrund von Informationen der US-Behörden an Flughäfen von der Bundespolizei festgenommen?

9

Welche Dienststellen, Stützpunkte und Büros der genannten US-Behörden existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland (bitte Ort und Bezeichnung angeben)?

a) An welchen zivilen Häfen und auf welchen Flughäfen der Bundesrepublik Deutschland bestehen Büros oder Stützpunkte von welchen US-Sicherheitsbehörden unter welcher Bezeichnung?

b) In welchen diplomatischen Einrichtungen der USA befinden sich Dienststellen dieser Behörden?

c) Über welchen rechtlichen Status verfügen diese Büros jeweils?

10

Inwieweit und in welcher Form arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung die in Deutschland stationierten Beamtinnen und Beamten der genannten Behörden mit deutschen Behörden wie Polizei und Zoll zusammen?

11

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass an deutschen Häfen stationierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von US-Sicherheitsbehörden „Tipps gäben, in welche Schiffscontainer deutsche Zöllner doch bitte einmal genauer reinschauen sollten“ und „entscheiden […] welcher Container auf welches Schiff geladen wird“ (www.sueddeutsche.de)?

a) Inwieweit und auf welcher rechtlichen und gesetzlichen Grundlage sind deutsche Behörden angehalten oder verpflichtet, solchen „Tipps“ von US-Beamtinnen und Beamten zur Kontrolle von Containern nachzugehen?

b) Aufgrund welcher Befugnisse und in welchen Fällen können in der Bundesrepublik Deutschland stationierte US-Beamtinnen und US-Beamte Entscheidungen über die Verladung von Containern auf Schiffe treffen?

c) Inwieweit sind Empfehlungen von in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Angehörigen US-Behörden, bestimmte Container nicht zu verladen, für deutsche Behörden bindend?

12

In welchen Fällen ist hoheitliches Handeln von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von US-Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland zulässig?

a) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen sich US-Sicherheitsbeamtinnen und US-Sicherheitsbeamte in der Bundesrepublik Deutschland zu Unrecht hoheitliches Handeln anmaßten, und wenn ja, welche?

b) Inwieweit sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen von dritter Seite gegen Angehörige von US-Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland der Vorwurf der Amtsanmaßung erhoben oder deswegen Ermittlungen eingeleitet wurden?

13

Wie viele und welche Ermittlungsverfahren gegen in der Bundesrepublik Deutschland stationierte Beamtinnen und Beamte von US-Sicherheitsbehörden wegen Freiheitsberaubung sind der Bundesregierung bekannt, und mit welchem Ergebnis endeten diese Verfahren nach ihrer Kenntnis?

14

Welche Listen von US-Sicherheitsbehörden mit Personen, denen eine Einreise in die USA verboten oder nur unter Auflagen gestattet wird, sind der Bundesregierung bekannt?

a) Nach welchen Kriterien werden diese Listen nach Kenntnis der Bundesregierung erstellt?

b) Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Listen jeweils genannt?

c) Wie viele deutsche Staatsbürger befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf derartigen US-Listen?

d) Inwieweit sind diese Listen für Fluggesellschaften außerhalb der USA bindend?

e) Inwieweit sind der Bundesregierung Fälle von Sanktionen oder Sanktionsdrohungen von Seiten der US-Behörden gegen Fluggesellschaften bekannt geworden, die entsprechende Weisungen oder Empfehlungen von US-Sicherheitsbeamtinnen und US-Sicherheitsbeamten für Flugverbote nicht umsetzen wollten?

15

Gab es von Seiten der Bundesregierung oder deutscher Behörden Anfragen an die USA, um Einblick in diese Listen zu nehmen oder diese Listen ausgehändigt zu bekommen, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?

16

Wurden im Falle des am 3. März 2008 auf dem Frankfurter Flughafen festgenommenen estnischen Staatsbürgers A. S. die Aufnahmen der Videoüberwachung ausgewertet, um festzustellen, ob und inwieweit in die Festnahme vor Ort US-Agenten des Secret Service verwickelt waren und ob sich diese der Anmaßung von Hoheitsrechten schuldig gemacht haben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Berlin, den 29. November 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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