Weitere Drohnen-Flüge in Bayern
der Abgeordneten Andrej Hunko, Eva Bulling-Schröter, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Klaus Ernst, Nicole Gohlke, Annette Groth, Heike Hänsel, Stefan Liebich, Niema Movassat, Petra Pau, Frank Tempel, Ulla Jelpke, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Erst im Sommer 2013 wurde bekannt, dass die US-Armee in der Oberpfalz Flüge mit drei verschiedenen Drohnentypen durchführt (Bundestagsdrucksache 17/14401). Zuständig ist das „Joint Multinational Training Command“ (JMTC) in Vilseck (Bundestagsdrucksache 18/48). Unverblümt erklärt das US-Kommando auf seiner Webseite, wie diese zusammen mit anderen Einrichtungen in Deutschland dem tödlichen Drohnenkrieg dienen sollen („Used in conjunction with the live-fire ranges, maneuver areas, simulation and training resources, it will help prepare U.S. and partner-nation forces to prevent conflict in the region, shape strong international partnerships, and, if necessary, win decisively on any battlefield“, www.army.mil, 9. Oktober 2013).
Aufstiegsgenehmigungen für die US-Drohnen „Raven“, „Hunter“ und „Shadow“ wurden schon im Jahr 2005 erteilt. Die Übungsflüge durften bislang nur über US-Einrichtungen stattfinden. Nun wurden Korridore zwischen den Basen genehmigt. Diese verbinden Grafenwöhr und Hohenfels und wurden vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in einem bereits bestehenden Gebiet mit „Flugbeschränkungen“ ausgewiesen. Flüge in den geplanten Korridoren sollen nur mit dem Typ „Hunter“ vorgenommen werden. Sie kann über 4 000 Meter aufsteigen und fliegt mit bis zu 200 Kilometer pro Stunde. Die „Hunter“ wird seit dem Jahr 1996 in unterschiedlichen Serien gefertigt und kann auch mit Raketen bestückt werden. Die US-Armee teilt nicht mit, ob es sich in Bayern um die bewaffnungsfähige Baureihe „MQ-5B“ handelt. Allerdings konnten die Trainings nicht wie beabsichtigt im Oktober 2013 starten. Der Grund war bislang nebulös: Die US-Armee behauptete, das Wetter sei schuld gewesen (Bayerischer Rundfunk, 21. Oktober 2013). Aus dem BMVg hieß es demgegenüber, es brauche noch eine weitere Prüfung (Bundestagsdrucksache 18/213).
Demnach fehle als Voraussetzung für eine Genehmigung zur Nutzung der Korridore eine „technische Bewertung des unbemannten Luftfahrzeuges“. Diese erfolge „auf Grundlage US-amerikanischer Dokumentationen“, die jedoch noch nicht „im erforderlichen Umfang vorliegen“ würden.
In der Oberpfalz trainieren nicht nur US-Drohnen für den Krieg: Nach Angaben der US-Armee sollen auf der Anlage des JMTC auch unbemannte Systeme der Bundeswehr Übungsflüge absolvieren. Um kritische Anwohnerinnen und Anwohner zu beruhigen, hatte das US-Militär im Oktober 2013 einige ihrer 57 Drohnen ausgestellt und Fragen beantwortet. In einer Ankündigung der Veranstaltung hieß es im Vorfeld, dass auch die deutschen Drohnen KZO und LUNA auf dem Gelände des JMTC geflogen würden („The three UAS models commonly used at JMTC by the German Bundeswehr to train – the KZO, the Luna and the EMT Aladin – were also on display“, www.army.mil, 9. Oktober 2013). Die Systeme „KZO“ und „LUNA“ sind – abgesehen von drei „Heron“ – die größten und schwersten der rund 900 Drohnen der Bundeswehr.
