Mehrfach vergebene Steuer-Identifikationsnummern
der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach § 139a der Abgabenordnung (AO) erhält jede natürliche Person eine Steuer-Identifikationsnummer, die für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung verwendet wird. Diese Identifikationsnummer soll eine eindeutige Zuordnung der Person ermöglichen. Gemäß § 139b AO darf eine natürliche Person nicht mehr als eine Identifikationsnummer erhalten und jede Identifikationsnummer darf nur einmal vergeben werden. Die mehrfache Zuordnung von Identifikationsnummern an eine Person oder die mehrfache Verwendung derselben Identifikationsnummer für mehrere Personen birgt die Gefahr einer fehlerhaften Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Lohnsteuerabzugsfahren. Bei den betroffenen Steuerpflichtigen kann dies zu nicht sachgerechten Mehr- oder nicht rechtskonformen Minderbelastungen führen. In jedem Fall ergibt sich für diese zusätzlicher bürokratischer Aufwand aufgrund der notwendigen Korrekturen.
In der Antwort auf die Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 18/528 des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE.) bestätigte die Bundesregierung, dass in der Vergangenheit Fälle aufgetreten sind, in denen einer Person mehrere Steuer-Identifikationsnummern zugewiesen wurden. Zum Stand vom 1. Dezember 2013 habe es über 164 000 Hinweise auf mögliche Mehrfachvergaben gegeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen44
Wie viele Steuer-Identifikationsnummern wurden bisher gebildet (bitte nach Jahren differenzieren)?
Welche technischen Prozesse werden durchgeführt, um die für die Steuer-Identifikationsnummern gemeldeten Daten zu konsolidieren (bitte mit Darstellung)?
Wie viele Meldedaten wurden aufgrund nicht eindeutiger Daten an die Meldebehörden zurückgesandt (bitte nach Jahren differenzieren)?
Wie viele Steuer-Identifikationsnummern wurden in den jeweiligen Jahren seit Einführung gelöscht, und inwieweit wird festgehalten, aus welchem Grund die Löschung erfolgt (bitte mit Darstellung)?
Wie viele Steuer-Identifikationsnummern wurden durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) infolge von einer Mehrfachvergabe einer Nummer an mehrere Personen stillgelegt (bitte nach Jahren differenzieren)?
Wie viele Steuer-Identifikationsnummern wurden durch das BZSt infolge von der Vergabe mehrerer Nummern an eine Person stillgelegt (bitte nach Jahren differenzieren)?
Nach wie vielen Jahren kann eine gelöschte und nach wie vielen Jahren kann eine stillgelegte Steuer-Identifikationsnummer wieder verwendet werden (bitte mit Begründung)?
Kann eine vergebene Steuer-Identifikationsnummer nach dem Ausscheiden der oder des zugehörigen Steuerpflichtigen aus dem Melderegister oder zwanzig Jahre nach ihrem oder seinem Ableben wieder neu vergeben werden (bitte mit Begründung)?
Welche technischen Verfahren werden eingesetzt, um sicherzustellen, dass trotz Anwendung eines Zufallsprozesses eine Mehrfachvergabe, sowohl in Form der Vergabe einer Nummer an mehrere Personen als auch in Form der Vergabe mehrerer Nummern an eine Person, ausgeschlossen ist (bitte mit Darstellung)?
Welche Sachverhalte werden als Hinweise auf eine Mehrfachvergabe, sowohl in Form der Vergabe einer Nummer an mehrere Personen als auch in Form der Vergabe mehrerer Nummern an eine Person, angesehen (bitte mit Darstellung)?
Beinhalten die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 18/528 des Abgeordneten Richard Pitterle (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) angeführten statistischen Daten auch Sachverhalte, bei denen vermeintlich oder tatsächlich eine Steuer-Identifikationsnummer mehreren Personen zugewiesen wurde?
Falls nein,
a) wie viele Hinweise auf mögliche Vergaben einer Steuer-Identifikationsnummer an mehrere Personen liegen vor,
b) wie viele dieser Hinweise wurden bereits erledigt, und wie viele werden durch das BZSt zurzeit noch bearbeitet,
c) wie viele der bereits erledigten Sachverhalte erwiesen sich als tatsächliche Vergaben einer Steuer-Identifikationsnummer an mehrere Personen?
