Anstehende Entscheidung zur „europäischen Drohne“ auf dem EU-Gipfel im Dezember 2013
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Dr. Andre Hahn, Inge Höger, Stefan Liebich, Niema Movassat, Kersten Steinke, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 19. und 20. Dezember 2013 wird sich der EU-Gipfel zur weiteren „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ positionieren. Dort soll der künftige Einsatz von Drohnen im militärischen und nichtmilitärischen Bereich entschieden werden, berichtet die „WIENER ZEITUNG“ (26. September 2013) über eine Aussage des Vorsitzenden des EU-Militärkomitees, General Patrick de Rousiers. Demnach gehe es um „unbemannte Luftfahrzeuge im Kampf“ sowie ihre Nutzung für Kampfeinsätze der Europäischen Union. Auch solle die Europäische Union entscheiden, ob Drohnen auch zur Grenzüberwachung genutzt werden sollen. Entsprechende Forschungsprojekte, etwa zur Einbindung in das neue Grenzüberwachungssystem EUROSUR, haben dies bereits technisch und organisatorisch vorbereitet (Telepolis, 13. Mai 2013). Patrick de Rousiers erklärt weiterhin, seitens der EU-Staaten gebe es die Bereitschaft, Gruppen von „Drohnen-Anwendern“ festzulegen.
Auf dem Gipfel geht es um die Frage, ob sich die Europäische Union auf die gemeinsame Entwicklung einer Drohne der „MALE“-Klasse (MALE = Medium Altitude Long Endurance) einigen kann. Das Projekt firmiert unter dem Titel „europäische Drohne“ und scheiterte nach Kenntnis der Fragesteller bislang unter anderem an einer fehlenden Zusage von Regierungen der Mitgliedstaaten, nach Ende der Entwicklungsphase entsprechende Drohnen zu kaufen. Die Konzerne bemängelten in der Vergangenheit, ohne eine Abnahmegarantie keine Gelder in Forschungen stecken zu können.
Bislang gab es im Wesentlichen zwei konkurrierende Vorhaben: Zum einen organisieren sich die Rüstungskonzerne BAE Systems (Großbritannien) und Dassault (Frankreich) zur Forschung und Entwicklung der Drohne „Telemos“. Ein anderes Konsortium unter Führung des EADS-Konzerns (EADS = European Aeronautic Defence and Space Company) versuchte indes, eine „europäische Drohne“ unter dem Namen „Talarion“ einzufädeln. Hierzu hatte EADS bereits eine Kooperation mit der italienischen Firma Alenia Aermacchi sowie Turkish Aerospace Industries angebahnt. Mittlerweile wird das Projekt „Talarion“ als „Future European MALE“ (FEMALE) weiterverfolgt, das um etwa ein Drittel größer als die „Talarion“ skaliert sein soll. Inzwischen wurde bekannt, dass in den Verhandlungen zu einer „Großen Koalition“ zwischen der CDU, CSU und SPD eine Einigung erzielt wurde, wonach statt der Beschaffung von israelischen oder US-amerikanischen Kampf- oder Überwachungsdrohnen eine „europäische Lösung“ bevorzugt würde (NETZPOLITIK, 14. November 2013). An den Verhandlungen waren auch Staatssekretäre des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) beteiligt.
In einem Papier der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) vom 15. Oktober 2013 wird auch von der Vorsitzenden eine europäische MALE-Drohne gefordert (http://eeas.europa.eu/statements/docs/2013/131015_02_en.pdf). Diese könnte auch im zivilen Bereich genutzt werden. Die Europäische Union solle sich hierfür insbesondere das Forschungsrahmenprogramm „Horizon 2020“ zunutze machen. Angekündigt wird eine „öffentlich-private Partnerschaft“ zwischen Europäischer Kommission, EDA, Mitgliedstaaten und „der Industrie“.
Zur Entscheidung über eine „europäische Drohne“ hatte der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, bereits seit längerem Lobbyarbeit für EADS gemacht (FOCUS Online, 3. August 2012). Der EADS Cassidian-Chef Bernhard Gerwert kam laut eigener Auskunft hierzu am 10. Dezember 2012 mit dem Bundesminister zu einem Vier-Augen-Gespräch zusammen. EADS habe laut dem Staatssekretär im BMVg Stéphane Beemelmans „sehr intensiv bei mir lobbyiert oder geworben“ für das Projekt (stern.de, 31. Juli 2013). Später habe sich Bernhard Gerwert bei ihm für die Unterstützung bedankt. Nach eigenen Angaben wirbt der Bundesverteidigungsminister seit Monaten für noch mehr europäische Anstrengungen: Auf seine Initiative hin befasse sich demnach die EDA mit der Thematik (bmvg.de, 31. Juli 2013). Gespräche habe er dazu auch mit der Europäischen Kommission und der Repräsentantin des zivil-militärischen Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) geführt.
