Finanzierung von Schulsozialarbeit
der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Nicole Gohlke, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Harald Petzold (Havelland), Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Jahr 2011 haben die Bundesregierung und der Bundesrat im Vermittlungsverfahren im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zusätzlich eine Förderung beschlossen, die unter anderem die Finanzierung von Schulsozialarbeit ermöglichte. Im Zuge dieser Entscheidungen haben viele Kommunen zahlreiche Stellen für Schulsozialarbeit geschaffen.
Ende des Jahres 2013 lief diese Förderung aus. Das führt dazu, dass Länder und Kommunen die Nachfolge für diese Stellen in eigener Verantwortung und Finanzierung regeln müssen. Auch wenn sie nun alle Anstrengungen aufbringen, um die über diesen Weg geschaffenen Stellen im Bereich der Schulsozialarbeit zu erhalten, wurden mancherorts Stellen bereits gestrichen. Viele Praktiker, Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Jugendhilfeträger an den Schulen fragen sich angesichts der desolaten Lage kommunaler Haushalte und der schwierigen finanziellen Situation in den Ländern, wie es mit der Schulsozialarbeit weitergehen soll. Sie erwarten nach dem Auslaufen neue Pläne seitens des Bundes zur zukünftigen Beteiligung des Bundes an Schulsozialarbeit, sei es als Leistung nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) oder zumindest mittels einer Umwegfinanzierung über die Bereitstellung weiterer zusätzlicher Mittel im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets, wie bereits zwischen den Jahren 2011 und 2013 erfolgt. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gibt keine Antworten auf diese Fragen, und die neue Bundesregierung schweigt zu diesem Thema.
Die Erfolge von der Schulsozialarbeit, sind nicht von der Hand zu weisen. So kommt auch der 14. Kinder- und Jugendbericht, der Anfang des Jahres 2013 veröffentlicht wurde, zu dem Schluss, dass sich „in allen Bundesländern […] die Schulsozialarbeit als Angebot der Kinder- und Jugendhilfe an Schulen oder in Zusammenarbeit mit Schulen durchgesetzt“ hat. Die Schulsozialarbeit ist unverzichtbar als „Brücke zwischen dem Lernort Schule und anderen Orten des Aufwachsens sowie der Kinder- und Jugendhilfe“ und gerade aus dem Prozess der Ganztagsschulentwicklung nicht mehr wegzudenken. Schulsozialarbeit ist aber darüber hinaus eine wesentliche Bedingung für die Gestaltung erfolgreicher Lernprozesse, nicht nur in Notlagen, sondern eigentlich in jeder Schule und jeder Schulform. Sie muss in absehbarer Zeit ein unverzichtbarer Bestandteil von Schule werden.
Drucksache 18/472 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der Schulsozialarbeit in den Ländern und Kommunen aus den Mitteln der Zusatzförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets geschaffen worden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor, warum verzichtet die Bundesregierung auf eine Kontrolle der von ihr bereitgestellten Mittel in den Ländern und Kommunen?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) im Bereich der Schulsozialarbeit in den Ländern und Kommunen durch das Auslaufen der zusätzlichen Mittel für Kosten der Unterkunft ab Januar 2014 gestrichen werden mussten (wenn ja, bitte die Zahlen angeben und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum wird von der Bundesregierung nicht nachgefragt, wie viele Stellen dadurch in den Ländern und Kommunen gestrichen werden mussten?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und inwieweit einzelne Bundesländer ihre Zuweisungen an die Kommunen erhöhen, um den Wegfall der Bundesmittel für die Schulsozialarbeit auszugleichen (wenn ja, bitte die Zahlen angeben und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Stellen durch finanzielle Mittel der Kommunen übernommen wurden (wenn ja, bitte die Zahlen angeben und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche finanziellen Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den für Schulsozialarbeit und Hortmittagessen jährlich zur Verfügung gestellten 400 Mio. Euro im Zeitraum 2011 bis 2013 ausgegeben (bitte nach Bundesländern und nach den Jahren 2011, 2012, 2013 aufschlüsseln)?
