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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Konsequenzen aus der Studie "Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation"

Fortsetzung der Studie für den Zeitabschnitt 1990 bis heute, Zugangsgewährung zu den Archiven des BMI, des BND sowie der deutschen Sportverbände, Beteiligung des DOSB, Maßnahmen zur Rekonstruktion vernichteter Akten, Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung, Definition des Begriffs &quot;Staatsdoping&quot;, Bewertung der Dopingforschung in Westdeutschland vor 1990, ausgelöste Ermittlungsverfahren, Einsetzung eines Untersuchungsausschusses bzw. einer Enquete-Kommission, weitere Erkenntnisse zu Dopingvorgängen in Westdeutschland: personelle Kontinuitäten, Verabreichung von Anabolika an Frauen und Minderjährige, Todesfälle; Entschädigung geschädigter Athleten aus Westdeutschland<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.02.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/51711.02.2014

Konsequenzen aus der Studie „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation“

der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. André Hahn, Jan Korte, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat im Jahr 2008 ein Forschungsprojekt initiiert, um die Strukturen von Dopingpraktiken in Westdeutschland systematisch zu untersuchen. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) hat daraufhin das Projekt ausgeschrieben und zwei Forschungsgruppen, die Universität Münster unter der Leitung von Prof. Dr. Michael Krüger sowie die Humboldt-Universität zu Berlin unter der Leitung von Prof. Dr. Hanno Strang, mit der Durchführung beauftragt. Von der Bundesregierung wurde die Studie mit 550 000 Euro finanziert.

Die Studie „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation“ (Doping in Deutschland) hat in den vergangenen Monaten die öffentliche Dopingdebatte neu angeheizt. Es konnte wissenschaftlich nachgewiesen werden, dass vor dem Jahr 1990 auch in der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland in erheblichem Umfang gedopt und entsprechende Forschung auch von staatlicher Seite finanziert wurde. Im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Veröffentlichung der Studie gab es einige Ungereimtheiten; so wurde beispielsweise der dritte Projektabschnitt (Zeitraum 1990 bis heute) bisher nicht fertiggestellt. Außerdem soll es nach Medienberichten auch zur Vernichtung von Akten gekommen sein. Bisher unbeachtet blieb auch die Tatsache, dass die Olympischen Spiele 1972 in München stattfanden. Es ist also durchaus denkbar, dass der Bundesnachrichtendienst Informationen über den Sport und insbesondere Dopingpraktiken der damaligen Zeit hatte. Hier ist dringend Aufklärung geboten.

Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am 2. September 2013 mit der Studie beschäftigt. Die Auseinandersetzung im Rahmen dieser Sitzung war jedoch nicht zufriedenstellend und kann angesichts des Ausmaßes der gewonnenen Erkenntnisse nicht als abschließend betrachtet werden. Insbesondere hatten die geladenen Sachverständigen kaum Gelegenheit, sich umfassend zu der Thematik zu äußern. Nach wie vor gibt es viele offene Fragen.

Neben der dringend nötigen Aufarbeitung der gesamtdeutschen Dopingvergangenheit, auch des noch ausstehenden dritten Projektabschnitts, muss die Bundesregierung Konsequenzen aus den bereits vorliegenden Ergebnissen der Studie ziehen und auch dazu beitragen, eventuelle Behinderungen während der Forschungsarbeit aufzuklären.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wie schätzt die Bundesregierung den politischen und gesellschaftlichen Wert der Studie „Doping in Deutschland“ ein?

2

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Auffassung des ehemaligen Präsidenten des DOSB und nunmehr Präsidenten des Internationalen Olympischen Komitees, Dr. Thomas Bach, wonach eine Fortsetzung der Studie über den Zeitabschnitt 1990 bis heute erforderlich ist (ZEIT ONLINE vom 25. September 2013, „Krämer mit Bach einig: Doping-Studie komplettieren“)?

3

In welchem Zeitraum ist eine Neuausschreibung dieses Teils der Studie geplant?

4

Inwieweit wird sich die Bundesregierung neben einer finanziellen Förderung des Projekts auch durch Bereitstellung von Akten und Zugang zu Archiven, zum Beispiel des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesnachrichtendienstes (BND), an einer umfassenden Aufarbeitung beteiligen?

5

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in den Archiven des BND Unterlagen vorhanden sind, die zur Aufklärung beitragen könnten?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Bundesregierung?

6

Inwieweit ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich, dass im Rahmen der Fortsetzung der Studie auch Zugang zu den Archiven des BND gewährt wird bzw. entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden?

