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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Nationales Hochwasserschutzprogramm

Maßnahmen für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz: Planung und Umsetzung, beteiligte Behörden, Finanzierung; Einrichtung einer nationalen Stabsstelle, Bürgerbeteiligung, Sonderrahmenplan, ökologischer und/oder technischer Hochwasserschutz, Harmonisierung der Hochwasserwarnstufen, Wasserrückhalt in der Fläche, Auenprogramm, durch Hochwasser bzw. Hochwasserschutz verursachte Kosten in der EU, Anzahl betroffener Menschen<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

27.03.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/74810.03.2014

Nationales Hochwasserschutzprogramm

der Abgeordneten Jan Korte, Katrin Kunert, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Roland Claus, Dr. André Hahn, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Caren Lay, Michael Leutert, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel, Dr. Axel Troost, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Als Konsequenz aus den verheerenden Überschwemmungen im letzten Sommer hat die Umweltministerkonferenz (UMK) am 2. September 2013 beschlossen, ein nationales Hochwasserschutzprogramm zu erarbeiten. Auf der Basis einer umfassenden Fehleranalyse sollen vordringliche Maßnahmen ermittelt werden, die gemeinsam angepackt werden müssen, um ähnliche Katastrophen in der Zukunft zu verhindern. Dazu sei ein nationales Hochwasserschutzprogramm notwendig.

Nach Darstellung der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) in Koblenz und des Deutschen Wetterdienstes in Offenbach war die jüngste Flut an Elbe und Donau ein Jahrhundertphänomen. An der Elbe wurden zwischen Coswig in Sachsen-Anhalt und Lenzen in Brandenburg die höchsten jemals gemessenen Wasserstände registriert. Eine aus Tschechien kommende Flutwelle traf auf das Hochwasser der Flüsse Mulde und Saale. Der entstandene Scheitel an der Elbe erreichte „bisher nicht bekannte Ausmaße“. Auch an der Saale wurden die vormaligen Hochwasserspitzen in weiten Teilen überschritten (vgl. DER TAGESSPIEGEL vom 27. Juni 2013).

Der Dammbruch im sachsen-anhaltischen Fischbeck am 10. Juni 2013 verdeutlicht die Notwendigkeit eines länderübergreifenden Hochwasserschutzes. Bereits im Juni 2013 stellte der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Magdeburg, Wolfgang März, vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestags fest, dass Sachsen-Anhalt verstärkt vom Hochwasser betroffen war. Die hohen Investitionen in den sächsischen Deichbau nach der Katastrophe im Jahr 2002 haben nach Einschätzung von Wolfgang März zu den Hochwasserereignissen in Sachsen-Anhalt deutlich beigetragen (vgl. ebd.). Die vermehrte Eindeichung am Oberlauf der Elbe als Konsequenz aus dem Hochwasser im Jahr 2002 führte zu einer Verschiebung des Hochwasserereignisses im Jahr 2013 von Sachsen nach Sachsen-Anhalt. Damit sich solche Verschiebungen nicht wiederholen, fordern Bürgerinnen und Bürger einen länderübergreifenden Hochwasserschutz. Eine Bürgerinitiative aus dem sachsen-anhaltischen Bitterfeld setzt sich für die Entlastung des Großen Goitzschesees ein und forciert den Ausbau von gesteuerten Überschwemmungsgebieten in Sachsen. Ferner fordern die Bürgerinnen und Bürger ein Mitspracherecht bei künftigen Hochwasserschutzmaßnahmen (vgl. Mitteldeutsche Zeitung vom 7. Januar 2014).

Da das Jahrhunderthochwasser deutlich gezeigt hat, dass Hochwasserkatastrophen nicht an Ländergrenzen Halt machen, ist die Erarbeitung eines nationalen Hochwasserschutzprogramms notwendig geworden. Die Sonderumweltministerkonferenz Hochwasser (SonderUMK) zur Erarbeitung dieses nationalen Hochwasserschutzprogramms am 2. September 2013 in Berlin war ein erster Schritt. Neben einem länderübergreifenden Hochwasserschutz als wesentlichen Forderungspunkt spricht sich die SonderUMK für gesetzlich verankerte verfahrensrechtliche Regelungen sowie informelle Formen der Bürgerbeteiligung für eine zügige Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen aus (vgl. Sonder-UMK 2. September 2013). An den Bund formulierte die SonderUMK verschiedene Forderungen:

