Situation der Anlegerinnen und Anleger in so genannte islamische Holdings
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Hüseyin-Kenan Aydin und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Durch Anlagen in die so genannten islamischen Holdings verloren hunderttausende türkischstämmige Migrantinnen und Migranten seit Mitte der 90er Jahre mehrere Milliarden Euro. Nach Schätzungen des Essener Zentrums für Türkeistudien (ZfT) beläuft sich die Schadenssumme auf rund 5 Mrd. Euro. Die Zahl der geschädigten Personen schätzt das Zentrum auf rund 200 000. Die Türkische Aufsichtsbehörde für den Kapitalmarkt (SPK) geht von 300 000 Geschädigten aus.
Bei den „islamischen Holdings“ handelt es sich um in der Türkei gegründete Teilhabergesellschaften, die sich seit den 90er Jahren im Ausland, darunter mehrheitlich in Deutschland lebende Anleger suchten. In erster Linie wurde dabei über Koordinatoren in Moschee-Vereinen Kontakt mit Migrant(inn)en der ersten Generation aufgenommen. Mit zweistelligen Renditeversprechen und dem Hinweis, dabei handele es sich um eine alternative Anlageform, die mit dem vom Koran geforderten Zinsverbot übereinstimme, wurden mehrere Hunderttausend Menschen geködert. Mit dem Geld der Anleger(innen) sollten Investitionen in Unternehmen getätigt, Fabrikanlagen gekauft und Arbeitsplätze geschaffen werden.
Nachdem die ersten Holdings bereits Ende der 90er Jahre Konkurs anmeldeten, fragten die Anleger(innen) bei den Gesellschaften nach ihren Anlagen und wurden vertröstet. Das ZfT ermittelte 52 Teilhabergesellschaften. Der vom Türkischen Parlament eingerichtete Untersuchungsausschuss, der die Aktivitäten der so genannten islamischen Holdings unter die Lupe nahm, beziffert ihre Zahl auf 78. Die meisten der kleineren Holdings existieren heute nicht mehr. Die größten Holdings wie die Kombassan- und die Yimpas-Gruppe haben sich in die Türkei zurückgezogen und ihre Niederlassungen in Deutschland geschlossen.
Trotz mehrerer Gerichtsurteile wie beispielsweise das vom OLG Köln (vom 5. April 2005, Az.: 15U153/04), in denen der Straftatbestand des Betrugs für erfüllt befunden wurde und die Holdings zur Rückzahlung der Anlagen verpflichtet wurden, können die Anleger(innen) ihren Anspruch nicht mehr geltend machen, weil die Holdings wie beispielsweise die Yimpas Verwaltungs GmbH in Offenbach bzw. später in Frankfurt/Main teilweise Konkurs angemeldet haben.
Auch wenn dieser Anlagenskandal von der deutschen Öffentlichkeit unbemerkt seine Kreise zieht, wurden verschiedene Bundes- bzw. Landesstellen auf den Sachverhalt aufmerksam. In der ARD-Sendung „FAKT“ vom 31. März 2003 wurde ein Ermittlungsbericht des Bundeskriminalamtes zitiert, in dem der Kombassan Holding (etwa 35 000 Teilhaber in Deutschland), „intensive Kontakte zu Milli Görüs“ bescheinigt werden. In derselben Sendung sagte Rüdiger Hesse vom Verfassungsschutz Niedersachsen Folgendes: „Offiziell gibt es immer wieder Hinweise aus der Organisation Milli Görüs, dass hier keine Verbindungen bestehen, tatsächlich wissen wir seit langem von den engen Verbindungen dieser Holdings zu Milli Görüs.“ Ferner wurde in der Sendung der bayerische Innenminister Günter Beckstein interviewt, der zu dem Sachverhalt folgendermaßen Stellung nahm: „Es ist so, dass führende Leute von Milli Görüs für Kombassan Anteile verkauft haben, und umgekehrt hat Kombassan zur Finanzierung von Milli Görüs hier in Deutschland aber auch in der Türkei massiv Beiträge geleistet, also es gibt finanzielle und personelle Verflechtungen in erheblicher Art.“
Laut „Hürriyet“ vom 5. März 2006 erstellte das ZfT einen Bericht für das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), in dem die Aktivitäten der Holdings als „organisiertes Verbrechen“ tituliert werden. Diese Aussagen und Pressemeldungen lassen die Schlussfolgerung zu, dass die Bundes- oder Landesregierungen bereits vor Jahren über die Aktivitäten der so genannten islamischen Holdings Kenntnis hatten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Seit wann und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über diesen laut der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ „größten Anlagenskandal, den Deutschland je erlebt hat“ (DIE ZEIT, 9. November 2006, Nr. 46)?
