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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Inhaltefilterung bei Arbeitsplatzrechnern in Bundeseinrichtungen

Beteiligte Behörden und Bundeseinrichtungen, eingesetzte Systeme zur Inhaltefilterung, Filterlisten, Pflege, Whitelisting-Verfahren, linguistische Verfahren, Filterung verschlüsselter Inhalte, Bildanalyseverfahren, arbeitsrechtliche Grundlagen, Betriebsvereinbarungen oder dienstliche Weisungen, Protokollierung von Zugriffen auf gesperrte Seiten, arbeitsrechtliche Maßnahmen aufgrund dienstlichen oder privaten Aufrufens von Internetinhalten, Kategorien zur Erstellung von Filterregeln, Information betroffener Inhalteanbieter<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.04.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/74710.03.2014

Inhaltefilterung bei Arbeitsplatzrechnern in Bundeseinrichtungen

der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Herbert Behrens, Jan Korte, Martina Renner, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 2. Februar 2014 wurde auf dem Videoportal „YouTube“ ein Mitschnitt eines Telefonates zwischen der US-amerikanischen Assistant Secretary of State Victoria Nuland und dem US-Botschafter in der Ukraine, Geoffrey Pyatt, veröffentlicht, in dessen Verlauf die Äußerung „and, you know, Fuck the EU“ fiel. Die Veröffentlichung des Mitschnitts inklusive „Fuck the EU“ zog eine Welle medialer Berichterstattung nach sich.

Nach einer Vorabmeldung des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ (Ausgabe 7/2014) wird der Zugang zu diesen Nachrichtentexten an Arbeitsplatzrechnern in Bundeseinrichtungen gesperrt, weil sie das Wort „Fuck“ enthielten und als pornografischer Text eingestuft würden.

Das englische Wort „fuck“ zeichnet sich – auch in der Schriftsprache – durch eine außerordentliche Flexibilität aus. Es kann sowohl als Verb, Substantiv, Adverb oder Interjektion verwendet werden, nur ein gewisser Teil seiner Anwendungsmöglichkeiten fällt in den Bereich sexueller Betätigung. Je nach Bedeutungszusammenhang drückt es Frustration („Fuck!“), Gleichgültigkeit („I don’t give a fuck.“), Konsternierung („Now I’m really fucked“) aus. Seine Verwendung als Verstärkung oder Bestätigung („absofuckinlutely“, „Fuck Yeah!“) ist korpuslinguistisch abgesichert. Trotz seines vielfältigen und weitverbreiteten Gebrauchs gehört „fuck“ weiterhin zu den vulgären bis obszönen Begriffen, seine Zugehörigkeit zu den Four-Letter-Words der Federal Communications Commission (FCC) führt zu einer Reihe von Umgehungsstrategien, deren häufigste die Referenzierung von „fuck“ als „F-word“. Darüber hinaus existiert eine Reihe von Komposita mit dem Wortbestandteil „fuck“, bis hin zur in den 90er-Jahren entwickelten Programmiersprache Brainfuck.

Bereits im Januar 2014 wurde bekannt, dass die in vielen Schulen des Freistaates Sachsen eingesetzte Filtersoftware „Schulfilter Plus“ der Firma „Time for kids Informationstechnologien GmbH“, die auch die Filtersoftware für bayerische Schulen zur Verfügung stellt, die Parteihomepage www.dielinke-sachsen.de standardmäßig ausgeschlossen hat. Laut Geschäftsführer von „Time for kids“ erfolgte diese Sperrung automatisiert und wurde mittlerweile manuell aufgehoben (www.dielinke-sachsen.de, Pressemitteilung vom 17. Januar 2014).

Die Spannbreite in der Bedeutung des Wortes „Fuck“, der konkrete Fall „Nuland“ sowie die Filterung von Inhalten von in Landtagen und im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien auf Schulrechnern zeigen, dass die Filterung von Webinhalten dysfunktional wirken kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Treffen die Vorabmeldung und der Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zu, nach denen der Zugang zu journalistischen Texten über die Causa „Fuck the EU“ von Dienstrechnern in Bundeseinrichtungen erschwert oder verhindert wurde?

Wenn ja, welche Einrichtungen betraf dies, und was war die genaue technische Ursache?

2

Welche Behörden und sonstigen Einrichtungen des Bundes setzen Soft- und Hardware ein, die den Zugang zu – die das Wort „Fuck“ oder andere Begriffe enthaltende – Texten an Arbeitsplatzrechnern in Bundeseinrichtungen verhindert oder erschwert?

Welche Soft- und Hardware kommt dabei jeweils wo genau zum Einsatz?

3

Welche Systeme zur Inhaltefilterung, wie zum Beispiel statische oder dynamische Filterlisten (Begriffe wie „Fuck“ o. Ä., URLs mit „fuck“ als Wortbestandteil in Domain- oder Dateinamen), werden dabei eingesetzt?

