Vorschlag zur Einbindung militärischer Kapazitäten in die Flüchtlingspolitik der Europäischen Union im Mittelmeer und zum Einsatz von NATO-Schiffen
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach den Schiffsunglücken vor Lampedusa Anfang Oktober 2013 mit Hunderten Toten hatte auch die Europäische Union neue Maßnahmen eingeleitet. Auf Vorschlag Italiens wurde die Angelegenheit zunächst beim Treffen der EU-Innenminister in Luxemburg erörtert (Ratsdok. 16394/13). Im Ergebnis richteten die Minister eine „Taskforce Mittelmeer“ ein, die von der Europäischen Kommission geführt wird. Ihr gehören neben den Mitgliedstaaten und weiteren Agenturen auch der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) an. Die „Task Force“ soll Vorschläge für das nächste Innenministertreffen am 5. Dezember 2013 machen, die dort zunächst beraten und zwei Wochen später auf dem EU-Gipfel eingebracht werden. Allerdings geht es dabei vor allem um kurzfristige Maßnahmen, die Migrationsbewegungen auf dem Mittelmeer zu kontrollieren und einzudämmen.
Mit dem Ratsdok. 16394/13 hat der zivil-militärische Auswärtige Dienst ein Papier an die Delegationen der Mitgliedstaaten vorgelegt, das eine von der Europäischen Union geführte Militärmission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) im Mittelmeer anregt. Dies war anscheinend am 24. Oktober 2013 von der italienischen Regierung gegenüber dem EAD vorgeschlagen worden. Italien hatte im Oktober 2013 selbst eine gemeinsame Operation von Marine, Luftwaffe und Küstenwache gestartet, um die Überfahrt von Flüchtlingen aus Libyen oder Tunesien zu verhindern. Laut dem EAD könnte die EU-Militäraktion von einer Kommandozentrale im britischen Northwood gesteuert werden, die auch die EU-Mission ATALANTA leitet. Möglich wäre aber auch die Aktivierung eines Hauptquartiers in Rom. So könnte auch die „Standing NATO Maritime Group 2“ eingebunden werden. Dabei handelt es sich um einen Flottenverband von sieben Kriegsschiffen, mit denen die NATO im Mittelmeer kurzfristig einsetzbare Kräfte vorhält.
Der Militäreinsatz könnte laut dem EAD mit FRONTEX (Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union) und der italienischen Operation „Mare Nostrum“ kooperieren. Dort setzt Italien nach Medienberichten bereits Drohnen ein (Defense-News, 21. Oktober 2013). Der „Mehrwert“ einer militärischen EU-Operation wird vom EAD vor allem mit besseren Aufklärungskapazitäten angegeben. Während die GSVP laut dem EAD nicht für Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Mitgliedstaaten der Europäischen Union zuständig sei, könne sie aber insbesondere dazu beitragen, deren irreguläre Einwanderung über das Mittelmeer zu verhindern. Das Militär soll demnach lokale Strukturen festigen und Überwachungskapazitäten erhöhen („CSDP should focus on supporting in the development of local capacities in order to fight against illicit trafficking by sea and in particular THB, but also human smuggling and illegal migration and an increase of surveillance and interception capabilities, with which capabilities to save persons in distress would increase as well“).
Dass neue EU-Maßnahmen zur Aufrüstung der Grenzüberwachung zu noch riskanteren Überfahrten und mithin noch mehr Toten führen könnte, bestätigt der EAD sogar. Dies würde demnach vor allem zu noch mehr Schmuggel und „Menschenhandel“ führen. An Überwachungskapazitäten im Mittelmeer mangelt es aber nicht. Am 2. Dezember 2013 geht das neue Grenzüberwachungssystem EUROSUR in zunächst 18 Mitgliedstaaten in Betrieb. Bilder und Daten verschiedener Sensoren werden von „nationalen Koordinierungszentren“ an den Außengrenzen in Echtzeit übermittelt, FRONTEX in Warschau fungiert als Hauptquartier. Über das regionale Netzwerk „Seahorse“ zur Überwachung des Mittelmeers würde auch Libyen indirekt an EUROSUR beteiligt (Ratsdok. 15906/12).
Die Kooperation mit Behörden nordafrikanischer Länder zur Flüchtlingsabwehr soll nun ausgebaut werden. Die Regierungen könnten nach dem Vorschlag des EAD ebenfalls militärische Kapazitäten für die vom EAD anvisierte EU-Operation zur Verfügung stellen. Ihr militärischer Charakter wird vom EAD sogar gelobt, um Tunesien, Ägypten und Libyen eine Teilnahme überhaupt zu ermöglichen. Denn die Länder hätten kaum grenzpolizeiliche Kapazitäten, die auf Hoher See eingebracht werden könnten. So könne die Operation sogar dazu dienen, entsprechende Fähigkeiten zu entwickeln. Mehrmals wird die EU-Mission EUBAM Libyen genannt, die jährlich 30 Mio. Euro für den Aufbau und die Ausbildung einer militärischen Gendarmerie und einer militärischen Küstenwache zur Grenzüberwachung investiert (euobserver.com, 18. November 2013).
Die EU-Operation im Mittelmeer soll einen „günstigen Moment“ schaffen, derzeit geführte Gespräche zur Migrationskontrolle zum Abschluss zu bringen. Mit Marokko und der Türkei wird seit Jahren ein sogenanntes Rückübernahmeabkommen verhandelt, um Flüchtlinge ungehindert in die Länder zurückzuschieben, sofern sie über deren Grenzen in Mitgliedstaaten einreisten. Allerdings weigern sich die beiden Länder, da ihnen im Gegenzug Zugeständnisse seitens der Europäischen Union fehlen (www.heise.de, 27. Juni 2013). Nun schlägt der EAD weitere „finanzielle Unterstützung“ vor, die im Falle der Türkei an die Syrien-Politik gekoppelt werden müsste. Dies könnte sich demnach sogar positiv auf die EU-Beitrittsverhandlungen auswirken. Die Maßnahmen müssten sich laut dem EAD übrigens nicht auf das südliche Mittelmeer beschränken, sondern könnten etwa auf Jordanien ausgeweitet werden.
Im EAD-Papier wird selbst darauf verwiesen, welch hohe politische Brisanz eine Militärmission im Bereich von Migration und Asyl im Mittelmeer haben könnte. Gewarnt wird vor einem „negativen medialen Effekt“, wenn etwa Zeitungen mit Überschriften wie „Festung Europa“ oder „Kriegsschiffe gegen Flüchtlinge“ aufmachen würden. In der Mitteilung verliert der EAD aber kein Wort darüber, wie zu verfahren wäre, wenn Schiffe auf offener See vom Militär aufgebracht würden. FRONTEX Italien und Griechenland übergeben Flüchtlinge den Behörden Libyens, Tunesiens oder der Türkei, ohne dass Anträge auf Asyl überhaupt geprüft werden. Für diese menschenrechtswidrige Praxis sind sie nicht nur von Menschenrechtsorganisationen heftig kritisiert worden (vgl. www.proasyl.de „Fatal Alliance: EU-Libya Cooperation on the prevention of illegal immigration“). Flüchtlingsorganisationen haben für diese Praxis den Terminus „Push back-Operationen“ geprägt. In der gegenwärtig diskutierten „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Regelungen für die Überwachung der Seeaußengrenzen“ wird diese Politik des Zurückweisens (Ausschiffung) nach Ansicht der Fragesteller sogar festgeschrieben (Ratsdok. 15877/13). Es kann kaum erwartet werden, dass ein Militäreinsatz diese nach Auffassung der Fragesteller menschenrechtswidrige Praxis korrigieren könnte. Im Gegenteil steht zu befürchten, dass die EU-Migrationspolitik nun weiter militarisiert wird – die zynische Antwort der Europäischen Union auf die emanzipatorischen Umbrüche in den Ländern südlich und östlich des Mittelmeers.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie ist das Dokument „Migration Flows in the Southern Neighbourhood and their External Relations Perspective – Possible Avenues for Dialogue and Cooperation with Partner Countries, including Options for a CSDP Operation“ (Ratsdok. 16394/13) nach Kenntnis der Bundesregierung zustande gekommen?
Wie kam die Einrichtung einer „Taskforce Mittelmeer“ nach Kenntnis der Bundesregierung zustande, wer hatte den Vorschlag eingebracht, welche Argumente wurden hierfür vorgetragen, und wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert?
Mit welchen Abteilungen und welchen Aufgaben nehmen die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten, der Europäische Auswärtige Dienst und die EU-Agenturen nach Kenntnis der Bundesregierung an der „Task Force“ teil?
Welche Vorschläge hat die „Task Force“ beim Innenministertreffen am 5. Dezember 2013 gemacht, inwiefern wurden diese kontrovers diskutiert, und wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert?
Welche Verabredungen zur Arbeit der „Task Force“ wurden getroffen, und wie wird sich die Bundesregierung, auch über EU-Agenturen, darin einbringen?
Wann hat die Bundesregierung das Ratsdokument 16394/13 erhalten, in welchen Bundesbehörden wird es behandelt, und welche (auch vorläufigen) Bewertungen kann sie hierzu mitteilen?
a) Auf welche europarechtlichen Regelungen oder Vereinbarungen würde sich eine etwaige EU-Militäroperation stützen?
b) Auf welche Weise trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das Papier am 24. Oktober 2013 von der italienischen Regierung gegenüber dem EAD vorgeschlagen worden war?
c) Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Italien die Maßnahme mit seiner Operation „Mare Nostrum“ synchronisieren will?
d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwieweit Italien hier bereits Drohnen einsetzt?
Welche Einrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung gemeint, wenn der EAD von einer Kommandozentrale im britischen Northwood und im italienischen Rom spricht, von denen aus die Militäroperation im Mittelmeer gesteuert werden könnte?
Auf welche technische und organisatorische Weise wäre es nach Einschätzung der Bundesregierung möglich, auch die „Standing NATO Maritime Group 2“ in die Operation einzubinden?
Wie wäre dies nach Einschätzung der Bundesregierung politisch zu bewerten, da es um die Bekämpfung unerwünschter Migration mit militärischen Mitteln geht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller (und auch des EAD), dass eine Aufrüstung der Grenzüberwachung zu noch riskanteren Überfahrten und mithin noch mehr Toten führen könnte (bitte begründen)?
Wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung verfahren werden, wenn Schiffe oder Boote mit Flüchtlingen auf offener See vom Militär der EU-Mitgliedstaaten oder der NATO aufgebracht würden?
a) Welche gesetzlichen Regelungen zur Behandlung der Flüchtlinge würden greifen?
b) Inwiefern wäre es nach Einschätzung der Bundesregierung unter militärischem Kommando einer von der NATO oder Europäischen Union geführten Operation möglich, Flüchtlinge den Behörden Libyens, Tunesiens oder der Türkei zu übergeben, ohne dass diese zuvor europäisches Festland erreicht hätten, um dort etwaige Anträge auf Asyl stellen zu können?
c) Wie könnten nach Ansicht der Bundesregierung „Push back-Operationen“ zur nach Auffassung der Fragesteller menschenrechtswidrigen Zurückweisung auf offener See ausgeschlossen werden?
d) Wie hat sich die Bundesregierung hierzu in der gegenwärtigen Diskussion zur „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Regelungen für die Überwachung der Seeaußengrenzen“ (Ratsdok. 15877/13) positioniert?
e) Inwiefern ist die Bundesregierung mit den gegenwärtigen Einwänden der EU-Mittelmeeranrainer zu Änderungen der vorgeschlagenen Artikel 9 (Such- und Rettungssituationen) und Artikel 10 (Ausschiffung) der Verordnung (Ratsdok. 15877/13) einverstanden, bzw. welche gegenläufigen Vorschläge hat sie hierzu eingebracht?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Trainings für die militärische libysche Küstenwache im Rahmen von EUBAM Libyen auch das Aufbringen von Flüchtlingsbooten beinhalten (Libya Herald, 21. November 2013)?
a) Inwieweit war oder ist es möglich, im Rahmen der Zusammenarbeit in EUBAM auch Meldungen zu verifizieren, wonach die libysche Küstenwache oder Marine auf Flüchtlingsboote geschossen hat (www.maltatoday.com vom 12. Oktober 2013)?
b) Wie werden derartige Vorfälle innerhalb von EUBAM thematisiert, um sie für die Zukunft auszuschließen?
Wozu trainieren die eigentlich nur für die Grenzsicherung zuständigen, neuen militärischen „Border Guards“( Bundestagsdrucksache 17/14417) im Rahmen von EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung auch Techniken für Spezialtruppen, darunter etwa das Abseilen oder die „Rettung von Geiseln“ (Libya Herald, 8. November 2013)?
