Das „Stockholmer Programm“ der Europäischen Union und Gespräche über dessen Nachfolge für die Bereiche Inneres und Justiz
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, Dr. André Hahn, Thomas Nord, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Europäische Union will nächstes Jahr neue „strategische Richtlinien“ für den Bereich Justiz und Inneres festlegen. Es geht dabei um die Erneuerung des „Stockholmer Programms“, das im Jahr 2009 in Kraft getreten ist und den Rahmen für zahlreiche Maßnahmen der Polizeizusammenarbeit bildet (Ratsdokument 17024/09). Hierzu gehören die Bekämpfung unerwünschter Migration, der Ausbau polizeilicher EU-Agenturen, die Einrichtung von Datenbanken und die polizeiliche Nutzung digitaler Kommunikation. Dem „Stockholmer Programm“ gingen das „Tampere-Programm“ (1999 bis 2004) und das „Haager Programm“ (2005 bis 2009) voraus. Der Name dieser Fünfjahrespläne orientiert sich an den Hauptstädten jener Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die bei ihrer Verabschiedung die Präsidentschaft innehaben. Demnach könnte im Jahr 2014 das „Rom Programm“ beschlossen werden.
Allerdings ist unklar, ob das Format des Fünfjahresplans beibehalten wird. Denn mit dem Vertrag von Lissabon ist das Prinzip der Einstimmigkeit des EG-Vertrages durch ein Mehrheitsverfahren abgelöst worden. Das Initiativrecht auch im Bereich Inneres und Justiz ging fast ausschließlich auf die Europäische Kommission über. Artikel 68 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union sieht vor, dass der Europäische Rat fortan „strategische Leitlinien“ erlässt, die dann für die gesetzgeberische und operative Tätigkeit grundlegend sein sollen. Dem folgend hat die Europäische Union die „Strategie für die Innere Sicherheit“ verabschiedet. In Vilna kamen die Innenminister der Europäischen Union überein, als Nachfolge des „Stockholm Programms“ wieder „strategische Ziele“ zu formulieren (Pressemitteilung der Ratspräsidentschaft Litauen, 29. Juli 2013). Beispielsweise soll die Kooperation unter den Institutionen der Europäischen Union weiter ausgebaut werden. Hierzu gehören die kriminalpolizeiliche Agentur Europol (Europäisches Polizeiamt), die Agentur für die justizielle Zusammenarbeit Eurojust (Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union) sowie grenzüberschreitende Polizeieinsätze und Datentausch über den Vertrag von Prüm. Auch die Finanzierung derartiger Maßnahmen soll verbessert werden. Angeregt wird der zunehmende Einsatz von Informationstechnologie im Bereich der Justizzusammenarbeit. Auch soll die „Europäische Ermittlungsanordnung“ zügig verabschiedet werden. Dann könnte das Abhören von Telekommunikation oder der polizeiliche Einsatz von Trojaner-Programmen grenzüberschreitend angeordnet werden.
Anlässlich der Verhandlungen um das „Stockholmer Programm“ hatte der damalige deutsche Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, unter deutscher Präsidentschaft im Jahr 2007 die sogenannte Zukunftsgruppe (Future Group) eingerichtet (Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, 24. September 2008). Dieser informelle Stammtisch war keinem Gremium rechenschaftspflichtig und hatte nach Ansicht der Fragesteller zum Ziel, den kommenden Fünfjahresplan im deutschen Sinne zu beeinflussen. Teilnehmer waren zwei sogenannte Trio-Präsidentschaften, also jene Regierungen, die in den Jahren 2007 bis 2009 den EU-Vorsitz innehatten. Die Treffen der Gruppe waren nicht öffentlich, Protokolle oder Mitschriften von Sitzungen existieren nicht. Damals veröffentlichte die portugiesische Regierung ein Vorabkonzept für die „Future Group“. Die Rede war von der polizeilichen Nutzung des „Internets der Dinge“: „Eine offensichtliche Umsetzung ist die Möglichkeit, den Standort von jedem aktiven Handy zu verfolgen (und zu wissen, wo sie zuletzt aus- und eingeschaltet waren). Dies ist nur der Anfang. In den nächsten Jahren werden Milliarden von Elementen der physischen Welt miteinander verbunden, darunter Technologien