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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2013

Gesamtschutzquote differenziert nach Herkunftsländern und Art der Anerkennung (Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz); Widerrufsverfahren, Bearbeitungsdauer, Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung: Anzahl, Herkunftsländer, Überstellungen u.a.; Asylanträge für Kinder und Jugendliche sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, abgelehnte Asylanträge, Flughafenverfahren, Asylanhörungen, Schutzgesuche von Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen; Erst- und Folgeanträge von Staatsangehörigen aus Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina; Entwicklung für Russland bzw. Tschetschenien; Wahrung des Prinzips der Einheit von Anhörer und Entscheider, Prognose für 2014, Personalstruktur des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Wiedereinreisesperren<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.03.2014

Aktualisiert

18.10.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/43330.01.2014

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2013

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung wenig Beachtung finden. So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei tatsächlich inhaltlichen Asylentscheidungen weitaus höher liegt, als die offiziellen Zahlen vermuten lassen: Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag in den ersten drei Quartalen des Jahres 2013 im Durchschnitt zwischen 36,1 und 46,5 Prozent – und das, obwohl Flüchtlinge z. B. aus Serbien inzwischen zu nahezu 100 Prozent abgelehnt werden. Hinzu kommen Anerkennungen durch die Gerichte: Im Jahr 2012 erwiesen sich über 13 Prozent der Klagen gegen ablehnende Asylbescheide als begründet, bei Asylsuchenden aus Afghanistan, Iran oder Pakistan lag die Erfolgsquote im Gerichtsverfahren zuletzt sogar bei etwa 40 Prozent.

Bei einem Fünftel bis einem Viertel aller Asylsuchenden begründet das BAMF seine Ablehnung damit, dass ein anderes Land der Europäischen Union (EU) für die Asylprüfung zuständig sei, 2013 betraf dies vor allem Polen. Die erhebliche Differenz zwischen der Zahl der Zustimmungen zur Übernahme aus Deutschland und der Zahl der tatsächlichen Überstellungen (2012: 8 249 zu 3 037) weist darauf hin, dass viele Betroffene sich entweder erfolgreich auf gerichtlichem Wege gegen eine Überstellung wehren – wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund individueller Besonderheiten – oder aber, dass sie im Zweifelsfall lieber „untertauchen“ als gegen ihren Willen in ein Land überstellt zu werden, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, Obdachlosigkeit oder sogar eine Inhaftierung fürchten müssen. Das geltende Dublin-II-System produziert somit eine große Zahl von rechtlosen, illegalisierten Schutzsuchenden und erreicht damit gerade nicht, dass alle Asylsuchende in der EU Zugang zu einem fairen Asylverfahren erhalten. Innerhalb des BAMF werden für die zum Teil sehr aufwändigen Dublin-II-Verfahren Personalressourcen gebunden, die weitaus sinnvoller in der regulären Asylprüfung eingesetzt werden könnten.

Bei Asylanhörungen wird – mutmaßlich zur Verfahrensbeschleunigung – immer häufiger gegen den Grundsatz verstoßen, dass die Person, die einen Asylsuchenden angehört hat, auch die entsprechende Asylentscheidung treffen und begründen soll. Wegen der großen Bedeutung der persönlichen Glaubwürdigkeit des individuellen Asylvortrags wird diese Identität zwischen Anhörer und Entscheider auch vom BAMF angestrebt. In der Praxis ist dies momentan jedoch häufig nicht der Fall, nur bei der Gruppe besonders vulnerabler Antragsteller (Traumatisierte, unbegleitete Minderjährige, Menschenhandelsopfer usw.) wird die Personenidentität zu rund 95 Prozent gewahrt. Bei syrischen Asylsuchenden ist dies nur zu 50 Prozent der Fall, in Bezug auf die Westbalkanstaaten ebenfalls nur zu 60 Prozent und bei afghanischen Asylsuchenden zu 70 bis 75 Prozent. Auch der Bundesregierung sind diese Zahlen offenbar unangenehm. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/127 hatte sie zu Frage 15 noch behauptet, selbst ungefähre Einschätzungen hierzu seien dem BAMF nicht möglich. Erst nach einer Beschwerde der Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag gab das Bundesministerium des Innern dann die oben genannten Werte bekannt. Fachanwalt Reinhard Marx hat laut „die tageszeitung“ vom 13. Dezember 2013 (www.taz.de/Asylverfahren-in-Deutschland/!129273/) den Eindruck, dass nach seiner eigenen Erfahrung und Gesprächen mit Kollegen die Identität von Anhörer und Entscheider „eher die Ausnahme“ ist.