Die Genehmigung für die noch nicht genutzten Korridore zwischen Grafenwöhr und Hohenfels läuft nach Presseberichten Anfang 2014 aus und müsste dann verlängert werden (Bayerischer Rundfunk, 21. November 2013). Vor Ort regt sich aber immer mehr Widerstand, auch unter den Landräten. Möglicherweise können die Initiativen genügend Druck aufbauen, um weitere Trainings für den tödlichen US-Drohnenkrieg zu verhindern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wann, und von wem hatte die Bundesregierung erstmals erfahren, dass die US-Armee in Nordbayern Drohnen stationiert hat bzw. stationieren will und folglich entsprechende Genehmigungen für Flüge beantragen will?
Seit wann sind bzw. waren US-Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf Basen in Mannheim, Bamberg, Baumholder, Kaiserslautern, Stuttgart oder Ansbach stationiert (Bundestagsdrucksache 17/5004)?
a) Wieso wurden die Standorte Mannheim, Baumholder, Kaiserslautern und Stuttgart nicht auf Bundestagsdrucksache 17/14401 beauskunftet?
b) Wann wurde welche Bundesbehörde von wem diesbezüglich informiert?
c) Wann wurden welche Genehmigungen hierfür beantragt?
d) Wann wurden welche Genehmigungen hierfür erteilt?
e) An welchen Orten sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit US-Drohnen stationiert, bzw. welche Änderungen haben sich hierzu seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/14401 ergeben?
f) Wie ergibt sich der Widerspruch, dass auf Bundestagsdrucksache 17/14401 als Drohnen-Standort auch Illesheim ausgewiesen wird, dies aber im Jahr 2011 noch nicht beauskunftet wurde (Bundestagsdrucksache 17/5004)?
Über welche neueren Informationen verfügt die Bundesregierung hinsichtlich einer auch ohne Genehmigung bereits stattfindenden Nutzung der Verbindungskorridore zwischen den US-Basen, wie es über Beobachtungen aus der Bevölkerung berichtet wird (www.wochenblatt.de, 18. November 2013)?
Welche Flugbeschränkungsgebiete wurden für die Flüge über bzw. zwischen den US-Basen ausgewiesen?
a) Welche Kennung tragen die Gebiete?
b) Wann waren diese eingerichtet bzw. erweitert worden?
c) Welche Einschränkungen wurden erlassen?
d) Welche weiteren Flugbeschränkungsgebiete existieren zurzeit für den Betrieb von Drohnen (bitte die jeweiligen Antragsteller und die genutzten Drohnen sowie nach den Kategorien 1 bis 3 darstellen)?
Inwiefern trifft es zu, dass die US-Armee, wie auf Bundestagsdrucksache 18/48 berichtet, gegenüber dem BMVg begründete, die Korridore in der Oberpfalz seien notwendig, um sich Straßentransporte zu ersparen, es aber unterließ, auch ihren großen Nutzen für Trainings zur Steuerung zu erwähnen?
Inwiefern trifft es zu, dass ein Verbindungskorridor der beiden Flugbeschränkungsgebiete ED-R 136A und ED-R 137 (http://abload.de/img/grafenwoehrvhppa.png) den zivilen Anflug auf Nürnberg massiv behindern würde (www.heise.de, 27. November 2013)?
Welche weitere, konkrete „technische Bewertung des unbemannten Luftfahrzeuges” muss auf Grundlage der US-amerikanischen Dokumentationen vorgenommen werden, bevor die Genehmigungen erteilt werden sollen?
a) Wenn diese noch nicht „im erforderlichen Umfang vorliegen”, welche sind also vorhanden, und welche fehlen?
b) Welche Stellen der US-Regierung oder privater Firmen sind bzw. waren nach Kenntnis der Bundesregierung für die Nichtübermittlung bzw. Verzögerung verantwortlich?
Inwiefern trifft es zu, dass der ursprünglich für den 14. Oktober 2013 anvisierte Überflug einen Testflug darstellen sollte, der nach einem Bericht des „Bayerischen Rundfunks“ „Teil oder Abschluss eines Genehmigungsverfahrens“ sei (21. Oktober 2013)? Inwiefern fand dieser Flug statt, bzw. welche anderslautende Vorgehensweise wurde für das Genehmigungsverfahren verabredet?
