Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Bundesländer
der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, Eva Bulling-Schröter, Susanna Karawanskij, Ralph Lenkert, Thomas Lutze, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesländer erhalten Regionalisierungsmittel zur „Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr“ (§ 1 Absatz 1 des Regionalisierungsgesetzes – RegG) als Zuweisungen, deren Höhe und Verteilung im Gesetz festgelegt ist. Mit den Regionalisierungsmitteln ist „insbesondere der Schienenpersonennahverkehr zu finanzieren“ (§ 6 Absatz 1 RegG).
In § 5 Absatz 5 RegG ist zudem festgelegt: „Die Festsetzung der Höhe des den Ländern ab dem Jahr 2015 zustehenden Betrages erfolgt nach dem Verfahren des Artikels 106a Satz 2 des Grundgesetzes.“ Im Zuge der Planungssicherheit für die Länder muss deswegen spätestens bis Ende dieses Jahres eine Neuregelung beschlossen werden. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es dazu (Seite 42): „Bei der anstehenden Revision der Regionalisierungsmittel im Jahr 2014 streben wir eine zügige Einigung mir den Ländern an. Um die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs langfristig zu sichern, werden wir die Regionalisierungsmittel für den Zeitraum ab 2019 in der Bund-Länder-Finanzkommission auf eine neue Grundlage stellen. Von den Ländern erwarten wir, dass sie einen effizienten Mitteleinsatz nachweisen und Anreize für gute Qualität und für einen Zuwachs an Fahrgästen schaffen.“
Bei der letzten Novelle des RegG, die Ende 2007 in Kraft getreten ist, wurde eine Berichtspflicht der Bundesländer an den Bund neu ins Gesetz eingeführt (§ 6 Absatz 2 RegG). Laut Angabe der Bundesregierung wurde auf der Verkehrsministerkonferenz am 22./23. April 2009 eine Verständigung zwischen Bund und Ländern über einheitliche Kriterien für diese Berichtspflicht getroffen (siehe Bundestagsdrucksache 17/4674). In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/5459 hat die Bundesregierung die jeweilige Verwendung der Mittel durch die Bundesländer nur für die Jahre 2008 und 2009 entsprechend den vereinbarten Kriterien (siehe Frage 2 dieser Kleinen Anfrage) angegeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
In welcher Höhe wurden bzw. werden den Bundesländern in den Jahren von 2010 bis 2014 jeweils Regionalisierungsmittel zugewiesen?
Wie wurden von den Bundesländern die vom Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel jeweils entsprechend den folgenden zwischen Bund und Ländern vereinbarten Kriterien für die Jahre von 2010 bis 2013 verwendet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent für das jeweilige Land angeben)?
a) Leistungsbestellungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV),
b) Leistungsbestellungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
c) Managementaufwand des SPNV,
d) Managementaufwand des ÖPNV,
e) Investitionen in Verkehrsanlagen des SPNV,
f) Investitionen in Verkehrsanlagen des ÖPNV,
g) Investitionen in Fahrzeuge des SPNV,
h) Investitionen in Fahrzeuge des ÖPNV,
i) Tarifausgleich – Verbundförderung,
j) Tarifausgleich – Ausbildungsförderung?
Wie viele Zugkilometer wurden mit den Ausgaben unter Frage 2a in den Bundesländern jeweils in den Jahren von 2010 bis 2013 bestellt (bitte für jedes Land und jedes Jahr getrennt angeben)?
Welche Preise zahlen die einzelnen Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro bestelltem Zugkilometer (bitte in tabellarischer Auflistung angeben)?
Wie erklärt die Bundesregierung die möglichen Differenzen?
Würde § 5 Absatz 2 und 3 RegG, in dem Fall, dass es im Jahr 2014 zu keiner gesetzlichen Neufassung des RegG käme, weiterhin gelten und die Länder somit im Jahr 2015 entsprechend um weitere 1,5 Prozent höhere Mittel erhalten (bitte mit Begründung)?
Wo sieht die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der entsprechenden Aussage des Koalitionsvertrages (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) – derzeit Defizite der Länder hinsichtlich des Nachweises eines effizienten Mitteleinsatzes?
Wo sieht die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der Aussage des Koalitionsvertrages – derzeit Defizite der Länder in den Anreizen für gute Qualität und für einen Zuwachs an Fahrgastzahlen?
