BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

"Vorgehen" der Europäischen Union gegen "Reisende Gewalttäter" bei umwelt- und freizeitbezogenen Veranstaltungen sowie Gipfelprotesten

EU-Vorhaben und -Programme zur Verbesserung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit beim Vorgehen gegen zu Großveranstaltungen &quot;reisenden Gewalttätern&quot;, Einrichtung eines &quot;Europäischen Koordinators für Großereignisse&quot;, Studien zu einer &quot;europäischen Reisesperre&quot; sowie zu reisenden &quot;Störern&quot;, deutsche Beteiligung, Studienergebnisse, Äußerungen anderer EU-Staaten, Einschränkung der Versammlungsfreiheit, polizeiliche Datensammlung zu &quot;reisenden Gewalttätern&quot;, Ausbau des Informationsaustausches<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.01.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/14902.12.2013

„Vorgehen“ der Europäischen Union gegen „Reisende Gewalttäter“ bei umwelt- und freizeitbezogenen Veranstaltungen sowie Gipfelprotesten

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Niema Movassat, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Fußballfans und Gipfeldemonstrantinnen/Gipfeldemonstranten bekommen es mit einer neuen EU-Institution zu tun: Die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit soll durch einen „Europäischen Koordinator für Großereignisse“ verbessert werden. So steht es in der Beschreibung des EU-Forschungsprojekts THE HOUSE, das innerhalb des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms eingerichtet wurde (http://tinyurl.com/l26gpzc). Das Vorhaben endet im Februar 2014, dann sollen Ergebnisse präsentiert werden. Beteiligt sind die Innenministerien nahezu aller 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Deutschland wird durch die Hochschule der Polizei in Münster repräsentiert. Die Aufsicht obliegt dem italienischen Ableger des UN-Instituts UNICRI, das die internationale Zusammenarbeit zu allerlei Erscheinungsformen von Kriminalität und Terrorismus fördern will.

THE HOUSE zielt auf die Beherrschbarkeit von „Gewaltsituationen oder Eskalationen“. Bei früheren, ähnlichen Projekten definierte Standards sollen jetzt „auf Schlüsselbereiche übertragen“ werden. Nach den polizeilich kaum mehr zu kontrollierenden Protesten in Göteborg (EU-Gipfel im Jahr 2001) und Genua (G8-Gipfel im Jahr 2001) richtete die Europäische Union zunächst das Forschungsprogramm EU-SEC ein, um den Austausch von Informationen und die gegenseitige Entsendung von Polizeibehörden und Geheimdiensten zu verbessern (www.eu-secii.org). Ziel war die präventive Ausforschung internationaler Strukturen, die sich auf die Ereignisse vorbereiten und die Polizei womöglich in Bedrängnis bringen. Das Projekt war mit Beteiligten aus 22 Mitgliedstaaten der Europäischen Union in eine zweite Phase verlängert worden. Vor zwei Jahren lag eine abschließende Studie vor, die bis heute unter Verschluss bleibt. Schon früh entstanden aber mehrfach aktualisierte Handbücher, in denen Datentausch, Reisesperren und eine offensive Medienstrategie vorgeschlagen werden.

Weil Demonstrantinnen/Demonstranten ihre Aktionsformen im Hinblick auf neue Polizeistrategien verändern, startete die Europäische Union ein weiteres Forschungsprogramm GODIAC, um die Interaktion von Polizei und Protest in mehreren Ländern zu analysieren (www.statewatch.org/news/2010/nov/eu-policing-protests-godiac-project.pdf). Die Polizeiforscherinnen/Polizeiforscher reisten zum Castortransport ins Wendland, zum NATO-Gipfel nach Portugal, zu antifaschistischen Protesten nach Wien oder zu einer Gewerkschaftsdemonstration nach Großbritannien. Auch der Rainbow Pride in Bratislava wurde beobachtet. Ergebnisse von GODIAC wurden schließlich auf einer Konferenz in Stockholm präsentiert, bleiben aber wie bei EU-SEC geheim (Telepolis, 12. Januar 2011).

