Besteuerung von Gehältern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GIZ und Mitarbeiterkultur
der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Januar 2011 entstand die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH aus einer Fusion der drei staatlichen Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit InWEnt, DED und GTZ. Schon früh war erkennbar, dass die verkündete „Fusion auf Augenhöhe“ politisch de facto nicht gewollt war. Die zwei kleineren Organisationen Internationale Weiterbildung und Entwicklung – InWEnt – und Deutscher Entwicklungsdienst – DED – wurden kurzerhand mit dem Unternehmenskörper der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit – GTZ – verschmolzen, ohne dass sich bei der GTZ besonders viel verändert hat. Dies betrifft auch die fragwürdige Steuerpraxis der ehemaligen GTZ, die man versucht hat, in die GIZ hinüberzuretten.
In Fachkreisen ist die Praxis, dass die Mehrheit der GTZ- und nun GIZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (insbesondere im Auslandseinsatz) auf ihre Gehälter keine Steuern zahlt – weder in Deutschland noch im Einsatzland –, schon über einen sehr langen Zeitraum bekannt. Auch die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), kennt diesen Sachverhalt schon lange. In einem Referentenentwurf zu einem im Jahr 1997 verabschiedeten Finanzgesetz wird als Ziel explizit die Besteuerung der Auslandsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter (AMA) der damaligen GTZ benannt. Eine Umsetzung des Gesetzes durch das BMZ und die GTZ/GIZ erfolgte über 16 Jahre nicht. Erst jetzt, wo die fragwürdige Steuerpraxis – auch als Folge der GIZ-Fusion – gegenüber den Finanzämtern nicht mehr haltbar war und die Medien umfangreich darüber berichteten (s. STUTTGARTER ZEITUNG vom 10. Januar 2014 „Vertrieben aus dem Steuerparadies“; FAZ vom 13. Januar 2014 „Die Steueroase GIZ wird trockengelegt“; DER TAGESSPIEGEL vom 19. Januar 2014 „Tief gefallen“; WELT am SONNTAG vom 19. Januar 2014 „Oase ausgetrocknet“), beschloss der GIZ-Vorstand in einer radikalen Kehrtwende ohne geordneten Prozess und ohne Rücksprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum 1. Januar 2014 nun von allen Gehältern Steuern in Deutschland automatisch abzuführen. Damit sanken die Gehälter de facto von einem Tag auf den anderen, ohne eine Änderung der Arbeitsverträge und -zeiten, deutlich. Hiervon sollen selbst die Unterhaltsgelder der Entwicklungshelferinnen und -helfer betroffen sein, was bei der relativ geringen Höhe des Unterhaltsgeldes kritisch ist und überdies rechtlich fragwürdig, da es sich hierbei nicht um Lohnzahlungen handelt.
Neben der Einführung des vollen Steuerabzugs ab dem 1. Januar 2014 wurden die Finanzministerien gebeten, für die Gehälter bis zum 31. Dezember 2013 entsprechend der bisherigen Praxis keine Steuern nachzufordern. Ein solcher Vertrauensschutz ist den GIZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern zwar zugesichert worden, rechtlich bindend ist dieser für die Finanzämter jedoch nicht. Zudem ist es rechtlich fraglich, ob die Finanzämter überhaupt auf eine Nachforderung der Steuern verzichten dürfen. Derzeit laufen Tarifverhandlungen mit dem Ziel, die durch Steuerabzug verringerten Gehälter durch Aufstockungen von Zulagen auszugleichen.
Möglich wurde die fragwürdige Praxis der Keinmalbesteuerung durch ein Geflecht von fragwürdigen Absprachen mit dem GTZ/GIZ-Vorstand. So heißt es in Berichten, dass diese jahrelange Praxis auch nur dadurch möglich gewesen sei, dass das bisher für die GTZ und jetzt die GIZ am Standort Eschborn zuständige Finanzamt stets Freistellungsbescheide für die Auslandmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in Kooperation mit der GIZ ausgestellt habe (s. DER TAGESSPIEGEL vom 19. Januar 2014 „Tief gefallen“). Durch die Fusion zur GIZ sind nun auch andere Finanzämter für das Unternehmen zuständig geworden und fingen an, Steuern nachzufordern und diese Freistellungspraxis nicht anzuerkennen.
