Geodaten des Bundes
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Dr. André Hahn, Katrin Kunert, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Geodaten sind die Grundlage vielfältigster Auswertungs- und Anwendungsmöglichkeiten. Sie bergen nicht nur Erkenntnisse über unsere Umwelt für vielfältige Bereiche der Gesellschaft, sondern auch wirtschaftliche Potenziale. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV) hat die Bundesregierung die Vorgaben des im November 2012 geänderten Gesetzes über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz – GeoZG) umgesetzt, nach denen Geodaten und Metadaten für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung geldleistungsfrei zur Verfügung zu stellen sind. Diese Verordnung regelt damit sehr weitgehende Nutzungsmöglichkeiten für Daten, die Vorbildcharakter für weitere Bereiche öffentlicher Datenerhebung tragen könnten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Geodaten, Geodatendienste und Metadaten in welchen Behörden sind konkret von der GeoNutzV erfasst (bitte nach Behörden und Datensätzen aufschlüsseln)?
Bei welchen Datensätzen und Diensten erfolgte bislang eine rechtliche – inklusive behördeninterner wie gerichtlicher – Prüfung zur Anwendbarkeit der GeoNutzV (bitte nach Datensätzen, Behörden und Ergebnis der Prüfung aufschlüsseln)?
Über welche Geodaten, Geodatendienste und Metadaten verfügt der Bund, die zwar unter den Geodatenbegriff aus § 4 Absatz 1 Nummer 4 GeoZG fallen, aber nicht nach § 11 GeoZG öffentlich zur Verfügung zu stellen sind, weil
a) sie nicht in elektronischer Form vorliegen (§ 4 Absatz 1 Nummer 2 GeoZG),
b) sie nicht unter den öffentlichen Auftrag der geodatenhaltenden Stelle fallen (§ 4 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a GeoZG),
c) eine besondere Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt (§ 11 Absatz 2 GeoZG),
d) vertragliche Rechte Dritter dem entgegenstehen oder
e) gesetzliche Rechte Dritter dem entgegenstehen (bitte nach Datensätzen, Behörden und Gründen aufschlüsseln)?
Welche Datensätze und Dienste aus den Fragen 1 und 2 wurden bislang durch den Bund veröffentlicht (bitte nach Datensätzen, Datenformaten, Publikationsorten/Adresse im Internet – URL aufschlüsseln)?
Welche Datensätze des Bundes wurden zusätzlich oder alternativ zur Verfügbarmachung nach den Bedingungen der GeoNutzV auch unter allgemein anerkannten Lizenzmodellen wie beispielsweise Creative Commons veröffentlicht (bitte nach Datensätzen, Publikationsorten und den exakten Lizenzangaben aufschlüsseln)?
Welche Datensätze des Bundes wurden zusätzlich oder alternativ zur Verfügbarmachung nach den Bedingungen der GeoNutzV unter der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten „GeoLizenz“ veröffentlicht (bitte nach Datensätzen, Publikationsorten und den exakten Lizenzangaben aufschlüsseln)?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung konkret, damit alle Datensätze und Geodatendienste, die von der GeoNutzV erfasst werden, auch tatsächlich mit entsprechenden Hinweisen zu den anwendbaren Nutzungsbedingungen ausgezeichnet sind?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um alle von der GeoNutzV erfassten Datensätze auch tatsächlich öffentlich zur Verfügung zu stellen?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung über die bisherige Nutzung von Daten, die nach der GeoNutzV geldleistungsfrei durch Dritte genutzt werden können?
Wie viele Datensätze, die unter die GeoNutzV fallen, wurden bereits über das Datenportal GovData (www.govdata.de) verfügbar gemacht?
Bis wann sollen die restlichen, noch nicht auf www.govdata.de eingestellten Datensätze, die nach der GeoNutzV geldleistungsfrei genutzt werden können, in das Datenportal eingestellt werden?
Wie hoch sind die Einnahmen des Deutschen Wetterdienstes für die entgeltliche Bereitstellung von Daten, Datendiensten und Metadaten seit dem Jahr 2009 (bitte nach Jahren, Datensätzen und Höhe der Einnahmen aufschlüsseln)?
Welche der Datensätze aus Frage 11 sind nach Ansicht der Bundesregierung von der GeoNutzV erfasst?
Inwiefern lassen sich die Erfahrungen aus der GeoNutzV auf andere Datensätze des öffentlichen Bereichs übertragen?
Plant die Bundesregierung derzeit die Öffnung weiterer Datenbestände der Bundesbehörden bzw. der Bundesministerien im Sinne offener Lizenzen? Wenn ja, welcher?