Zur Vorbereitung einer gemeinsamen Position zu einer „europäischen Drohne“ befasste sich auch ein Treffen der EU-Verteidigungsminister am 19. November 2013 mit der Thematik einer „europäischen Drohne“ (DefenseNews, 14. November 2013). Weitere Tagesordnungspunkte seien der Start neuer Programme und „Roadmaps“ zu unbemannten Systemen. Eine „europäische Lösung“ könne dadurch für die Jahre 2020 bis 2025 anvisiert werden. „DefenseNews“ zitiert eine ungenannte Quelle, wonach die Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Griechenlands, Italiens, der Niederlande, Polens und Spaniens eine Absichtserklärung (letter of intent) unterzeichnen wollen, um eine „European MALE RPAS User Community” einzurichten. Ähnlich hatte sich bereits der deutsche Bundesverteidigungsminister geäußert. Ressourcen würden gebündelt und Erfahrungen geteilt; gleichzeitig könnten gemeinsame Standards erarbeitet werden. Laut „DefenseNews“ würden aber gleichzeitig Deutschland, Österreich, Belgien, Tschechien, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien ein Programm zur Integration von Drohnen in den allgemeinen Luftraum verfolgen. Neben gesetzlichen Verfahren müssten hierfür aber insbesondere Ausweichverfahren entwickelt werden. Ebenfalls von den Verteidigungsministern geplant sei deshalb eine „politische Erklärung“ zu Zertifizierung und Lufttüchtigkeit. Zivile Anwendungen könnten dabei von zivilen Forschungen bzw. umgekehrt profitieren. Die Europäische Kommission finanziert hierzu im Rahmen ihrer Strategie „Towards a European strategy for the development of civil applications of Remotely Piloted Aircraft Systems“ entsprechende Forschungen. Mehrere EU-Einrichtungen, Konzerne und Institute sind im „Single European Sky Air Traffic Management Research“ (SESAR) zusammengeschlossen, das als „technologische Säule des europäischen Vorhabens zur Einführung eines Einheitlichen Europäischen Luftraumes (SES)“ gilt (Bundestagsdrucksache 17/12136). Deutschland ist Mitglied im zivil-militärischen „Komitologieausschuss für den Einheitlichen Europäischen Luftraum“ (Bundestagsdrucksache 17/14652) und entsendet einen Vertreter des BMVg sowie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Öffnung des Luftraumes über den EU-Mitgliedstaaten für Drohnen war für das Jahr 2016 anvisiert.
Die Fraktion DIE LINKE. steht für die streng zivile Nutzung von unbemannten Plattformen. Wir fordern deshalb die sofortige Reißleine für alle großen Drohnenprojekte der Bundesregierung und der Europäischen Union. Dies gilt für eine Bewaffnung ebenso wie für die Überwachung oder Spionage.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Inwieweit stehen Drohnen beim EU-Gipfel zur weiteren „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ auf der Agenda, welche Diskussionen sollen geführt und welche Entscheidungen getroffen werden?
a) Wie haben sich welche Behörden der Bundesregierung diesbezüglich in die Vorbereitung des Gipfels eingebracht?
b) Welche Papiere wurden hierzu verfasst, an wen waren diese gerichtet, und wer arbeitete daran mit?
c) Was ist damit gemeint, wenn auf dem Gipfel Gruppen von „Drohnen-Anwendern“ festgelegt werden sollen (WIENER ZEITUNG vom 26. September 2013), und wie könnten sich diese nach Ansicht der Bundesregierung konfigurieren?
d) Inwieweit sind auch die NATO-Einrichtungen AGS Management Agency (NAGSMA), Board of Directors (BoD) der AGS Management Organisation (NAGSMO), die Joint Capability Group Unmanned Aircraft Systems (JCGUAS) oder Integrated Project Team (IPT) für die Airspace Integration von HALE in die Vorbereitung des EU-Gipfels involviert?
Wie wird sich die Bundesregierung beim EU-Gipfel hinsichtlich des künftigen Einsatzes von Drohnen im militärischen und nichtmilitärischen Bereich positionieren, und welche Vorschläge werden gemacht?