Eine Möglichkeit zur Optimierung der Arbeitskapazitäten im BAMF angesichts gestiegener Asylzahlen wäre, auf massenhafte Widerrufsverfahren zu verzichten. Im Zeitraum 2005 bis 2010 gab es fast ebenso viele Asylwiderrufe (38 500) wie -anerkennungen (41 000). Im Jahr 2012 wurden gut 10 000 Widerrufsverfahren betrieben, nur noch in jedem 20. Fall kommt es dabei zu einer Aberkennung des zuvor gewährten Flüchtlingsstatus. Für die Betroffenen – politisch Verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge – sind die Verfahren sehr belastend und für Behörden und Gerichte arbeitsaufwändig. In der EU sieht nur Deutschland obligatorische Widerrufsprüfungen in jedem Fall nach drei Jahren ohne konkreten Anlass vor.

Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2012 im Durchschnitt ein knappes halbes Jahr. Nachdem die Verfahrensdauer infolge größerer Asylzahlen auf neun Monate gestiegen war, sank sie im dritten Quartal 2013 wieder auf 6,6 Monate. Bei bestimmten Herkunftsländern mit geringen Anerkennungsquoten, etwa Serbien und Mazedonien, ist die Verfahrensdauer infolge von Beschleunigungsmaßnahmen und vorgezogener Entscheidungen bedeutend kürzer und beträgt etwa zwei Monate. Umso länger dauern die Verfahren bei Flüchtlingen aus Ländern mit hohen Anerkennungschancen, im dritten Quartal 2013 waren es etwa 14 bis 18 Monate bis zu einer Entscheidung bei den Herkunftsländern Afghanistan, Pakistan und Somalia.

Die Zahl der Asylsuchenden, die über Griechenland nach Deutschland eingereist sind, ist über die letzten Jahre relativ stabil geblieben, im dritten Quartal 2013 waren es zuletzt 1 022 Personen. Der durch die Aussetzung der Überstellungen nach Griechenland oftmals beschworene „Pull-Effekt“ ist somit offenkundig nicht eingetreten. Gründe hierfür sind die Abschottungsmaßnahmen der EU und push-backs durch griechische Grenzschutzbehörden, aber auch die erschwerte Weiterflucht von Griechenland in ein anderes Land der EU.

Vom umstrittenen Asyl-Flughafenverfahren waren im Jahr 2012 787 Asylsuchende betroffen, unter ihnen 230 syrische, 113 afghanische und 108 iranische Flüchtlinge sowie 28 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde 58 Asylsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder abgeschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt.

37,8 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2012 waren Kinder. 3,2 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die Gesamtschutzquote zwischen 40,9 und 57,7 Prozent lag. Die Asylverfahren bei unbegleiteten Minderjährigen dauerten im Jahr 2012 mit durchschnittlich 9,9 Monaten ungewöhnlich lange, zuletzt waren es sogar 11,6 Monate.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes – GG – nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK – und von Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in der Entscheidungspraxis des BAMF im vierten Quartal 2013 bzw. im Gesamtjahr 2013, und wie lauten die Vergleichswerte des Vorjahres (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und für die zehn wichtigsten Herkunftsländern gesondert darstellen – bitte für jedes dieser zehn Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele einen internationalen Flüchtlingsstatus, wie viele einen subsidiären Schutzstatus zugesprochen bekommen haben; bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 2 und 5 AufenthG – unmenschliche Behandlung –, nach § 60 Absatz 3 AufenthG – Todesstrafe –, nach § 60 Absatz 7 Satz 2 AufenthG – bewaffnete Konflikte – und nach § 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG – sonstige existenzielle Gefahren –, bitte auch die Verteilung von subsidiärem Schutz auf nationaler bzw. europäischer Rechtsgrundlage darstellen)?

