Förderung von Projekten zur Erinnerung an NS-Verbrechen in Italien
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Sigrid Hupach, Katrin Kunert, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Deutsch-Italienische Historikerkommission hat in ihrem Ende 2012 veröffentlichten, im Oktober 2013 auf einer Konferenz an der Freien Universität (FU) Berlin diskutierten Bericht gravierende Defizite in der historischen Forschung zur Kriegsgeschichte beider Länder festgestellt und unter anderem konstatiert, dass die Erinnerung an die Verbrechen, die von deutschen Truppen in Italien zwischen September 1943 und Mai 1945 begangen worden sind, in Deutschland nur einen geringen Stellenwert hat. Darüber hinaus hat die Deutsch-Italienische Historikerkommission zahlreiche Empfehlungen für eine aktive Erinnerungspolitik gegeben (der Bericht ist u. a. einzusehen unter www.villavigoni.eu/uploads/media/Abschlussbericht.pdf).
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/13358) ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, Erinnerungsprojekte zu unterstützen. Die Fragestellerinnen und Fragesteller erkundigen sich im Folgenden nach dem konkreten Stand der Umsetzung bzw. Planung.
Im italienischen Parlament liegt mittlerweile ein Gesetzentwurf des Senators Andrea Marcucci und anderer (Atto Senato n.1005) vor, der die Einrichtung eines Museums in Rom vorsieht, das anteilig mit italienischen Geldern sowie Geldern von dritter Seite finanziert werden soll. Nach Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller sollte die Bundesregierung signalisieren, dass sie zur hälftigen Finanzierung des Projektes bereit wäre.
Ein weiteres, weniger von Historikern als von Vertretern italienischer NS-Opferverbände benanntes Defizit besteht in der anhaltenden Verweigerung finanzieller Entschädigungszahlungen durch die Bundesrepublik Deutschland.
Der Vorsitzende des Verbandes der ehemaligen Kriegsgefangenen (ANRP) hat darauf hingewiesen, dass er Erinnerungsprojekte zwar unterstütze, sie aber kein Ersatz für Entschädigungen sein könnten (junge Welt, 30. Oktober 2013). In der Zeitschrift der ANRP heißt es dazu: „Die Frage stellt sich erneut: Entweder wird über die IMI und die anderen italienischen Opfer geschwiegen, oder – wenn man glaubt, man könne lediglich in Formen des ‚Erinnerns‘ von ihnen sprechen – es wird sich unweigerlich erneut die peinliche Frage ergeben: Warum habt ihr sie nicht entschädigt? Worauf wartet ihr noch?“ (www.anrp.it/ANRP_rass%2010-11-2013%2032PAG_%20pag%2016.pdf) .
Auch die Fragestellerinnen und Fragesteller sind der Ansicht, dass zur Verantwortung gegenüber den Opfern der Nationalsozialisten nicht nur gehört, ihnen Denkmäler zu bauen, sondern auch den noch Lebenden Entschädigungen zuzugestehen. Diesbezüglich gibt es gegenüber Italien noch große Defizite: Nicht nur die Opfer bzw. Hinterbliebenen der unzähligen Massaker, die Wehrmacht und SS angerichtet haben, haben niemals Entschädigung erhalten, sondern sie wird auch den italienischen Militärinternierten (IMI) bis heute verweigert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie weit ist die Bundesregierung bislang bei der Überprüfung der Möglichkeiten, die Empfehlungen der Deutsch-Italienischen Historikerkommission umzusetzen, gekommen?
Welche Probleme sieht die Bundesregierung hierbei, sei es auf eigener, sei es auf italienischer Seite oder bei zivilgesellschaftlichen Kooperationspartnern?