Wie steht die Bundesregierung zur Frage der Nutzung unbemannter Luftfahrzeuge in Kampfeinsätzen (auch der Europäischen Union), und welche Haltung wird sie hierzu vortragen?
Welche konkreten Vorschläge zur Umsetzung der Haltung wird sie beim Gipfel einbringen?
Wie wird sich die Bundesregierung hinsichtlich der Nutzung von Drohnen auch zur Grenzüberwachung positionieren?
a) Inwieweit sollen bei dem Gipfel auch Ergebnisse entsprechender EU-Forschungsprojekte, etwa zur Einbindung in das neue Grenzüberwachungssystem EUROSUR, thematisiert oder auf deren Grundlage entschieden werden?
b) Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung, inwiefern Italien Drohnen des Typs „Reaper“ zur Migrationskontrolle über dem Mittelmeer einsetzt (auch über die Mitarbeit von Italien und Libyen in der Grenzsicherungsmission EUBAM Libyen)?
Welche Position wird die Bundesregierung hinsichtlich der gemeinsamen Entwicklung einer Drohne der „MALE“-Klasse als „europäische Drohne“ einnehmen?
a) Welche Gespräche hat der Bundesverteidigungsminister hierzu seit September 2013 mit der Europäischen Kommission, der EDA oder dem zivilmilitärischen Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) geführt?
b) Welche Mitteilungen mit welchem Inhalt haben Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien nach Kenntnis der Bundesregierung im Hinblick auf den Gipfel verfasst?
c) Inwiefern wird die Bundesregierung vorschlagen, an einem etwaigen Konsortium zur Entwicklung einer „europäischen Drohne“ auch EADS zu beteiligen, und wie begründet sie dies?
d) Inwiefern wird sie auf dem Gipfel bzw. im Rahmen von dessen Vorbereitung auch das von EADS geplante „Future European MALE“ thematisieren?
Inwiefern hat es auch nach dem 10. Dezember 2012 „Vier-Augen-Gespräche“ oder sonstige Kontakte mit EADS auf Ebene der Staatssekretäre bzw. deren Abteilungen hinsichtlich des Projekts „FEMALE“ gegeben?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Papier der Europäischen Verteidigungsagentur vom 15. Oktober 2013, wonach eine europäische MALE-Drohne auch im zivilen Bereich genutzt werden könnte?
a) Inwieweit hat sie selbst zum Zustandekommen des Papiers beigetragen?
b) Welche Vorhaben zur Entwicklung einer „europäischen Lösung“ könnten nach Ansicht der Bundesregierung im Forschungsrahmenprogramm „Horizon 2020“ entwickelt werden?
c) Was ist mit dem Vorschlag der EDA gemeint, eine „öffentlich-private Partnerschaft“ zwischen Europäischer Kommission, EDA, Mitgliedstaaten und „der Industrie“ einzurichten, und wie hat sich die Bundesregierung hierzu bislang positioniert?
Worum handelt es sich beim „Steering Board mandate“ vom April 2013 der EDA (Ratsdokument 15263/13), und inwieweit hat die Bundesregierung hieran mitgewirkt?
Mit welchem Inhalt und Ergebnis standen Drohnen beim Treffen der EU-Verteidigungsminister am 19. November 2013 auf der Agenda, welche Diskussionen wurden geführt und welche Entscheidungen oder Verabredungen getroffen?
a) Wie haben sich welche Behörden der Bundesregierung diesbezüglich in die Vorbereitung des Treffens eingebracht?
b) Welche Papiere wurden hierzu verfasst, an wen waren diese gerichtet, und wer arbeitete daran mit?
c) Welche weiteren Programme und „Roadmaps“ zu unbemannten Systemen wurden diskutiert?
Welcher Ausblick zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit einer „europäischen Lösung“ wurde beim Treffen der EU-Verteidigungsminister am 19. November 2013 diskutiert, und hält die Bundesregierung die Aussagen für realistisch (bitte begründen)?
a) Welche Diskussionen hinsichtlich der Verteilung von Entwicklungskosten für eine „europäische Drohne“ wurden geführt, und welche Verabredungen wurden getroffen?
b) Welche Diskussion zu bewaffneten Fähigkeiten wurden geführt?
c) Welche Position nahm die Bundesregierung hierzu ein?
d) Wie wurde dies seitens der anderen Beteiligten kommentiert?
Worum handelt es sich beim „letter of intent“, den laut Medienberichten angeblich die Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Griechenlands, Italiens, der Niederlande, Polens und Spaniens unterzeichnet haben bzw. unterzeichnen wollen?
a) Worin bestünde die Zielsetzung einer demnach ebenfalls anvisierten „European MALE RPAS User Community“?
b) Welche Vorschläge haben welche Behörden der Bundesregierung hierzu gemacht?
Inwiefern fühlt sich die Bundesregierung politisch weiterhin an die „Declaration of Intent“ mit Frankreich zur gemeinsamen Entwicklung eines MALE UAS gebunden (Bundestagsdrucksache 17/14776)?
Vor dem Hintergrund, dass im Februar 2012 die Regierungen Großbritanniens und Frankreichs mit Verweis auf das Lancaster House Agreement von 2010 feststellten, „our planned cooperation on UAS within a long term strategic partnership framework (is) aimed at building a sovereign capability shared by our two countries“, und es über die Teilnahme Großbritanniens an dem jetzt von Deutschland und Frankreich thematisierten Projekt auch im Nachgang zum Verteidigungsministertreffen am 19. November 2013 widersprüchliche Informationen gibt, fragen wir die Bundesregierung, was die Erkenntnisse der Bundesregierung über die Haltung Großbritanniens zum deutsch-französischen Vorstoß sind?
In welchem Maße ist BAE Systems beim Zustandekommen des jetzigen Vorschlags involviert?
Aus welchem Grund hatte sich der Bundesverteidigungsminister im Mai 2013 „eigeninitiativ mit einem Schreiben an die Europäische Kommission gewandt“ und einen „Meinungsaustausch über gemeinsame Rahmenbedingungen der Zulassung von UAS in Europa und über die Integration von UAS in den kommenden Einheitlichen Europäischen Luftraum“ anzuregen, und was hat sich daraus bis heute ergeben (Bundestagsdrucksache 17/14776)?
Auf welchen „diversen Ebenen zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und europäischen Einrichtungen“ waren Zulassungsfragen einer „europäischen Drohne“ seit Januar 2013 „regelmäßig Gegenstand von Gesprächen“ (Bundestagsdrucksache 17/14776)?
Worum handelt es sich bei dem Programm zur Integration von Drohnen in den allgemeinen Luftraum, das laut „DefenseNews“ Deutschland, Österreich, Belgien, Tschechien, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien gleichzeitig verfolgen?
Inwiefern trifft es zu, dass von den entsprechenden Verteidigungsministern geplant sei, eine „politische Erklärung“ zu Zertifizierung und Lufttüchtigkeit zu veröffentlichen, und welchen Inhalt soll diese haben?
Welche Sitzungen des zivil-militärischen „Komitologieausschusses für den Einheitlichen Europäischen Luftraum“ haben in den Jahren 2012 und 2013 stattgefunden, wer nahm daran jeweils teil, und welche Tagesordnung wurde behandelt?
Welche Treffen der Joint Capability Group Unmanned Aircraft Systems (JCGUAS) sowie ihrer Arbeitsgruppe „Flight in Non-Segregated Airspace Working Group“ (FINAS) haben im Jahr 2013 stattgefunden, wer nahm daran teil, und welche Tagesordnung hatten diese?
Wie lange dauert die Amtszeit der US-Vorsitzenden der JCGUAS sowie der FINAS (auch kommissarisch)?
a) Inwiefern will die Bundesregierung dafür eintreten, dass Waffensysteme, die sich ihr Ziel teilweise alleine suchen und bekämpfen, international geächtet werden?
b) Inwiefern wird das Bekenntnis „Extralegale Tötungen lehnen wir kategorisch ab” auch hinsichtlich der Steuerung solcher Einsätze bzw. deren Beihilfe durch US-amerikanische Einrichtungen von deutschem Staatsgebiet aufrechterhalten?
c) Wie will die Bundesregierung alle völker- und verfassungsrechtlichen, alle ethischen und sicherheitspolitischen Fragen hinsichtlich der Nutzung militärischer Drohnen klären, und welche Schritte sind hierzu anvisiert?
Aus welchem Grund wurden bislang keine „Trainingsflüge“ von Drohnen der US-Armee in Korridoren zwischen US-Basen über Bayern genehmigt (Bundestagsdrucksache 18/26)?
a) Inwiefern trifft die Aussage eines US-Militärsprechers zu, wonach die Flüge lediglich wegen schlechten Wetters um einige Tage verschoben wurden (Bayerischer Rundfunk, 21. Oktober 2013)?
b) Wann wird eine Entscheidung über die Genehmigung der Flüge in Korridoren getroffen?
