BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Entwicklung der EUBAM-Mission in Libyen

Implementierung und Durchführung der EUBAM-Mission, Berichterstattung, Teilnehmer, Gesamtkosten, Finanzmittel, Kontrolle der See-, Luft- und Landgrenzen, libysche Küstenwache, &quot;integriertes Grenzmanagement&quot;, Umbau der Sicherheitsarchitektur Libyens, Vereinbarungen mit Nachbarstaaten, Zusammenarbeit von EUBAM mit libyschen Behörden, Einhaltung der Menschenrechte, Kontakte zu Milizen, Schaffung von &quot;Border Guards&quot; (BG), Ausbildung libyscher Sicherheitskräfte, Flüchtlinge in Libyen<br /> (insgesamt 48 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

20.02.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/28020.12.2013

Entwicklung der EUBAM-Mission in Libyen

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Annette Groth, Inge Höger, Stefan Liebich, Petra Pau, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Juni 2013 begann die Mission der Europäischen Union zur Entwicklung eines „integrierten Grenzmanagements“ in Libyen (EUBAM Libyen). Daran ist auch die Bundespolizei beteiligt. Ziel ist unter anderem die Schaffung von bis dahin nicht existierenden „Border Guards“. Gemeint ist eine Gendarmerie, die dem Militär untersteht, aber im Innern eingesetzt wird. Außer dem Grenzschutz sollen die Soldaten unter anderem an „kritischer Infrastruktur“ zum Einsatz kommen. Zum Portfolio gehören auch Spezialeinsätze, wie sie im Rahmen von EUBAM (European Union Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine) ebenfalls trainiert werden (Libya Herald, 8. November 2013).

Die EUBAM-Mission wird nicht zuletzt deswegen kritisch beobachtet, weil die menschenrechtliche Lage in Libyen nach wie vor äußerst schlecht ist. Die Sicherheitsbehörden, soweit sie überhaupt im eigentlichen Sinn existieren und nicht durch Milizen ersetzt sind, beteiligen sich mitunter an Menschenrechtsverletzungen. Insbesondere die Behandlung von Flüchtlingen scheint sich im Vergleich zu Zeiten des Gaddafi-Regimes nicht verbessert zu haben. Die Mission enthält daher das Risiko, nicht zur Verbesserung der Rechtslage, sondern zur Stärkung menschenrechtsfeindlicher Gruppierungen inklusive Milizen beizutragen.

Ob der Ansatz der Mission, auch Personen mit explizit militärischem Hintergrund zu rekrutieren, insoweit erfolgversprechend ist, wird von den Fragestellern bezweifelt. Mittlerweile wurden von der französischen Internetseite „MEDIAPART“ die geheimen Operationsregelungen (CONOPS PLUS) veröffentlicht (www.mediapart.fr/files/EUBAMRapportAVRIL2013.pdf). Es handelt sich um ein Papier des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und ist als Ratsdokument 8182/4/13 an alle Delegationen der EU-Mitgliedstaaten verteilt worden. Das auf April 2013 datierte Dokument enthält zahlreiche Details, welche die Bundesregierung noch im Sommer 2013 nicht gewusst haben will (siehe Bundestagsdrucksache 17/14417). So wird dort berichtet, dass das libysche Polizeigesetz zwar grundlegend für EUBAM ist, dieses jedoch nicht einmal in einer englischen Fassung vorliegt. Laut dem EAD sollen allein 19 000 ehemalige Kämpfer zukünftig dem libyschen Innenministerium unterstehen, mindestens 6 000 werden in die „Border Guards“ integriert.

Die EUBAM-Mission sollte nach einem halben Jahr, so sieht es der Operationsplan vom 18. April 2013 vor, eine Bilanz vorstellen.

Angesichts des Umfangs der Kleinen Anfrage erklären sich die Fragesteller vorab mit einer Verlängerung der Antwortfrist einverstanden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen48

1

Wie haben sich Implementierung und Durchführung der EUBAM-Mission aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich entwickelt, und welche Probleme und Defizite erkennt sie?

2

Wie genau ist nach Kenntnis der Bundesregierung in Zusammenhang mit EUBAM der Begriff „integriertes Grenzmanagement“ definiert?