Wie weit sind hinsichtlich der Einrichtung eines Erinnerungsortes für die von der Entschädigung weitgehend ausgenommenen italienischen Militärinternierten die Gespräche mit den auf Bundestagsdrucksache 17/13358 genannten oder ggf. weiteren Kooperationspartnern gediehen?
a) Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung diesbezüglich bislang unternommen?
b) Welche konkreten Schritte sind verabredet?
c) Welche Vereinbarungen über die Ausgestaltung sowohl des Erinnerungsortes als auch der von dort zu übernehmenden wissenschaftlichen und geschichtsdidaktischen Aufgaben sind bislang getroffen worden, und mit welchen diesbezüglichen Vorschlägen geht die Bundesregierung in die Gespräche?
d) Ist es beabsichtigt, eine ganze oder nur eine halbe Baracke für die neue Gedenkstätte zu nutzen?
e) Will die Bundesregierung die zu erwartenden Kosten (1,4 Mio. Euro für die Herrichtung und die Dauerausstellung sowie Betriebskosten von rund 60 000 Euro pro Jahr laut der Antwort zu Frage 3e auf Bundestagsdrucksache 17/13358) selbst tragen, oder erwartet sie eine Kofinanzierung (bitte ggf. angeben, von wem und in welchem Umfang)?
Soll es nach Auffassung der Bundesregierung möglich sein, in dieser neu gestalteten Gedenkstätte auch zu thematisieren, dass den meisten IMI von der Bundesrepublik Deutschland Entschädigungszahlungen für das erlittene Unrecht verweigert worden sind, oder will sie dies ausschließen?
Welche konkreten Überlegungen veranlassen die Bundesregierung, der Empfehlung der Deutsch-Italienischen Historikerkommission zur Gründung einer deutsch-italienischen Zeitgeschichtsstiftung nicht zu folgen, sondern „ein projektbezogenes Vorgehen“ zu favorisieren (Bundestagsdrucksache 17/13358, Antwort zu Frage 8)?
Welche Überlegungen hat die Bundesregierung zur Frage angestellt, wie dieses projektbezogene Vorgehen konkret ausgestaltet werden soll?
a) Welches Bundesministerium und welche Abteilung sollen mit der Prüfung von Projektanträgen beauftragt werden?
b) Wer (Personen, Institutionen usw.) soll hierbei antragsberechtigt sein, und inwiefern können auch zivilgesellschaftliche Projekte aus dem nichtakademischen Bereich berücksichtigt werden?
c) Welches Budget soll jährlich für Projekte zur Verfügung stehen, und inwiefern sind Maximalförderungen (in welcher Höhe) vorgesehen?
d) Sind Vollfinanzierungen vorgesehen, oder wird erwartet, dass geförderte Projekte einen bestimmten Anteil (welchen) der veranschlagten Kosten extern oder selbst finanzieren?
e) Inwiefern ist überhaupt eine dauerhafte finanzielle Förderung vorgesehen?
f) Welchen inhaltlich-thematischen Rahmen soll die Projektförderung umgrenzen?
g) Welchen formalen Kriterien müssen förderungswürdige Projekte genügen? Sollen auch Projekte künstlerischer Art grundsätzlich förderungswürdig sein?
h) Sollen nur „Erinnerungsprojekte der Opfergemeinden“ oder können auch Erinnerungsprojekte anderer Antragsteller grundsätzlich förderungswürdig sein?
i) Welche weiteren Konditionen sollen für Antragstellungen, Bescheide und Durchführung von Projekten gelten?
Welche Projektanträge sind bereits gestellt, und welche sind bereits in welcher Form beschieden?
Welche Förderungen sind ggf. bereits angelaufen?
Falls noch keine Anträge gestellt oder beschieden wurden, wann können Anträge voraussichtlich beschieden werden?
Sollen auch solche Projekte als grundsätzlich förderungswürdig behandelt werden, die sich damit auseinandersetzen, dass den Militärinternierten sowie den Opfern deutscher Massaker in Italien bis heute Entschädigungszahlungen verweigert werden (wenn nein, bitte begründen)?
In welcher Form und mit welchem Anteil beteiligt sich die italienische Regierung an der Projektförderung?
