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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Reform des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende

Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum einkommensteuerlichen Entlastungsbetrag: Intention und Zeitpunkt der Einführung, Zahl der Betroffenen, angestrebte Erhöhung, Zeitplan, Vorteile einer Staffelung nach Kinderzahl, Berücksichtigung bei der Finanzplanung und den haushaltspolitischen Zielvorgaben zur Neuverschuldung, Einzelfragen zur Ausgestaltung, weitere steuer- oder sozialpolitische Instrumente zu Förderung Alleinerziehender<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

11.03.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/65824.02.2014

Reform des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende

der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Klaus Ernst, Cornelia Möhring, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Alleinerziehende Steuerpflichtige können nach § 24b des Einkommensteuergesetzes (EStG) jährlich einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1 308 Euro von der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage abziehen. Der Entlastungsbetrag richtet sich dabei nicht nach der Anzahl der im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen aufgenommenen Kinder. Der Abzug des Entlastungsbetrags ist in das Lohnsteuerabzugsverfahren in der Steuerklasse II eingearbeitet. Dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode ist zu entnehmen, dass der Entlastungsbetrag angehoben werden soll. Ferner wird eine Staffelung der Höhe des Entlastungsbetrags nach der Anzahl der Kinder angestrebt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Mit welcher gesetzlichen Intention wurde der Entlastungsbetrag wann in das Einkommensteuergesetz aufgenommen (bitte mit Begründung)?

2

Aus welchem Grund erfolgt die Gewährung des Entlastungsbetrags unabhängig von der Anzahl der im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Kinder?

3

Wie vielen unbeschränkt Steuerpflichtigen in der Steuerklasse II wurde jeweils in den Jahren 2004 bis 2009 gemäß Lohn- und Einkommensteuerstatistik der Entlastungsbetrag gewährt (bitte differenziert nach Fällen mit und ohne Veranlagung angeben)?

4

Wie vielen unbeschränkt Steuerpflichtigen, die keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen, wurde jeweils in den Jahren 2004 bis 2009 gemäß der Einkommensteuerstatistik der Entlastungsbetrag gewährt?

5

Welche Höhe wäre für den Entlastungsbetrag im Jahr 2014 anzusetzen, wenn seit Einführung des Entlastungsbetrages dieser jeweils mit der Preissteigerungsrate (Verbraucherpreisindex) in Deutschland fortgeschrieben worden wäre?

6

Welche fiskalischen Auswirkungen würden sich für das Jahr 2014 ergeben, wenn der in der Frage 5 erfragte Entlastungsbetrag angewandt würde (bitte differenziert nach Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag sowie nach Steuergläubigern angegeben)?

7

Welche konkrete Erhöhung des Entlastungsbetrags strebt die Bundesregierung gemäß den Aussagen im Koalitionsvertrag mindestens an (bitte mit Begründung)?

8

Welche konkreten zeitlichen Pläne zur Anhebung des Entlastungsbetrags verfolgt die Bundesregierung (bitte mit Begründung)?

9

Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in einer nach der Zahl der Kinder gestaffelten Höhe des Entlastungsbetrags gegenüber der bisherigen Ausgestaltung (bitte mit Begründung)?

10

Strebt die Bundesregierung mit der anvisierten Staffelung der Höhe des Entlastungsbetrags nach der Zahl der Kinder für Alleinerziehendenhaushalte mit einem Kind eine Erhöhung oder eine Beibehaltung der bisher geltenden Höhe des Entlastungsbetrags an, und kann die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt ausschließen, dass mit der geplanten Staffelung eine Absenkung der bisher geltenden Höhe des Entlastungsbetrags für Alleinerziehendenhaushalte mit einem Kind erfolgt (bitte mit Begründung)?

11

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung einen Entlastungsbetrag, der progressiv mit der Anzahl der Kinder steigt (bitte mit Begründung)?

12

In welchem Umfang wurde hinsichtlich der kurz- und mittelfristigen Finanzplanung der Bundesregierung eine Anhebung des Entlastungsbetrags bereits berücksichtigt (bitte mit Begründung)?

13

Inwieweit stehen haushaltspolitische Zielvorgaben zur Neuverschuldung des Bundes einer Anhebung des Entlastungsbetrags entgegen (bitte mit Begründung)?

14

Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in einem progressionsunabhängigen Entlastungsbetrag als Abzug von der Steuerschuld gegenüber einem Abzug von der Bemessungsgrundlage (bitte mit Begründung)?

15

Hält die Bundesregierung die Regelung für sachgerecht und angemessen, dass für die Gewährung des Entlastungsbetrags lediglich auf den Haushalt abgestellt wird, sodass der Entlastungsbetrag auch dann nicht gewährt wird, wenn eine Haushaltsgemeinschaft mit einer weiteren volljährigen nicht erziehungsberechtigten Person besteht (bitte mit Begründung)?

16

Hält die Bundesregierung die Regelung für sachgerecht und angemessen, auch hinsichtlich der damit verbundenen Erhebungskosten, dass eine für die Gewährung des Entlastungsbetrags schädliche Haushaltsgemeinschaft bereits dann vermutet wird, wenn eine andere erwachsene Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung der oder des Steuerpflichtigen gemeldet ist (bitte mit Begründung)?

17

Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in einem Wegfall der Zwölftelung hinsichtlich der monatlichen Anspruchsvoraussetzungen in Bezug auf eine Steuervereinfachung (bitte mit Begründung)?

18

Hält die Bundesregierung die fehlende Möglichkeit zur Aufteilung des Entlastungsbetrags zwischen mehreren alleinstehenden Steuerpflichtigen für sachgerecht und angemessen, z. B. in Fällen, bei denen ein Kind bei beiden alleinstehend lebenden Elternteilen gemeldet ist und von diesen in zeitlich annähernd gleichem Umfang (gleichwertige Haushaltsaufnahme) betreut wird (bitte mit Begründung)?

19

Warum können geschiedene oder getrennt lebende Elternteile mit mindestens zwei Kindern, sofern beide Elternteile jeweils in keiner schädlichen Haushaltsgemeinschaft leben und mindestens ein Kind bei jedem Elternteil ausschließlich gemeldet ist, jeweils einen vollständigen Entlastungsbetrag geltend machen, obwohl ansonsten dessen Gewährung unabhängig von der Kinderzahl sowie nur für eine Person (vgl. Frage18) erfolgt?

20

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Vor- und Nachteile der steuerlichen Förderung von Alleinerziehenden generell sowie durch das Instrument des Entlastungsbetrags im Besonderen (bitte mit Darstellung der Erkenntnisse)?

21

Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, eine weitergehende Förderung von Alleinerziehenden durch zusätzliche, über den Entlastungsbetrag hinausgehende steuer- oder sozialpolitische Instrumente einzuführen (bitte mit Begründung)?

22

Inwieweit hält es die Bundesregierung für geboten, für Alleinerziehende eine zusätzliche Förderung durch das Elterngeld zu bewirken (bitte mit Begründung)?

23

Inwieweit hält es die Bundesregierung für sachgerecht und angemessen, künftig den Entlastungsbetrag auch einem alleinerziehenden Elternteil zu gewähren, wenn das Kind einen eigenen vom alleinerziehenden Elternteil getrennten Haushalt führt (bitte mit Begründung)?

24

Inwieweit hält es die Bundesregierung für sachgerecht und angemessen, künftig den Entlastungsbetrag auch für in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebende Alleinerziehende mit jeweils eigenen steuerlich zu berücksichtigenden Kindern zu gewähren (bitte mit Begründung)?

Berlin, den 20. Februar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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