1

b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Gesamtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tatsächlich inhaltliche und nicht rein formelle (Nicht-)Entscheidungen (bitte wie in Frage 1a zuvor differenzieren)?

2

Wie viele der Anerkennungen nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK im vierten Quartal 2013 bzw. im Gesamtjahr 2013 beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern angeben)?

3

Wie viele Widerrufsverfahren wurden im vierten Quartal 2013 bzw. im Gesamtjahr 2013 eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, zum Vergleich bitte auch die Vorjahreswerte nennen), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten und zum Vergleich die jeweiligen Vorjahreswerte nennen)?

4

Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im vierten Quartal 2013 bzw. im Gesamtjahr 2013 (bitte auch die Vergleichswerte des vorherigen Quartals bzw. des Vorjahres nennen), wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens), und wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte jeweils nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und Erst- und Folgeanträgen differenzieren), und wie will das BAMF die in der Koalitionsvereinbarung als Ziel gesetzte maximal dreimonatige Verfahrensdauer erreichen (bitte detailliert nach Einzelmaßnahmen und Zeitplanung aufführen)?

5

Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im vierten Quartal 2013 bzw. im Gesamtjahr 2013 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern (EURODAC = europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken) basierenden Verfahren angeben und zum Vergleich die Werte des vorherigen Quartals nennen)?

5

a) Welche waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten betroffenen Herkunftsländer, und welche die zehn am stärksten angefragten EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn nennen)?

5

b) Wie viele Dublin-II-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es in den benannten Zeiträumen?

5

c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt?

5

d) Wie hoch war der Anteil der in Zuständigkeit der Bundespolizei durchgeführten Dublin-II-Verfahren bzw. Überstellungen in den genannten Zeiträumen?

5

e) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-II-Verordnung abgelehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

5

f) In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchenden festgestellt, dass eigentlich Griechenland nach der Dublin-II-Verordnung zuständig wäre (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert angeben)?

5

g) Wie viel Personal bzw. Arbeitskapazitäten sind im BAMF derzeit in welchem Umfang für Dublin-II-Verfahren bzw. auch in einem weiteren Sinne für Aufgaben im Zusammenhang mit der Dublin-II-Verordnung gebunden, wie hat sich dies in den letzten Jahren entwickelt (bitte so genau wie möglich nach Aufgabengebieten differenzieren, hilfsweise ungefähre Einschätzungen fachkundiger Bediensteter des BAMF angeben), und welche entsprechenden Angaben lassen sich zum Bereich der Widerrufsprüfungen machen?

5

h) Welche ungefähren Einschätzungen kann die Bundesregierung zu der durchschnittlichen Dauer eines Dublin-II-Verfahrens bis zur Überstellung machen (soweit möglich auch zu Besonderheiten in Bezug auf einzelne Mitgliedstaaten), und wie ist deren Einschätzung zu den Gründen für die Diskrepanz zwischen der Zahl der Zustimmungen zur Übernahme bzw. der tatsächlichen Überstellungen (bitte ausführen)?

5

i) Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des UNHCR nach einem Überstellungsstopp nach Bulgarien wegen systemischer Mängel im dortigen Asylsystem (vgl. www.proasyl.de/de/news/detail/news/unhcr_fordert_ueberstellungsstopp_nach_bulgarien/), und was hat die Bundesregierung diesbezüglich bislang unternommen bzw. was plant sie (bitte ausführen)?

6

Wie viele Asylanträge wurden im vierten Quartal 2013 bzw. im Gesamtjahr 2013 (bitte zum Vergleich auch die Werte des vorherigen Jahres nennen) nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?

7

Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im vierten Quartal 2013 bzw. im Gesamtjahr 2013 einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern aufgliedern), und wie hoch war die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen in den genannten Zeiträumen (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und den wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

8

Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) wurden im vierten Quartal 2013 bzw. im Gesamtjahr 2013 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, und wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

9

Wie viele Asylanträge wurden im vierten Quartal 2013 bzw. Gesamtjahr 2013 bzw. im Vorjahr als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differenziert nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?

