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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Aufklärung von Gewaltdelikten in Bahnwagen und Zügen

Anzahl der mit Videokameras ausgestatteten Züge der Deutschen Bahn AG (DB), statistische Erfassung von Gewaltdelikten und anderen Straftaten durch die DB oder die Bundespolizei (BPol), Kategorien einer solchen Statistik, registrierte und aufgeklärte Delikte seit 2009, Gewaltdelikte in Zügen mit und ohne Videoüberwachung (VÜ) seit 2002, festgestellte Kausalität zwischen Anzahl der Gewaltdelikte und VÜ, Speicherung und Löschung der Videodaten, VÜ von Bahnwagen als Bestandteil bei Ausschreibungen, vergleichende Studien zur Wirksamkeit von Personalpräsenz und VÜ<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.02.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/34624.01.2014

Aufklärung von Gewaltdelikten in Bahnwagen und Zügen

der Abgeordneten Jan Korte, Thomas Lutze, Sabine Leidig, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die polizeiliche Bearbeitung von Gewaltdelikten in Bahnwagen bzw. Zügen obliegt grundsätzlich der Bundespolizei (BPol) gemäß dem Gesetz über die Bundespolizei (BPolG). Insgesamt erstreckt sich die Zuständigkeit der BPol auf ein ca. 34 000 Kilometer langes Streckennetz mit ca. 5 700 Bahnhöfen und 3 600 Haltepunkten. Die Deutsche Bahn AG, die sich kürzlich erst mit dem Bund auf einen massiven Ausbau der Videoüberwachung auf deutschen Bahnhöfen geeinigt hat, überwacht derzeit 640 Bahnhöfe mit 4 800 Videokameras. Darüber hinaus seien nach Bahnangaben aktuell rund 18 000 Kameras in den Zügen der Deutschen Bahn installiert (vgl. FOCUS Online vom 30. August 2013). Während die Deutsche Bahn AG nach Angaben der „BILD“ täglich im Schnitt 40 Körperverletzungsdelikte auf Bahnsteigen und Bahnhöfen in Deutschland verzeichne (vgl. ebd.), liegen für Gewaltdelikte in den Zügen der Bahn keine entsprechenden Zahlen vor. Demgegenüber existieren zum Nahverkehr vieler Großstädte, wo die Gewaltdelikte seit Jahren zurückgehen, entsprechende Statistiken: So sank z. B. die Zahl der Delikte in den Berliner U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen und Bahnhöfen von 3 897 (2011) auf 3 183 (2012) deutlich (vgl. DER TAGESSPIEGEL vom 4. April 2013). Auch im Hamburger Nahverkehr gingen die Gewaltdelikte im vergangenen Jahr um 20 Prozent zurück (vgl. Hamburger Abendblatt vom 23. Juli 2013).

Seit Jahren müssen, unabhängig vom Steigen oder Sinken der Anzahl der Gewalttaten, stets relativ schwer zu bewertende Zahlen dafür herhalten, um die Forderung nach einer Ausweitung der Videoüberwachung (VÜ), speziell nach mehr VÜ in Zügen und Bahnhöfen, zu begründen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Kann die Bundesregierung die in den Medien (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) kolportierten Zahlen bestätigen, bzw. kennt sie die empirischen Grundlagen dieser veröffentlichten Zahlen?

2

Wie viele Züge der Deutschen Bahn AG sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit wie vielen Videokameras ausgestattet, und um wie viel Prozent der Gesamtanzahl an Zügen handelt es sich dabei?

3

Führen die Bundespolizei und/oder die Deutsche Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung eine Statistik über die in Zügen bzw. Bahnwagen der Deutschen Bahn AG und/oder anderer Bahngesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland verübten Gewaltdelikte und/oder andere Straftaten?

4

Wenn ja, a) nach welchen Kategorien wird diese Statistik (bzw. werden diese Statistiken) jeweils von wem geführt, b) welche Daten liegen der Statistik (bzw. diesen Statistiken) zugrunde, c) wie viele Gewaltdelikte wurden seit dem Jahr 2002 registriert (bitte nach Jahr, und wenn möglich, nach Bundesland aufschlüsseln), d) werden die Taten auch „streckenspezifisch“ erfasst, bzw. lassen sich auf bestimmten Strecken deutlich mehr oder weniger Straftaten feststellen, e) wird erfasst, ob die Gewaltdelikte in Zügen mit oder ohne VÜ erfolgten, f) lässt sich eine Kausalität zwischen der Anzahl von Gewaltdelikten und einer erfolgten oder nicht erfolgten VÜ feststellen, und wenn ja, in welcher Form?

5

Wenn die Daten auch streckenspezifisch erfasst werden, wo, und auf welcher Bahnverbindung wurden seit dem Jahr 2009 wie viele Delikte dieser Art registriert (bitte nach Jahr, Ort, Bahnverbindung, Anzahl der beteiligten Personen und Art des Gewaltdelikts aufführen)?

6

Wie viele dieser Delikte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgeklärt?

7

Wenn auch erfasst wird, ob die Gewaltdelikte in Zügen mit oder ohne VÜ erfolgten, wie viele Gewaltdelikte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2002 in Bahnwagen mit und ohne VÜ registriert, und wie viele dieser Delikte wurden jeweils aufgeklärt (bitte jeweils nach Jahr, und wenn möglich, nach Bundesland aufschlüsseln)?

8

Wie lange werden die Daten (über die Delikte selbst, über die Aufklärung, über die Ermittlungsverfahren oder die Verurteilungen) aufgrund welcher Rechtsgrundlage jeweils gespeichert, und wer überwacht in welcher Form die jeweilige Löschung?

9

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei Ausschreibungen des Schienenpersonennah- und Fernverkehrs eine Videoüberwachung aller Wagen obligatorisch, und welche Mehrkosten entstehen dadurch jeweils pro Wagen?

10

Sind der Bundesregierung vergleichende Studien oder Projekte bekannt, die die Wirksamkeit von mehr Personal(-präsenz) und Videoüberwachung systematisch untersucht haben, und was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen die Durchführung solcher Studien oder Projekte der Bundespolizei?

Berlin, den 24. Januar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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