  • Der Bund möge die im Jahre 2011 erfolgte Kürzung zurücknehmen und zusätzliche Haushaltsmittel in angemessener Höhe zweckgebunden zur Umsetzung des nationalen Hochwasserprogramms bereitstellen.
  • Der Bund möge Vorschläge für eine gemeinsame Finanzierungsstrategie unterbreiten und auch die Möglichkeit der Einrichtung eines Sonderrahmenplanes prüfen.
  • Der Bund möge die Fördermöglichkeiten der Europäischen Union (EU) in weitestgehendem Umfang nutzen, um das nationale Hochwasserschutzprogramm voranzubringen (vgl. ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wann wird die Bundesregierung das nationale Hochwasserschutzprogramm vorlegen?

2

Welche Vorschläge für Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt, die zum länderübergreifenden Hochwasserschutz beitragen können und in das nationale Hochwasserschutzprogramm aufgenommen werden sollen?

3

Wie sollen die Maßnahmen finanziert werden?

4

Mit welchem Anteil wird sich die Bundesregierung an der Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen, die dem nationalen Hochwasserschutzprogramm entsprechen, beteiligen?

5

In welchem Planungs- oder Umsetzungsstatus befindet sich das Hochwasserschutzprogramm, und ab welchem Zeitpunkt ist geplant, mit der Umsetzung der Maßnahmen zu einem länderübergreifenden Hochwasserschutz zu beginnen?

6

Von welchem Personenkreis, von welchen Institutionen und Behörden wurden bisher Maßnahmen zu einem länderübergreifenden Hochwasserschutz erarbeitet, und wie erfolgt die Abstimmung zur Umsetzung und Finanzierung zwischen Bund und Ländern?

7

Welche gesetzlich verankerten verfahrensrechtlichen Regelungen plant die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern mit dem nationalen Hochwasserschutzprogramm einzuführen und umzusetzen?

8

Hält die Bundesregierung im Rahmen des nationalen Hochwasserschutzprogramms die Einrichtung einer nationalen Stabsstelle für sinnvoll? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja,

a) wo soll diese Stabsstelle angesiedelt werden,

b) welche Personen, Institutionen und Behörden sollen daran beteiligt werden,

c) wie hoch wird der jährliche Finanzbedarf dieser Stabsstelle sein,

d) in welcher Höhe werden Personalkosten für diese Stabsstelle jährlich eingeplant,

e) mit welchen Handlungsvollmachten soll diese Stabsstelle gegenüber den Ländern ausgestattet werden?

9

Wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung eine umfassende Beteiligung der verschiedenen Interessenverbände und Bürgerinitiativen beim Bau von Hochwasserschutzanlagen aussehen und gewährleistet werden?

10

Welche neuen Bürgerbeteiligungsverfahren und verfahrensrechtlichen Regelungen bei der Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen plant die Bundesregierung über die gesetzlich verankerten hinaus in die Erarbeitung des nationalen Hochwasserschutzprogramms einzubeziehen?

11

a) Um welche Kürzungen des Bundes im Jahr 2011, welche laut Sonder-UMK zurückgenommen werden sollen, handelt es sich?

b) Mit welcher Begründung erfolgte diese Kürzung?

c) Wurden oder werden diese Kürzungen, wie von der SonderUMK angestrebt, zurückgenommen, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

12

Wie sieht die Finanzierungsstrategie des Bundes für ein nationales Hochwasserschutzprogramm aus?

a) Für welchen Zeitraum ist eine Finanzierung geplant?

b) In welcher Höhe?

c) Wie werden die Finanzmittel verteilt?

d) Wie hoch ist der Eigenanteil der Länder oder Kommunen?

e) Welche Zugangskriterien und Voraussetzungen wird es nach derzeitigem Stand geben?

13

Ist ein Sonderrahmenplan zur Gefahrenabwehr von Hochwasser geplant, und wenn ja, wann wird er vorgelegt?