7

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die deutschen Sportverbände, zum Beispiel über zuwendungsrechtliche Regelungen, zu verpflichten, einen aktiven Beitrag zur Aufarbeitung zu leisten und den Forschergruppen Akteneinsicht und Zugang zu Archiven zu gewähren?

8

Inwieweit beteiligt sich der DOSB, als Nachfolgeorganisation des Deutschen Sportbundes, nach Kenntnis der Bundesregierung aktiv an der Aufarbeitung seiner Vergangenheit?

9

Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorwurf, dass eine umfassende Aufarbeitung des komplexen Themas Doping in Deutschland innerhalb der vorgesehenen Dauer von drei Jahren und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln wissenschaftlich nicht umfassend möglich gewesen sei?

10

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den Inhalt von vernichteten Akten zu rekonstruieren?

11

Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zur Rekonstruktion des Inhalts von vernichteten Akten auch finanziell zu unterstützen?

12

Befürwortet die Bundesregierung ein entsprechendes Moratorium, um die weitere Vernichtung von Akten zu vermeiden, damit der Zeitabschnitt seit dem Jahr 1990 bis heute lückenlos erforscht werden kann?

Wenn ja, welche Maßnahmen hat sie diesbezüglich unternommen?

Wenn nein, warum nicht?

13

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung üblich, bei Forschungsprojekten eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung erst nach Projektstart zu unterzeichnen?

14

Warum ist dies bei der Studie „Doping in Deutschland“ so geschehen?

15

Wie ist es zu erklären, dass bei keinen weiteren sportwissenschaftlichen Forschungsprojekten zwischen BISp als Auftraggeber und Forschungsnehmern Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung unterzeichnet wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/14715 zu Frage 16)?

16

Stimmt die Bundesregierung der von dem ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Christoph Bergner, in der 82. Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages geäußerten Einschätzung zu, wonach die Bundesrepublik Deutschland anders als die DDR kein Staatsdoping betrieben hat?

Wenn ja, wie begründet sie diese Auffassung?

Wenn nein, wie begründet sie diese Auffassung?

17

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff Staatsdoping?

18

Worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung der Unterschied zwischen Staatsdoping, systematischem und systemischem Doping?

19

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Erkenntnis, dass in Westdeutschland vor 1990 zahlreiche Forschungsprojekte aus Steuermitteln gefördert wurden, deren Zweck die Erforschung von Leistungssteigerungen und der Einsatz von Dopingmitteln war?

20

Wie wird die Bundesregierung künftig sicherstellen, dass Dopingforschung nicht staatlich gefördert wird, weder auf Bundes- noch auf Landesebene?

21

Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Schwerpunktstaatsanwaltschaften wegen möglicher Straftaten, die durch die Studie aufgedeckt wurden, Ermittlungen von Amts wegen eingeleitet?

22

Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um personelle Kontinuitäten bei Sportfunktionären, Trainingspersonal, Ärzten und Wissenschaftlern, die in Westdeutschland in Dopingvorgänge verstrickt waren, aufzuklären und öffentlich zu machen?

23

Wie steht die Bundesregierung zu den Vorschlägen,

einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, um den Werdegang der Studie und eventuelle Behinderungen aufzuklären, bzw.

eine Enquete-Kommission einzusetzen, um alle Aspekte der Dopingproblematik zu beraten und Lösungsansätze für die Zukunft zu entwickeln?

24

Inwieweit bemüht sich die Bundesregierung aktiv um Aufklärung, in welchem Umfang Frauen und Minderjährigen in Westdeutschland Anabolika verabreicht wurden bzw. in welcher Weise diese als Probanden in die Dopingforschung einbezogen wurden?

25

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Todesfälle von Sportlerinnen und Sportlern in Westdeutschland, die mittelbar oder unmittelbar auf Doping zurückzuführen sind (bitte detailliert darlegen)?

26

Was hält die Bundesregierung von dem Vorschlag, einen Fonds für geschädigte Athleten aus Westdeutschland einzurichten bzw. diese nach dem Dopingopferhilfegesetz zu entschädigen?

27

Welche sonstigen konkreten Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um geschädigte Athleten aus Westdeutschland zu entschädigen?

28

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Studie „Doping in Deutschland“ für den künftigen Kampf gegen Doping und die Entwicklung geeigneter Präventionsmaßnahmen im Leistungssport?

Berlin, den 10. Februar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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