Da die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage keine Kenntnis über die Einbindung Libyens in das regionale EU-Grenzüberwachungsnetzwerk „Seahorse Mediterranian“ im Mittelmeer zu haben vortrug und auch nichts über eine hiermit einhergehende, indirekte Einbindung in das Grenzüberwachungssystem EUROSUR wusste (Bundestagsdrucksache 17/14417), welche Schlussfolgerungen zieht sie mittlerweile aus entsprechenden Angaben im Ratsdokument 15906/12?
a) Was ist der Bundesregierung über die weitere Einbindung von Libyen in das neue, regionale Überwachungsnetzwerk „Seahorse Mediterranian“ bekannt?
b) Welche libyschen Lagezentren werden hierfür genutzt?
c) Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Lagezentren an italienische Einrichtungen angebunden werden sollen, und wenn ja, welche Informationen hat sie darüber?
d) Was ist der Bundesregierung (etwa über die Teilnahme an EUBAM) darüber bekannt, welchen Fortschritt die Installation eines satellitengestützten Überwachungssystems für die Land- und Seegrenzen Libyens genommen hat und wer das System errichtet (REUTERS DEUTSCHLAND, 27. November 2013)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des EAD, wonach die GSVP zwar nicht für Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zuständig sei, aber insbesondere zur Verhinderung ihrer irregulären Migration auf dem Mittelmeer beitragen könne?
Wie ist es nach Einschätzung der Bundesregierung gemeint, wenn der EAD davon spricht, dass eine Militäroperation lokale Strukturen festigen und Überwachungskapazitäten erhöhen könne („CSDP should focus on supporting in the development of local capacities in order to fight against illicit trafficking by sea and in particular THB, but also human smuggling and illegal migration and an increase of surveillance and interception capabilities, with which capabilities to save persons in distress would increase as well“)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung (auch vorläufig) aus dem Vorschlag des EAD, die Kooperation mit Regierungen nordafrikanischer Länder zur Überwachung und Patrouille des Mittelmeers zu suchen?
a) Inwiefern befürwortet die Bundesregierung, wenn diese wie vom EAD vorgetragen, keine grenzpolizeilichen, sondern militärische Kapazitäten zur Verfügung stellen sollen, da diese im Vergleich zu zivilen Fähigkeiten besser entwickelt seien?
b) Inwiefern könnte die vom EAD vorgeschlagene Operation nach Ansicht der Bundesregierung sogar dazu dienen, entsprechende Fähigkeiten überhaupt zu entwickeln?
Auf welche Weise könnte die Operation der Europäischen Union im Mittelmeer nach Ansicht der Bundesregierung, wie vom EAD vorgetragen, dabei helfen, sonstige Abkommen mit Mittelmeeranrainern zum Abschluss zu bringen, darunter etwa Abschiebeabkommen mit Marokko und der Türkei?
Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, entsprechende Maßnahmen müssten sich nicht auf das südliche Mittelmeer beschränken, sondern könnten etwa auf Jordanien ausgeweitet werden?
Was ist der Bundesregierung über den Zeit- bzw. Fahrplan zum Abschluss einer „Mobilitätspartnerschaft“ der Europäischen Union mit Tunesien bekannt, wie hat sie sich in entsprechende Verhandlungen eingebracht, und wie hat sie sich zu den Vorschlägen positioniert?
Welche Regelungen trifft der gegenwärtige Entwurf hinsichtlich einer Erleichterung von Abschiebungen, der Bevorzugung bestimmter Gruppen bei der Visavergabe, der besseren Überwachung und Kontrolle von Ein- und Ausreisen sowie der (verbesserten) Möglichkeit, in Tunesien Asyl zu beantragen oder zu erhalten?
Welche Zusagen werden der tunesischen Regierung im Gegenzug gemacht, und welche hatte diese im Verlauf der Verhandlungen erst durchsetzen müssen?
Auf welche Art und Weise arbeiten Bundesbehörden mit der libyschen, ägyptischen und tunesischen Regierung im Rahmen bi- oder multilateraler Vereinbarungen in den Bereichen Justiz und Inneres gegenwärtig zusammen, und welche ihrer Behörden sind daran in welchen Projekten befasst?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des EAD zur hohen politische Brisanz eine Militärmission im Bereich von Migration und Asyl im Mittelmeer?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den vom EAD beschriebenen, möglichen „negativen medialen Effekt“, wenn etwa Zeitungen mit Überschriften wie „Festung Europa“ oder „Kriegsschiffe gegen Flüchtlinge“ aufmachen, und wie wird sie diesen Meldungen begegnen?