Wie viele der 106 029 Hinweise auf mögliche Mehrfachvergaben, die laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 33 des Abgeordneten Richard Pitterle (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) bereits erledigt sind, erwiesen sich als tatsächliche Mehrfachvergaben, als tatsächliche Vergaben mehrerer Nummern an eine Person sowie als tatsächliche Vergaben einer Identifikationsnummer an mehrere Personen?
Inwieweit wurden die in den vorhergehenden Fragen angesprochenen Hinweise und Sachverhalte manuell oder elektronisch bearbeitet (bitte mit Darstellung)?
Wann erhielt die Bundesregierung erstmals Kenntnis von der tatsächlichen Vergabe mehrerer Nummern an eine Person sowie wann von der tatsächlichen Vergabe einer Identifikationsnummer an mehrere Personen (bitte mit Angabe des Datums)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach erstmaliger Kenntnisnahme der geschilderten Vergabeprobleme ergriffen, um die Probleme zu beheben (bitte mit Begründung)?
Von wem (z. B. Meldebehörden, Finanzverwaltungen, Steuerpflichtige etc.) erhielt das BZSt Hinweise auf Mehrfachvergaben (bitte unter Angabe der jeweiligen Meldungen pro Jahr oder hilfsweise der Rangfolge nach der Häufigkeit der meldenden Beteiligten)?
Welche Möglichkeiten zur Erkennung der Vergabe mehrerer Nummern an eine Person sowie der Vergabe einer Identifikationsnummer an mehrere Personen bestehen für Finanzbeamtinnen bzw. -beamte im Rahmen der Veranlagung (bitte mit Darstellung)?
Welche Möglichkeiten zur Erkennung der Betroffenheit von den geschilderten Vergabeproblemen bestehen für Steuerpflichtige (bitte mit Darstellung)?
Nach welchem mathematischen Verfahren wird die Prüfziffer bei der Steuer-Identifikationsnummer gebildet (bitte mit Darstellung)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob das Vorliegen der geschilderten Vergabeprobleme im Rahmen der elektronischen Verarbeitung des Veranlagungsverfahrens durch Risikofilter geprüft wird (bitte mit Darstellung der Erkenntnisse und inwieweit dies technisch möglich ist)?
Inwieweit können Steuerpflichtige ihre Identifikationsnummern online zeitnah selber einsehen, bzw., falls dies nicht möglich ist, inwieweit befürwortet die Bundesregierung ein solches Verfahren (bitte mit Begründung)?
Inwieweit können Steuerpflichtige ihre Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) online zeitnah selber einsehen, bzw., falls dies nicht möglich ist, inwieweit befürwortet die Bundesregierung ein solches Verfahren (bitte mit Begründung)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die geschilderten Vergabeprobleme häufig im Zusammenhang mit ähnlichen oder identischen Geburtsdaten oder Nachnamen stehen (bitte jeweils mit Begründung)?
Kann die Bundesregierung eingrenzen, wo oder in welchem Verfahrensabschnitt die geschilderten Vergabeprobleme auftreten, insbesondere ob sie im Rahmen (bitte jeweils mit Begründung)
a) der Datenübermittlung der Meldebehörden, z. B. durch falsche oder fehlende Weiterleitung von Änderungen,
b) bei der Verarbeitung und elektronischen Konsolidierung durch das BZSt oder das von ihr beauftragte Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT),
c) bei der Zuteilung durch das BZSt oder Weiterleitung an Finanzämter und andere Finanzbehörden oder
d) beim Datenabgleich der von den Finanzverwaltungen der Länder übermittelten Daten ihrer Steuerpflichtigen durch das BZSt entstehen?
Welche Ursachen und Fehlerquellen für die geschilderten Vergabeprobleme sind der Bundesregierung bekannt, und inwiefern sind die Probleme (bitte jeweils mit Darstellung und Begründung) auf
a) Softwarefehler,
b) manuelle Zuordnungsfehler oder
c) Mängel bei der Zugriffskontrolle oder bei der Vergabe von Zugriffsrechten auf die Datenbank zurückzuführen?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass der in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 33 des Abgeordneten Richard Pitterle (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) genannte Grund des Auslandsaufenthalts für eine Mehrfachvergabe eher untypisch ist (bitte mit Begründung)?