Was ist seitens der Bundesregierung damit gemeint, wenn sie auf die Frage zur möglichen Bewaffnung der US-Drohne „Hunter“ antwortet, dieses sei „nach Herstellerangaben flexibel in unterschiedlichen Rollen einsetzbar“ (Bundestagsdrucksache 18/48)?
a) Inwiefern war es der Bundesregierung also bekannt, dass die „Hunter“ auch bewaffnet operieren kann?
b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass durch Testflüge in Bayern der tödliche Drohnenkrieg des US-Militärs in Pakistan, Afghanistan, Irak oder Somalia unterstützt wird?
Was hat die US-Armee dazu mitgeteilt, ob es sich bei den in Korridoren operierenden „Hunter“ um eine bewaffnungsfähige Baureihe handelt? Inwiefern wäre es nach Ansicht der Bundesregierung im Zuge einer noch zu erteilenden Genehmigung gestattet, Übungsmunition mitzuführen?
Inwiefern hat das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) jemals in Erwägung gezogen, selbst Drohnen des Typs „Hunter“ bzw. andere Versionen des gleichen Typs zu beschaffen?
Wozu dienten die auf der Anlage des JMTC abgehaltenen Flüge unbemannter Systeme der Bundeswehr (Bundestagsdrucksache 18/340)?
a) Wer hat wann entsprechende Genehmigungen beantragt, und wann wurden diese erteilt?
b) Inwiefern handelt es sich um Genehmigungen zur Nutzung einzelner Beschränkungsgebiete?
c) Inwiefern wurde zuvor auch eine (wie für die US-Drohnen geforderte) „technische Bewertung des unbemannten Luftfahrzeuges” der Bundeswehr vorgenommen, und welches Ergebnis zeitigte diese jeweils?
d) Welche Einschränkungen sind in den Genehmigungen vorgesehen, und wann enden diese?
e) Sofern diese „technische Bewertung“ nicht vorgenommen wurde, aus welchem Grund schien diese entbehrlich?
f) Welche Aufgaben gehörten zur „Luftraumkoordinierung auf dem Truppenübungsplatz“, die laut Bundesregierung durch das JMTC übernommen wurden?
g) Inwiefern waren oder sind weitere Flüge deutscher Drohnen in Nordbayern geplant?
Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Hersteller der „LUNA“-Drohnen eine Zulassung nach Kategorie 3 beantragen will (www.netzpolitik.org, 22. Juni 2013)?
a) Inwieweit ist der Hersteller dabei gegenüber Behörden der Bundesregierung vorstellig geworden?
b) Wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert?
c) Welche gemeinsamen Anstrengungen unternehmen die Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung der Rüstungskonzern zur Umsetzung der Erfordernisse für eine Zulassung nach Kategorie 3?
Wann endet die Genehmigung für die von der US-Armee noch nicht genutzten Korridore zwischen Grafenwöhr und Hohenfels?
a) Welche Anstrengungen hat die US-Armee nach Kenntnis der Bundesregierung unternommen, um eine Verlängerung herbeizuführen?
b) Wie haben Bundesbehörden hierauf reagiert?
Was ist der Bundesregierung über die Absturzrate der „Hunter“ bekannt, und welche Informationen erhielt sie hierzu von der US-Armee?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die US-Drohnen nicht außerhalb von Truppenübungsplätzen bzw. den genehmigten Korridoren geflogen werden?
a) Sofern auf eine statistische Erfassung der Flüge auch über den Kasernen verzichtet wird, aus welchem Grund, und inwiefern wäre eine entsprechende Anordnung hierzu möglich?
b) Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit seitens der zivilen oder militärischen Flugsicherung oder des Luftwaffenamts, US-Drohnenflüge über das Bundesgebiet lückenlos zu erfassen, zu überwachen und zu dokumentieren?
Inwiefern macht die Bundesregierung ihre noch zu erteilende Genehmigung nach Protesten der Bevölkerung von den geforderten Tests der Lärmemission abhängig?
Wie ist die Übernahme bzw. Auszahlung von Kosten für Schäden, die durch US-Militärs in Bayern entstehen, zwischen der US-Regierung und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben geregelt?
a) In welchen Fällen haftet das US-Militär, und in welchen Fällen ist durch das NATO-Truppenstatut bestimmt, dass die Bundesregierung Schäden reguliert (Bundestagsdrucksache 18/48)?
b) Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 und 2013 Manöverschäden, die durch US-Militärgerät entstanden, reguliert (Bayerischer Rundfunk, 13. März 2013)?
c) Inwieweit ist der Bundesregierung eine Initiative der Bürgermeister im Kreis Amberg-Sulzbach bekannt, die die Bayerische Staatsregierung aufgefordert hatten, von ihrem Interventionsrecht Gebrauch zu machen und weitere Genehmigungen von Großmanövern durch das BMVg abzulehnen (Bayerischer Rundfunk, 13. März 2013)?
d) Welche Bundesbehörden waren damit befasst, und wie haben diese auf die Forderung reagiert?
e) Welche Manöver welcher ausländischen Streitkräfte haben im Jahr 2013 in Deutschland stattgefunden, und welche weiteren Militärs welcher Länder nahmen daran teil?
f) Welche entsprechenden Großübungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für das Jahr 2014 geplant?
Da weder die Datenschutzbeauftragten des Bundes oder der Bundeswehr oder die parlamentarische G 10-Kommission für die datenschutzrechtliche Aufsicht ausländischer „Trainingsflüge“ zuständig sind (Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 6. November 2013 an den Abgeordneten Alexander Ulrich), inwiefern ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, selbst Kontrollen in den Anlagen vorzunehmen (www.netzpolitik.org, 6. Januar 2014)?
a) Welche Verträge wären hierfür maßgeblich?
b) In welchen der in Rede stehenden Einrichtungen in Bayern wären auch unangekündigte Kontrollen möglich?
c) Inwiefern hält es die Bundesregierung für umsetzbar, dass auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages an den Inspektionen teilnehmen?
Inwiefern hat die Bundesregierung in den letzten Monaten weitere Anstrengungen unternommen, um zu erfahren, wie die US-Basis Ramstein zwar nicht als „Ausgangspunkt (launching point) für den Einsatz von Drohnen“ genutzt wird (Bundestagsdrucksache 17/14401), wohl aber die dortige Relaisstation für Funkverbindungen oder zur Steuerung (Bundestagsdrucksache 18/213)?
a) Auf Basis welcher Nachforschungen kam sie zur Einschätzung, „Einsätze von UAS der US Air Force werden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht von der US Air Force Base (AFB) Ramstein aus gesteuert“ (Bundestagsdrucksache 18/213)?
b) Inwiefern wird sie sich dabei lediglich auf eine ältere Aussage des US-Präsidenten vom 19. Juni 2013 verlassen?
Welche „geeigneten Start- und Landefelder für diesen Technologieträger“ (Sagitta) hat die Bundesregierung gegenüber dem Rüstungskonzern EADS genannt, und welche hält sie nach den vom EADS angegebenen, geforderten Merkmalen überhaupt für nutzbar (Bundestagsdrucksache 17/14652)?
Wo genau, und von wem wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis Ende Dezember 2013 weitere Tests des Spionagesystems „ISIS“ in der „Laborumgebung“ durchgeführt, und wozu waren diese notwendig (Bundestagsdrucksache 18/340)?
Welche Optionen zur Weiterverwendung des „ISIS“ wurden durch „Personen aus der Leitungsebene des Bundesministeriums der Verteidigung und Vertretern des Rüstungskonzerns EADS bzw. deren Tochter- und Beteiligungsfirmen“ seit Sommer 2013 „ergebnisoffen diskutiert“ (Bundestagsdrucksache 18/340)?
Wo genau befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung das „ISIS“ bei der EuroHawk GmbH, aus welchem Grund erfolgte bislang keine „Übereignung des Gesamtsystems einschließlich ISIS“ an den Bund, und wann soll die „Schlussabrechnung“ erfolgen?