Berichte über deutsche Djihadisten in Gefangenschaft der Freien Syrischen Armee
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mehrere Männer aus Deutschland, die sich djihadistischen Kampfverbänden in Syrien angeschlossen hatten, sollen sich in Gefangenschaft bewaffneter syrischer Oppositionsgruppen befinden. Das berichtete das ARD-Politikmagazin „REPORT MAINZ“ am 4. März 2014. Im Interview mit der ARD behauptete ein Brigadeführer der Freien Syrischen Armee (FSA), der sich Abu Yasin nennt, die FSA habe zwölf deutsche Salafisten gefangen genommen. Die zwischen 22 und 38 Jahre alten Männer seien Kämpfer des Al-Qaida-Ablegers „Islamischer Staat im Irak und Syrien“ (ISIS), einer Gruppierung, die für zahlreiche Menschenrechtsverletzungen in den von ihr kontrollierten Gebieten verantwortlich gemacht wird. Zwischen der vor allem aus ausländischen Kämpfern bestehenden ISIS und gemäßigteren Strömungen der gegen die Regierung des Präsidenten Baschar al-Assad kämpfenden Gruppierungen kommt es seit einigen Monaten auch zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Einige der gefangenen deutschen Kämpfer sollen bei einem Angriff von ISIS auf eine FSA-Kaserne in der Nähe des syrisch-türkischen Grenzübergangs Bab al-Hawa festgesetzt worden sein.
Sicherheitskreise bestätigten laut „REPORT MAINZ“ die Angaben des FSA-Kommandanten weitgehend. So habe die FSA-Brigade „Nour Eddin Zinki“ am 17. Januar 2014 im Norden Syriens mindestens vier deutsche Staatsbürger gefangenen genommen (www.swr.de/report/presse/syrien-kriegsgefangene/-/id=1197424/did=12979132/nid=1197424/4glqcq/index.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Inwieweit trifft nach Kenntnis der Bundesregierung ein Bericht des ARD-Politikmagazins „REPORT MAINZ“ über die Gefangennahme von deutschen Djihadisten durch die Freie Syrische Armee zu?
Besteht ein Kontakt der Bundesregierung zu den FSA-Einheiten, die die deutschen Djihadisten gefangen halten?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um eine Freilassung der gefangenen deutschen Djihadisten zu erreichen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Situation der von der FSA gefangen gehaltenen Djihadisten aus Deutschland?
Inwieweit haben sich die jetzt in Gefangenschaft der FSA befindlichen Djihadisten aus Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung an Kriegsverbrechen gegen Zivilistinnen und Zivilisten, Angehörige syrischer Sicherheitskräfte und der Armee oder Angehörige konkurrierender Verbände der syrischen Opposition beteiligt?
Inwieweit haben sich die jetzt in Gefangenschaft der FSA befindlichen Djihadisten aus Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung an Kampfhandlungen gegen syrische Regierungstruppen oder konkurrierende bewaffnete Verbände der Opposition beteiligt?
Wie viele der jetzt in Gefangenschaft der FSA befindlichen Djihadisten aus Deutschland waren den deutschen Sicherheitsbehörden als Gefährder oder als Kontaktperson bekannt, und gegen wie viele wurden von Seiten der Sicherheitsbehörden in der Zeit vor ihrer Ausreise welche Maßnahmen zur Beobachtung oder zur Prävention von Straftaten (insbesondere Bewegungsbeschränkungen und Ausreiseverbote) ergriffen?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland Ermittlungsverfahren gegen die in Syrien gefangen gehaltenen Djihadisten wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung oder anderer Straftaten eingeleitet, und wenn ja, wann, gegen wie viele der jetzt gefangen gehaltenen Djihadisten und aufgrund des Verdachts auf welche Straftatbestände?
Liegen der Bundesregierung tatsächliche Anhaltspunkte für gewalttätige Bestrebungen von in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrten Djihadisten vor, oder bleibt es weiterhin bei der abstrakten Gefährdungseinschätzung, dass von ihnen aufgrund der militärischen Ausbildung und Erfahrung in Syrien und der ideologischen Radikalisierung in diesem Umfeld eine erhöhte Gefahr ausgeht?
Wurden durch Behörden des Bundes Versuche unternommen, Rückkehrer aus Syrien zu einer Kooperation zu bewegen, um sie nachrichtendienstlich im Sinne einer Verbesserung bzw. weiteren Qualifizierung der Lageeinschätzung zu Syrien oder einzelnen syrischen Regionen abschöpfen zu können, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, waren diese Versuche erfolgreich, und welche neuen Erkenntnisse (bspw. zur Unterstützung djihadistischer Gruppierungen durch ausländische Staaten oder mit deren Duldung, Proliferationswege für Waffen und andere militärische Ausrüstung, Unterstützerstrukturen in den EU-Staaten etc.) haben sie erbracht?
Gab es in den laufenden Asylverfahren für syrische Asylsuchende oder bei den Aufnahmeverfahren im Rahmen der humanitär motivierten Aufnahmeprogramme von Bund und Ländern Fälle, in denen die Erteilung eines Schutzstatus oder die Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland verweigert wurde, weil gegen die betreffende Person der Verdacht bestand, in Syrien an Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschheit oder djihadistischen/terroristischen Bestrebungen beteiligt gewesen zu sein (bitte jeweils Anzahl der Fälle nach Jahren auflisten)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Agieren von djihadistischen Aktivisten in der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf Drohungen und Straftaten gegen syrische Asylsuchende und Flüchtlinge sowie deutsche Staatsbürger syrischer Herkunft, die von djihadistischen Kreisen als „feindlich“ eingestuft werden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung im Rahmen des Austausches europäischer Sicherheitsbehörden über das Agieren von djihadistischen Aktivisten in EU-Ländern wie Belgien und den Niederlanden in Bezug auf Drohungen und Straftaten gegen syrische Asylsuchende und Flüchtlinge sowie Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten syrischer Herkunft, die von djihadistischen Kreisen als „feindlich“ eingestuft werden?