Auch innerhalb von THE HOUSE werden derartige Studien durchgeführt. In der Vergangenheit wurden die Sicherheitsarchitekturen des UEFA Euro Cup in Polen und der irischen EU-Ratspräsidentschaft beforscht. Weiter geht es mit Gipfeltreffen des gegenwärtigen litauischen EU-Vorsitzes und der europäischen Volleyball-Meisterschaft in Polen. Vor dem Ende von THE HOUSE wird die polizeiliche Handhabung des Nuclear Safety Summit in Holland evaluiert.

Der „Europäische Koordinator für Großereignisse“ wäre für weitere, höchst zweifelhafte Maßnahmen verantwortlich: Die Europäische Union will den Informationsaustausch zu „reisenden Gewalttätern“ effektivieren. Von Interesse sind etwa die Anzahl erwarteter Personen, ihre bevorzugten Transportmittel und Routen sowie der Zeitpunkt ihrer Anreise. Bislang existieren derartige Datenbanken nur in Deutschland und Dänemark, sie werden im Hinblick auf anstehende Ereignisse an Polizeien anderer Länder „ausgeliehen“ (Telepolis 22. August 2013). Hierzu liegt nun eine neue Studie der Europäischen Union vor (http://netzpolitik.org/wp-upload/travelling_violent_offenders_study_1.pdf). 65 Prozent aller Gipfeltreffen würden demnach gestört. Gefordert wird eine einheitliche Definition von „reisenden Gewalttätern“. Allerdings geht es nicht mehr nur um Gipfeltreffen und Fußballmeisterschaften: Benannt werden grenzüberschreitende Sport-, Freizeit- und Politikveranstaltungen oder umweltbezogene Veranstaltungen aller Art:

  • Sportereignisse: Kann die Anwesenheit ausländischer „Hooligans“ umfassen. Verschiedene Formen von kleinerer und ernsthafterer „Gewalt“ werden unter dem Begriff „Fußball Hooliganismus“ zusammengefasst und meinen Fußballfans, die „Schaden“ an der Gesellschaft verursachen.
  • Freizeitbezogene Ereignisse: Kann die Anwesenheit ausländischer gewalttätiger Individuen umfassen, die Konzerte oder Partys besuchen.
  • Politische Ereignisse: Kann die Anwesenheit ausländischer Demonstranten während internationaler Gipfel umfassen, darunter G8, G20, NATO- oder EU-Gipfel.
  • Umweltbezogene Ereignisse: Kann die Anwesenheit ausländischer Demonstranten während Atomtransporten, dem Bau vermeintlich umweltgefährdender Infrastrukturen sowie bei Umweltkonferenzen umfassen.

Gefährlich seien überdies internationale Proteste gegen sinnlose Großprojekte, darunter gegen den Hochgeschwindigkeitszug TAV in Italien oder den Flughafen Notre-Dame-des-Landes in der französischen Bretagne. Als Ergebnis heißt es, dass neben dem Ausbau von Datenbanken und neuen Kontrollmaßnahmen die Einführung einer „europäischen Reisesperre“ folgen soll. Bislang werden in Dokumenten der Europäischen Union die Begriffe „Ordnungsstörer“ (troublemaker) oder „Risikofan“ (risk supporter) benutzt (Amtsblatt der Europäischen Union C 165/11), an anderer Stelle heißt es „gewalttätiger Störer“ (violent troublemaker) oder „Hooligan“ (www.statewatch.org/analyses/no-93-troublemakers-apr-10.pdf). Nun ist von „travelling violent offenders“ (TVO) die Rede, womit sich der deutsche Terminus des „reisenden Gewalttäters“ international durchsetzt. Die Kategorie soll zunächst in Handbüchern verankert werden, die seit mehreren Jahren die polizeiliche Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden „Großlagen“ regeln. Weil diese aber nicht bindend sind, soll die Definition in den Rang einer EU-Richtlinie erhoben werden, die dann in die jeweilige nationale Rechtsprechung überführt werden muss. Damit werden jene Länder unter Druck gesetzt, die laut der Studie zwar nicht vom Phänomen betroffen sind, aber dennoch mehr Initiative bei der Verfolgung von „reisenden Gewalttätern“ zeigen sollen. Tatsächlich ist in der Studie davon die Rede, dass Mitgliedstaaten zur Sammlung und Verarbeitung von Daten verpflichtet werden könnten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Was ist der Bundesregierung über die Initiative zur Einrichtung eines „Europäischen Koordinators für Großereignisse“ bekannt?