3

Wie viele Mitglieder umfasste die Mission bis Anfang August 2013, und wie viele umfasst sie gegenwärtig?

Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung allfällige signifikante Abweichungen von der Planung (bis Ende November 2013 sollte die EUBAM-Mission komplett sein) zu erklären, und welche Schlussfolgerungen hat die Missionsleitung daraus gezogen?

4

Welche See-, Luft- und Landgrenzen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit von welchen Behörden bzw. Ministerien offiziell kontrolliert, welche befinden sich weiterhin außerhalb staatlicher Kontrolle, und welche Auswirkungen hat der militärische Ausnahmezustand einiger Provinzen auf die Situation?

5

Inwiefern kann die Bundesregierung aus ihrer Teilnahme an EUBAM und diversen Treffen mit allen Ministerien die Einschätzung des EAD bestätigen, dass die libysche Armee auch nach den Unruhen weitgehend intakt ist (siehe Ratsdokument 8182/4/13)?

6

Wie viele Angehörige nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in die „Border Guards“ (BG) integriert worden, und welche weiteren derartigen Maßnahmen sind anvisiert?

Wo sind die neuen Grenzsoldaten in welcher Stärke jeweils stationiert?

7

Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung, wie im Ratsdokument 8182/4/13 beschrieben, zu, dass die BG „mehr mit der Unterstützung militärischer Truppen beschäftigt [sind] als mit der Grenzsicherung“?

8

Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das Mandat der BG, und inwiefern ist anvisiert, diese zukünftig nicht mehr als vierte Streitkraft unter militärisches Kommando zu stellen?

a) Welche libyschen Gesetze oder sonstigen Vereinbarungen regeln nach Kenntnis der Bundesregierung die Kompetenzen und Verantwortungsbereiche der BG?

b) Inwiefern trifft es zu, dass die BG auch „kritische Infrastruktur“ überwachen und weitere Aufgaben im Innern übernehmen (siehe Ratsdokument 8182/4/13)?

c) Welche Trainings von BG haben nach Kenntnis der Bundesregierung unter Leitung der italienischen Carabinieri an der Akademie des CoESPU (Center of Excellence for Stability Police Units) in Vicenza stattgefunden (siehe Ratsdokument 8182/4/13)?

9

Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Trainingslehrpläne, wie geplant, bis August 2013 für die Naval Costal Guard (NCG), BG und den Zoll entwickelt bzw. bis Anfang November 2013 implementiert worden?

a) Welche Aussagen treffen diese Lehrpläne hinsichtlich der Menschenrechte und der Genfer Flüchtlingskonvention (bitte möglichst im vollständigen Wortlaut angeben)?

b) Was enthalten besonders die Lehrpläne für die NCG zum Recht, ein Land zu verlassen, inklusive des eigenen?

c) Wie gliedern sich die Lehrpläne darüber hinaus auf, und welche Schwerpunkte werden gesetzt?

10

Liegt der erste Halbjahresbericht, der Anfang November 2013 vorgelegt werden sollte, mittlerweile tatsächlich vor, und wenn ja,

a) inwiefern ist dieser öffentlich bzw. für Mitglieder des Deutschen Bundestages einsehbar,

b) welche Aussagen werden darin getroffen,

c) welche Defizite werden benannt und welche Schlussfolgerungen gezogen,

d) welche Empfehlungen werden getroffen,

e) welche Veränderungen hinsichtlich der Fortführung von EUBAM resultieren daraus?

11

Wie viele Angehörige bzw. Beschäftigte der EUBAM-Mission haben nach Kenntnis der Bundesregierung spezifische militärische Kenntnisse, und inwiefern werden diese von EUBAM benötigt?

12

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass auch der libysche Geheimdienst mit der EUBAM-Mission zusammenarbeiten will, und welche neueren Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu dessen Zusammensetzung vor (siehe Bundestagsdrucksache 17/14417), wie es im Ratsdokument 8182/4/13 als Fusion ziviler und militärischer Dienste beschrieben wird?

13

Liegen der Bundesregierung mittlerweile Informationen darüber vor, ob es eine englische Übersetzung des libyschen Polizeigesetzes gibt, und wenn ja, welche?

Inwiefern wird das Polizeigesetz nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit überarbeitet?