Teilt die Bundesregierung die Sorge, dass durch den in den letzten Jahren erfolgten Anstieg der Stations- und Trassenpreise der Deutschen Bahn AG (BAYERNKURIER vom 18. Januar 2014 „Bunter und besser“) trotz der jährlichen Dynamisierung der Regionalisierungsmittel keine weitere Ausweitung des Angebotes im SPNV mehr erfolgen kann, sondern vielmehr Abbestellungen drohen (bitte mit Begründung)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen durchzuführen, um den weiteren Anstieg der Stations- und Trassengebühren der Deutschen Bahn AG zu verlangsamen oder zu stoppen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind wann geplant?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass diese Entgelte (Netz, Station, Strom) ca. 60 bis 65 Prozent der Bestellerentgelte bzw. der von den Aufgabenträgern an die Energieversorgungsunternehmen zu zahlenden Mittel ausmachen (bitte mit Begründung)?
Wie hoch waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern in den Jahren von 2008 bis 2014 jeweils die Gesamtkosten für Stations- und Trassenpreise (bitte getrennt und jeweils pro Kalenderjahr angeben) bzw. je Aufgabenträger/Aufgabenträgerzweckverband, die von der DB Station & Service AG sowie der DB Netz AG jeweils erhoben wurden bzw. werden?
In welchen Ländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1997 wann welche Leistungen mit wie vielen Zugkilometern im SPNV abbestellt (bitte nach Aufgabenträgern aufschlüsseln)?
In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Bahnreform Regionalisierungsmittel dafür eingesetzt, um von der DB AG eingestellte Fernverkehrsangebote durch den SPNV zu ersetzen (bitte nach Jahr, eingestellter Fernverkehrsverbindung und Bundesland aufschlüsseln)?
a) Wie oft und in welchem Umfang wurden nach der Einstellung von Verbindungen des Schienenpersonenfernverkehrs, wegen der Ersatzbestellungen im SPNV auf den betroffenen Strecken, andere Angebote des SPNV durch die Aufgabenträger des SPNV reduziert (bitte nach Strecken und Bundesländern aufgliedern)?
b) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass diejenigen Länder, in denen das Fernverkehrsangebot niedriger als in anderen ist oder in den letzten Jahren abgebaut wurde, überproportional Regionalisierungsmittel erhalten sollten (bitte mit Begründung)?
Welche Studien, Untersuchungen o. Ä. wurden vom Bund und/oder nach Kenntnis der Bundesregierung von den Ländern bislang im Hinblick auf die Novellierung des RegG in Auftrag gegeben?
a) Wer ist bzw. war jeweils Auftraggeber?
b) Welche sind bereits abgeschlossen?
c) Welche Aussagen treffen diese jeweils im Hinblick auf die absolute Höhe der Mittel?
d) Welche Aussagen treffen diese jeweils im Hinblick auf die Kriterien für die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Bundesländer (insbesondere: Beibehaltung des derzeitigen Verteilungsschlüssels, nach Einwohnerzahl, nach Königsteiner Schlüssel, Effizienzkriterien (insbesondere Kosten pro Zugkilometer), entsprechend der tatsächlichen Ausgaben für den SPNV in den letzten Jahren)?
e) Welche Aussagen treffen diese jeweils im Hinblick auf den Umgang mit den Stations- und Trassenpreisen?
f) Welche Studien, Untersuchungen etc. sind vom Bund geplant?
Welchen Ansatz zur Neuverteilung der Regionalisierungsmittel auf die Länder (siehe Frage 14d) bevorzugt die Bundesregierung?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Zahlung der Regionalisierungsmittel an die Länder zukünftig an die im Koalitionsvertrag geäußerte Erwartung an die Länder für mehr „Anreize für gute Qualität und für einen Zuwachs an Fahrgästen“ zu koppeln?
Wenn ja, in welcher Form, und wie genau sollen die „Anreize für gute Qualität und für einen Zuwachs an Fahrgästen“ kontrolliert bzw. gemessen werden?
Wenn nein, warum nicht, und wie soll dies stattdessen umgesetzt werden?
Wann hat der Bund seit dem Jahr 2011 Gespräche mit welchen Ländern im Hinblick auf die Novellierung des RegG geführt, und wann sind entsprechende Gespräche mit welchen Ländern geplant?
Trifft es zu, dass sich Bund und Länder bereits auf ein Verfahren zur Revision geeinigt haben?
Wenn ja, wie sieht dieses Verfahren aus?
In welcher Höhe wurden den Bundesländern in den Jahren von 2010 bis 2013 jeweils Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz/Entflechtungsgesetz zugewiesen, und in welcher Höhe haben die Bundesländer daraus jeweils Ausgaben für den ÖPNV getätigt (bitte jeweils getrennt nach Bundesland und Jahr angeben)?