a) Wer hat den Vorschlag eingebracht, und wo wurde er bislang diskutiert?

b) Wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert?

c) Wie haben sich die wortnehmenden Delegationen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu positioniert?

2

Wie hat sich die Bundesregierung selbst zur Einrichtung eines „Europäischen Koordinators für Großereignisse“ eingebracht?

a) Welche eigenen Initiativen hatte sie hierzu in den letzten Jahren unternommen?

b) Inwieweit haben welche Behörden der Bundesregierung diesbezüglich Fragebögen oder sonstige Initiativen Dritter beantwortet?

3

Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung ein Informationsaustausch von Datensammlungen zu „reisenden Gewalttätern“ ausgebaut werden? Wie begründet sie diesbezüglich etwaige Defizite, und um welche weiteren, zu tauschenden Daten würde es sich demnach handeln?

4

Welche Länder betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Datenbanken zu „reisenden Gewalttätern“, und worum handelt es sich dabei jeweils?

5

Wie war die Bundesregierung am Zustandekommen der Studie zu „reisenden Gewalttätern“ (http://netzpolitik.org) beteiligt?

a) Welche eigenen Initiativen hatte sie hierzu in den letzten Jahren unternommen?

b) Inwieweit haben welche Behörden der Bundesregierung diesbezüglich Fragebögen oder sonstige Initiativen Dritter beantwortet?

6

Welche Angaben haben das Bundesministerium des Innern oder andere Behörden im Fragebogen gemacht (bitte den beantworteten Bogen im Anhang anfügen)?

a) Inwieweit hält es die Bundesregierung auch für geeignet, bei Polizeieinsätzen zu Gipfelprotesten von „hohen gesellschaftlichen Kosten“ zu sprechen (Studie zu „reisenden Gewalttätern“ auf www.netzpolitik.org)?

b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die in der Studie aufgeführten Defizite, darunter verspätete Reaktionen auf Anfragen, die gleichzeitige Weitergabe von Informationen über zu viele Kanäle, Sprachprobleme, unterschiedliche juristische Terminologien oder technische Probleme?

c) Inwiefern beobachtet auch die Bundesregierung mehr Unruhen wegen der Finanzkrise?

d) Wie viele „reisende Gewalttäter“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2013 bei welchen Ereignissen bzw. Kategorien jeweils in Gewahrsam genommen?

e) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Studie, wonach von „linkem und anarchistischem Extremismus“ und einem „Teilbereichsextremismus“ besonders in Österreich, Tschechien, Griechenland, Italien und Spanien eine Gefahr ausginge?

f) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Studie, wonach sich „radikalisierte“ Gruppen Unterstützung auf politischer, diplomatischer und sogar militärischer Ebene suchen würden?

g) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung anderer Regierungen, wonach sich durch die Verfolgung „reisender Gewalttäter“ „positive soziale Effekte“ einstellen würden?

7

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Angabe der Studie, wonach 46 Prozent aller Befragten angegeben hatten, dass der Datenschutz ein Hindernis für den Datentausch darstelle, und wie hatte sie sich hierzu positioniert?