14

In welchem Verhältnis stehen nach Kenntnis der Bundesregierung die bislang angefallenen Kosten zur Sicherung der EUBAM-Mission zu den Gesamtkosten?

a) Sofern die Sicherungsausgaben signifikant höher liegen als bei den ursprünglich veranschlagten 50 Prozent, welche Gründe sind hierfür ausschlaggebend?

b) Wie hoch sind die bislang bzw. bis zum Stichtag der letzten Erhebung aufgelaufenen Ausgaben für die Sicherung der EUBAM-Mission?

c) Wie hoch fallen dabei die Ausgaben für private Sicherheitsdienste (in absoluten Zahlen) aus?

15

Welche privaten Sicherheitsdienste werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der EUBAM-Mission in Anspruch genommen (bitte Firmen sowie Anzahl der Mitarbeiter nennen)?

Welche Referenzen haben diese Firmen nach Kenntnis der Bundesregierung?

Inwieweit wurden die Verträge nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 hinsichtlich anderer Auftragnehmer geändert, und welche Gründe waren hierfür maßgeblich?

16

Welche Gewichtung hat die EUBAM-Mission bezüglich See-, Land- und Luftgrenzen nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen, und woran zeigt sich diese Gewichtung (bitte soweit möglich konkrete Angaben machen)?

17

Mit welchen libyschen Behörden sowie mit welchen konkreten Dienststellen hat EUBAM nach Kenntnis der Bundesregierung bislang (im weiteren Sinne) zusammengearbeitet?

a) Welcher Art war die Zusammenarbeit, und welche konkrete Unterstützung hat EUBAM geleistet?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht die EUBAM-Mission nach Kenntnis der Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen?

18

In welcher Form und in welchem Umfang wird den Angehörigen der libyschen Grenzbehörden seitens EUBAM die Bedeutung der Einhaltung von Menschenrechten vermittelt, und in welchem Umfang gilt dies auch für die Rechte von Asylsuchenden und Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention?

19

Mit welchen ggf. weiteren Instrumenten versucht EUBAM nach Kenntnis der Bundesregierung die Beachtung der Menschen- und insbesondere Flüchtlingsrechte durch die libyschen Behörden zu verbessern?

20

An welcher Stelle in den einschlägigen EU-Beschlüssen befindet sich die von der Bundesregierung angeführte Aufgabe der EUBAM-Mission, die Vermischung militärischer und polizeilicher Belange aufzuheben (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 17/14417), und warum glaubt die Bundesregierung, einer solchen Aufgabe gerade dadurch nachkommen zu können, dass mit den BG eine explizit militärische Kraft für Aufgaben des Grenzschutzes ausgebildet wird?

21

Inwiefern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte zu Milizen bzw. Stammesorganisationen (bitte ggf. Anlass der Kontaktaufnahme, Name der Milizen und Art etwaiger Zusammenarbeit darstellen)?

Falls es keine solchen Kontakte gab, hat die EUBAM-Mission an den 23 der 25 Grenzübergänge (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16c der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14417), die nach Darstellung der Bundesregierung unter Kontrolle von Milizen stehen, keinerlei Präsenz gezeigt, und wenn doch, welcher Art und mit welchem Ziel?

22

Welche der kontaktierten Behörden bzw. Dienststellen stützen sich nach Kenntnis der Bundesregierung überwiegend oder teilweise auf Verbände ehemaliger Aufständischer?

23

Wie schätzt die Bundesregierung selbst und nach ihrer Kenntnis die EUBAM-Missionsleitung das Verhältnis solcher, von ehemaligen aufständischen beeinflussten Armee- oder Polizeieinheiten zu den Menschenrechten ein?

24

Welche Defizite gibt es darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte durch libysche Sicherheitsbehörden?

25

Inwiefern kann nach Einschätzung der Bundesregierung bzw. der EUBAM-Missionsleitung die Bekämpfung der an der Südwestgrenze Libyens operierenden, schwer bewaffneten Gruppen überhaupt durch herkömmliche polizeiliche Mittel erfolgen, bzw. inwiefern sollen hierbei militärische Mittel zum Einsatz kommen, und welche Rolle kommt hierbei EUBAM zu?

26

Wie viele Angehörige der BG, der NCG und ggf. anderer Kräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile von oder mit Hilfe von EUBAM jeweils trainiert worden (bitte Umfang und Inhalt des Trainings angeben)?