wie Radio Frequency Identification (RFID), drahtloses Breitband (WiFi, WiMAX), satellitengestützte und kleinere drahtlose Systeme (Bluetooth, Wireless USB, ZigBee). Dies bedeutet, dass mehr und mehr Objekte in Echtzeit verfolgt werden können und ihre Bewegung und Aktivität auch nachträglich analysiert werden kann“ (Concept paper on the European strategy to transform Public security organizations in a Connected World, Portugiesische EU-Ratspräsidentschaft 2007). In dem Papier wird erörtert, auch Fahrzeuge mit neuer Technologie zu verfolgen. Gemeint sind in Autos fest verbaute SIM-Karten, deren Daten wie Handys bei den Providern abgefragt werden können. Die Auswertung solcher Informationen würde laut den Innenministern ermöglichen, Muster und soziale Netzwerke aufzuspüren. „Experten für die öffentliche Sicherheit“ könnten daraus sogar zukünftige Ereignisse verhindern – ein klares Votum für den Einsatz von Data Mining und sogenannter Preventive Analytics. Im Vorabkonzept der portugiesischen Regierung war auch davon die Rede, Finanzermittlungen zu intensivieren. Denn ebenso wie Daten aus der digitalen Kommunikation böten finanzielle Transaktionen die Möglichkeit, in Echtzeit und im Nachhinein wichtige Informationen über deren Nutzer zu generieren. Ähnliches gelte für biometrische Anwendungen, die zunehmende Sicherheit an öffentlichen Orten versprächen.
Im späteren Abschlussbericht der „Future Group“ wurde vom „Digitalen Tsunami“ gesprochen, den sich Polizeien zunutze machen sollten: „Information ist der Schlüssel zum Schutz der Bürger in einer zunehmend vernetzten Welt, in der Sicherheitsbehörden Zugang zu schier grenzenlosen Mengen an potenziell nützlichen Informationen haben werden. Dies ist sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance. Sicherheitsbehörden müssen ihre Arbeitsweise ändern, wenn sie diese Datenflut bewältigen und Erkenntnisse daraus gewinnen wollen“ (Bericht der Informellen Hochrangigen Beratenden Gruppe zur Zukunft der Europäischen Innenpolitik, Juni 2008).
Auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit europäischer und US-amerikanischer Geheimdienste lohnt ein Blick in das Papier der „Zukunftsgruppe“. Ein eigenes Kapitel widmet sich einer „Umsetzung der externen Dimension der Innenpolitik“. Die Zusammenarbeit mit den USA soll demnach in der „Schaffung eines gemeinsamen transatlantischen Raums“ zum Datentausch münden. Im späteren „Stockholmer Programm“ wird gelobt, die Zusammenarbeit mit den USA sei „in den vergangenen zehn Jahren intensiviert worden, u. a. in sämtlichen Fragen des Bereichs Freiheit, Sicherheit und Recht“. Vereinbart wird, dies unter jedem Vorsitz mit regelmäßigen Treffen „von Ministertroikas und hohen Beamten“ fortzuführen.
Analog dem damaligen portugiesischen EU-Vorsitz hat jetzt auch Litauen ein erstes Papier zur Zukunft der europäischen Innenpolitik vorgelegt (http://tinyurl. com/kbke3t3). In einem Fragebogen sollen die Regierungen aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union erklären, wie sie das „Stockholmer Programm“ beurteilen und welche neuen Prioritäten in den Bereichen „Asyl, Migration und Sicherheitspolitik“ gewünscht werden. Im Juni 2014 will der Rat der Europäischen Union endgültig über eine Fortführung der früheren Fünfjahrespläne entscheiden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche neueren Überlegungen existieren hinsichtlich der Frage, ob im Jahr 2014 ein neuer Mehrjahresplan als Folge des „Stockholmer Programms“ verabschiedet werden soll?
Wie haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union hierzu bislang positioniert?
Ist die Bundesregierung mittlerweile zu einer Positionierung hinsichtlich eines „Post-Stockholmer Programms“ gelangt, und wie sollte dieses demnach im Hinblick auf thematische und regionale Prioritäten ausgestaltet werden?
Wie hat sich die Bundesregierung „zur Thematik, ob und inwieweit es ein Nachfolgeprogramm geben soll, frühzeitig auf EU-Ebene“ eingebracht (Bundestagsdrucksache 17/13442 )?