8

Wie steht die Bundesregierung zur Forderung nach einer einheitlichen Definition von „reisenden Gewalttätern“?

a) Welche eigenen Initiativen hatte sie hierzu in den letzten Jahren unternommen?

b) Wie haben sich die wortnehmenden Delegationen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu positioniert?

c) Inwieweit haben welche Behörden der Bundesregierung diesbezüglich Fragebögen oder sonstige Initiativen Dritter beantwortet?

9

Aus welchem Grund hält die Bundesregierung die Begriffe „Ordnungsstörer“ (troublemaker), „Risikofan“ (risk supporter), „gewalttätiger Störer“ (violent troublemaker) oder „Hooligan“ für nicht ausreichend als einheitliche Definition (Studie zu „reisenden Gewalttätern“ auf www.netzpolitik.org)?

10

Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Sammlung und Verarbeitung von Daten zu „reisenden Gewalttätern“ zu verpflichten?

11

Inwieweit soll sich die neue Definition nach Einschätzung der Bundesregierung auch auf grenzüberschreitende Sport-, Freizeit- und Politikveranstaltungen oder umweltbezogene Veranstaltungen beziehen?

a) Wie hat sich die Bundesregierung im Vorfeld der Studie auf die geforderte Verfolgung „reisender Gewalttäter“ auch bei Freizeit- und Politikveranstaltungen oder umweltbezogenen Veranstaltungen positioniert?

b) Wie haben sich die wortnehmenden Delegationen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu positioniert?

12

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag der Studie zu einer „europäischen Reisesperre“, und worum würde es sich demnach handeln?

a) Welche eigenen Initiativen hatte sie hierzu in den letzten Jahren unternommen?

b) Wie haben sich die wortnehmenden Delegationen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu positioniert?

c) Inwieweit haben welche Behörden der Bundesregierung diesbezüglich Fragebögen oder sonstige Initiativen Dritter beantwortet?

13

Inwieweit haben sich Delegationen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung kritisch oder ablehnend zum Vorschlag einer einheitlichen Definition von „reisenden Gewalttätern“ oder Einrichtung einer „europäischen Reisesperre“ geäußert, und welche Gründe waren hierzu angegeben worden?

a) Inwieweit würden dadurch nach Ansicht der Bundesregierung jene Länder unter Druck gesetzt, die von den Phänomen eigentlich nur am Rande oder gar nicht betroffen sind?

b) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass keine neuen Netzwerke aufgebaut werden sollten, sondern auf bestehende Kanäle zurückgegriffen werden müsste?

c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union es in Polizeigesetzen an einer Definition für „reisende Gewalttäter“ oder „Störer“ fehlt bzw. diese dort nicht nach dem Strafrecht, sondern über Verwaltungs- oder Zivilrecht gemaßregelt würden?

14

Wo könnte eine polizeiliche Datensammlung zu „reisenden Gewalttätern“ nach Ansicht der Bundesregierung angesiedelt werden, und welche Vorschläge hat sie hierzu gemacht?

a) Wie sollte dies technisch oder administrativ umgesetzt werden?

b) Wie sollte das Einholen, Speichern, Verarbeiten, Analysieren und Austauschen „sachdienlicher Informationen“ demnach ausgestaltet werden?

c) Unter welchen Voraussetzungen käme auch die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS II) in Frage?

d) Inwiefern hielte es die Bundesregierung auch für möglich oder zielführend, Europol anzuhalten, eine entsprechende Datei zu führen, bzw. welche Gründe sprächen dagegen?

e) Wie sollte demnach die Speicherung vertraulicher oder geheimdienstlich klassifizierter Daten geregelt werden?

f) Inwiefern würde dies eine Änderung von Errichtungsanordnungen nötig machen?