Wie groß ist der Personalumfang dieser Kräfte insgesamt, bzw. wie groß soll er werden?

27

Welche anderen Akteure (NATO – North Atlantic Treaty Organization, G8 – Group of Eight, UN – United Nations, Drittstaaten, NGOs – Nichtregierungsorganisationen, IOs – Internationale Organisationen, GONGOs – Government organized non-governmental organizations, Privatunternehmen usw.) sind nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile auf dem Gebiet der Ausbildung der libyschen Sicherheitskräfte tätig oder werden dies in absehbarer Zeit sein (bitte möglichst konkreten Auftrag sowie Anzahl der dabei aufgewandten finanziellen, personellen und materiellen Ressourcen angeben)?

Inwiefern werden deren Aktivitäten sowie diejenigen von EUBAM tatsächlich mit der United Nations Support Mission in Libyen (UNSMIL) abgestimmt, und welche Defizite gibt es hierbei?

28

Wie viele Angehörige libyscher Sicherheitskräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung (im Rahmen von EUBAM oder darüber hinaus) mittlerweile in Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgebildet worden (bitte nach BG, NCG und anderen Kräften, Umfang und Inhalt der Ausbildung darstellen)?

29

Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum Treffen bei der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) Anfang Juni 2013 sowie den weiteren Treffen mitteilen?

a) Wer war von libyscher Seite daran beteiligt, und (sofern es sich um Behörden handelte) zu welchem Ministerium gehörten die Delegierten?

b) Wo fand das Zusammentreffen statt?

c) Was soll der spezifische Beitrag von FRONTEX zum Aufbau des libyschen Grenzschutzes sein?

d) Inwiefern soll der libysche Grenzschutz mit FRONTEX kooperieren?

e) Welche Vereinbarungen oder Absprachen wurden getroffen bzw. avisiert?

f) Inwieweit war FRONTEX auch an der Ausarbeitung der CONOPS PLUS (siehe Ratsdokument 8182/4/13) beteiligt?

g) Welchen Stand bzw. Regelungsgehalt hat das Arbeitsabkommen zwischen FRONTEX und Libyen?

30

Ist an das Politische und Sicherheitskomitee, wie vorgesehen, nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig berichtet worden, und wenn ja, was war Gegenstand und wesentlicher Inhalt der Berichte?

Welche Defizite und Probleme sowie welche Empfehlungen wurden darin benannt?

31

Wie viele Angehörige der Bundespolizei bzw. weiterer deutscher Behörden haben bislang in jeweils welchen Zeiträumen an der EUBAM-Mission teilgenommen?

a) Welche Berichte haben diese bislang verfasst, und an wen waren sie gerichtet?

b) Was ist Gegenstand dieser Berichte, und welche Defizite, Probleme und Schlussfolgerungen enthalten sie?

32

Gab es seit Beginn der EUBAM-Mission nach Kenntnis der Bundesregierung sicherheitsrelevante Zwischenfälle, in die Missionsangehörige involviert waren, und wenn ja, wo, wann, welcher Art und mit welchen Folgen?

33

Worin bestehen die deutschen Aktivitäten zur Reaktorsicherheit in Libyen, welche Abteilungen welcher Behörden nehmen daran teil, und welche Maßnahmen sollen noch umgesetzt werden?

a) Wo und wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellte radioaktive Stoffe gelagert, und welche Firmen sind hierfür verantwortlich?

b) Welche sicherheitskritischen Vorfälle hat es dabei nach Kenntnis der Bundesregierung bereits gegeben?

c) Inwieweit wird die Kontrolle radioaktiven Materials auch in die EUBAM-Mission integriert?

d) Was ist mit einer „proaktiven“ Medienpolitik gemeint (siehe Ratsdokument 8182/4/13)?

34

Welche Anstrengungen hat die EUBAM-Mission zur Kommunikation ihrer Arbeit in Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung selbst unternommen?

Inwieweit werden dabei, wie vorgesehen, neue soziale Medien genutzt, und was ist Inhalt dieser Nutzung (bitte soweit vorhanden auch URLs oder Facebookseiten angeben)?

