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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Auswirkungen der Bekämpfungsmethoden des Rapsglanzkäfers auf Bienen und die Imkerei (G-SIG: 16011857)

Sondernutzung hochgiftiger Bekämpfungsmittel (Reldan 22, Ultracid 40), Bedingungen für eine Verwendungsempfehlung, Prüfung der weiteren ökologischen Auswirkungen gem. § 2 Bienen-Schutz-Gesetz und des Risikos einer Resistenzbildung, Schlussfolgerungen, Auswirkungen auf Wanderimkerei und Standimkerei, Kennzeichnung behandelter Flächen, Untersuchung der Folgen für Gewässer und Grundwasser einschließlich dortiger Flora und Fauna sowie der Speicherung und Anreicherung in Pflanzen, Ernteresten und im Boden, Kosten für Unbedenklichkeitsanalysen bei Imkereiprodukten, Entschädigung bei Kontamination, alternative Bekämpfungsmöglichkeiten, öffentliche Finanzierung, Empfehlungen der Bundesregierung für und Einsatz von ungefährlichen Methoden, Wirkungsgrad der zugelassenen Mittel gegen Schädlinge und Nicht-Ziel-Organismen, Ausbreitung des Rapsglanzkäfers in den letzten 10 Jahren <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

28.03.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/467613. 03. 2007

Auswirkungen der Bekämpfungsmethoden des Rapsglanzkäfers auf Bienen und die Imkerei

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Eva Bulling-Schröter, Dr. Gesine Lötzsch und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Rapsglanzkäfer stellt für große Teile der kultivierten Rapsflächen eine Bedrohung dar. Laut einer Pressemitteilung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 21. Dezember 2006 kam es im Jahr 2006 zu massiven Ernteeinbußen bei Raps aufgrund des starken Auftretens und der Resistenz des Rapsglanzkäfers gegen die zugelassenen Insektizide aus der Gruppe der Pyrethroide.

Zunehmend sind bisherige Bekämpfungsmethoden uneffizient, so dass auf weitere Mittel zurückgegriffen wird. Vom BVL wurde eine Sondergenehmigung zur Bekämpfung des Rapsglanzkäfers mit Reldan 22 erteilt. Dieses soll nach Informationen von Imkern und des Sicherheitsdatenblattes des Herstellers (Dow AgroSciences GmbH) für Bienen hochgiftig sein. Es kann weiterhin beim Einatmen durch Menschen das Zentralnervensystem schädigen sowie Schädigungen der Haut, der Nebenniere und der Leber hervorrufen. Es ist biologisch nicht leicht abbaubar.

Imkerinnen und Imker sehen der Rapsanbausaison 2007 mit großer Sorge entgegen und befürchten negative Auswirkungen auf ihre Bienenvölker und die Imkereiprodukte.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie entwickelte sich die Ausbreitung des Rapsglanzkäfers in den vergangenen zehn Jahren, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

2

Wie bewertet die Bundesregierung den Wirkungsgrad der zur Bekämpfung zugelassenen Mittel gegenüber dem Schädling einerseits und die Umweltauswirkungen auf Nicht-Ziel-Organismen andererseits?

3

Unter welchen Bedingungen wird die Anwendung der Bekämpfungsmittel Reldan 22 und Ultracid 40 gegen den Rapsglanzkäfer trotz ihrer Bewertung als „bienengefährlich“ empfohlen?

4

Welche weiteren ökologischen Auswirkungen des Einsatzes dieser Mittel gemäß § 2 des Bienen-Schutz-Gesetzes wurden von wem und mit welchem Ergebnis geprüft oder sind zu erwarten?

5

Welche Untersuchungen und Analysen liegen hinsichtlich des Risikos einer Resistenzbildung gegenüber den genannten Bekämpfungsmitteln vor, wie werden diese Ergebnisse durch die Bundesregierung bewertet, und welche Schlussfolgerungen würde ein vermutetes Resistenzrisiko für die zukünftige Bekämpfung des Rapsglanzkäfers erfordern?

6

Welche alternativen Bekämpfungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung, bzw. welche befinden sich mit und ohne die Unterstützung öffentlicher Finanzierung in der Entwicklung?

7

Welche bienungefährlichen Bekämpfungsmethoden des Rapsglanzkäfers empfiehlt die Bundesregierung, und in welchem Umfang werden diese in Befallsgebieten genutzt?

8

Welche Auswirkungen auf die Wanderimkerei und damit die Bestäubung von Kulturpflanzen hat die Ausbringung der beiden als bienengefährlich bezeichneten Bekämpfungsmittel?

Welche Abstände sind für Standimker einzuhalten?

9

Wie werden die mit den beiden genannten Bekämpfungsmitteln behandelten Flächen gekennzeichnet, um negative Auswirkungen auf Menschen auszuschließen?

10

Welche Erkenntnisse über Auswirkungen der genannten Bekämpfungsmittel auf Gewässer und Grundwasser sowie darin befindliche Flora und Fauna liegen der Bundesregierung vor?

11

Welche Erkenntnisse über die Speicherung und Anreicherung toxischer Inhaltsstoffe der genannten Bekämpfungsmittel in Pflanzen, Ernteresten und im Boden liegen der Bundesregierung vor?

12

Wer sollte nach Ansicht der Bundesregierung die Analysekosten von Imkereiprodukten tragen, um die Freiheit von den beiden genannten Bekämpfungsmitteln in diesen Produkten nachzuweisen, falls sie in der Nähe von behandelten Flächen produziert worden sind?

13

Falls es zu Kontaminationen von Imkereiprodukten kommt, wer kommt für eine eventuelle Entschädigung auf, und wie kann dies unbürokratisch durchgeführt werden?

Berlin, den 8. März 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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