Welche anderen Sachverhalte außer Auslandsaufenthalte sind der Bundesregierung bekannt, die zu den geschilderten Vergabeproblemen führen können (bitte mit Darstellung und Begründung)?
Welche konkreten Möglichkeiten und welche Pflichten zur Korrektur bestehen für Steuerpflichtige, wenn sie von den geschilderten Vergabeproblemen betroffen sind (bitte mit Begründung)?
Inwieweit können sich Steuerpflichtige beim Verdacht auf fehlerhafte Daten zu ihrer Steuer-Identifikationsnummer zwecks Korrektur direkt an das BZSt wenden (bitte mit Begründung)?
Unter welchen Umständen können Steuervorteile, wenn sie durch die geschilderten Vergabeprobleme entstehen, für die betroffenen Steuerpflichtigen als Steuerhinterziehung oder als leichtfertige Steuerverkürzung geahndet werden (bitte mit Begründung)?
Welche konkreten Möglichkeiten zur Korrektur der geschilderten Vergabeprobleme bestehen für die Meldebehörden, und welche für die Finanzverwaltungen (bitte mit Begründung)?
Inwieweit hat die Bundesregierung die Steuerpflichtigen über die geschilderten Vergabeprobleme und die damit verbundenen Folgen und Pflichten aufgeklärt, und inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, darüber hinaus weitere Aufklärung zu leisten (bitte mit Begründung)?
Wie viele Steuer-Identifikationsnummern für bereits verstorbene Steuerpflichtige existieren derzeit (bitte mit Nennung der entstandenen Anzahl pro Jahr)?
Welche Möglichkeiten zur Korrektur der der Steuer-Identifikationsnummer zugeordneten Daten bestehen für Angehörige, wenn die entsprechende Person bereits verstorben ist?
Wie werden aus der Steuer-Identifikationsnummer die ELStAM konkret gebildet?
Wie viele ELStAM wurden bereits gebildet (bitte differenziert nach Jahren angeben)?
Inwieweit werden die ELStAM erst beim erstmaligen Abruf des Arbeitgebers gebildet?
Inwieweit können die geschilderten Vergabeprobleme bei den Steuer-Identifikationsnummern zu fehlerhaften ELStAM hinsichtlich (bitte jeweils mit Begründung)
a) der Lohnsteuerklasse,
b) der Religionszugehörigkeit,
c) der Anzahl der Kinder,
d) des Geschlechts,
e) der Veranlagungsart (Zusammen- oder Einzelveranlagung) sowie
f) des eingetragenen Abzugsbetrags für die Erhebung der Lohnsteuer führen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Veranlagungsverfahren bei der Vergabe einer identischen Steuer-Identifikationsnummer an mehrere Personen Einkünfte der einen Person der anderen Person zugerechnet werden (bitte mit Begründung)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über fehlerhafte Zusammenführungen von Steuer-Identifikationsnummern und der den ELStAM zugrunde liegenden Abzugsmerkmalen (bitte mit Darstellung)?
Inwieweit kann der Arbeitgeber bei Erkennen der falschen ELStAM von der Verwendung dieser Abstand nehmen, und kann er dies auch tun, bevor eine Korrektur in der Datenbank erfolgte (bitte mit Begründung)?
Wie oft haben sich Steuerpflichtige mit der Bitte um Korrektur der unter der Steuer-Identifikationsnummer gespeicherten Angaben an die zuständigen Behörden gewandt (bitte differenziert nach Jahren angeben)?
Welche Ausbauschritte sind geplant, um die Identifikationsnummern auch für weitere Zwecke neben dem Besteuerungsverfahren einzusetzen?
Inwiefern hat die Bundesregierung Vorsorgemaßnahmen getroffen, damit bei der Vergabe von Wirtschafts-Identifikationsnummern keine mit den geschilderten vergleichbare Vergabeprobleme entstehen (bitte mit Begründung)?