35

Inwiefern hat sich EUBAM nach Kenntnis der Bundesregierung darum bemüht, Berichte (www.maltatoday.com vom 12. Oktober 2013) zu recherchieren, denen zufolge Flüchtlinge, die von Libyen übers Mittelmeer geflohen und vor Lampedusa gekentert waren, bei ihrer Abreise von einem libyschen Boot aus beschossen worden waren, und welche Erkenntnisse insbesondere hinsichtlich der Identität bzw. Zugehörigkeit der Schützen wurden dabei gewonnen?

36

Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, wie von Human Rights Watch berichtet (siehe DER TAGESSPIEGEL, 18. November 2013), dass in Libyen mehrere tausend Flüchtlinge zum Teil seit Jahren in Gefängnissen festgehalten werden, obwohl ihnen keine Straftat (abgesehen evtl. vom Vorwurf des illegalen Grenzübertritts) vorgeworfen wird?

a) Inwiefern erwartet die Bundesregierung von EUBAM, dieser Problematik überhaupt nachzugehen?

b) Was hat EUBAM unternommen, um diesem Problem nachzugehen, und welche Feststellungen konnte die Mission treffen?

c) Was hat EUBAM unternommen, damit die Flüchtlinge aus der Haft freikommen, und wie viele Flüchtlinge sind durch Intervention von EUBAM tatsächlich freigekommen?

d) Inwiefern hat die Bundesregierung oder haben andere EU-Staaten entsprechende Berichte von EUBAM zum Anlass genommen, zu intervenieren und mit welchem Erfolg? Wie viele Flüchtlinge sind dadurch freigekommen?

e) Wer (Behörde, Miliz usw.) ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die berichtete Inhaftierungspraxis verantwortlich?

37

Welche Stärke umfasst die libysche Küstenwache nach Kenntnis der Bundesregierung, wem untersteht sie, und über wie viele Boote, Flugzeuge und Helikopter verfügt sie?

38

Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für welche Gebiete der 1 800 Kilometer langen Seegrenze (auch hoheitlicher Gewässer) zuständig, und an welchen Stellen sind reguläre Ausreisen möglich?

Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmte Regionen der Küste besonders überwacht, etwa hinsichtlich des Ablegens von Booten mit Flüchtlingen in Richtung Europa?

39

Was ist der Bundesregierung über einen „three-phase plan“ der Marine und der Küstenwache bekannt (siehe Ratsdokument 8182/4/13)?

a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über ein Projekt zur Wiederherstellung von Radarkapazitäten, und worauf basiert das ebenfalls integrierte „Vessel Traffic Management and Information System“?

b) Inwieweit hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse darüber, ob bzw. wie libysche maritime Kontrollzentren an ähnliche Infrastruktur in Italien angebunden werden sollen?

40

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ausführungen des EAD, das SEAHORSE-Programm zur Grenzüberwachung des Mittelmeers sei eingerichtet worden, um „die Kapazitäten von Behörden in Ländern Nordafrikas zur Beantwortung irregulärer Migration zu stärken“ (siehe Ratsdokument 8182/4/13)?

41

Wie ist generell die Haltung der Bundesregierung und, soweit bekannt, der EU-Institutionen und EU-Mitgliedstaaten zu Aktivitäten der libyschen Sicherheitskräfte bzw. der NCG in eigenen Küstengewässern und auch auf Hoher See, Boote an der Überfahrt von Libyen nach Italien bzw. Malta zu hindern?

42

Welche bi- oder multilateralen Vereinbarungen hat Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung mit Nachbarstaaten geschlossen, die nach Ansicht der Bundesregierung oder der Teilnehmenden an EUBAM für einen Umbau der libyschen Sicherheitsarchitektur von Bedeutung sind?

43

Ist der Bundesregierung bekannt, ob es in diesem Zusammenhang eine Vereinbarung Libyens, Tunesiens und Algeriens vom 8. Januar 2013 zur gemeinsamen Grenzsicherung und zu entsprechender technischer Aufrüstung gab, und wenn ja, welche Kenntnis hat sie über den Inhalt dieser Vereinbarung?

a) Welche Abschiebeabkommen hat die libysche Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung demnach mit anderen Ländern abgeschlossen?

b) Inwieweit existieren nach Kenntnis der Bundesregierung auch entsprechende Vereinbarungen zwischen lokalen Stämmen und Nachbarstaaten (siehe Ratsdokument 8182/4/13)?

c) Inwieweit dient nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufrüstung der Grenzüberwachung (auch von EUBAM) auch einer Verhinderung des Schmuggels von billigem Benzin in die Nachbarländer, und welche Bedeutung misst die Bundesregierung diesem Problem bei?

44

Welche Absprachen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 und 2013 mit dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank zur Unterstützung des libyschen Transformationsprozesses getroffen, und wer war daran beteiligt?

45

Wer nahm von deutscher Seite an der internationalen Ministerkonferenz zur Unterstützung Libyens am 12. Februar 2013 in Paris teil, welche Inhalte wurden besprochen, und welche Zusagen wurden dort gemacht?

46

Was kann die Bundesregierung zum Inhalt und zur Umsetzung von EU-Programmen, die sich mit den Themen Sicherheit und Migration in Libyen befassen, mitteilen?

a) Welchen Stand hat die Umsetzung des „Crisis Response Capacity Building/Operational Centre“ des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI), worum geht es dabei, und wie soll dies ausgestaltet werden?

b) Welchen Stand hat die Umsetzung des Projekts „Strengthening democracy, good governance and civilian culture in the security and justice sectors“ des ENPI, worum geht es dabei, und wie soll dies ausgestaltet werden?

c) Welchen Stand hat die Umsetzung des Projekts „Enhancing Local Risk Detection and Crime Investigation Capability“ des Instruments für Stabilität, worum geht es dabei, und wie soll dies ausgestaltet werden?

d) Welchen Stand hat die Umsetzung des Programms SAHARAMED, worum geht es dabei, und wie soll dies ausgestaltet werden?

e) Inwiefern wird im Rahmen von SAHARAMED auch ein Fingerabdrucksystem eingerichtet?

47

Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch andere Länder im Rahmen bilateraler Maßnahmen mit den Aufbau der libyschen Sicherheitsarchitektur befasst, indem das Militär, die Geheimdienste, die Polizei oder der Zoll ausgebildet oder unterstützt werden?

a) Was ist der Bundesregierung außer den Angaben im Ratsdokument 8182/4/13 über ein „Border Security programme“ des US State Department bekannt, und in welchen an Libyen angrenzenden Ländern finden Trainings statt?

b) Was ist der Bundesregierung außer den Angaben im Ratsdokument 8182/4/13 über ein „Partnership for Peace programme“ der Türkei bekannt?

c) Welchen Stand haben nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende Partnerschaften mit Jordanien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar?

d) Was ist der Bundesregierung außer den Angaben im Ratsdokument 8182/4/13 über ein elektronisches Kontrollsystem für die Landgrenzen bekannt, das von der italienischen Firma SELEX nun endgültig geliefert werden soll, und wie wird dies im Rahmen von EUBAM thematisiert oder sogar integriert?

e) Wie viele Küstenwachschiffe sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits von der italienischen Regierung modernisiert oder neu beschafft worden (siehe Ratsdokument 8182/4/13)?

f) Was ist der Bundesregierung außer den Angaben im Ratsdokument 8182/4/13 über ein System zur Verhinderung von Waffenschmuggel auf dem Wasserweg bekannt (water-space management)?

g) Was ist der Bundesregierung außer den Angaben im Ratsdokument 8182/4/13 über die Anbindung libyscher Kontrollzentren an ein maritimes „Italian Operational Centre“ bekannt?

h) Was ist der Bundesregierung über die Austragung der maritimen gemeinsamen Übung „Shahin“ in den Jahren 2012 und 2013 auf dem Mittelmeer bekannt, an der auch Frankreich teilgenommen hat (siehe Ratsdokument 8182/4/13)?

i) Inwiefern hat Algerien weiterhin „Interesse an der Installation eines Grenzüberwachungssystems“ (siehe Bundestagsdrucksache 17/13462)?

j) Welchen Fortgang nahm ein „EU ko-finanziertes Projekt zur Errichtung und materiellen Ausstattung von Grenzposten und mobilen Überwachungseinheiten“ in Mauretanien (siehe Bundestagsdrucksache 17/13462)?

48

Welches Budget soll die EUBAM-Mission nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 erhalten, und wie gliedert sich dieses auf?

Berlin, den 19. Dezember 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen