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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Deutsche Zulieferungen an das syrische Chemiewaffen-Programm

Kenntnisse über Chemiewaffen-Produktionsstätten und Zulieferer für das frühere syrische Chemiewaffen-Programm, Meldung Syriens an die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OPCW), Zulieferungen deutscher Firmen, Informationsweitergabe an Ermittlungsbehörden, Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen, Zweckbestimmung von Dual Use-Gütern, zusätzliche Prüfverfahren, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, Dialog mit anderen OPCW-Mitgliedstaaten, mögliches Unterlaufen (Undercutting) des Abkommens der Australischen Gruppe<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

10.03.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/58618.02.2014

Deutsche Zulieferungen an das syrische Chemiewaffen-Programm

der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Stefan Liebich, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 3. Februar 2014 teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 15 des Abgeordneten Stefan Liebich auf Bundestagsdrucksache 18/459 mit, dass die Inspektoren der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) bzw. der Vereinten Nationen (UN) in Syrien Informationen über Zuliefererfirmen und -länder an das frühere Chemiewaffen-Programm Syriens erlangt haben. Syrien habe diese Informationen im Rahmen seiner Verpflichtungen unter der Chemiewaffen-Konvention an die OVCW offengelegt. Interessierte Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, seien über die Zulieferungen zum syrischen Chemiewaffenprogramm unterrichtet worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

In welcher Form hat die syrische Regierung die OVCW über Zulieferer für das frühere Chemiewaffen-Programm informiert?

2

Was macht die Bundesregierung zu einem „interessierten Mitgliedstaat“, bzw. aus welchem Sachzusammenhang resultiert das konkrete Interesse Deutschlands an dieser Information?

3

Enthält die Meldung Syriens an die OVCW über Chemiewaffen-Produktionsstätten (zum Beispiel nach Abschnitt V des Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen – CWÜ, „Destruction of chemical weapons production facilities and its verification pursuant to article V“) auch Informationen über Zulieferer, Produzenten, Herstellungsland o. Ä. (bitte Kopie der Originalmeldung mit allen Gütern, einschließlich Ersatzteilen, Chemikalien, die geliefert wurden, anfügen)?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber hinaus zu weiteren Informationen über Zulieferer, Produzenten, Herstellungsland o. Ä. von Gütern im früheren syrischen Chemiewaffen-Programm, zum Beispiel durch direkte Beobachtung von UN- oder OVCW-Inspektoren vor Ort, von Nachrichtendiensten oder von an der Zerstörungen des früheren Chemiewaffen-Programms Beteiligten?

5

Hat Syrien auch Zulieferungen an das frühere Chemiewaffen-Programm aus Deutschland bzw. von deutschen Firmen gemeldet?

Wenn ja, für welche Bauteile, Ersatzteile, Chemikalien, Fabriken oder andere Güter (bitte Kopie der Originalmeldung mit Lieferzeitraum und allen Gütern, einschließlich Ersatzteilen, Chemikalien, die aus Deutschland oder von deutschen Firmen geliefert wurden, anfügen)?

6

Welche deutschen Firmen wurden in dieser Meldung von Syrien genannt (bitte nach Firma, Lieferzeitraum und Liefergut aufschlüsseln)?

7

Sind der Bundesregierung aus anderen Quellen Zulieferungen an das frühere Chemiewaffen-Programm aus Deutschland bzw. von deutschen Firmen bekannt?

Wenn ja, für welche Bauteile, Ersatzteile, Chemikalien, Fabriken oder andere Güter, und aus welchen Quellen stammen diese Informationen?

8

Haben alle deutschen Zulieferer für das jeweilige Gut zum Zeitpunkt der Ausfuhr die jeweils benötigten Ausfuhrgenehmigungen besessen?

9

Falls nicht oder falls noch nicht bekannt, wie und seit wann prüft die Bundesregierung derzeit die Legalität der jeweiligen Ausfuhren aus Deutschland bzw. von deutschen Firmen, wer prüft diese im Detail, und wann wird diese Prüfung jeweils abgeschlossen sein?

10

Sind aufgrund der Meldung Syriens an die OVCW zusätzliche Prüfverfahren zur Legalität von bestimmten Ausfuhren aufgenommen worden, und wenn ja, welche (bitte nach Firma, Lieferzeitpunkt, Liefergut und ermittelnder Stelle aufschlüsseln)?

11

Wird von seiten der Bundesregierung überprüft, ob die zum Zeitpunkt der Ausfuhr angegebene Zweckbestimmung von Dual-Use-Gütern zutreffend war?

12

Wenn ja, mit welchen konkreten Methoden wird der Verbleib der gelieferten Güter innerhalb Syriens durch wen überprüft?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bzw. Vorermittlungen im Zusammenhang mit derartigen Ausfuhren in Deutschland, und um welche Staatsanwaltschaft handelt es sich jeweils?

14

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bzw. Vorermittlungen innerhalb anderer Mitgliedstaaten der OVCW im Zusammenhang mit derartigen Ausfuhren nach Syrien?

15

Steht die Bundesregierung im Dialog mit anderen Mitgliedstaaten der OVCW über diese, in den Fragen 14 und 15 genannten Ermittlungsverfahren, und wenn ja, mit wem, und welchen konkreten Inhalt haben diese Konsultationen jeweils?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnisse, die aus den syrischen Informationen an die OVCW resultierten, an deutsche Ermittlungsbehörden oder andere Stellen weitergeleitet (wenn ja, bitte detailliert benennen)?

17

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Hinweisen der OVCW auf eine, wenn auch nur teilweise Verwendung der durch die Bundesregierung seit dem Jahr 1999 genehmigten Fluorid- oder Ersatzteillieferungen im früheren Chemiewaffen-Programm Syriens?

18

Steht die Bundesregierung in direktem oder indirektem Kontakt mit den deutschen Herstellern und/oder Lieferanten über die damaligen Lieferungen (wenn ja, bitte detailliert Hersteller, Liefergut, Lieferzeitraum, Gegenstand der Gespräche nennen)?

19

Hat die Bundesregierung nach den vorliegenden Informationen Syriens an die OVCW neue Kenntnisse über mögliche oder tatsächliche Fälle des Unterlaufens (Undercutting) des Abkommens der Australischen Gruppe (vgl. die Schriftliche Frage 17 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/27 und die Schriftlichen Fragen 38 bis 40 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 18/51), und wenn ja, welche?

20

Wenn ja, ist Deutschland als Lieferant oder Verweigerer Gegenstand dieser Informationen (bitte nach Firma, Lieferzeitpunkt und Liefergut aufschlüsseln)?

Berlin, den 17. Februar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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