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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Offene Fragen bei der Besteuerung von Leistungen für international tätige Organisationen

Steuervergünstigungen für Mitarbeiter internationaler und staatlicher Organisationen, insbes. der GIZ, Begründung, entstehende Mindereinnahmen, steuerliche Behandlung entsandter Fachkräfte, Nachforderungen, Versäumnisse der Finanzbehörden, Verleitung der Mitarbeiter zu Steuervermeidung bzw. -hinterziehung, drohende Verfahren und Konsequenzen, abgerechnetes Projektvolumen der GIZ<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.03.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/52911.02.2014

Offene Fragen bei der Besteuerung von Leistungen für international tätige Organisationen

der Abgeordneten Richard Pitterle, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Einkommensteuergesetz knüpft die persönliche unbeschränkte Steuerpflicht an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland. Die sachliche Steuerpflicht richtet sich nach dem erzielten Einkommen, welches durch die Realisierung von Einkommenstatbeständen in den sieben Einkunftsarten konkretisiert wird. In der Antwort auf die Schriftliche Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 18/51 des Abgeordneten Richard Pitterle wurde durch das Bundesministerium der Finanzen bestätigt, dass z. B. alle Bediensteten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit einer Steuerpflicht in Deutschland von der Einkommensteuer für die von der Organisation gezahlten Gehälter und sonstigen Dienstbezüge befreit sind. Darüber hinaus ist aktuellen Presseberichten zu entnehmen, dass im Ausland tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) in der Regel bisher weder im Aufnahmeland noch in Deutschland Einkommensteuer zahlen mussten (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12. Januar 2014, „Entwicklungshelfer müssen Steuern zahlen“).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Für Tätigkeiten bei welchen internationalen Organisationen (wie z. B. die OECD) werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steuerliche Vergünstigen bei sonst geltender unbeschränkter Steuerpflicht im Inland gewährt (bitte mit Darstellung der Steuervergünstigung differenziert nach Einkunftsarten, Nennung der Rechtsgrundlage und Nennung der internationalen Organisationen angeben)?

2

Inwieweit sind die in Frage 1 erfragten Steuerbefreiungen systematisch und unter dem Aspekt einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu rechtfertigen (bitte mit Begründung)?

3

Wie viele Personen sind nach Schätzungen der Bundesregierung für das Jahr 2013 durch die in Frage 1 erfragten Steuerbefreiungen begünstigt (bitte differenziert nach Organisationen angeben)?

4

In welcher Höhe entstehen nach Schätzungen der Bundesregierung infolge der Steuerbefreiungen für internationale Organisationen Mindereinnahmen (volle Jahreswirkung)?

5

Wie ist die Besteuerung oder Steuerfreistellung von Tätigkeiten im Sinne der Frage 1 für die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa angesichts deren rechtlichen Status zu begründen?

6

Existieren internationale Organisationen, bei denen die Unklarheit des rechtlichen Status Auswirkungen auf die Frage nach der Gewährung von Steuerbefreiungen für Tätigkeiten bei diesen Organisationen hat (bitte mit Nennung der Organisationen und Darstellung der Auswirkungen)?

7

Welche Steuerbefreiungen bzw. Steuervergünstigungen werden im Bereich von Verkehrs- und Verbrauchsteuern sowie der Umsatzsteuer den in Frage 1 erfragten Organisationen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Organisationen gewährt (bitte mit Darstellung der Steuerbefreiungen bzw. -vergünstigungen)?

8

Für Tätigkeiten bei welchen öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten staatlichen Organisationen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steuerliche Vergünstigungen bei sonst geltender unbeschränkter Steuerpflicht im Inland gewährt (bitte mit Darstellung der Steuervergünstigung differenziert nach Einkunftsarten, Nennung der Rechtsgrundlage und Nennung der Organisationen angeben)?

9

Welche allgemeinen Erkenntnisse, abseits konkreter Steuerfälle, hat die Bundesregierung, dass bei der GIZ mutmaßlich die Löhne von den in das Ausland entsandten Fachkräften nicht ordnungsgemäß der Lohn- oder Einkommensteuer unterworfen wurden?

