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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Rekrutierung von Minderjährigen für die Bundeswehr

Anwerbung von minderjährigen Freiwilligen für die Bundeswehr, spätere Teilnahme an Auslandseinsätzen der Bundeswehr, Feststellung posttraumatischer Belastungsstörungen, Regelungen zum Minderjährigenschutz in der Bundeswehr, Wehrbeschwerdeordnung, Ahndung mutmaßlicher Verstöße, kritikwürdige Rekrutierungspraxis, Einhaltung der Volljährigkeitsgrenze, Fakultativprotokoll zur VN-Kinderrechtskonvention, Informationsmaterialien zur Nachwuchsgewinnung, Beutelsbacher Konsens, &quot;Schattenbericht Kindersoldaten&quot;<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

23.01.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/25106.01.2014

Rekrutierung von Minderjährigen für die Bundeswehr

der Abgeordneten Katrin Kunert, Diana Golze, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Michael Leutert, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention (UN = United Nations) betreffend die Beteiligung von Kindern in bewaffneten Konflikten mit erarbeitet und am 13. Dezember 2004 ratifiziert. Als nichtständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates hat sie zudem im Jahr 2011 den Vorsitz in der entsprechenden UN-Arbeitsgruppe übernommen mit dem Ziel, die Rekrutierung und Verwendung von Minderjährigen für militärische Zwecke, insbesondere als Kindersoldaten, wirksam zu bekämpfen. Im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention ist hierbei die Volljährigkeitsgrenze von 18 Jahren zu beachten. Nach Ansicht und Anwendungspraxis einer deutlichen Ratifizierungsmehrheit des Zusatzprotokolls soll dies nicht nur für die Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten durch paramilitärische Gruppen gelten, sondern auch für den obligatorischen oder freiwilligen Militärdienst in einer staatlichen Armee.

Deutschland gehört zu den wenigen Vertragsstaaten, die im eigenen Land von der Ausnahmeregelung des Fakultativprotokolls Gebrauch machen und minderjährige Freiwillige anwerben. In der Praxis betrifft dies freiwillig Wehrdienstleistende und Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die als 17-Jährige bei der Bundeswehr eine militärische Ausbildung beginnen. Wenngleich unter 18-jährige Bundeswehrangehörige nicht Kindersoldaten in bewaffneten Konflikten gleichzustellen sind und auch nicht an Auslandseinsätzen teilnehmen, werden sie im Widerspruch zum Anliegen des UN-Fakultativprotokolls im Rahmen ihrer militärischen Ausbildung als Minderjährige an Waffen geschult und grundsätzlich für dieselben Aufgaben wie Volljährige eingesetzt. Nach Angaben der Bundesregierung wurden 2012 insgesamt 1 216 freiwillig Wehrdienstleistende und Soldatinnen und Soldaten auf Zeit unter 18 Jahren eingestellt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14082), obwohl der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes die Bundesregierung bereits 2008 aufgefordert hatte, das Mindestrekrutierungsalter auf 18 Jahre anzuheben:

  • Der Ausschuss stellt fest, dass die große Mehrheit der Vertragsstaaten des Protokolls die freiwillige Einberufung von Kindern nicht erlaubt. Der Ausschuss ermuntert daher den Vertragsstaat, das Mindestalter für den Wehrdienst auf 18 Jahre zu erhöhen, um den Schutz des Kindes durch insgesamt höhere gesetzliche Standards zu fördern. (www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/360834/publicationFile/3631/, S. 3, abgerufen am 11. Dezember 2013).

Zur Nachwuchsrekrutierung werden Minderjährige von der Bundeswehr gezielt angeschrieben. Hinzu kommt, dass extra kreierte Veranstaltungskonzepte wie „Bw-Musix“ oder „Bw-Beachen“ aufgrund ihres Eventcharakters vor allem Jugendliche ansprechen. Die Meldebehörden sind laut § 58c des Soldatengesetzes dazu verpflichtet, bis zum 31. März eines laufenden Jahres die personenbezogenen Daten von Minderjährigen, die im darauf folgenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zu übermitteln. Damit soll die Übersendung von „Informationsmaterial“ ermöglicht werden. Gegen die Datenweitergabe können die Betroffenen zwar Einspruch einlegen, über diese Möglichkeit wird Medienberichten zufolge aber nur unzureichend informiert (vgl. www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Demonstrantenbesetzen-Dach-des-Buergeramts, abgerufen am 3. Dezember 2013). Bei dem „Informationsmaterial“ handelt es sich um einseitige Werbebroschüren für den Dienst in der Bundeswehr.

Das Deutsche Bündnis Kindersoldaten, dem die Aktion Weißes Friedensband e. V., Amnesty International, Deutsches Jugendrotkreuz, Deutsches Nationalkomitee des Lutherischen Weltbundes, Kindernothilfe e. V., terre des hommes Deutschland e. V., UNICEF Deutschland, Plan International Deutschland e. V. und World Vision Deutschland e. V. u. a. angehören, kritisiert diese Praxis der Bundesregierung regelmäßig in seinem jährlichen „Schattenbericht Kindersoldaten“. Auch andere zivilgesellschaftliche Organisationen wie das Forum Menschenrechte, der Arbeitskreis Darmstädter Signal und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft appellierten zusammen mit dem Deutschen Bündnis Kindersoldaten erst kürzlich in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die Anwerbung von minderjährigen Freiwilligen für die Bundeswehr zu beenden (vgl. www.kindersoldaten.info/kindersoldaten_mm/downloads/Lobbyarbeit/Offener_Brief_Merkel_final_ohneUnterschr.pdf, abgerufen am 4. Dezember 2013).

In diesem Zusammenhang ist es eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit, dass Deutschland mit gutem Beispiel vorangeht und auf die Anwerbung von minderjährigen Freiwilligen für die Bundeswehr verzichtet, um auf internationaler Ebene wirksamer zum Schutz von Kindern vor der Rekrutierung für bewaffnete Konflikte beizutragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzungen im aktuellen „Schattenbericht Kindersoldaten“, und welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Forderungen des Schattenberichts?

2

Welche anderen Vertragsstaaten nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit noch die Ausnahmemöglichkeiten des Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention, um unter 18-jährige Freiwillige für ihre staatlichen Streitkräfte zu rekrutieren?

3

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, der mehrfachen Aufforderung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes bislang nicht nachzukommen, auf die menschenrechtlich und jugendschutzrechtlich kritikwürdige Praxis der Rekrutierung von Minderjährigen für die Bundeswehr zu verzichten?

4

Wie positioniert sich die Bundesregierung zur aktuellen Forderung von Nichtregierungs- und Menschenrechtsorganisationen, wie z. B. von terre des hommes Deutschland e. V., wonach Deutschland für die Rekrutierung von Bundeswehrpersonal endlich die Volljährigkeitsgrenze anerkennen und einhalten müsse (vgl. www.tdh.de/was-wir-tun/themen-a-z/bundeswehr-anschulen/forderungen-und-ziele.html, abgerufen am 11. Dezember 2013)?

5

Wie viele freiwillig Wehrdienstleistende und Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die als Minderjährige angeworben und eine militärische Ausbildung erhalten haben, wurden anschließend nach Vollendung ihres 18. Lebensjahres in Auslandseinsätze der Bundeswehr geschickt (bitte nach Jahren, Zahl der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten und dem jeweiligen Auslandseinsatz aufschlüsseln)?

6

Ist bei dieser Personenkohorte nach Kenntnis der Bundesregierung ein überdurchschnittliches Auftreten von posttraumatischen Belastungsstörungen festzustellen, und falls ja, um wie viel höher fällt der Anteil an erkrankten Betroffenen aus?

7

Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung bei Auslandseinsätzen dieser Personenkohorte ein Zusammenhang zwischen dem konkreten Tätigkeitsfeld und dem möglichen Auftreten einer posttraumatischen Belastungsstörung, und falls ja, in welchen Bereichen ist ein höheres Gefährdungsrisiko für das Auftreten dieser Erkrankung vorhanden?

8

Wie sehen die konkreten Bestimmungen zum Schutz von Minderjährigen nach dem Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention, dem Jugendschutz und dem Jugendarbeitsschutz innerhalb der Bundeswehr aus, und wie ist deren Einhaltung in der täglichen Praxis gewährleistet?

9

Wie viele mutmaßlichen Verstöße gegen das Fakultativprotokoll, das Jugendschutzgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz sind der Bundesregierung seit Einführung des Freiwilligen Wehrdienstes (FWD) innerhalb der Bundeswehr bekannt geworden (bitte nach Jahren und Art des Verstoßes aufschlüsseln)?

10

Welche disziplinarstrafrechtlichen Möglichkeiten sind derzeit vorhanden, um etwaige mutmaßliche Verstöße infolge eines mangelhaften Minderjährigenschutzes durch Ausbilder und Vorgesetzte innerhalb der Bundeswehr zu ahnden?

11

In wie vielen Fällen wurden seit Einführung des FWD bekannt gewordene, mutmaßliche Verstöße infolge eines mangelhaften Minderjährigenschutzes darüber hinaus auch zur Strafanzeige gebracht, und in wie vielen Fällen kam es ggf. zu einer Verurteilung (bitte möglichst nach Jahren, Art des Strafdelikts und Strafmaß aufschlüsseln)?

12

Inwieweit berücksichtigt die gegenwärtige Wehrbeschwerdeordnung die besondere Schutzbedürftigkeit von Minderjährigen unter 18 Jahren nach der UN-Kinderrechtskonvention, und in welchen Bereichen erkennt die Bundesregierung ggf. Korrektur- oder Ergänzungsbedarf?

13

Welchen Stellenwert besitzen die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses für die politische Bildung in der Bundeswehr im Rahmen des Konzepts Innere Führung?

14

Inwieweit müssten nach Ansicht der Bundesregierung auch die Informationsmaterialien der Bundeswehr zur Nachwuchsgewinnung die Grundprinzipien des Beutelsbacher Konsenses berücksichtigen, und welche generellen Evaluierungsmöglichkeiten sind diesbezüglich vorhanden?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Informationsmaterialien der Bundeswehr zur Nachwuchsgewinnung im Hinblick auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Minderjährigen nach der UN-Kinderrechtskonvention und eine angemessene Aufklärung über vorhandene berufsspezifische Risiken wie z. B. bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung von terre des hommes Deutschland e. V., wonach kontroverse Diskussionen mit Soldaten an Schulen nur dann mit den Kinderrechten zu vereinbaren sind, wenn strenge Auflagen eingehalten werden, die eine manipulative, einseitige Werbung ausschließen sowie weitere, kritische Expertinnen und Experten dazu verpflichtend eingeladen werden (vgl. www.tdh.de/was-wir-tun/themen-a-z/bundeswehr-an-schulen/forderungen-und-ziele.html, abgerufen am 11. Dezember 2013)?

Berlin, den 6. Januar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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