Insofern stellt sich auch die Frage, inwiefern die jahrelange Vorgehensweise des Finanzamts Eschborn überhaupt rechtmäßig war. Eine Besteuerung in den Einsatzländern hat die Bundesregierung für die entsendeten GIZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter häufig aktiv durch den Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen mit den Partnerländern ausschließen können. Den Fragestellern liegen Informationen vor, nach denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Abschluss neuer Verträge in der Regel von Arbeitgeberseite dahingehend beraten wurden, wie sich die Zahlung von Steuern in Deutschland – insbesondere durch die Abmeldung des Wohnsitzes – vermeiden ließe. Laut Presseberichten soll es sogar „eine Art Handreichung für die ins Ausland entsandten Leute“ gegeben haben (s. FAZ vom 13. Januar 2014 „Die Steueroase GIZ wird trockengelegt“). Für diese Beratung zum Umgang mit Steuerfragen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gab es insbesondere ein ganz handfestes finanzielles Interesse auf Seiten des Arbeitgebers. Den Fragestellern liegen Informationen vor, nach denen sowohl in Tarif- wie auch in Gehaltsverhandlungen den Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern bzw. Angestellten gegenüber auf die Vereinbarung bzw. den Abschluss niedrigerer Bruttolöhne seitens der GIZ mit dem Argument gedrängt wurde, dass bei der entsprechenden steuerlichen Regelung das Bruttogehalt ja auch fast das Nettogehalt sei.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen41
Wer trägt die politische Verantwortung für das in der Vergangenheit etablierte System der fragwürdigen Keinmalbesteuerung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bundeseigenen GTZ (heute GIZ) und deren mutmaßlich systematische Fehlberatung seitens der GTZ (heute GIZ)?
Wer trägt die unternehmerische Verantwortung für das in der Vergangenheit etablierte System der fragwürdigen Keinmalbesteuerung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GTZ (heute GIZ) und deren mutmaßlich systematische Fehlberatung seitens der GTZ (heute GIZ)?
Welche Absicht verfolgten die früheren Bundesregierungen und/oder die GIZ-Vorstände (vormals GTZ-Vorstände) mit der Etablierung des nun von Finanzgerichten in Frage gestellten Systems der fragwürdigen Keinmalbesteuerung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bundeseigenen GIZ (vormals GTZ)?
Seit wann genau ist der Bundesregierung die fragwürdige Steuerpraxis der Keinmalbesteuerung bei der GIZ und der vormaligen GTZ bekannt (bitte um eine Auflistung etwaiger Anweisungen intern sowie gegenüber der GIZ (vormals GTZ) von Angehörigen der Bundesregierung sowie etwaiger Vermerke, Meldungen und Maßnahmen samt Daten von Angehörigen der Bundesregierung mit dem Ziel, diese Steuerpraxis anzuzweifeln, zu beenden, auszuweiten, zu befördern oder zu dulden)?
Stimmt es, dass die bis Ende 2013 in der GIZ (vormals GTZ) angewandte Steuerpraxis der Keinmalbesteuerung spätestens seit dem Inkrafttreten eines 1997 verabschiedeten Gesetzes unzulässig war?
Wenn ja, um welches Gesetz handelt es sich?
Inwiefern liegt ein Fehlverhalten und/oder eine Amtsverletzung seitens des für die GIZ (vormals GTZ) am Standort Eschborn zuständigen Finanzamts durch das Ausstellen von Freistellungsbescheiden für Auslandsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der GIZ (früher GTZ) vor?
Falls eine Amtsverletzung des Finanzamts Eschborn vorliegt, welche internen Maßnahmen wird das Bundesministerium der Finanzen ergreifen oder wurden schon ergriffen?
Hat sich in der Vergangenheit der Bundesrechnungshof zu der fragwürdigen Steuerpraxis in der GIZ (vormals GTZ) geäußert, und wenn ja, inwiefern?
Aus welchen Gründen und Motiven hat die Bundesregierung nicht schon viel früher gehandelt und die fragwürdige Steuerpraxis bei deutschen Durchführungsorganisationen, insbesondere bei der GIZ (vormals GTZ), gestoppt?