Welcher Anteil entfällt hierbei auf die Finanzierung von Stellen der Schulsozialarbeit?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht für das Hortmittagessen oder den Ausbau der Schulsozialarbeit, sondern anderweitig verwendet wurden (bitte nach Bundesländern und nach den Jahren 2011, 2012, 2013 aufschlüsseln)?
Ist der Bundesregierung bekannt, wozu die Länder die vom Bund zusätzlich bereitgestellten Mittel einsetzen?
Wenn nein, plant die Bundesregierung eine Evaluierung durchzuführen, wofür die Länder die zusätzliche Förderung (erhöhte Zuweisungen für Kosten der Unterkunft) durch den Bund verwenden?
Wenn ja, wie viele der Mittel wurden für Schulsozialarbeit eingesetzt?
Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Gewinn in der Schaffung der durch die zusätzlich bereitgestellten Mittel (Förderung durch erhöhte Zuweisungen für Kosten der Unterkunft), und inwiefern sieht die Bundesregierung einen Verlust in der Streichung von Schulsozialarbeiterstellen durch das Auslaufen eben dieser Förderung?
Plant die Bundesregierung eine Neuauflage der Erhöhung der Mittel für Kosten der Unterkunft, die für Schulsozialarbeit eingesetzt werden können?
Wenn ja, in welcher Art und Weise, in welchem Umfang, und ab wann?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Modelle zur Finanzierung von Schulsozialarbeit bestehen aus Sicht der Bundesregierung, die über die bestehenden Vorschläge der Kofinanzierung durch die Neuordnung der Zuweisungen im Bereich der Grundsicherung hinausgehen (bitte nach Europa-, Bundes- und Landesmitteln und kommunalen Mitteln aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung dahin gehend Handlungsbedarf, im Zuge der Gestaltung einer eigenständigen Jugendpolitik auch die Hilfe- und Unterstützungsangebote zu evaluieren und mit einem stärkeren Engagement (konzeptionell wie auch finanziell) des Bundes die Erbringung von Leistungen nach dem SGB VIII – wie der Schulsozialarbeit – abzusichern?
Wie definiert die Bundesregierung Schulsozialarbeit, und wie beurteilt sie die Stellung von Schulsozialarbeit im Kontext zur Jugendsozialarbeit und zu anderen Angeboten der Jugendhilfe zum einen und wie im Kontext des Spannungsfeldes Schule – Jugendhilfe zum anderen?
Welche Aufgaben sollte Schulsozialarbeit aus Sicht der Bundesregierung erfüllen?
An wen sollten sich aus Sicht der Bundesregierung die Angebote der Schulsozialarbeit richten?
Welche konkreten Angebote werden dafür aus Sicht der Bundesregierung benötigt, und wie sollte die Struktur der Schulsozialarbeit dementsprechend ausgestattet sein?
Welche strukturelle Anbindung bietet sich dafür an?
Welche Rolle kommt nach Auffassung der Bundesregierung der öffentlichen und freien Jugendhilfe einerseits sowie den Schulen andererseits bei der Einführung und beim Ausbau von Angeboten der Schulsozialarbeit jeweils zu?
Welche Probleme sieht die Bundesregierung durch die föderale Kompetenzordnung im Bereich der Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe?
Plant die Bundesregierung, Daten zur Schulsozialarbeit zu erheben, aus denen erstens hervorgeht, für wie viele Schulen (unterschieden nach Schulformen) und wie viele Schülerinnen und Schüler wie viele Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen zu Verfügung stehen, und zweitens um den Bedarf und die Finanzierungen etc. zu Schulsozialarbeit systematisch zu erfassen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Gesprächen mit den Ländern über die Entwicklungen in der Schulsozialarbeit und dem Stellenabbau in diesem Bereich?