Gefahr von Menschenrechtsverletzungen durch Vorverlagerung des Grenzschutzes der Europäischen Union
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Petra Pau, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Oktober dieses Jahres legte der Menschenrechtskommissar des Europarates Nils Muižnieks den Bericht „The right to leave a country“ vor. Darin untersucht der Menschenrechtskommissar den Einfluss der Migrationspolitik der Europäischen Union im Rahmen des Gesamtansatzes zu Migration und Mobilität (2011(KOM) 743) auf diejenigen Staaten, die als Transit- oder Herkunftsstaaten irregulärer Migration an den Außengrenzen der Europäischen Union gelten. Durch die in den Drittstaaten angestoßenen Praktiken würden die Betroffenen womöglich in ihrem Recht aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und weiterer menschenrechtlicher Konventionen, ein Land zu verlassen, auch ihr eigenes, verletzt. Staaten, die in den Genuss von Visaerleichterungen der Europäischen Union kommen wollten, würden unter Druck geraten oder offen unter Druck gesetzt, unerwünschte Migration von ihrem Territorium aus zu unterbinden, um Reiseerleichterungen zu erhalten oder nicht wieder zu verlieren.
Bereits in den Jahren 1997 und 1998 sei in Rumänien eine Gesetzgebung entstanden, nach der irreguläre Einreise in die Europäische Union unter Strafe gestellt wurde. Davon waren auch rumänische Staatsangehörige betroffen, die nach einem erfolglosen Asylverfahren abgeschoben worden waren. 59 062 Rumäninnen und Rumänen wurden in den Jahren 1998 bis 2001 ihre Pässe entzogen, weiteren 27 409 wurde verboten, ihr Land zu verlassen. Die Maßnahmen richteten sich im Ergebnis vor allem gegen Roma.
Nach dem gleichen Muster wurden dem Bericht zu Folge in den vergangenen Jahren von Serbien und Mazedonien Maßnahmen ergriffen, die ebenfalls in erster Linie Roma treffen. Zwischen 2009 und November 2012 wurde 7 000 Bürgerinnen und Bürgern Mazedoniens nicht erlaubt, ihr Land zu verlassen. Die Pässe derjenigen, die aus einem Staat der Europäischen Union wieder abgeschoben wurden, werden automatisch für ein Jahr eingezogen. Die Unterstützung für eine Einreise in die Europäische Union, die gegen die Einwanderungsgesetze der Staaten der Europäischen Union verstößt, steht unter Strafe. Ähnliche Regelungen sind auch in Serbien geschaffen worden. Beide Staaten reagieren damit auf Drohungen aus der Europäischen Union, dass die seit Ende 2009 geltende Visafreiheit wieder eingeschränkt oder abgeschafft werde, sollten diese Staaten keine wirksamen Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass ihre Staatsangehörigen in die Europäische Union einreisen, um hier einen Asylantrag zu stellen. Der Menschenrechtskommissar geht selbst davon aus, dass bei den wiederum von diesen Maßnahmen betroffenen Roma eine kumulative Diskriminierung besteht, die sehr wohl zu einer Anerkennung als Schutzbedürftige führen könnte. Mit der Einführung von Grenzkontrollmaßnahmen bei der Ausreise und entsprechender Straftatbestände bei „Missbrauch“ der Visumfreiheit würden wiederum Roma besonders getroffen und damit die kumulative Diskriminierung mit einem weiteren Element verschärft (siehe Seite 48 des Berichts).
Der Menschenrechtskommissar listet in seinem Bericht weitere Maßnahmen zur Umsetzung des „Globalen Ansatzes zu Migration und Mobilität“ der Europäischen Union auf, die im Effekt zu Verletzungen des Rechts, ein Land inklusive des eigenen zu verlassen (und in der Folge des Rechts, Asyl zu suchen) führen können. Im Rahmen des Visaregimes werde auf Drittstaaten eingewirkt, ihre Strategien zum Umgang mit ihrer eigenen Bevölkerung zu ändern und mittels eines „ethnic profiling“ Ausreisekontrollen durchzuführen. Sanktionen gegen Transportunternehmen zwängen diese, gegen Antidiskriminierungsbestimmungen zu verstoßen und bestimmte Personengruppen deshalb nicht zu transportieren, weil sie einen Asylantrag stellen könnten. Auch der Abschluss von Rückübernahmeabkommen sowohl für eigene Staatsangehörige als auch für Transitmigranten führe zu verschärften Grenzkontrollen. In Serbien seien mittlerweile drei Aufnahmeeinrichtungen entstanden, die der Unterbringung von aus der Europäischen Union zurückgeschobenen Personen (also in erster Linie der Roma) dienten. Noch problematischer sei die Rückschiebung von Drittstaatsangehörigen, denen eine Kettenabschiebung in ihr Herkunftsland drohe. In der Ukraine seien mit Mitteln der Europäischen Union neun Abschiebezentren erbaut worden, die der Vorbereitung der Abschiebung dienen. Zuletzt werden im Bericht des Menschenrechtskommissars Rückschiebungsaktionen der italienischen Küstenwache von Migrantinnen und Migranten, die von Griechenland aus versuchen, auf dem Seeweg nach Italien zu gelangen, beschrieben.