Seit wann genau ist dem GIZ-Vorstand (vormals GTZ-Vorstand) die fragwürdige Steuerpraxis der Keinmalbesteuerung im eigenen Hause bekannt (bitte um eine Auflistung etwaiger Anweisungen intern seitens des Vorstands sowie etwaiger Berichte, Memoranden, Rundschreiben, Vermerke, Meldungen und Maßnahmen etc. samt Datumsangaben von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GIZ (vormals GTZ) mit dem Ziel, diese Steuerpraxis anzuzweifeln, zu beenden, auszuweiten, zu befördern oder zu dulden)?
a) Inwiefern und wann wurde die fragwürdige Steuerpraxis erstmals nach Amtsantritt des neuen GIZ-Vorstands diskutiert?
b) Inwiefern und zu welchem Zeitpunkt hat der neue GIZ-Vorstand eine kritische Bestandsaufnahme dieser Praxis und/oder praktische Schritte zu ihrer Korrektur eingeleitet?
c) Wenn Schritte eingeleitet wurden, welche waren dies und wann?
d) Inwiefern und zu welchem Zeitpunkt wurde die Bundesregierung seitens des neuen Vorstands darüber in Kenntnis gesetzt, dass die bisherige Steuerpraxis zweifelhaft und nicht zu halten ist?
e) Inwiefern und zu welchem Zeitpunkt wurden die Betriebsräte der GIZ seitens des neuen Vorstands darüber in Kenntnis gesetzt, dass die bisherige Steuerpraxis zweifelhaft und nicht zu halten ist?
f) Inwiefern, zu welchen Zeitpunkten und mit welchen Maßnahmen wurden die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GIZ über die Fragwürdigkeit der Keinmalbesteuerung ihrer Gehälter transparent seitens des Vorstands informiert, und was hat der Vorstand zu welchen Zeitpunkten und mit welchem Erfolg unternommen, um die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und einvernehmliche Lösungen mit diesen und ihren Vertretern zu suchen?
g) Inwiefern wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei neuen Vertragsabschlüssen seit Amtsantritt des neuen Vorstands und mit ihrem Wissen seitens der GIZ dahingehend beraten, dass und wie sie Steuerzahlungen als AMA vermeiden können?
h) Inwiefern wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei neuen Vertragsabschlüssen seit Amtsantritt des neuen Vorstands seitens der GIZ bei Gehaltsverhandlungen dazu bewegt, niedrigere Gehaltsabschlüsse unter dem Hinweis auf die Keinmalbesteuerung zu akzeptieren?
Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Staatsanwaltschaft derzeit gegen GIZ-Vorstände im Rahmen der fragwürdigen Steuerpraxis bei der GIZ (vormals GTZ) ermittelt?
Wenn ja, unter welchem Anfangsverdacht?
Wird derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung gegen GIZ-Vorstände straf- oder zivilrechtlich vorgegangen?
Wenn ja, von welcher Seite und bezogen auf welchen Sachverhalt?
Hält die Bundesregierung entsprechende strafrechtliche Ermittlungen für erforderlich, und wird sie den Staatsanwaltschaften umfassende Unterstützung leisten im Rahmen der Ermittlungen, insbesondere durch Offenlegung aller internen Weisungswege und Vermerke?
Hat es in der Vergangenheit seitens der Bundesregierung Signale an die GTZ- bzw. die GIZ-Vorstände gegeben, die diesem „grünes Licht“ für die fragwürdige Steuerpraxis der Keinmalbesteuerung gegeben haben, bzw. gab es Signale, dass man diese Steuerpraxis stillschweigend dulden würde?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zu welchen Zeitpunkten ergriffen, um die fragwürdige Steuerpraxis der Keinmalbesteuerung bei der GTZ, nun GIZ, zu beenden?
Seit wann genau wird die fragwürdige Praxis der Keinmalbesteuerung seitens der GIZ (vormals GTZ) angewendet?
Auf welche Weise, durch welches Verhalten und Verfahren war es den GIZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern (vormals GTZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern) bisher möglich, Steuerzahlungen sowohl in Deutschland wie auch in den Einsatzländern zu vermeiden oder zumindest stark einzuschränken?
