Verhandlungen zum EU-USA-Freihandelsabkommen
der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Diether Dehm, Alexander Ulrich, Thomas Nord, Michael Schlecht, Wolfgang Gehrcke, Eva Bulling-Schröter, Sevim Dağdelen, Nicole Gohlke, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ralph Lenkert, Niema Movassat, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Vom 16. bis 20. Dezember 2013 fand in Washington D. C. die dritte Verhandlungsrunde zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership; TTIP) statt. Bereits bei der Formulierung des umfangreichen Verhandlungsmandats hat sich gezeigt, dass keine breite Debatte über Sinn, Zweck und Folgen des TTIP gewünscht ist. So war etwa das EU-Verhandlungsmandat lange Zeit öffentlich unbekannt, eine valide Folgenabschätzung über die Wirkungen des TTIP gibt es nicht und die enge Einbindung in die Verhandlungen ist Unternehmensvertretern und -verbänden, entsprechenden Lobbygruppen und speziellen Anwaltskanzleien vorbehalten. Einen gleichwertigen Zugang und die Möglichkeit der Einflussnahme hat die Zivilgesellschaft nicht. Schließlich fallen auch die Informationen der Bundesregierung gegenüber dem Parlament über den Verhandlungsverlauf, das Agieren und die Positionierung der Regierungsvertreter in den zuständigen Gremien sehr allgemein aus.
Diese Informationspolitik erklärt sich nicht allein durch die Zuständigkeit der Europäischen Kommission für die TTIP-Verhandlung, sondern scheint bewusste Strategie zu sein. Wie in einem bis vor kurzem noch geheimen Strategiepapier der Europäischen Kommission nachgelesen werden kann, soll die Richtung der Debatte primär mittels positiver Kommunikation vorgegeben werden.
Allgemeine, unverbindliche Aussagen sowie der Verweis auf Geheimhaltung und mangelnde Zuständigkeit ergänzen trefflich diese Kommunikationsstrategie. Eine transparente parlamentarische Debatte wird so schlicht unmöglich. Eine rationale Entscheidungsfindung und Beeinflussung der Verhandlungen durch den Deutschen Bundestag wird stark begrenzt, was angesichts der Tragweite und möglichen Folgen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA politisch inakzeptabel ist.
Drucksache 18/258 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie wird die Bundesregierung ihrer Informations- und Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament im Hinblick auf die Verhandlungen zum TTIP vor dem Hintergrund nachkommen, dass die „Beratungsgegenstände […] im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik“ nach § 2 Absatz 1 Nummer 5 als Vorhaben im Sinne des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschen Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) definiert sind und die Bundesregierung nach § 4 Absatz 1 und 2 verpflichtet ist, „den Deutschen Bundestag […] umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, fortlaufend und in der Regel schriftlich“ über alle entsprechenden Vorhaben sowie zu den „wirtschaftlichen, finanziellen und ökologischen Folgen des Vorhabens“ zu unterrichten?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass sie den Deutschen Bundestag entsprechend diesen Verpflichtungen bisher hinreichend informiert hat? Durch welche parlamentarischen Vorlagen und anderen schriftlichen Stellungnahmen und durch welche mündlichen Unterrichtungen welcher Gremien ist das geschehen?
Hält es die Bundesregierung über die bisherige Unterrichtung des Parlaments hinaus für nach dem EUZBBG geboten, nach jedem Verhandlungsabschnitt über die Fortschritte des TTIP eine umfassende schriftliche Informationsvorlage zum Verhandlungsstand zu übermitteln sowie diese im Rahmen einer Regierungserklärung zu erläutern und zu debattieren?
Welche anderen zusätzlichen schriftlichen Informationen des Deutschen Bundestages und seiner Gremien hält die Bundesregierung im Hinblick auf ihre Informationspflichten nach dem EUZBBG für geboten?
Hat die Bundesregierung bisher alle von ihr in die TTIP-Verhandlungen eingebrachten Dokumente, sonstigen schriftlichen und mündlichen Verhandlungsvorschläge zur Kenntnis gebracht? Gilt das auch für Verhandlungsdokumente und -vorschläge der anderen Mitgliedstaaten und solche der Europäischen Kommission? Sind alle Verhandlungsdokumente, die in einer anderen Sprache verfasst wurden, inzwischen ins Deutsche übersetzt worden? Wann werden die entsprechenden Übersetzungen – etwa von „DS“-Dokumenten – vorliegen?
Hält die Bundesregierung des Weiteren ihre Antwort zu Frage 1 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14755 (Zusammensetzung der „Hochrangigen Arbeitsgruppe“) für ausreichend, in der sie mitteilt: „Genauere Informationen zur Zusammensetzung liegen der Bundesregierung nicht vor.“? In welcher Hinsicht handelt die Bundesregierung angemessen, wenn sie entsprechende Informationen vor dem Hintergrund eines so weit reichenden Abkommens wie dem TTIP nicht beschafft?
Ist die Bundesregierung jetzt bereit, die Mitglieder der „Hochrangigen Arbeitsgruppe“ dem Deutschen Bundestag unter Angabe von Namen und Dienststellung zu nennen und sich hierfür die entsprechenden Informationen zu beschaffen?
Welche Positionspapiere von Unternehmensverbänden, Anwaltskanzleien, unternehmensnahen Lobbygruppen und Einzelunternehmen sind in die Erarbeitung der deutschen Position an welcher Stelle zum TTIP eingeflossen (bitte auflisten)? Welche inhaltlichen Positionen sind im Zuge der Ressortabstimmung übernommen worden, und wie wird dies begründet?
In welcher Relation dazu stehen Positionspapiere aus den Gewerkschaften, von Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden, der Kirchen und anderer Nichtregierungsorganisationen ohne Unternehmensbezug, und wie sind diese konkret in die Positionsfindung der Bundesregierung eingeflossen (bitte auflisten)?
Welchen ständigen Zugang haben deutsche Unternehmensverbände, Anwaltskanzleien, Lobbygruppen und Einzelunternehmen zu den laufenden TTIP-Verhandlungsrunden, und welcher kontinuierliche Informationsaustausch wird ihnen durch die Bundesregierung bzw. die einzelnen Ressorts gewährt? Welche Konsultationen und Gespräche zum Thema gab es seit Beginn der TTIP-Verhandlungen in den Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt (bitte auflisten)?
Welche deutschen Akteure haben u. a. durch ihre Mitgliedschaft im Verband BusinessEurope kontinuierlichen Zugriff auf die Ergebnisse der Verhandlungsrunden und Informationen, die über die allgemeinen Informationen der Generaldirektion Handel hinausgehen?
Wie wird die weitgehende, von der Gewerkschaft verdi, vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e. V. und von kommunalen Spitzenverbänden, wie dem Bayerischen Städtetag (siehe Stellungnahme des Vorsitzenden Dr. Ulrich Maly vom 20. November 2013) kritisierte Intransparenz im Hinblick auf die Ziele, Schritte und Folgen des TTIP gerechtfertigt, insbesondere wo Unternehmensverbände, Anwaltskanzleien, Lobbygruppen und Einzelunternehmen einen privilegierten Zugang (siehe Frankfurter Rundschau von 20. November 2013) bei der Mandatserstellung als auch beim Zugang zu den jeweiligen Verhandlungen haben?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der massiven Kritik (siehe Süddeutsche Zeitung vom 11. November 2013 und GEO vom 20. Dezember 2013) an der Asymmetrie der Beteiligung und an der Einflussnahme auf den TTIP-Prozess, die einerseits Akteure der Zivilgesellschaft fernhält und andererseits Unternehmensverbände, Anwaltskanzleien, unternehmensnahe Lobbygruppen und Einzelunternehmen privilegiert?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die EU-Verhandlungsstrategie geheim sein muss, um den Verhandlungserfolg nicht zu gefährden? Wenn ja, wie begründet sie diese Position?
Waren angesichts der bereits heute vorliegenden Informationen zum Ausmaß des „NSA-Überwachungsskandals“ und der geheimdienstlichen Informationsbeschaffung aller am TTIP beteiligten Akteure die Verhandlungsstrategie und die Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten jemals geheim?
Welche konkreten Ergebnisse hatte die dritte Verhandlungsrunde zum TTIP vom 16. bis 20. Dezember 2013 in Washington D. C.?
In welchen konkreten Bereichen gab es über die drei bisherigen Verhandlungsrunden eine Einigung, und wie lauten diese konkret?
Welche strittigen Punkte sind bisher aufgetreten, und wie sollen diese ausgeräumt werden?
Welche unterschiedlichen Positionen haben sich in welchen Bereichen in der EU-Verhandlungsdelegation und zwischen den Vertretern der EU-Mitgliedstaaten herausgebildet (bitte auflisten)?
Wie sieht der weitere „Fahrplan“ für die Verhandlungen im Jahr 2014 aus?
Welche konkreten Inhalte werden bei den nächsten Verhandlungsterminen wann und wie aufgerufen (bitte im Detail auflisten)?
Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem EU-USA-Freihandelsabkommen und dem Abkommen der EU mit Kanada (CETA)?
Dient das CETA als „Blaupause“ für das TTIP?
Wird im Rahmen der CETA-Verhandlungen mit Kanada ebenfalls über ein Investor-Streit-Schlichtungsverfahren (Investor-state dispute settlement; ISDS) gesprochen? Wenn ja, an welchen Stellen gibt es im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung unterschiedliche Vorstellungen? Welche Position vertritt die Bundesregierung in den Verhandlungen?
Wäre es US-amerikanischen Konzernen nach Einschätzung der Bundesregierung im Falle eines ISDS im CETA möglich, eine Zweigniederlassung in Kanada zu gründen und über diese Schadensersatz gegen EU-Staaten zu fordern, auch wenn im TTIP kein entsprechendes Investitionsschutzkapitel enthalten sein wird? Wenn nein, warum nicht?
Wird es sich nach Einschätzung der Bundesregierung sowohl bei CETA als auch bei TTIP um gemischte Abkommen handeln, die sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Deutschen Bundestag ratifiziert werden müssen? Für wann sind diese Ratifizierungsprozesse nach aktuellem Planungsstand vorgesehen?
Welche weiteren Mitspracherechte haben das Europäische Parlament und der Deutsche Bundestag im Verhandlungsprozess, insbesondere bei der konkreten Ausgestaltung des Vertragstextes?