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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mögliche Bespitzelung von Journalisten und Journalistinnen durch den Verfassungsschutz auch außerhalb Niedersachsens

Anlassbezogene Überprüfung der Speicherpraxis der Nachrichtendienste des Bundes auf unzulässige Datenerhebung und &ndash;speicherung bei Journalisten, Rechtsanwälten und Ärzten; Anzahl erfasster Personen innerhalb dieser Berufsgruppen (1998-2013), davon laut Prüfung rechtswidrig erfasst, gelöschte und gesperrte Einträge; angewandte Prüfungsverfahren, Information der Kontrollgremien, Konsequenzen, von Betroffenen erzwungene Löschungen, Informationsübermittlung an andere Stellen<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.02.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/31817.01.2014

Mögliche Bespitzelung von Journalisten und Journalistinnen durch den Verfassungsschutz auch außerhalb Niedersachsens

der Abgeordneten Martina Renner, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut Aussage des niedersächsischen Innenministers hat der Verfassungsschutz Niedersachsen in der Vergangenheit Daten von mindestens sieben Journalisten erhoben und gespeichert, obwohl es keinen „Extremismusbezug“ gegeben hat. Auf Anfrage einer betroffenen Journalistin hat der Verfassungsschutz im Jahr 2012 jedoch mitgeteilt, dass keine Daten gespeichert worden seien. Tatsächlich wurden die Einträge nach dem Eingang ihrer Anfrage in dem Moment gelöscht (www.ndr.de vom 25. September 2013).

Die unzulässige Datenerhebung und -speicherung sei bekannt geworden, nachdem die Präsidentin des Niedersächsischen Verfassungsschutzes eine Prüfung der personenbezogenen Daten veranlasst hatte. Alle Speicherungen der Behörde zu rund 9 000 Personen würden derzeit überprüft. Der betroffenen Journalistin wurde bisher der Klageweg zur Klärung eines strafrechtlich relevanten Verhaltens der Verfassungsschutzbehörde Niedersachsen verwehrt. Ein betroffener Journalist hatte hingegen mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Göttingen Erfolg. Das Gericht erteilte der Überwachungspraxis des Nachrichtendienstes eine Absage und ordnete die Löschung fast aller Akten über den Kläger an. Das nährt den Verdacht, dass es zumindest Teil der Behördenpraxis sein könnte, Journalistinnen und Journalisten und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, aber auch Ärztinnen und Ärzte selbst als „extremistisch“ zu erfassen, die im Zusammenhang von Aktionen, denen ein so genannter Extremismusbezug zugeschrieben bzw. unterstellt wird, lediglich ihrem Beruf nachgehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Hat die Bundesregierung nach den unzulässigen Datenerhebungen und -speicherungen in Niedersachsen eine Prüfung der Speicherungspraxis von Journalistinnen und Journalisten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Ärztinnen und Ärzten durch die Nachrichtendienste des Bundes, insbesondere des Bundesamtes für Verfassungsschutz, veranlasst?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wann hat wer diese Prüfung veranlasst, welcher Zeitraum wurde dabei überprüft (mit Datumsangaben), und welche Ergebnisse haben sich ergeben?

2

Wie viele Personen waren oder sind von dieser möglichen aktuellen Prüfung betroffen (bitte nach Behörde und Beruf aufschlüsseln)?

3

In wie vielen dieser Fälle ergaben die Prüfungen, dass Erfassung und Speicherung rechtswidrig erfolgt sind (bitte nach Behörde und Beruf aufschlüsseln)?

4

Wie viele Einträge wurden gelöscht, wie viele gesperrt, und in welcher Form wurden die Betroffenen von diesen Vorgängen informiert?

5

Wurde das Parlamentarische Kontrollgremium über diese Vorgänge informiert?

6

Welche Regelungen und Verfahren werden von den Nachrichtendiensten des Bundes grundsätzlich angewandt, um die rechtswidrige Erfassung von Personen zeitnah (bitte konkretisieren) zu überprüfen, und wie werden die Kontrollgremien über die Ergebnisse jeweils informiert?

7

Gab es in anderer Form Gespräche und Vereinbarungen, Dienstanweisungen und andere Konsequenzen nach Bekanntwerden der rechtswidrigen Erhebung von Personendaten zu Journalistinnen und Journalisten in Niedersachsen auf Bundesebene zu dieser Problematik?

8

Wie viele Personen der in Frage 1 genannten Berufsgruppen waren im Zeitraum von 1998 bis 2013 in den Datenbanken der Bundesnachrichtendienste erfasst (bitte nach Behörde, Beruf und Jahr und Anlass bzw. Bezug der Speicherung auflisten)?

9

Wie viele der in Frage 8 aufgeführten Einträge mussten als rechtswidrig gelöscht, und wie viele gesperrt werden (bitte nach Behörde, Beruf, Anlass bzw. Bezug der Speicherung und Jahr auflisten)?

10

Wie viele dieser Löschungen mussten von den Betroffenen selbst erzwungen werden, wie viele davon in Gerichtsverfahren, und wie viele davon in mehrinstanzlichen Verfahren?

11

Gegen wie viele der rechtswidrig Erfassten wurden vor dieser Feststellung über öffentliche Quellen hinaus nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt?

12

Von wie vielen der rechtswidrig erfassten Personen wurden Informationen der Nachrichtendienste an andere in- und ausländische Stellen übermittelt, und in wie vielen Fällen wurden Informationen von anderen Stellen gemäß der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen an die Nachrichtendienste (beispielsweise § 18 des Bundesverfassungsschutzgesetzes) übermittelt, bevor die Rechtswidrigkeit festgestellt wurde?

Berlin, den 16. Januar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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