Hat es innerhalb der GIZ (vormals GTZ) Handreichungen gegeben, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die fragwürdige Steuerpraxis der Keinmalbesteuerung nahelegten und/oder erklärten?
Wenn ja, was war ihr genauer Inhalt und Wortlaut?
Inwiefern trifft es zu, dass die GIZ (vormals GTZ) in Tarifrunden mit den Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern und/oder in individuellen Gehaltsverhandlungen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf niedrigere Tarif- und/oder Gehaltsabschlüsse mit dem Hinweis hinwirkte, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einer zugesicherten Steuerbefreiung profitieren würden?
Inwiefern sind Abschlüsse von Doppelbesteuerungsabkommen mit den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit der Absicht, die Besteuerung von Gehältern der AMA der staatlichen Durchführungsorganisationen in den Einsatzländern zu vermeiden, ein vorrangiges Ziel von Regierungsverhandlungen mit den Partnerländern?
Inwiefern und mit welchem Nachdruck wurden und werden Regierungsverhandlungen mit Partnerländern der deutschen EZ um deutsche EZ-Mittel und -Programme mit der Bedingung verknüpft, dass das Partnerland über ein Doppelbesteuerungsabkommen oder sonstige Abkommen zusichert, die Gehälter von AMA deutscher Durchführungsorganisationen nicht zu besteuern?
Müssen lokale und nationale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GIZ (vormals GTZ) Steuern auf ihre Gehälter in den Einsatzländern zahlen, oder inwiefern sind ihre Gehälter ebenfalls durch Abkommen steuerlich befreit oder bessergestellt?
Wie hoch ist der Steuerausfall über die vergangenen zehn Jahre (2004 bis 2013) einzuschätzen (bitte einmal ohne und einmal mit Zinsen angeben)?
Wird derzeit an einer „politischen Lösung“ des Problems der Keinmalbesteuerung durch etwaige Gesetze und Erlasse und/oder Anhebungen der Obergrenzen für Personalkosten in den zwischen BMZ und GIZ ausgehandelten Aufträgen gearbeitet, oder muss die GIZ das Problem unter Anwendung des geltenden Rechts und der ihr zur Verfügung stehenden Mittel alleine lösen?
Inwiefern trifft es zu, dass derzeit Verhandlungen mit den Betriebsräten darüber laufen, die realen Gehaltsausfälle durch die konsequente Besteuerung von GIZ-Gehältern seit dem 1. Januar 2014 durch die Zahlung höherer (unversteuerter) Zulagen komplett oder teilweise auszugleichen?
Wenn ja, in welcher Höhe sollen die Steuerabzüge (komplett oder teilweise) ausgeglichen werden?
Inwiefern trifft es zu, dass der zu verhandelnde Gehaltsausgleich durch Zahlung höherer Zulagen auf maximal 50 Prozent der Gehaltsverluste (durch den neuen Steuerabzug) beschränkt werden soll?
Inwiefern treffen die Aussagen eines von der Tarifkommission Mitte Januar 2014 verschickten Rundschreibens zu, dass der Vorstand der GIZ in den laufenden Tarifverhandlungen per Weisung des ehemaligen Staatssekretärs im BMZ Hans-Jürgen Beerfeltz zu dieser Deckelung bei maximal 50 Prozent verpflichtet wurde?
Ist es vorgesehen, die realen Gehaltsverluste durch die Besteuerung der GIZ-Gehälter seit dem 1. Januar 2014 noch durch andere Maßnahmen auszugleichen als durch Aufstockung von Zulagen?
Werden künftig alle Gehälter der GIZ ausnahmslos versteuert, oder wird es auch künftig Ausnahmen und Steuerbefreiungen geben (falls es Ausnahmen und Steuerbefreiungen geben sollte, bitte auflisten und begründen)?