10

Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im vierten Quartal 2013 bzw. im Gesamtjahr 2013 an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?

11

Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das Jahr 2013 (soweit vorliegend, bitte wie in der Antwort zu Frage 7 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4627 darstellen), und welche Angaben zur Dauer des gerichtlichen Verfahrens können gemacht werden?

12

Wie viele Asylanhörungen gab es im vierten Quartal 2013 bzw. im Gesamtjahr 2013 (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

13

Wie waren die Schutzquoten und die Zahlen der Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen im vierten Quartal bzw. im Gesamtjahr 2013?

14

Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Staatsangehörigen aus Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina in den Monaten November und Dezember 2013 bzw. Januar 2014 gestellt (bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen), und wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit welchem Ergebnis beschieden?

15

In Bezug auf welche Herkunftsländer werden Asylanträge derzeit prioritär bearbeitet, welche neuen Informationen gibt es zur Personalsituation, -entwicklung und -planung im BAMF und unterstützende Sondermaßnahmen, insbesondere im Bereich Asyl, und wie ist die Bilanz der bisherigen Versuche, das Personal im Bereich der Asylprüfung vorübergehend respektive dauerhaft aufzustocken?

16

Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich bitte auch nach Ländern differenzieren), und wie beurteilt und rechtfertigt es das BAMF, dass so häufig (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) gegen den eigenen Grundsatz verstoßen wird, eine solche Einheit anzustreben?

16

a) Wie ist dies damit vereinbar, dass einige Verwaltungsgerichte eine Trennung von Anhörer und Entscheider für unzulässig halten (vgl. Entscheiderbrief 12/2012, S. 1 f., insbesondere Fußnote 2)?

16

b) Inwieweit beabsichtigt das BAMF, die neue gesetzliche Möglichkeit zu nutzen, dass von einer Anhörung abgesehen werden kann, wenn das BAMF einem Antrag stattgeben will (was zum Beispiel bei syrischen Flüchtlingen zu sofortigen Anerkennungsentscheidungen genutzt werden könnte; bitte die Vor- und Nachteile eines solchen Verfahrens aus Sicht des BAMF bzw. aus Sicht der Asylsuchenden darstellen, etwa auch in Hinblick auf eine spätere Widerrufsprüfung)?

16

c) Wie wird begründet, dass eine solche Anerkennung ohne vorherige Anhörung nach § 24 Absatz 1 Satz 5 AsylVfG nur möglich ist bei Anträgen, die ausschließlich auf internationalen Schutz gerichtet sind (nach § 13 Absatz 2 Satz 2 AsylVfG), und welche Konsequenzen hat ein solcher Verzicht auf die Prüfung von Asylgründen im Sinne des Artikels 16a GG?

17

Welche (gegebenenfalls auch herkunftsländerspezifischen) Angaben liegen vor, bzw. welche ungefähre Einschätzung kann die Bundesregierung dazu abgeben, wie viele der Folgeanträge von Personen stammen, die in der Vergangenheit abgelehnt wurden, ausgereist oder abgeschoben worden sind und nach einem nicht nur kurzfristigen Aufenthalt im Ausland wieder nach Deutschland eingereist sind, bzw. von Personen, die nach einer Ablehnung in Deutschland verblieben sind, etwa als Geduldete aufgrund von Abschiebungshindernissen?

18

Wie hat sich die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden, die nicht aus Ländern des Westbalkan kommen, im vierten Quartal 2013 gegenüber dem vorherigen Quartal 2013 entwickelt, und wie hoch war im vierten Quartal 2013 bzw. im Gesamtjahr 2013 die bereinigte Gesamtschutzquote in Bezug auf diese Länder (ohne Westbalkan)?

19

Wie ist die aktuelle Entwicklung der Asylsuche von Personen aus Serbien und Mazedonien und anderen Ländern des Westbalkan, und wie wird die Entwicklung für die nächsten Monate eingeschätzt?

20

Wie ist die aktuelle Entwicklung der Asylsuche von Personen aus Russland bzw. Tschetschenien, und wie wird die Entwicklung für die nächsten Monate eingeschätzt?

