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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Wiederaufbauhilfe nach der Hochwasserkatastrophe

Mittelaufteilung und -abfluss aus dem Fluthilfefonds von Bund und Ländern sowie dem EU-Solidaritätsfonds, Gründe schleppender Auszahlung, praktische Erfahrungen und Nachbesserungsbedarf, Entwicklung von Kriterien<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

21.03.2014

Aktualisiert

25.04.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/74410.03.2014

Wiederaufbauhilfe nach der Hochwasserkatastrophe

der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. André Hahn, Katrin Kunert, Caren Lay, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Juni 2013 traf Deutschland die zweite sogenannte Jahrhundertflut. Viele Menschen standen solidarisch zusammen und halfen sich in der größten Not. Verschiedene politische Akteure besuchten die Betroffenen vor Ort und versprachen ihre Unterstützung, so auch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. In ihrer Regierungserklärung vom 25. Juni 2013 berichtete sie von ihren Eindrücken vor Ort: „Beinahe sprachlos haben auch mich die Bilder gemacht, die sich mir bei meinen Besuchen vor Ort boten, aber auch die Eindrücke, die ich in Gesprächen mit Betroffenen gewonnen habe […]. Das sind Eindrücke, die ich nicht vergessen werde, und deshalb muss geholfen werden, schnell, direkt, unbürokratisch, nachhaltig“ (Plenarprotokoll 17/248). Weiter stellte sie fest, dass „[n]eben der Soforthilfe ein zügiger Wiederaufbau gewährleistet werden [muss]; denn rasche Soforthilfen lindern zwar die erste Not, doch können sie nicht das ganze, das massive Ausmaß der Schäden beheben, die das Hochwasser bei Privathaushalten, Unternehmen und in der Infrastruktur von Bund, Ländern und Gemeinden verursacht hat“ (ebd.).

Wie aus verschiedenen Medienberichten hervorgeht, sind aus dem 8 Mrd. Euro umfassenden Fluthilfefonds von Bund und Ländern bisher nur ein Bruchteil der Hilfsgelder abgeflossen. Bis Ende 2013 gaben die Länder neben den Soforthilfen bislang nur 261 Mio. Euro der für den Wiederaufbau bereitstehenden Mittel aus (vgl. FOCUS am 30. Januar 2014). Mit Blick auf Sachsen-Anhalt ist festzuhalten, dass im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bislang 795 Fluthilfeanträge in Höhe von 157 Mio. Euro von den Kommunen gestellt wurden (vgl. Mitteldeutsche Zeitung am 16. Januar 2014). Erste positive Fluthilfebescheide konnten an einige Städte übergeben werden. In anderen Regionen erfolgten dagegen noch keine umfassenden Auszahlungen, darunter Bernburg, Köthen und die Verbandsgemeinde Saale-Wipper. „Es ist alles sehr schleppend und nicht einmal vage abzusehen, wann die ersten Gelder ausgereicht werden,“ so der Verbandsgemeindebürgermeister von Saale-Wipper, Steffen Globig. Weiterhin ist festzustellen, dass deutlich weniger Betroffene Folgeanträge auf Wiederaufbauhilfe gestellt haben, als ursprünglich erwartet wurde (vgl. Mitteldeutsche Zeitung vom 10. Februar 2014). Es wird vermutet, dass Antragsteller ohne Versicherungsschutz Probleme haben, ihren 20-prozentigen Eigenanteil zu erbringen (vgl. ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie ist die Auszahlung der Wiederaufbauhilfe in den Bundesländern verlaufen? Wie erfolgte die Aufteilung der Mittel, und wie ist der aktuelle Stand des Mittelabflusses (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Welche Hürden und Hindernisse sind der Bundesregierung bekannt, die zur schleppenden Auszahlung der Wiederaufbauhilfe führen oder geführt haben?

3

Wie gedenkt die Bundesregierung diese Hürden und Hindernisse zu überwinden, um „das massive Ausmaß der Schäden [zu] beheben, die das Hochwasser bei Privathaushalten, Unternehmen und in der Infrastruktur von Bund, Ländern und Gemeinden verursacht hat“?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, nach welchen Kriterien die Auszahlungen an die Gemeinden und Städte erfolgen (bei Kenntnis, bitte Prioritätenliste darlegen)?

5

Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über

a) die Schadenshöhe in den einzelnen Bundesländern,

b) in den einzelnen Kommunen,

c) über die beantragte Höhe der Schadenssumme in den einzelnen Bundesländern,

d) über die beantragte Höhe der Schadenssumme in den einzelnen Kommunen,

e) über die Höhe bisher ausgezahlten Wiederaufbauhilfen in den Bundesländern,

f) über die Höhe bisher ausgezahlten Wiederaufbauhilfen in den einzelnen Kommunen,

g) bis wann die Schäden in den Bundesländern endgültig behoben sein werden,

h) bis wann die Schäden in den Kommunen endgültig behoben sein werden?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die praktischen Erfahrungen mit dem Verfahren der Auszahlung der Wiederaufbauhilfe, und welche Nachbesserungen für eine schnelle, direkte, unbürokratische und nachhaltige Wiederaufbauhilfe hält sie für notwendig?

a) Welche Maßnahmen müssen nach Ansicht der Bundesregierung überarbeitet werden?

b) Welcher Personenkreis ist oder wird für diese Optimierung vorgesehen?

c) Mit welchem Ziel wird eine Überarbeitung angestrebt?

d) Ab wann werden diese überarbeiteten Maßnahmen umgesetzt?

7

Plant die Bundesregierung in Bezug auf den 20-prozentigen Eigenanteil als Voraussetzung zur Beantragung der Wiederaufbauhilfe Änderungen vorzunehmen, und wenn ja, welche?

8

Ab wann stehen bzw. standen den Bundesländern die 360 Mio. Euro aus dem EU-Solidaritätsfonds für die Beseitigung von Hochwasserschäden real zur Verfügung? Wie erfolgte die Aufteilung der Mittel, und wie ist der aktuelle Stand des Mittelabflusses (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern Kriterien für eine verlässliche und bedarfsgerechte Wiederaufbauhilfe zu entwickeln?

10

Sollten Wiederaufbauhilfen für private Wohngebäude und Hausrat sowie gewerbliche Wirtschaft nach Ansicht der Bundesregierung an geeignete Eigenschutzmaßnahmen gekoppelt bzw. in Gebieten, die durch die zuständige Behörde bzw. durch die zuständigen Wasser- und Bodenverbände als hochwassergefährdet beurteilt werden, nicht wiederholt gezahlt werden?

a) Wenn ja, welche Kriterien wird die Bundesregierung hier zugrunde legen?

b) Wenn nein, wie will die Bundesregierung verhindern, dass Gebäude in nachweislich hochwassergefährdete Gebiete gebaut werden und im Schadensfall staatliche Wiederaufbauhilfen genutzt werden?

Berlin, den 10. März 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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