Wie legten und legen künftig GIZ-Vorstand und Tarifkommission „wettbewerbsfähige Bezüge“ für GIZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter fest?
a) Welche Referenzlöhne werden hier als Vergleich herangezogen?
b) Teilt die Bundesregierung dieses Ziel, und nach welchen Kriterien bewertet sie die Wettbewerbsfähigkeit der Bezüge?
c) Ist nach Annahme der Bundesregierung und/oder der GIZ-Leitung bei niedrigeren realen Bezügen als bisher damit zu rechnen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die GIZ verlassen und es schwierig wird, künftig qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden?
Inwiefern trifft es zu, dass auch von den Unterhaltsgeldern der GIZ-Entwicklungshelferinnen und -helfer (EH) seitens der GIZ seit dem 1. Januar 2014 automatisch Steuern einbehalten und an die Finanzämter abgeführt werden?
Falls ein solcher Steuerabzug stattfindet, wie begründet sich dieser beim Unterhaltsgeld, welches rechtlich kein Gehalt ist?
Wie viele GIZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter sind von dem neuen Steuerabzug ab dem 1. Januar 2014 genau betroffen (bitte auflisten nach Mitarbeiterkategorien und um wie viele befristete und wie viele entfristete Verträge es sich handelt)?
Inwiefern unterstützt und hilft die GIZ den von Steuernachforderungen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
Liegt der Bundesregierung und/oder der GIZ eine aktuelle Aufstellung zur Auslandsbesteuerung der unterschiedlichen Kategorien von AMA der GIZ, die die bisherige und künftig vorgesehene Steuerpraxis auflistet, vor (falls ja, bitte als Anhang der Antwort beifügen)?
Müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GIZ und ihrer Vorgängerorganisationen GTZ, InWEnt und DED damit rechnen, für zurückliegende Jahre rückwirkend ihre Gehälter versteuern zu müssen, und/oder müssen sie nach Einschätzung der Bundesregierung mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen?
Inwiefern trifft es zu, dass Entwicklungshelferstellen (EH-Stellen) mitunter durch das Auftragsverfahren der GIZ heute teurer sind als noch vor der Fusion beim DED, und inwiefern stimmt es, dass deshalb die EH-Stellen schon gekürzt werden mussten?
Wie viele der zum Zeitpunkt der Fusion bei DED und InWEnt arbeitenden hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten auch heute noch bei der GIZ?
Wie viele der zum Zeitpunkt der Fusion bei der GTZ arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten auch heute noch bei der GIZ?
Inwiefern trifft es zu, dass die GIZ-Gehälter der befristeten und der entfristeten Arbeitsverträge bei gleichen oder ähnlichen Stellen, Kompetenzen und Verantwortungen sehr unterschiedlich zugunsten der entfristeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausfallen?
Wenn ja, wie wird dies gerechtfertigt?
Inwiefern trifft es zu, dass in einem jährlichen Screeningverfahren nur ein Viertel bis maximal ein Drittel der GIZ-Beschäftigten entfristete Verträge bekommen und die restlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – teils trotz nachgewiesener Kompetenz und Eignung für vorhandene Stellen – deshalb keine Anschlussverträge bekommen, weil man ihnen keine entfristeten und höher bezahlten Verträge geben kann oder will?
Falls ja, warum gibt es diese Praxis?
Falls ja, inwiefern teilt die Bundesregierung die Kritik, dass durch den Druck eines solchen Ausleseverfahrens bessere Arbeitsergebnisse behindert werden und dem Entwicklungsauftrag nicht zuträgliches Verhalten, wie „Duckmäusertum“ und „Mobbing“ befördert wird?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es entwicklungspolitisch angemessen wäre, wenn GIZ-Auslandsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter künftig ihre Steuern in den Partnerländern abführen (so wie ihre lokal angestellten Kolleginnen und Kollegen auch) und dadurch sichergestellt würde, dass die von den offiziell für Entwicklungshilfe im Rahmen von Öffentlicher Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance – ODA) vorgesehenen Gelder auch möglichst vollständig in den Partnerländern und ihren Volkswirtschaften ankommen, bzw. inwiefern sieht die Bundesregierung es als problematisch unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten an, dass durch die jetzt umgesetzte Steuerabführung und wahrscheinliche Zulagenaufstockung zum Gehaltsausgleich ein erheblicher Teil der für ODA vorgesehenen Gelder gar nicht in den Partnerländern ankommt?