15

Inwiefern trifft es zu, dass Deutschland in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe darauf drängte, der Definition von „reisenden Gewalttätern“ oder der Einrichtung einer „europäischen Reisesperre“ aufgrund der schwachen Beteiligung anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union an der Diskussion mehr Priorität einzuräumen bzw. diesbezüglich erneut initiativ zu werden?

16

Inwieweit werden in der Europäischen Union auch Anstrengungen unternommen, Daten aus Hotelbuchungen oder -reservierungen zentral zu erfassen, bzw. welche Möglichkeiten existieren hierzu bereits?

a) Auf Basis welcher rechtlichen Vereinbarung ist das Einholen, Speichern, Verarbeiten, Analysieren und Austauschen entsprechender Daten bereits möglich?

b) Inwieweit ist es möglich, entsprechende Daten im SIS II zu speichern und zu verarbeiten, und auf welche Weise und in welchem Umfang wird dies von deutschen Behörden praktiziert?

c) Inwieweit existieren Überlegungen, hierzu Informationssysteme bei Europol zu nutzen?

d) Inwieweit werden Daten aus Hotelbuchungen oder -reservierungen in Deutschland erhoben, und in welcher Form wird das Einholen, Speichern, Verarbeiten, Analysieren und Austauschen durch Polizeien des Bundes praktiziert?

17

An welchen „Feldstudien“ im Zusammenhang mit GODIAC (Deutschland – Castor Transport, Portugal – NATO Summit, Österreich – Wiener Korporations-Ball, Großbritannien – TUC March for the Alternative, Spanien – La Diada, Ungarn – Gedenkmarsch anlässlich des Ungarnaufstandes 1956, Dänemark – European Counter Jihad meeting, Slowakei – Rainbow PRIDE Bratislava, Schweden – Global Counter Jihad Movement) haben deutsche Behörden teilgenommen, und welche Aufgaben wurden übernommen (Bundestagsdrucksache 17/13442)?

a) Inwiefern hat sich nach Ansicht der Bundesregierung „das Protestgeschehen in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt“?

b) Vor welchen neuen „Herausforderungen“ stehen „die Polizeien aller europäischen Länder“ demnach?

c) Welche Beiträge zum „Media Management bei Großereignissen“ wurden im von Deutschland verantworteten Teil GODIAC’s von Vertreterinnen und Vertretern Frankreichs, Spaniens, der Slowakei und Bulgariens geleistet (bitte in groben Zügen wiedergeben)?

d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Abschlusskonferenz und Präsentation der Ergebnisse von GODIAC vom Mai 2013 in Uppsala (Schweden)?

18

Wie gestaltet sich die „Folge der Forschungsarbeit“ von EU-SEC bzw. THE HOUSE, wonach sich die Deutsche Hochschule der Polizei zusammen mit dem niederländischen Partner an der Entwicklung eines „Course-Curriculum“ beteiligt, und worum handelt es sich dabei (Bundestagsdrucksache 17/13442)? Welche konkreten Maßnahmen (auch Konferenzen, Seminare, Fortbildungen) sind wann in welchen Ländern geplant bzw. wurden bereits durchgeführt?

19

Inwiefern sind für die Diskussionen um einen „Europäischen Koordinator für Großereignisse“ sowie Reisesperren und Datenbanken zu „Störern“ auch Fragen nach der Verhältnismäßigkeit von Einschränkungen des Rechts auf Versammlungsfreiheit maßgeblich, das in Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention und in Artikel 12 der EU-Grundrechtecharta garantiert wird?

20

Wie hat sich die Bundesregierung in dieser Hinsicht konkret eingebracht, und welche Garantien hat sie verlangt?

21

Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch Stigmatisierung von Demonstrantinnen und Demonstranten als „Gewalttäter“, durch mehr Kontrollen an den Grenzen oder sogar „europäische Reisesperren“ eine abschreckende Wirkung auf potentielle Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer erreicht wird und die geplanten Maßnahmen daher das Versammlungsrecht unterlaufen können?

Berlin, den 29. November 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen