Umfang der von den USA zurückgewiesenen Einreisewilligen
der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Stefan Liebich, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Medienberichten zu Folge ist dem deutschen Schriftsteller und Überwachungskritiker Ilija Trojanow im Oktober 2013 die Einreise in die USA und eine Teilnahme an einer Germanistenkonferenz in Denver verwehrt worden. Während eines Zwischenstopps in Brasilien wurde ihm am Flughafen ohne Angabe von Gründen mitgeteilt, dass er US-amerikanischen Boden nicht betreten dürfe (www.faz.net). Ilija Trojanow führte das gegen ihn verhängte Einreiseverbot auf sein bürgerrechtliches Engagement im Rahmen der Proteste gegen die Überwachungspraktiken des US-Geheimdienstes NSA, u. a. durch einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, in dem er die Bundeskanzlerin aufforderte, dringend etwas gegen die von Edward Snowden aufgedeckten Spähmechanismen zu tun, zurück. Und Ilija Trojanow scheint kein Einzelfall zu sein. Vermehrt finden sich Berichte im Internet (www.vice.com), dass kritischen Journalisten, Gewerkschaftlern und Menschenrechtlern die Einreise ohne Nennung der Gründe verwehrt wird. So musste z. B. bereits am 19. August 2010 der Air-France-Flug 438 von Paris nach Mexiko-Stadt einen 50-minütigen Umweg fliegen, da die US-Behörden keine Überfluggenehmigung für US-amerikanisches Territorium erteilten, weil sich an Bord der belgische Jurist und Mitarbeiter der Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL) im Europaparlament, Paul-Emile Dupret, befand. Paul-Emile Dupret, der auch auf dem Weg zu einer Konferenz war, vermutet ebenfalls, dass er auf die sogenannten No-Fly-Listen der US-Sicherheitsbehörden, aufgrund seines friedlichen politischen Engagements, geraten ist (vgl. hierzu: www. sueddeutsche.de).
Die USA und Australien haben seit geraumer Zeit ein sogenanntes elektronisches Reisegenehmigungssystem (ESTA resp. ETA) in Betrieb, das auf automatisiertem Wege eine Einreisegenehmigung erlaubt bzw. verweigert.
Der Anhang 2 des ersten Berichts der Kommission an den Rat über Reziprozitätsregelungen mit bestimmten Drittländern für die Befreiung von der Visumpflicht (KOM(2006) 3 endg. Link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex UriServ.do?uri=COM:2006:0003:FIN:DE:PDF) erwähnt, dass ein Land nur an dem amerikanischen System teilnehmen darf, wenn die Ablehnungsquote in den Vorjahren bei unter 3 Prozent lag. Insofern schließen wir, dass zumindest die USA Ablehnungsquoten sammeln und den teilnehmenden Staaten mitteilen.
Drucksache 18/143 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie vielen Bundesbürgerinnen und Bürgern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2001 die Einreise in die USA verwehrt?
Sind der Bundesregierung weitere Fälle bekannt, in denen die Einreisegenehmigung in die USA ohne Nennung von Gründen nicht erteilt wurde, bei denen ein Zusammenhang mit der überwachungskritischen Haltung oder dem Beruf der betreffenden Person aber nicht auszuschließen ist (falls ja, bitte nach Zahl der Fälle und dem jeweiligen Datum der Einreiseverweigerung aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass die USA oder andere Staaten Menschen, die sich kritisch zu den Geheimdienstskandalen geäußert haben, gezielt die Einreise verwehren?
Wenn ja, um welche Hinweise handelt es sich?
Liefert die Aufstellung im Rahmen des ESTA- bzw. ETA-Programms nach Kenntnis der Bundesregierung auch Gründe für das Nichterteilen der Einreisegenehmigung?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die sogenannten No-Fly-Listen der USA?
Wenn die Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse darüber haben sollte, wie diese No-Fly-Listen zustande kommen, welche Vermutungen hat sie darüber?
Erfassen deutsche Behörden ihrerseits Fälle, in denen deutschen Bürgerinnen und Bürgern die Einreise in ein anderes Land verweigert wird, und gibt es seitens der Bundesregierung Planungen, Fälle, in denen die Ablehnung der Einreisegenehmigung unbegründet ist, zu sammeln und mit den entsprechenden Staaten zu klären?
Bietet die Bundesregierung, Personen, denen die Einreise in die entsprechenden Staaten verwehrt wurde, Hilfsmöglichkeiten vor Ort durch die Botschaft oder in Deutschland (falls ja, bitte nach Art und Umfang der Maßnahmen aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung bei verweigerten Einreisegenehmigungen und fehlendem Rechtsschutz für Bundesbürger und Bürger der Europäischen Union in den USA Handlungsbedarf?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?