Vorausgesetzt, die bisherigen Angaben der Bundesregierung sind so zu verstehen, dass das Programm zur Förderung von Forschungsarbeiten zur Gesamtdarstellung der Kriegsereignisse in Italien 1943 bis 1945 getrennt von dem oben erwähnten projektbezogenen Vorgehen eingerichtet werden soll, wie weit ist die Erarbeitung dieses Programms gediehen?
a) Welche Konzeption soll das Programm haben?
b) Wann kann das Programm voraussichtlich starten?
c) Welches Fördervolumen soll in diesem Rahmen zur Verfügung stehen (bitte jährlich sowie ggf. Maximalsummen für einzelne Forschungsvorhaben angeben)?
d) Wo ist das Programm bzw. die Programmabwicklung organisatorisch angegliedert?
Inwiefern will die Bundesregierung die Empfehlung zur Vergabe von Forschungsstipendien und die Abhaltung von „Summerschools“ zur deutschitalienischen Zeitgeschichte unterstützen?
Sollen die Mittel hierfür ebenfalls aus der im Rahmen der zuvor abgefragten Projektvergabe stammen oder unabhängig davon, und welche Überlegungen gibt es hierfür auf Seiten der Bundesregierung?
Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung eines Vorschlages der italienischen ANRP (der unter anderem ehemalige Militärinternierte angehören) bzw. des darauf basierenden Gesetzentwurfs zur Einrichtung eines Museums der IMI in Rom gediehen?
a) Inwieweit steht die Bundesregierung diesbezüglich in Kontakt mit der italienischen Regierung sowie mit der ANRP, und welche Haltung nimmt die italienische Regierung ihrer Kenntnis nach hinsichtlich der Förderung des Projektes ein?
b) Ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, sich an den Kosten für Einrichtung und Betrieb eines solchen Museums bis hin zur Übernahme von 50 Prozent der Kosten zu beteiligen, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen dazu aus ihrer Sicht gegeben sein?
Welche Entwicklungen bzw. Förderzusagen seitens der Bundesregierung hat es mittlerweile zur Erstellung einer Wanderausstellung gegeben, und wie ist der Stand der Entwicklung einer Konzeption?
Welche Entwicklungen bzw. Förderzusagen seitens der Bundesregierung hat es mittlerweile hinsichtlich der Anlage eines Totengedenkbuches gegeben?
Inwiefern folgt die Bundesregierung der Empfehlung der Deutsch-Italienischen Historikerkommission, das von der „Associazione Nazionale degli Ex internati“ in Padua eingerichtete Museum zur Erinnerung an die IMI zu unterstützen, und welche Schritte hat sie dazu bisher unternommen und welche Entscheidungen getroffen?
Welche Entwicklungen bzw. Förderzusagen seitens der Bundesregierung (sowie ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung der italienischen Regierung) hat es mittlerweile hinsichtlich der Erstellung eines „Atlas der Gewalt“ zur Darstellung deutscher sowie RSI-faschistischer Verbrechen in den Jahren 1943 bis 1945 gegeben?
Ist die hierzu bislang mit rund 5000 Gewaltverbrechen angelegte Datensammlung (Bundestagsdrucksache 17/13358, Antwort zu Frage 10) mittlerweile online gestellt worden, wenn ja, wo (bitte URL angeben), und wenn nein, warum nicht?
Welche weiteren Erinnerungsstätten in Italien will die Bundesregierung fördern, bzw. inwieweit werden diesbezüglich derzeit Gespräche geführt (bitte Orte, Gestaltung und den Umfang der allfälligen deutschen Unterstützung angeben)?
Inwiefern und mit welchem finanziellen Umfang fördert die Bundesregierung derzeit Jugendbegegnungen mit italienischen Opfergemeinden sowie Opferverbänden?
Mit welchen italienischen Opfer- bzw. anderen Vereinigungen sowie Gemeindeverwaltungen und anderen Akteuren sowie mit welchen deutschen Akteuren steht die Bundesregierung hinsichtlich der Gestaltung der Erinnerungspolitik in Verbindung (bitte möglichst vollständig aufzählen)?
Welche Programme unterhält die Bundesregierung für die Förderung von Forschungsvorhaben und Erinnerungspolitik in anderen, von der Wehrmacht bzw. Waffen-SS besetzten Staaten Europas?
Wie versteht die Bundesregierung den Begriff der „gemeinsamen Erinnerungskultur“, und wie versteht ihn ihrer Kenntnis nach die italienische Regierung?