10

Stimmen die Pressemitteilungen (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12. Januar 2014, „Entwicklungshelfer müssen Steuern zahlen“), wonach das Bundesministerium der Finanzen in einem Schreiben an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, um die Sicherstellung des Einbehalts und der Abführung von Lohnsteuer für von der GIZ ins Ausland entsandte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spätestens für den ersten Lohnzahlungszeitraum 2014 bittet?

a) was ist der Grund und was ist der Anlass für dieses Schreiben,

b) wieso wird in dem genannten Schreiben nur auf die korrekte Erhebung der Lohnsteuer ab dem Jahr 2014 und nicht auch auf vergangene Zeiträume abgestellt (bitte mit Begründung)?

11

Stimmen Pressemitteilungen (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12. Januar 2014, „Entwicklungshelfer müssen Steuern zahlen“), wonach in den vergangenen Wochen oder sogar Monaten zumindest auf Länderebene nach einer Lösung für das Problem bei der Besteuerung von GIZ-Mitarbeiterinnen und -mitarbeitern gesucht wurde?

a) seit wann und in welchem organisatorischen Rahmen (wie z. B. in einer Bund-Länder-AG) wurde nach einer Lösung gesucht,

b) in welcher Form und seit wann waren die Bundesregierung bzw. Bundesinstitutionen bzw. Bundesbeamtinnen oder -beamte an der Lösungssuche beteiligt,

c) von wem wurde die Lösungssuche initiiert?

12

Seit wann wusste die Bundesregierung von den Problemen bei der Sicherstellung des Einbehalts und der Abführung von Lohnsteuer für von der GIZ ins Ausland entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?

Falls die Bundesregierung vor dem 30. Dezember 2013 hiervon Kenntnis hatte, wie begründet die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der Antwort zu den Fragen 10 und 11, ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 18/268 des Abgeordneten Richard Pitterle, bei der sie keinerlei Auskunft über ihre diesbezüglichen Kenntnisse gibt?

13

Wurden ähnliche Schreiben, wie das in der Frage 10 genannte, an weitere Ministerien versendet (bitte mit Darstellung der Ministerien)?

14

Wie sind Einkünfte von Steuerpflichtigen, die als entsandte Fachkräfte tätig sind (vgl. den zugrunde liegenden Fall des Urteils des Finanzgerichts Düsseldorf vom 31. Januar 2012, Aktenzeichen: 13 K 1178/10) gemäß aktuellem OECD-Musterabkommen zu behandeln (bitte mit Darstellung)?

15

Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzten, dass in den Sachverhalten, die in den Fragen 9 bis 12 geschildert werden, mutmaßlich zu Unrecht nicht erhobene Steuern nachgefordert werden (bitte mit Begründung)?

16

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die geschilderten Probleme bei der Besteuerung der von der GIZ ins Ausland entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor allem auf Versäumnisse der Finanzbehörden zurückzuführen sind (bitte mit Begründung)?

17

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass es (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12. Januar 2014, „Entwicklungshelfer müssen Steuern zahlen“) für ins Ausland entsandte Beschäftigte der GIZ eine Art Handreichung gab, wie sie Einkommensteuerzahlungen in Deutschland und im Ausland vermeiden können?

a) welche diesbezüglichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor,

b) stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass damit die GIZ zu einer rechtlich fragwürdigen Steuervermeidung oder sogar zur Steuerhinterziehung verleitet hat?

18

Inwieweit können Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GIZ, auch vor dem Hintergrund der Antwort zu den Fragen 16 und 17, Verfahren wegen Steuerhinterziehung drohen (bitte mit Begründung)?

19

Befürwortet die Bundesregierung eine Amnestie ohne Nacherhebung der Steuern für von den geschilderten Problemen bei der Besteuerung betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GIZ (bitte mit Begründung)?

20

Wie hoch war das Projektvolumen, welches von der GIZ bzw. den in ihr aufgegangenen Vorgängergesellschaften in der 17. Legislaturperiode abgerechnet wurde (bitte nach Auftraggebern differenzieren)?

21

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über vergleichbare Probleme bei der Besteuerung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in weiteren öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten staatlichen Organisationen (bitte mit Darstellung der Erkenntnisse)?

22

In welcher Höhe entstehen nach Schätzungen der Bundesregierung infolge der geschilderten Probleme bei der Besteuerung der von der GIZ ins Ausland entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jährliche Mindereinnahmen?

23

Inwieweit kann bei einer nicht korrekt erhobenen Lohnsteuer durch die GIZ diese für den entstandenen Ausfall der Steuer in Haftung genommen werden (bitte mit Begründung)?

Berlin, den 7. Februar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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