Hat die Bundesregierung bisher konkrete Schritte unternommen, um den Geschädigten zu helfen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, wie begründet sie es, in diesem Zusammenhang bisher nicht tätig geworden zu sein?
Haben sich von Betroffenen gegründete Selbsthilfegruppen bzw. Geschädigtenvereine an die Bundesregierung gewandt und um Unterstützung gebeten?
Wenn ja, wie hat sie darauf reagiert?
Welche Schritte plant die Bundesregierung zu unternehmen, um den Geschädigten, die zu einem beträchtlichen Anteil deutsche Staatsangehörige sind, zu helfen und die mehreren Milliarden Euro, die dem deutschen Wirtschaftskreislauf entzogen worden sind, zurück zu den Geschädigten nach Deutschland zu holen?
Wie hoch sind nach Kenntnissen der Bundesregierung
a) die Zahl der in der Bundesrepublik lebenden geschädigten Personen,
b) die Schadenssumme?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, auf welchem Weg und an wen die Erlöse aus dem Verkauf von Anteilsscheinen im Ausland geflossen sind?
Inwieweit sind der Bundesregierung Pressemeldungen (beispielsweise „Evrensel“ vom 18. November 2006) bekannt, dass mit dem Transfer der Gelder politische Parteien und Organisationen im Ausland oder ihnen nahe stehende Mediengruppen finanziert wurden?
Wenn ja, welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber?
In wie vielen Fällen kam es zu Urteilen durch Gerichte in Deutschland, in denen die Opfer das Recht auf Rückzahlung ihrer angelegten Ersparnisse zugesprochen bekamen (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage führten die islamischen Holdings ihre Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland durch?
Welche rechtlichen Handhaben sieht die Bundesregierung, um zukünftig ähnliche Anlagenskandale zu verhindern?
Teilt sie die Einschätzung,
a) dass die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. ihr Vorgänger, das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen und deshalb schadenersatzpflichtig ist?
Wenn nicht, warum?
b) dass mit dem Einlagensicherungsfonds den Opfern geholfen werden kann?
Wenn nicht, warum?
Welche Kenntnisse besitzt sie über die Verbindungen bzw. Kontakte der so genannten islamischen Holdings zu Organisationen wie Milli Görüs?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Ermittlungsberichten des Bundeskriminalamtes bzw. der Landesverfassungsschutzämter in Niedersachsen und NRW, in denen diese Verbindungen und Kontakte zwischen Holdings und der Islamischen Gemeinde Milli Görüs festgehalten sind?
Inwieweit hat sich die Bundesregierung mit der türkischen Regierung in Verbindung gesetzt, um die Auslieferung des türkischen Staatsbürgers Dursun Uyar, der per internationalem Haftbefehl der Mannheimer Staatsanwaltschaft gesucht wird, an Deutschland durchzusetzen?
Teilt sie die Einschätzung, dass ein bisher ausstehendes Vollstreckungs- und Zustellungsabkommen mit der Türkei den Geschädigten helfen könnte?
Wenn ja, sind konkrete Schritte geplant, um die Probleme bei der Anerkennung und Vollstreckung von rechtskräftigen deutschen Urteilen in der Türkei zu lösen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorwurf des Vorsitzenden des zur Untersuchung des Anlagenbetrugs eingerichteten Ausschusses des Türkischen Parlaments, Telat Karapinar, die deutschen Behörden hätten sich sehr unsensibel verhalten und seien wenig interessiert gewesen (DIE WELT vom 21. Januar 2006)?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, dass Personen in führenden Positionen bei Holdings Kontakte zu türkischen Regierungskreisen haben?
Wenn ja, ist geplant, dies bei Gesprächen mit türkischen Regierungsvertretern im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zu thematisieren?
Wenn nicht, warum?