Serienfund von Erddepots mit Waffen und Sprengstoff im Jahr 2009 in mehreren Bundesländern
der Abgeordneten Martina Renner, Sevim Dağdelen, Kerstin Kassner, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Mai 2008 erschoss sich in Bayreuth der vermeintlich Obdachlose M. K., nachdem er im Rahmen einer Polizeikontrolle das Feuer eröffnete und einen Polizisten schwer verletzte. In seinem Rucksack fanden die Beamten Unterlagen, die zu mehreren Erddepots u. a. in Bayern, Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Österreich führten. In den Erddepots wurden Waffen, Sprengvorrichtungen, Ausrüstungsgegenstände, Uniformteile und Unterlagen sichergestellt (www.kurier.at vom 13. Dezember 2011 „Terroristenlager in Österreich“, www.frankenpost.de vom 19. September 2009 „Waffennarr füllt Erddepots randvoll“, www.rp-online.de vom 18. September 2009 „Obdachloser hortet Sprengstoff“).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wer führte aufseiten des Bundeskriminalamtes (BKA) sowie nach Kenntnis der Bundesregierung der Polizeidienststellen in den Ländern, der Staatsanwaltschaften und der Generalbundesanwaltschaft zu diesem Vorgang jeweils in welchem Zeitraum, unter welchem Tatverdacht und mit welchem Ergebnis Ermittlungen?
Wer führte nach Kenntnis der Bundesregierung aufseiten der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden in Österreich die Ermittlungen, und liegen der Bundesregierung die Ergebnisse dieser Ermittlungen vor? Wie sehen die Ergebnisse ggf. aus?
Wie viele Erddepots wurden im Verlaufe der Ermittlungen aufgefunden, wo befanden sich diese, und welche Sicherheitsbehörden waren an den Sicherstellungsmaßnahmen beteiligt?
Konnten die aufgefundenen Asservate (Waffen, Sprengvorrichtungen etc.) einschließlich der von M. K. zur Selbsttötung benutzten Schusswaffe anderen Straftaten bzw. bereits geführten Ermittlungsverfahren zugeordnet werden, und wenn ja, betreffend welcher Delikte und geführt von welcher Behörde?
Konnten bei der Auswertung der sichergestellten Gegenstände DNA-Spuren, daktyloskopische Spuren oder bei der Auswertung der schriftlichen Unterlagen Hinweise auf weitere (auch bisher unbekannte) Täter festgestellt werden?
Welche Waffen wurden in jeweils welchen Erddepots gefunden, und welche Erkenntnisse erbrachten die Ermittlungen zu Art, Zustand, Herkunft und zum möglichen Verwendungszweck?
Welche Sprengstoffe, Zündvorrichtungen, Bomben und Bombenteile wurden in jeweils welchen Erddepots gefunden, und welche Erkenntnisse erbrachten die Ermittlungen zu Art, Herkunft (militärisch/gewerblich/Selbstlaborat) und möglichem Verwendungszweck?
Verfügte der vermeintliche Anleger der Erddepots nach Ergebnis der Ermittlungen über das notwendige Fachwissen und die Räumlichkeiten zum Bau derartiger Sprengvorrichtungen?
Welche Erkenntnisse erbrachten die Ermittlungen zum möglichen Zusammenhang des vermeintlichen Anlegers der Erddepots zu Personen und Strukturen (Vereine, Parteien, Gruppierungen) der neonazistischen Szene bzw. zu Personen, die in der Vergangenheit im Bereich der organisierten Kriminalität in Erscheinung getreten sind?
Welche Erkenntnisse erbrachten die Ermittlungen zur finanziellen Situation des vermeintlichen Anlegers der Erddepots?
Welche Erkenntnisse gibt es zu polizeilichen Feststellungen des vermeintlichen Anlegers der Erddepots M. K. bzw. zu Ermittlungs- und Strafverfahren, die gegen diesen geführt wurden? Sind darunter Verfahren, die aus dem Bereich der politisch-motivierten Kriminalität rechts (PMK-rechts) stammen?
Welche Erkenntnisse ergaben die Ermittlungen hinsichtlich der in den Erddepots aufgefundenen „Feindnamenslisten“, insbesondere hinsichtlich Herkunft und Bedeutung der auf diesen Listen ggf. erwähnten Personen, Organisationen und Institutionen?
Welche Erkenntnisse wurden im Rahmen der Ermittlungen gewonnen zur beabsichtigten Verwendung der in den Erddepots aufgefundenen Kfz-Kennzeichen? War der vermeintliche Anleger der Erddepots im Besitz einer Fahrerlaubnis, bzw. hatte dieser Kenntnisse im Führen von Pkw?
Welche Erkenntnisse erbrachten die Ermittlungen zum möglichen Verwendungszweck und Bedeutung der aufgefundenen Uniform- und Kleidungsteile? Wurden in diesem Zusammenhang auch Uniform- und Kleidungsteile mit Aufdrucken, Symbolen, Abzeichen, militärischen Rangbezeichnungen etc. aufgefunden?
Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich der aufgefunden Tonträger vor?