Eklatante Verletzungen der Rechte von Migrantinnen und Migranten an der griechischen Grenze sind zuletzt auch durch einen Bericht der Flüchtlingsorganisation PRO ASYL e. V. bekannt geworden. Für den Bericht „pushed back. systematic human rights violations against refugees in the aegean sea and the griechisch-türkischen Landgrenze“ (Zurückgedrängt. Systematische Menschenrechtsverletzungen gegen Flüchtlinge in der Ägäischen See und an der griechisch-türkischen Landgrenze) hatte ein Team von PRO ASYL e. V. insgesamt 90 Flüchtlinge interviewt. Sie alle waren ein- oder mehrmals Opfer von Operationen der griechischen Küstenwache, bei denen u. a. mutmaßlich Mitglieder von Spezialeinheiten der Marine Flüchtlinge auf See oder auf den ägäischen Inseln abfingen, einsperrten und nach einigen Stunden bis zu drei Tagen Gefangenschaft wieder in ihr Boot setzten und in türkische Gewässer schleppten bzw. zur Überfahrt über den Grenzfluss Evros zwangen. Die Flüchtlinge wurden zum Teil massiv körperlich misshandelt und erniedrigt. Nach Schätzungen von PRO ASYL e. V. waren von diesen illegalen und informellen Push Backs 2 000 Flüchtlinge im Zeitraum von August 2012 bis 2013 betroffen, die allesamt keinen Zugang zu einem Asylverfahren erhielten und auch nicht offiziell erfasst wurden. Im gleichen Zeitraum kamen nach Angaben des Berichts 129 Menschen in der Ägäis ums Leben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Hat die Bundesregierung den Bericht von PRO ASYL e. V. vom 7. November 2013 zur Kenntnis genommen, und welche eigenen Schlüsse zieht sie daraus?
Welche Haltung hat die Bundesregierung zu den im Bericht genannten Forderungen an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
a) Visabestimmungen zu lockern,
b) die Gründe für den Familiennachzug zu erweitern,
c) Einreiseerlaubnisse (Visa) aus humanitären Gründen insbesondere an syrische Flüchtlinge zu erteilen, die die Türkei als Transitland nutzen,
d) den Überstellungsstopp im Rahmen der Dublin-Verordnung nach Griechenland zu verlängern?
Wie erklärt es die Bundesregierung, dass sie trotz der Präsenz von Mitarbeitern bzw. Beamten mehrerer Bundesbehörden, die in Griechenland Aufgaben im Zusammenhang mit Grenzsicherung und Flüchtlingsschutz wahrnehmen (vgl. u. a. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/61, Frage 26) nach eigenen Angaben auf Bundestagsdrucksache 17/14817 keinerlei Kenntnis von der im Bericht von PRO ASYL e. V. dargestellten illegalen Praxis besitzt, und wird sie in Zukunft deutsche Beamte in Operationsgebieten der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) dazu anhalten, in ihren Meldungen und Berichten auch auf mögliche Menschenrechtsverletzungen jenseits des eigenen Tätigkeitsbereichs hinzuweisen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung von PRO ASYL e. V. an den Exekutivdirektor von FRONTEX, umgehend sämtliche Operationen in Griechenland einzustellen, und der Einschätzung, dass aufgrund der geltenden rechtlichen Bestimmungen eine FRONTEX-Operation unter solchen Umständen abgebrochen werden müsse?
Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass FRONTEX acht Beschwerden über Push-Back-Operationen vorlagen und FRONTEX sich in drei Fällen dazu an die griechischen Behörden gewandt hat (pushed back, S. 16, Fußnote 29), und welche Schlüsse hat die Bundesregierung daraus gezogen?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um den Hinweisen auf eine Beteiligung von Deutschen an Push Backs in Griechenland nachzugehen, die sich u. a. aus der Beschreibung eines Push-Back-Opfers ergeben, einer der beteiligten Einsatzkräfte habe eine deutsche Flagge an seiner Uniform getragen (pushed back, S. 30), und welche Ergebnisse haben diese Nachforschungen erbracht?
Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der zunehmend restriktiveren Abschottungspraxis (sowohl offiziell als auch informell) der griechischen Grenzbehörden und der Ankündigung von Seiten der Bundesregierung und anderer Regierungen auf europäischer Ebene, zukünftig Restriktionen gegen solche Schengen-Staaten einzuführen, die ihre Grenzen nicht ausreichend gegen irreguläre Migration sichern, wie sie in den Verhandlungen über die Neufassung des Schengener Grenzkodex zum Ausdruck kamen?
Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Angaben aus dem Bericht „pushed back“ (S. 21) zu, nach denen dass griechische Schifffahrtsministerium im Rahmen der FRONTEX-Operation „Poseidon See“ eine der größten Operationen der griechischen Küstenwache umsetzen will, die dem Ziel dient, Boote mit Flüchtlingen abzufangen (interception of boats carrying refugees), und wie positioniert sie sich zum Operationsziel im Hinblick auf die menschen- und flüchtlingsrechtlichen Verpflichtungen von FRONTEX?
Entspricht die Vorverlagerung der Grenzkontrollen durch das Verbringen von Schiffen und Booten mit möglicherweise schutzbedürftigen Personen in die Hoheitsgewässer des Auslaufstaates den derzeit noch in Anwendung befindlichen FRONTEX-Leitlinien, und wie wird diese Vorverlagerung der Grenzkontrollen durch die Verordnung zur Festlegung von Regelungen für die Überwachung der Seeaußengrenzen im Rahmen von FRONTEX-Operationen auch weiterhin rechtlich abgesichert?
Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Prüfung der Kommission gediehen, ob es in den Artikeln 9 (Such- und Rettungsaktionen) und 10 (Ausschiffung) des Entwurfs der Außengrenzenverordnung Widersprüche zum Völkerrecht gebe (Drahtbericht zur Sitzung des Strategischen Ausschusses für Einwanderung, Grenzen und Asyl am 22. Oktober 2013, Tagesordnungspunkt 4), welche Aspekte des Völkerrechts wurden oder werden dabei geprüft, und zu welchen Ergebnissen ist die Kommission ggf. gelangt?
Wie hat die Bundesregierung selbst ihren im Drahtbericht erwähnten Vorbehalt gegen diese Artikel begründet, hält sie bislang an diesem Vorbehalt fest, und welche eigenen Formulierungsvorschläge hat sie dazu ggf. eingebracht?
Wie sollen aus Sicht der Bundesregierung bestehenden menschen- und flüchtlingsrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen einer Ausschiffung auf der Grundlage von Artikel 10 Absatz 3 des Entwurfs der Außengrenzenverordnung gewährleistet werden?
Welche Position nimmt die Bundesregierung gegenüber den im Drahtbericht erwähnten Zweifeln an der Regelungskompetenz der Europäischen Union in seerechtlichen Fragen ein, die sich aus dem Bestehen einschlägiger völkerrechtlicher Verpflichtungen der Mitgliedstaaten ergeben?
Wird die Bundesregierung auch Formulierungsvorschläge vorlegen, um sicherzustellen, dass die Verordnung hinreichend konkrete Vorgaben zur Einhaltung der einschlägigen Non-refoulement-Gebote auch in der Praxis, d. h. nach Aufgriff oder Seenotrettung auf Hoher See, enthalten wird, wenn ja, welchen konkreten Inhalts, und wenn nein, warum nicht?
Wie hat die Bundesregierung auf die bei der Sitzung des Strategischen Ausschusses für Einwanderung, Grenzen und Asyl am 22. Oktober 2013 zu Tagesordnungspunkt 2 geäußerte Auffassung reagiert oder was wird sie künftig hierzu vortragen, wonach es naheliege, dass die nach dem Tod von etwa 400 Flüchtlingen vor Lampedusa eingerichtete Taskforce in Tunesien politisch aktiv werden solle, weil von dort oft Schiffe kämen – was nach Auffassung der Fragesteller nichts anderes heißen kann, als eine Flucht von Tunesien aus in die Europäische Union verhindern zu wollen (bitte ausführen)?
Wie hat die Bundesregierung auf die bei derselben Sitzung geäußerte Auffassung reagiert, oder was wird sie künftig hierzu entgegnen, dass man bei den Aufgaben der Taskforce auch bedenken müsse, dass ein intensives „Search and Rescue“ zum Sogfaktor werden könne, da der Seeweg dadurch attraktiver werde; deshalb seien vorgelagerte Maßnahmen wichtig, was nichts anderes bedeutet, als dass die Zuflucht in die Europäische Union über den Seeweg im Vorfeld verhindert werden soll (bitte ausführen)?
Wie stellt sich die Bundesregierung ein rechtssicheres Verfahren zur Prüfung der Flüchtlingseigenschaft und der Einhaltung der Non-refoulement-Gebote in der Situation des Aufbringens eines Schiffes oder Bootes auf Hoher See vor (kompetente Sprachmittlung, informierte Prüfung, effektiver Rechtsschutz usw.), und teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass im Zweifel bei Asyl- und Schutzsuchenden immer die Ausschiffung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union erfolgen sollte (bitte begründen)?
a) Wie wird sichergestellt, dass die handelnden Beamten die erforderlichen Kompetenzen (länderspezifische Kenntnisse, Sprache etc.) aufweisen, um festzustellen, ob eine Person ein Schutzgesuch zu stellen begehrt und auf welcher Grundlage dieses beruht?
b) Wie hat man sich die in Artikel 4 Absatz 2 des Entwurfs der Außengrenzenverordnung vorgesehene Berücksichtigung der Zustände in dem betreffenden Drittstaat vorzustellen?
c) Wie steht die Bundesregierung zu dem Umstand, dass die ebenfalls praktizierte Grenzkontrolle in den Hoheitsgewässern von Drittstaaten nicht in dem Entwurf der Außengrenzenverordnung geregelt wird?
Wie soll speziell bei Kooperationen mit Drittstaaten (beispielsweise Libyen, Tunesien) im Rahmen von FRONTEX-Operationen sichergestellt werden, dass die einschlägigen Flüchtlingsrechte und das Recht auf Verlassen eines Landes nicht verletzt werden?
Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung das Verhältnis des Entwurfs der Außengrenzenverordnung zu anderen einschlägigen EU-Richtlinien sein
a) im Hinblick auf die Prüfung von Non-refoulement-Geboten zur Asylverfahrensrichtlinie und
b) im Hinblick auf die Ausschiffung in den Staat des Auslaufens zur Rückführungsrichtlinie mit Rücksicht auf den Umstand, dass das Grenzkontrollregime der Mitgliedstaaten im Rahmen von FRONTEX-Operationen mit dem Entwurf der Außengrenzenverordnung z. T. weit in das Vorfeld der eigentlichen Grenzen verlegt wird, wohingegen die Asylverfahrensrichtlinie nur für Schutzgesuche auf dem Territorium der Mitgliedstaaten vorgesehen ist (Artikel 3 Absatz 1 der Asylverfahrensrichtlinie)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass bei Operationen der griechischen Küstenwache im Rahmen der Operation „Poseidon See“ die zuständigen Behörden im nationalen Koordinierungszentrum, das im Vorgriff des EUROSUR-Grenzüberwachungssystems aufgebaut worden ist, koordiniert werden sollen?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass der Aufbau der nationalen Koordinierungszentren im Rahmen des Grenzüberwachungssystems EUROSUR, in denen alle Behörden mit Bezug zu Grenzkontrolle und Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität zusammengeführt werden sollen, zu einer Zunahme von Push-Back-Operationen im Rahmen von FRONTEX-Einsätzen führen wird (bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation mit den Behörden von Drittstaaten im Rahmen der Operation EUROSUR bzw. der darin zusammengeschlossenen nationalen Koordinierungszentren im Hinblick auf Eingriffe in das Menschenrecht, ein Land zu verlassen, wenn diese Kooperationen insbesondere das Ziel haben, Drittstaaten in die Lage zu versetzen, Personen abzufangen, die diese Staaten in Richtung der Europäischen Union verlassen wollen?
Wie bewertet die Bundesregierung die von ihr aktiv mitgetragene Politik der Europäischen Union gegenüber Serbien und Mazedonien, Visaerleichterungen bei einer vermeintlich hohen Zahl so genannter Missbrauchsfälle (Einreise zur Asylantragstellung) wieder zurückzunehmen, vor dem Hintergrund der vom Menschenrechtskommissar des Europarates geschilderten Konsequenz, dass insbesondere Angehörige der Roma aus diesen Ländern in ihrem Recht beschnitten werden, ihr Land zu verlassen (S. 46 des Berichts)?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die vom Menschenrechtskommissar beschriebene Gefahr, dass durch die Sanktionsdrohung gegen Beförderungsunternehmen, wenn sie (auch ohne eigenes Wissen) Personen transportieren, die die Visafreiheit zur Asylantragstellung nutzen, die Unternehmen selbst zur Anwendung diskriminierender Praktiken bei der Auswahl ihrer Passagiere greifen könnten (S. 56 des Berichts)?
In welchen Ländern wurde durch die jeweilige EU-Ratspräsidentschaft seit dem Jahr 2004 ein Immigration-Liaison-Officers-Network (ILO-network) gemäß der EU-Verordnung EG 377/2004 aktiviert, und in welchen dieser Fälle waren deutsche grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte oder nach Kenntnis der Bundesregierung andere deutsche Behördenmitarbeiter beteiligt (bitte jeweils genaue Zahl und Einsatzzeitraum sowie -ort nennen)?
Wie viele der im Rahmen des ILO-Netzwerks entsandten Beamten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils an die Konsularbehörde in einem Drittstaat, an zuständige Behörden anderer Mitgliedstaaten, an die zuständigen Behörden der Drittstaaten oder an internationale Organisationen entsandt (bitte nach Jahren und Zahl der Beamten auflisten)?
Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung konkret die Aufgaben der innerhalb des ILO-Netzwerks eingesetzten Beamten, und wie wird sichergestellt, dass sie im Rahmen ihrer Beratungstätigkeiten an keinen Maßnahmen beteiligt sind, die eine Verletzung des Rechts, das Land zu verlassen, darstellen könnten?
Welche an die Europäische Union angrenzenden Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2009 Gewahrsamseinrichtungen eingerichtet, um im Rahmen von Rückübernahmeabkommen aus der EU abgeschobene Migranten unterzubringen, und in welchem Umfang wurde der Bau solcher Einrichtungen durch die Europäische Union oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch einzelne ihrer Mitgliedstaaten unterstützt?
Welche an die Europäische Union angrenzenden Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2009 Abschiebehafteinrichtungen erbaut, in welchem Umfang wurden sie durch die Europäische Union oder nach Kenntnis der Bunderegierung durch einzelne ihrer Mitgliedstaaten dabei unterstützt, und in welchen dieser Länder gibt es wirksame Mechanismen, um Kettenabschiebungen aus der Europäischen Union über diese Staaten in mögliche Verfolgerstaaten zu verhindern?
Welche der an die Europäische Union angrenzenden Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2009 illegale Einreise und illegalen Aufenthalt unter Strafe gestellt?
Welche der an die Europäische Union angrenzenden Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2009 technische, logistische und finanzielle Hilfen zum Aufbau von Einrichtungen und Anlagen zur Grenzsicherung (Grenzkontrollanlagen, Sperranlagen, technische Überwachungsanlagen, Lagezentren etc.) erhalten, u. a. mit dem Ziel, die Transitmigration über das eigene Territorium in Richtung der Europäischen Union zu unterbinden?
Welche der asiatischen und afrikanischen Mittelmeeranrainer haben nach Kenntnis der Bundesregierung finanzielle und materielle Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten zur Kontrolle der Seegrenze erhalten, u. a. mit dem Ziel, die Ausfahrt von Schiffen oder Booten mit mutmaßlich irregulären Migranten an Bord in Richtung der Europäischen Union zu verhindern?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einbeziehung der südlichen Mittelmeeranrainer in die zukünftigen EUROSUR-Strukturen vor dem Hintergrund, dass nach Auffassung der Fragesteller ihre Kooperation einzig den Zweck haben kann, eigene und fremde Staatsangehörige am Verlassen ihrer Hoheitsgewässer in Richtung der Europäischen Union zu hindern, vor dem Hintergrund des Rechts, das Land zu verlassen und Asyl zu suchen?