21

Wie ist die allgemeine Prognose des BAMF in Bezug auf die Entwicklung der Zahl der Asylsuchenden für das Jahr 2014, und auf welchen konkreten Annahmen beruht diese Prognose (bitte so detailliert und länderspezifisch wie möglich antworten)?

22

Wie ist die aktuelle Personalstruktur des BAMF in absoluten und relativen Zahlen und nach Personalstellen und Kosten differenziert (bezüglich der inhaltlichen Aufgabenbereiche bitte so genau wie möglich antworten und mindestens nach Abteilungs- und Gruppenebene aufgliedern)?

23

Wie ist die Erklärung des Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de Maizière: „Wir brauchen schneller Klarheit darüber, wer tatsächlich schutzbedürftig ist und wer nicht, zumal nur knapp 14 Prozent der Anträge anerkannt wurden. Das dient dem Interesse der wirklich Schutzbedürftigen“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/01/asylzahlen_2013.html?nn=3314802) – d. h. dass angeblich nur knapp 14 Prozent aller Asylsuchenden wirklich schutzbedürftig seien –, zu begründen, angesichts des Umstands, dass die Gesamtschutzquote im Jahr nach einer Meldung des Mediendienstes Integration vom 14. Januar 2014 nicht 14 Prozent, sondern 25 Prozent betrug – und wenn nur inhaltliche Entscheidungen betrachtet werden, sogar knapp 40 Prozent (www.mediendienst-integration.de: „Rund 40 Prozent der inhaltlichen Entscheidungen waren positiv“)?

24

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in offiziellen Darstellungen und Mitteilungen, wie der oben zitierten des Bundesinnenministers, auf die Gesamtschutzquote abgestellt werden sollte, wenn es darum geht, zu benennen, wie viele Asylsuchende in der Entscheidungspraxis des BAMF als „wirklich schutzbedürftig“ angesehen werden, zumal nach § 2 Absatz 13 AufenthG als „international Schutzberechtigte“ sowohl anerkannte Flüchtlinge als auch subsidiär Schutzberechtigte gelten, was den EU-Asylrichtlinien entspricht, in denen Flüchtlingen wie subsidiär Schutzberechtigten ein „internationaler Schutz“ zugesprochen wird (bitte begründen)?

25

Wie begründet der Präsident des BAMF, Dr. Manfred Schmidt, seine in einem Interview mit der Zeitung „DIE WELT“ vom 14. Januar 2014 („Hartz IV ist ein Anreiz, hier zu überwintern“) geäußerte Auffassung, Wiedereinreisesperren seien „sinnvoll, sowohl für Einwanderer in die Sozialsysteme als auch für abgelehnte Flüchtlinge“ (bitte auch darlegen, ob diese Interviewaussage autorisiert worden war)?

25

a) Was hat er in diesem Zusammenhang unter „Einwanderer in die Sozialsysteme“ verstanden? Sind hierunter Einwanderer zu verstehen, die einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt haben, deren Antrag genehmigt oder abgelehnt wurde, die tatsächlich Sozialhilfe erhalten haben (und wenn ja, ab welcher Höhe, und über welche Zeiträume, und welche Rolle spielt es, dass ein Rechtsanspruch auf diese Hilfe bestand), und inwieweit soll eine Gewährung oder Ablehnung von Hilfen des Sozialsystems eine Wiedereinreisesperre rechtfertigen können (bitte in Auseinandersetzung mit der Rechtslage und rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsprinzipien darlegen)?

25

b) Was hat der Präsident des BAMF in diesem Zusammenhang unter „abgelehnten Flüchtlingen“ verstanden (bitte darlegen), und inwieweit soll eine Ablehnung von Flüchtlingen, etwa im Asylverfahren, eine Wiedereinreisesperre begründen können (bitte in Auseinandersetzung mit der Rechtslage und rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsprinzipien darlegen)?

25

c) Wie bewertet die Bundesregierung diese Äußerung des Präsidenten des BAMF, und wird sie seine Anregung zum Thema Wiedereinreisesperren bei einer entsprechenden Gesetzesinitiative aufnehmen (bitte darlegen)?

Berlin, den 30. Januar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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