4

Welche Begriffe inklusive „Fuck“ auf welchen Filterlisten an welchen Dienststellen werden derzeit für die Sperrung des Zuganges zu Inhalten im Internet eingesetzt?

5

Wem obliegt jeweils die Pflege dieser Filterlisten?

6

Gibt es eine Eingrenzung oder Fokussierung auf Begriffe bestimmter Sprachen oder bestimmter Themengebiete?

7

Welche dieser Systeme setzen ein Whitelisting-Verfahren ein, oder gibt es Bereichsausnahmen für Dienststellen, die aus inhaltlichen Gründen öfters mit einschlägigen Begriffen konfrontiert werden (z. B. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder das Auswärtige Amt)?

8

Wie gehen diese Filtersysteme mit Deklinationen und Konjugationen (fucks, fucked, fucking) oder absichtlichen wie unabsichtlichen Fehlschreibungen (phucked, fuk) um?

9

Auf welche Internetdienste, IP-Ports, IP-Ranges, Protokolle erstrecken sich diese und alle anderen im Einsatz befindlichen Filtersysteme?

10

Findet eine solche Filterung auch bei (z. B. via https) verschlüsselten Inhalten statt, und wenn ja, wie genau?

11

Finden neben Filtersystemen für Texte auch Filterungen mittels Bildanalyseverfahren statt?

12

Hat die Bundesregierung die Forschung im Bereich Internet-Filtersysteme finanziell gefördert?

13

Ist der Bundesregierung ein Versagen solcher Filteransätze bekannt, insbesondere bei agglutinierenden Sprachen oder solchen, die beliebige verkettete Substantive erlauben, die zwar als komplettes Wort jeder Anstößigkeit unverdächtig sind, aber einzelne Zeichenfolgen von teilweise anstößigen Begriffen enthalten können (beispielsweise „Nachttischlampe“ oder „Staatsexamen“)?

14

Welche arbeitsrechtlichen Grundlagen, Betriebsvereinbarungen oder dienstlichen Weisungen existieren für Angestellte und Beamte des Bundes beim Umgang mit Internetinhalten, die einen der vielen Bedeutungen von „fuck“ zum Thema haben?

15

Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, bei denen Arbeitsabläufe in Dienststellen gestört wurden, weil bei dem Zugang auf dienstlich benötigte Seiteninhalte Filtersysteme angeschlagen haben?

16

Findet eine Protokollierung von Zugriffen auf nach den Regeln dieser Filtersysteme gesperrten Seiten statt?

Wenn ja, in welchem Umfang?

17

Welche arbeitsrechtlichen Maßnahmen gegen Mitarbeiter gab es seit dem Jahr 2004, die das dienstliche oder private Aufrufen von Internetinhalten zum Gegenstand hatten, und welche Rolle spielte dabei jeweils die Existenz oder der Einsatz von Filtersystemen?

18

Welche Kategorien und Beweggründe von (z. B. religiösen, sozialen, politischen, kulturellen, sexuellen) Inhalten gibt es bei der Erstellung und dem Einsatz von Filterregeln oder Filtersystemen auf Dienstrechnern des Bundes?

19

Findet das BPjM-Modul (BPjM = Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) direkt oder indirekt Verwendung bei der Sperrung des Zuganges zu bestimmten Inhalten?

20

Welche Möglichkeiten stehen von Filtersystemen Betroffenen (Informationsanbietern und Rezipienten) offen, eine Filterentscheidung revidieren zu lassen?

21

Werden Anbieter von Inhalten, die durch Filtersysteme gesperrt sind, über die Sperrung und die Sperrungsgründe informiert?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

22

Gibt es Pläne für die deutschlandweite generelle Einführung oder direkte/indirekte Förderung der Einführung von Opt-in- oder Opt-out-Filtersystemen für Internetinhalte durch Internet Service Provider nach dem Vorbild des Vereinigten Königreiches?

23

Hat die Bundesregierung Kenntnis, welche Behörden und sonstigen Einrichtungen der Länder Soft- und Hardware einsetzen, die den Zugang zu – die das Wort „Fuck“ oder andere Begriffe enthaltende – Texten an Arbeitsplatzrechnern in Landeseinrichtungen verhindern oder erschweren?

Wenn ja, hat die Bundesregierung Kenntnis, welche Soft- und Hardware dabei jeweils wo genau zum Einsatz kommt?

24

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Systeme zur Inhaltefilterung, wie zum Beispiel statische oder dynamische Filterlisten (Begriffe wie „Fuck“ o. Ä., URLs mit „fuck“ als Wortbestandteil in Domain- oder Dateinamen), in den Ländern dabei eingesetzt werden?

Wenn ja, welche?

Berlin, den 10. März 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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