Aufkommen und Zukunft der Bankenabgabe
der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Roland Claus, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat Ende 2010, vor dem Eindruck milliardenschwerer Bankenrettungspakete, die Einführung einer Bankenabgabe beschlossen. Mit der Bankenabgabe wird der Restrukturierungsfonds gespeist, aus dem zukünftige Bankenrettungen finanziert werden sollen. Nach ursprünglichen Schätzungen sollte die Bankenabgabe ursprünglich etwa 1,2 Mrd. Euro jährlich erbringen. Die bisherigen Zahlungen blieben aber deutlich hinter diesen Erwartungen zurück (Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, Pressemitteilung vom 22. November 2013). Das Erreichen der Zielgröße des Restrukturierungsfonds von 70 Mrd. Euro scheint damit auf absehbare Zeit illusorisch.
Auf europäischer Ebene wird derzeit über die europaweite Einführung von Bankenabgaben beraten. Parallel zu den Verhandlungen zur EU-weiten Bankenabwicklungsrichtlinie wird die auf die Staaten der Bankenunion zugeschnittene Verordnung über einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus für Banken verhandelt.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD unterstützt den „zügigen Aufbau eines einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds, der perspektivisch durch Bankenabgaben finanziert werden soll“.
Vor diesem Hintergrund gehört die Bankenabgabe insbesondere hinsichtlich der Höhe und der Ausgestaltung auf den Prüfstand.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
In welcher Höhe haben die Banken in den Jahren 2011, 2012 und 2013 Zahlungen nach der Restrukturierungsfonds-Verordnung geleistet (bitte getrennt nach Bankengruppen und unter Angabe der Anzahl der Banken aufschlüsseln)?
Welches waren in den Jahren 2011, 2012 und 2013 jeweils die 20 größten Einzelbeiträge (bitte mit Nennung der jeweiligen Institute)?
Welches waren in den Jahren 2011, 2012 und 2013 jeweils die fünf kleinsten Einzelbeiträge?
Wie viel der gesamten Jahresbeiträge entfiel auf die Komponente beitragspflichtige Passiva, und wie viel auf die Komponente Derivate?
Auf wie viele Institute konzentrierte sich in den Jahren 2011, 2012 und 2013 75 bzw. 90 Prozent der im jeweiligen Beitragsjahr erhobenen Gesamtsumme der Bankenabgabe?
Wie hoch sind die Verluste, die nach vorläufigem Stand seit dem Jahr 2008 bis heute im Zusammenhang mit Unterstützungs- und Rettungsmaßnahmen für Finanzinstitute im Zuge der Banken- und Finanzkrise den deutschen öffentlichen Haushalten unter anderem durch Zahlungen aus dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) entstanden sind (bitte mit Begründung)?
In welcher Höhe rechnet die Bundesregierung in den nächsten Jahren mit Beiträgen aus der Bankenabgabe?
In welcher Höhe hat der Restrukturierungsfonds inzwischen Mittel angesammelt?
Bei wie viel Finanzinstituten wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 Einzelbeiträge der Bankenabgabe durch die Zumutbarkeitsgrenze oder Belastungsobergrenze gekappt (bitte nach den beiden Grenzen getrennt angeben und die absolute Anzahl der Finanzinstitute sowie deren prozentualer Anteil an allen zahlungspflichtigen Finanzinstituten nennen)?
Bei wie viel Finanzinstituten entsprachen in den Jahren 2011, 2012 und 2013 die Einzelbeiträge dem Mindestbeitrag (bitte die absolute Anzahl der Finanzinstitute sowie deren prozentualer Anteil an allen zahlungspflichtigen Finanzinstituten nennen)?
In welcher Höhe wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 Jahresbeiträge gemäß § 3 der Restrukturierungsfonds-Verordnung (Zumutbarkeitsgrenze und Belastungsobergrenze) gestundet?
In welcher Höhe wurden in den Jahren 2012 und 2013 in den Vorjahren gestundete Jahresbeiträge gemäß § 3 der Restrukturierungsfonds-Verordnung nacherhoben?
In welcher Höhe werden gestundete Beiträge aus dem Jahr 2011 gemäß § 8 Absatz 3 der Restrukturierungsfonds-Verordnung endgültig nicht mehr nacherhoben?
In welcher Höhe wurden Beiträge zur Bankenabgabe, aufgrund des Abkommens mit Großbritannien zur Vermeidung von Doppelbelastungen, rückerstattet bzw. ihre Rückerstattung beantragt?
In welchen Vermögenstiteln wurden die Gelder des Restrukturierungsfonds in welchem Umfang angelegt?
Welche Gewinne oder Verluste resultierten bisher aus der Anlage der eingezahlten Gelder (bitte in absoluten und prozentualen Werten angeben)?
In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Bankenabgabe (bitte nach Staaten, Berechnungsgrundlage und Aufkommen aufschlüsseln)?
Ist die Bankenabgabe nach dem Restrukturierungsgesetz nach Auffassung der Bundesregierung in ihrer Bemessung mit den derzeitigen Entwürfen für die Bankenabwicklungsrichtlinie und für die Verordnung für den einheitlichen Abwicklungsmechanismus kompatibel, und wenn nicht, welche Änderungen wären notwendig?
Für welche Ausgestaltung der Bankenabgabe setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zur Bankenabwicklungsrichtlinie und dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus ein?
Welchen anteiligen finanziellen Beitrag an der Zielausstattung des europäischen Abwicklungsmechanismus hat Deutschland zu erbringen?
Hält die Bundesregierung die Bankenabgabe in der derzeitigen Form für ausreichend hoch, sowohl im Hinblick auf die bisher gezahlten Beiträge als auch im Hinblick auf die gemäß der geplanten Bankenabwicklungsrichtlinie angestrebte Zielausstattung von Abwicklungsfonds?
Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass der gemeinsame europäische Abwicklungsfonds seine Zielausstattung tatsächlich in zehn Jahren erreicht?
Plant die Bundesregierung Änderungen an der Art der Bemessung der Jahresbeiträge?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass das Finanzmarktgremium seit Anfang der 18. Wahlperiode wegen fehlender Fortbestandsregelung für mehrere Monate nicht arbeitsfähig ist?
Befürwortet die Bundesregierung für das Finanzmarktgremium eine Fortbestandsregelung für den Übergang zwischen Wahlperioden analog zum Parlamentarischen Kontrollgremium (bitte mit Begründung)?