14

Wenn nein, warum nicht? Wenn ja,

a) welche Maßnahmen sollen in diesem Sonderrahmenplan gesetzlich verankert werden,

b) welche Personen sollen Handlungsvollmachten im Rahmen dieses Sonderrahmenplans erhalten und mit welcher Begründung?

15

Welche Informationen hat die Bundesregierung zu den Maßnahmen, die der Bundesrat für einen effektiven und nachhaltigen Hochwasserschutz als notwendig erachtet?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den Kosten durch Hochwasser in den vergangenen zehn Jahren in der EU?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Menschen von Hochwasser in den vergangenen zehn Jahren in der EU betroffen waren?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, auf welche Höhe sich die Ausgaben für den Hochwasserschutz in den vergangenen zehn Jahren in der EU beliefen (sofern vorhanden, bitte nach Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?

19

Welche Fördermöglichkeiten der EU plant die Bundesregierung, wie von der SonderUMK angeregt, für den nationalen Hochwasserschutz zu nutzen?

20

Welche Priorität räumt die Bundesregierung dem präventiven, ökologischen Hochwasserschutz im Verhältnis zum technischen Hochwasserschutz im nationalen Hochwasserschutzprogramm ein, und wie soll sich das im nationalen Hochwasserschutzprogramm widerspiegeln?

21

Erachtet die Bundesregierung eine Harmonisierung der Hochwasserwarnstufen für notwendig? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie soll die Neuausrichtung der Hochwasserwarnstufen ausgestaltet werden, und bis wann plant die Bundesregierung diese Harmonisierung?

22

Hält die Bundesregierung einen Vorrang des Hochwasserschutzes bei der Flächennutzung für notwendig? Wenn ja, wie ist dazu die Strategie der Bundesregierung, und wie will sie diese gewährleisten? Wenn nein, warum nicht, und mit welchen anderen Regelungen will sie die Konflikte lösen?

23

Hält die Bundesregierung ein Moratorium für den Verkauf von für den Hochwasserschutz geeigneten Flächen durch Bund, Länder und Wirtschaftsunternehmen für notwendig, um diese als potenzielle Überschwemmungsflächen zu sichern? Wenn ja, wird sie sich dafür einsetzen, dies auch im Vorgriff auf Maßnahmen im nationalen Hochwasserschutzprogramm zu regeln? Wenn nein, warum nicht?

24

Welche Position hat die Bundesregierung zu Überlegungen zur beschleunigten Planung von Baumaßnahmen von technischen Hochwasserschutzanlagen an den Flüssen, und wird sie solche Gesetze selbst initiieren?

25

Hält die Bundesregierung im künftigen Hochwasserschutzprogramm ein Recht auf frühzeitige Information aller potentiell Betroffenen für sinnvoll, und welche Regelungen wird sie initiieren, die dies garantieren?

26

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass für die Realisierung von ökologischen Hochwasserschutzmaßnahmen mehr Personal und Finanzmittel zur Verfügung stehen müssen? Wenn ja, wie viel Personal ist aus Sicht der Bundesregierung dafür notwendig, wie unterscheidet sich diese Zahl vom aktuellen Stand, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die nötige Erhöhung der Finanzmittel für einen ökologischen Hochwasserschutz ein? Wenn nein, warum nicht?

27

Hat die Bundesregierung Daten über das Verhältnis zwischen dem Finanzaufwand zur Schadensbeseitigung nach Hochwasserereignissen seit dem Jahr 2002 und den Kosten für einen vorsorgenden ökologischen Hochwasserschutz? Wenn ja, wie hoch ist der bisherige Finanzaufwand für die Schadensbeseitigung, und wie hoch der Finanzaufwand für den ökologischen Hochwasserschutz? Wenn nein, wie schätzt die Bundesregierung das Verhältnis zwischen diesen beiden Posten ein?

28

Wann und wie wird die Bundesregierung das in der nationalen Biodiversitätsstrategie angekündigte Auenprogramm als wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz umsetzen bzw. dies veranlassen?

29

Welche Voraussetzungen sind der Bundesregierung für einen effektiven Wasserrückhalt in der Fläche bekannt, und welche Maßnahmen will sie ergreifen, um einen optimalen Wasserrückhalt in der Fläche zu fördern?

Berlin, den 10. März 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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