Welche Antworten hat die Bundesregierung auf ein Papier versandt, in dem die Präsidentschaft Litauens die Strukturierung der Diskussion um ein weiteres Mehrjahresprogramm erleichtern wollte (Ratsdokument 14898/13)?
Was hat sich im Bereich Justiz seit dem Stockholmer Programm aus ihrer Sicht geändert, und was sind die besonderen Herausforderungen?
Was sind die aus ihrer Sicht wichtigsten drei strategischen Prioritäten im Bereich Justiz für die Post-Stockholm-Strategie?
Welche drei Grundprinzipien sollten der Post-Stockholm-Strategie aus ihrer Sicht zugrunde gelegt werden?
Sofern hierzu (noch) keine Antworten versandt wurden, welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu den Fragen?
Welche Positionen des „Stockholmer Programms“ haben aus Sicht der Bundesregierung weiterhin Gültigkeit, und welche gelten als erreicht oder überholt?
Wie hat sich die Bundesregierung gegenüber den Innenministern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Ebene des Rates für Justiz und Inneres (JI-Rat) im zweiten Halbjahr 2013 zur Auswertung des „Stockholmer Programms“ und zur Frage seiner Nachfolge positioniert?
Was haben die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union hierzu nach Erinnerung bzw. Kenntnis der Bundesregierung zum JI-Rat in Vilnius bzw. in dessen Vorfeld oder im Nachgang oder zum JI-Rat im Oktober 2013 in Luxemburg mitgeteilt (bitte jeweils nach Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Großbritannien, Zypern aufschlüsseln bzw. alternativ entsprechende Protokolle beilegen)?
Was ist der Bundesregierung zur Haltung der Europäischen Kommission, der Agenturen FRONTEX (Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union) und Europol (Europäisches Polizeiamt) sowie des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) bekannt (sofern hierüber keine allgemeinen Kenntnisse existieren, bitte wenigstens für den Bereich „Externe Beziehungen“ angeben)?
Was haben die Bundesregierung, die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die Europäische Kommission, die Agenturen FRONTEX und Europol sowie der EAD zur Frage der weiteren strategischen und thematischen Leitlinien mitgeteilt, und welche Schwerpunkte wurden jeweils gesetzt?
Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein Stockholm-Nachfolgeprogramm weniger detailreich ausgestaltet werden sollte?
Was ist damit konkret gemeint, wenn die Bundesregierung im Nachbericht (25. Juli 2013) des Bundesministeriums der Justiz über den Informellen Rat der Europäischen Union am 18. und 19. Juli 2013 in Vilnius davon spricht, dem EU-Datenschutzpaket „eine volle Dynamik zu verleihen“, und wie soll dies umgesetzt werden?
Welchen Inhalt hat ein gemeinsam mit Frankreich hierzu verfasstes Papier?
Von wem wurde dies mittlerweile mit welchem Inhalt beantwortet?
Wie sollte trotz der fehlenden Kompetenz der Europäischen Union für nachrichtendienstliche Fragen eine „Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger durch gemeinsame Standards für Nachrichtendienste“ durch den Rat „im Wege der intergouvernementalen Zusammenarbeit“ nach Ansicht der Bundesregierung konkret ausgestaltet werden?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern auch die Ratsformationen COSI, CATS und SCIFA mit der konkreten Ausarbeitung einer „Post-Stockholm-Strategie“ beauftragt werden sollten?
Inwiefern bzw. aus welchem Grund trifft es zu, dass die Behandlung des Themas zunächst nur als Informationspunkt im kommenden JI-Treffen vorgesehen war, nun aber als ordentlicher Tagesordnungspunkt aufgenommen wurde?
Wann und wo wird die Frage der Nachfolge des „Stockholmer Programms“ nach Kenntnis der Bundesregierung weiter beraten, und wann und wo wird darüber entschieden?
Welche Inhalte oder Tagesordnungspunkte sind der Bundesregierung zu den weiteren Treffen bekannt (bitte insbesondere für das Treffen am 20. Januar 2014 in Berlin angeben)?
Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit entsprechenden Mitteilungen der Europäischen Kommission gerechnet, und welche Angaben zum weiteren Procedere sind ihr diesbezüglich bekannt?