Da weder die Datenschutzbeauftragten des Bundes oder der Bundeswehr noch die parlamentarische G10-Kommission für die datenschutzrechtliche Aufsicht ausländischer „Trainingsflüge“ mit Drohnen in Deutschland zuständig sind (http://tinyurl.com/pbkor4l), wer kann dann nach Ansicht der Bundesregierung entsprechende Aktivitäten der US-Streitkräfte in Deutschland parlamentarisch oder anderweitig kontrollieren?
Sofern auch nach Ansicht der Bundesregierung eine derartige Kontrolle unmöglich ist, wieso wird die Genehmigung für entsprechende Flüge überhaupt erteilt?
Inwiefern ist es der Bundesregierung mittlerweile bekannt, wie die US-Basis Ramstein zwar nicht als „Ausgangspunkt (launching point) für den Einsatz von Drohnen“ genutzt wird (Bundestagsdrucksache 17/14401), wohl aber als Relaisstation für Funkverbindungen oder zur Steuerung (Süddeutsche Zeitung, 30. Mai 2013)?
Was ergab die Prüfung der Vorabmitteilung der US-amerikanischen Regierung zu einer möglichen Beschaffung von Drohnen des Typs „Predator“ bzw. „Reaper“, die seit Juni dieses Jahres „hinsichtlich der wirtschaftlichen und technischen Aspekte“ durch die für die Bearbeitung zuständige Abteilung AIN des BMVg ausgewertet“ wird (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 79 auf Bundestagsdrucksache 17/14530)?
a) Inwieweit hat es hierzu weitere Korrespondenz zwischen den zuständigen Behörden der USA und der Bundesregierung gegeben?
b) Welche Kosten werden in dem Dokument für die Beschaffung der Drohnen und Basistationen genannt?
c) Was ergab die Bitte um eine Verlängerung der Angebotsbindefrist durch das zuständige Referat für Regierungskäufe im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Schmidt an den Abgeordneten Andrej Hunko, 21. August 2013)?
d) Wer gehört dem zuständigen „Projektteam“ an, das mit der Auswertung befasst ist?
e) Was ergab die Auswertung einer ähnlichen Offerte aus Israel bezüglich der Beschaffung von „Heron“-Drohnen?
Welche (Zwischen-)Ergebnisse kann die Bundesregierung zur Ursache des mittlerweile dritten Absturzes einer Bundeswehr-Drohne des Typs „Heron“ in Afghanistan machen, die nach Angaben der Bundeswehr „aus bisher ungeklärter Ursache mit einem Berg kollidierte“ (bundeswehr.de, 9. November 2013)?
a) Inwieweit treffen Berichte zu, wonach es auch Hinweise auf ein Eindringen in das elektronische Steuerungssystem gebe (THE AVIONIST, 13. November 2013)?
b) Wer hatte das Gerät bei Start, Landung sowie auf dem Flug gesteuert, wann und wo fanden etwaige Übergaben der Kontrolle zwischen privaten Firmen und Militärs statt?
c) Welche Kosten entstanden durch den Absturz, und wie werden diese übernommen?
Was hat die Analyse des Beschlusses des Bundesgerichtshofs zur Freilassung eines pakistanischen Studenten durch die Bundesanwaltschaft ergeben, da der Verdacht wegen Spionage im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Bremen nicht haltbar sei (WESER KURIER, 26. Oktober 2013), und welche „Schlüsse für ihr weiteres Vorgehen“ zieht die Bundesanwaltschaft?
Inwieweit ist das „Grobkonzept zum Aufbau einer militärischen Luftfahrtbehörde in Deutschland“ mittlerweile in die „Feinausplanung“ übergegangen (Bundestagsdrucksache 17/14652)?
a) Welche neueren Angaben zur Stationierung und Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann die Bundesregierung nun machen?
b) Welche Kontakte hat es hierzu bereits mit dem „Military Airworthiness Authorities Forum“ der EDA, den beteiligten Military Airworthiness/Aviation Authorities (MAA) der teilnehmenden europäischen Nationen oder der European Aviation Safety Agency (EASA) gegeben, und welchen Inhalt hatten diese?
Inwieweit hält die Bundesregierung an ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 52 des Abgeordneten Andrej Hunko fest, „Im Zusammenhang mit der Qualifizierungsphase des FSD Euro Hawk hat sich die G10-Kommission im weitesten Sinne für zuständig erklärt“ (Bundestagsdrucksache 17/14617)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Schreiben der G10-Kommission an den damals die Antwort gebenden Parlamentarischen Staatssekretär Christian Schmidt vom 8. Oktober 2013, in dem der G10-Vorsitzende diese Behauptung als falsch zurückweist?