Weitere Erkenntnisse über die Geheimorganisation „Gladio“
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Geschichte der von der NATO aufgebauten geheimen „Stay-behind“-Organisation (Gladio) bleibt bis heute in weiten Teilen unaufgedeckt. Bekannt ist, dass sie sich während des Kalten Krieges auf subversive Maßnahmen gegen eine potenzielle Besetzung durch die Warschauer-Vertrags-Staaten vorbereitet hatte; dazu gehörten auch Übungen. Überall in Europa wurden Geheimdepots mit Waffen, Funkgeräten und Kartenmaterial angelegt. Es besteht der konkrete Verdacht, dass „Gladio“ in manchen Staaten auch hinter Terroranschlägen steckt, wie zum Beispiel auf den Bahnhof in Bologna 1980.
Die Fragesteller haben sich in der Vergangenheit mehrfach bei der Bundesregierung nach Erkenntnissen zur Geschichte von Gladio und der konkreten Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes (BND) erkundigt. Die Bundesregierung hat dazu erklärt, sie habe seit dem Jahr 1990 „keine Notwendigkeit“ gesehen, „sich mit diesem Problemkomplex weiter zu befassen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13615) und „dass die weitere Aufklärung […] der Justiz und der historischen Forschung überlassen bleiben sollte“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14815).
Die Bundesregierung hat erst im Zuge der Beantwortung Kleiner Anfragen, unter anderem durch die Fraktion DIE LINKE., mit einer umfassenden Aktenrecherche begonnen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14815, Vorbemerkung der Bundesregierung).
Es bleiben somit zahlreiche Fragen über die Tätigkeiten dieser Geheimdienstverbände offen. Offiziell eingeräumt wird nach dem Eindruck der Fragesteller zumeist nur, was über die Medien ohnehin schon bekannt geworden ist. Zu den Fragen, über die sich die Fragesteller nun aber Aufschluss erhofft haben, gehören auch die Umstände der beiden Ende der 90er-Jahre in Berlin aufgefundenen Depots bislang unbekannter Alliierter – obwohl sämtliche Depots schon im Jahr 1972 aufgelöst sein sollten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wann genau wurden die beiden Berliner Depots nach Kenntnis der Bundesregierung aufgefunden?
Wie waren nach Kenntnis der Bundesregierung die näheren Umstände dieses Auffindens durch das Landeskriminalamt Berlin? Welche Behörden oder Stellen hatten nähere Hinweise auf die Fundorte erhalten, und von welcher Seite?
War die Bundesregierung nach dem Jahr 1972 vom BND darüber informiert worden, dass mindestens zwei Depots „nicht wiedergefunden werden konnten“ (Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 17/14815), und wenn ja, welche Konsequenzen hat die Bundesregierung damals daraus gezogen? Wenn nein, welche Konsequenzen hat die Bundesregierung nach dem Auffinden dieser Depots gegenüber dem BND gezogen?
Wo genau haben sich diese Depots nach Kenntnis der Bundesregierung befunden (bitte Fundorte möglichst genau mit Angabe von Adressen oder GPS-Daten angeben)? War das Gelände bzw. die Immobilie zum damaligen Zeitpunkt in Privatbesitz, im Besitz des Bundes, des Landes oder anderweitig in öffentlicher Hand? Sofern es sich im Privatbesitz befunden haben sollte, in welcher Beziehung standen Besitzer oder Eigentümer zum BND oder nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem fremden Geheimdienst?
Was genau war nach Kenntnis der Bundesregierung der Inhalt der Depots (bitte Gegenstände und Anzahl pro Depot vollständig angeben)?
Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Fotos oder Berichte des Auffindens der Depots, und wenn ja,
a) wer hat diese angefertigt,
b) wo befinden sich diese heute,
c) was ist der Inhalt der Berichte,
d) was ist auf den Fotos zu sehen, und
e) ist die Bundesregierung bereit, Fotos und Berichte dem Deutschen Bundestag zugänglich zu machen, und wenn nein, warum nicht?
Was hat die Bundesregierung seither unternommen, um Rückschlüsse auf die Anleger der Depots aus dem Bereich der Alliierten zu ziehen?
a) Aufgrund welcher Umstände steht es für die Bundesregierung offenbar fest, dass es sich überhaupt um ein „Stay-behind“-Depot handelte?
b) Hat die Bundesregierung bei sämtlichen Alliierten nachgefragt, wer von ihnen die Depots angelegt hat, und wenn nein, warum nicht?
Welche weitere Entwicklung hat es im Zusammenhang mit der Prüfung von Vorwürfen, denen zufolge der BND für den Terroranschlag auf das Münchner Oktoberfest im Jahr 1980 verantwortlich war, nach Kenntnis der Bundesregierung seit Erstellung der Bundestagsdrucksache 17/14815 im Oktober 2013 gegeben?
Welche Personen der Wehrsportgruppe Hoffmann und ggf. italienischer rechtsextremer Organisationen waren nach Kenntnis der Bunderegierung wann und wo bei gemeinsamem „Trainings“ im Libanon?
Hatten die allfälligen italienischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte zur Gruppe Ordine Nuovo (vgl. zu den Kontakten italienischer und deutscher Rechtsterroristen die Sendung des Bayerischen Rundfunks „Kontrovers“ vom 15. Januar 2014, dort gezeigter BND-Vermerk vom 29. September 1980)?
Wie viel Prozent der Altaktenbestände des BND sind mittlerweile archivarisch erschlossen, und wie viel Prozent hiervon sind auf Hinweise auf die Gladio-Tätigkeiten ausgewertet?
Was will die Bundesregierung tun, um eine rasche Auswertung (nicht nur Erschließung) der Akten zu gewährleisten, und inwiefern gehört hierzu auch die Bereitstellung von Forschungsmitteln?