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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Rechtliche Situation der Sanktionen gegen den Iran

Folgen der bisherigen auch aufgrund des Atomprogramms verhängten Sanktionen gegen den Iran, Gerichtsurteile und laufende Gerichtsverfahren zur Rechtmäßigkeit von Iran-Sanktionen der EU, Möglichkeiten für eine Lockerung oder Aufhebung des Ölembargos und anderer Boykottmaßnahmen, EU-Sanktionspolitik und Auswirkungen des Genfer Moratoriums auf die deutsche Position, Thematisierung von Menschenrechtsverletzungen gegenüber der iranischen Regierung<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

24.04.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/106303.04.2014

Rechtliche Situation der Sanktionen gegen den Iran

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem Jahr 1979 verhängten die USA und nach ihnen auch Kanada, Australien, Südkorea und die Europäische Union (EU) verschiedenste Sanktionen gegen die Islamische Republik Iran. Im Jahr 2006 schloss sich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an und begann, mehrere speziell auf das Atomprogramm des Irans bezogene Sanktionen gegen das Land zu beschließen. Im Jahr 2012 beschloss der Rat der Europäischen Union die Implementierung eines Öl-Embargos gegen den Iran als die bisher am weitesten gehende Maßnahme solcher Art in Friedenszeiten.

Die iranische Ölwirtschaft hat derzeit mit vielen Problemen zu kämpfen. Die verschiedenen Formen der wirtschaftlichen Sanktionen haben außerdem einen einschneidenden Effekt auf die Ökonomie des Landes im Mittleren Osten. Nicht nur die größten iranischen Wirtschaftszweige leiden unter dem Sanktionsregime, auch die medizinische Versorgung der iranischen Bevölkerung ist eingeschränkt; darüber hinaus wächst die Korruption (www.deutschlandradio-kultur.de/die-iran-sanktionen-treffen-die-falschen.1005.de.html?dram:article_ id=229239). Die Sanktionen haben das existierende politische System der Islamischen Republik Iran gefestigt und zivilgesellschaftliche Akteure geschwächt (www.heise.de/tp/artikel/40/40308/1.html).

Im Februar 2013 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die EU-Sanktionen gegen die iranischen Bankhäuser Mellat und Saderat unbegründet sind, da Verbindungen dieser Geldhäuser zum iranischen Atomprogramm nicht nachweisbar seien (www.forbes.com/sites/jonmatonis/2013/02/08/eu- courtstrikes-down-swifts-blockade-against-iranian-banks/). Im Oktober desselben Jahres waren die Sanktionen jedoch weiterhin in Kraft, da die EU-Seite in Berufung gegangen ist (www.taz.de/!125569/). Im Januar dieses Jahres hat die Bank Mellat ein Gerichtsverfahren gegen die britische Regierung vor dem Handelsgericht in London angestrengt, um die Blockade ihrer Aktivitäten zu beenden (http://country.eiu.com/article.aspx?articleid=791474463). Das iranische Bankhaus verklagt Großbritannien in einer Größenordnung von 1 Mrd. Pfund Sterling, also circa 1,2 Mrd. Euro (english.farsnews.com/newstext.aspx ?nn=13921116001143). Anfang Februar dieses Jahres musste ein weiteres iranisches Unternehmen nach einem Gerichtsurteil von der EU-Sanktionsliste genommen werden (www.zawya.com/story/Iranian_company_delisted_by_ EU-ZAWYA20140204043013/).

Mit dem Genfer Abkommen zum iranischen Atomprogramm einigten sich beide Seiten im Konflikt um das Atomprogramm der Islamischen Republik Iran, dass die EU- und USA-Sanktionen gegen den Iran gelockert werden sollen. Sollte das Moratorium in sechs Monaten durch eine dauerhafte Einigung ersetzt werden, sollten die auf das iranische Atomprogramm bezogenen EU-Sanktionen gegen den Iran ganz wegfallen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche konkreten politischen Forderungen richten die EU und Deutschland an die iranische Führung als Bedingung für eine Lockerung beziehungsweise Aufhebung des Öl-Embargos und der anderen Sanktionen?

2

Da die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/2829 erklärt hat, sie beobachte und bewerte die Wirkung der seitens der EU verhängten Sanktionen gegen den Iran, welche Auswirkungen haben die bisherigen Sanktionen (gegebenenfalls Schätzwerte) auf

a) das Bruttoinlandsprodukt des Landes,

b) den Staatshaushalt des Landes,

c) die Inflationsrate des Irans,

d) die Preise für Grundnahrungsmittel,

e) die Anzahl der unter der Armutsgrenze lebenden Menschen,

f) die Gesundheitsversorgung und

g) die Arbeitslosenzahlen?

3

Welche Gerichtsurteile gegen Iran-Sanktionen der EU sind der Bundesregierung bekannt (bitte mit Kurzangaben zur Sachlage, Verfahrensstand bzw. Entscheidung auflisten)?

4

Welche Schlussfolgerungen hat die Prüfung der bisherigen Gerichtsurteile zu Sanktionen gegen den Iran (Bundestagsdrucksache 17/14813) durch die Bundesregierung ergeben?

5

Welche noch nicht abgeschlossenen Gerichtsverfahren in diesem Kontext sind der Bundesregierung bekannt?

6

Welche gerichtlich für unrechtmäßig erklärten Sanktionen hat die EU nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Modifikationen und Begründungen wieder in Kraft gesetzt?

7

Welche Urteile werden hingegen von der Bundesregierung und ihren Partnern nach Kenntnis der Bundesregierung in der EU respektiert?

8

Welche Sanktionen der EU würden im Fall einer umfassenden, endgültigen Einigung im Streit um das iranische Atomprogramm – bei welchem Vertreter der USA und der EU die Aufhebung aller „nuklear-bezogenen“ Sanktionen versprochen haben – weiter Bestand haben, da sie nicht ausschließlich „nuklear-bezogen“ sind (bitte vollständige Aufzählung im Einzelnen)?

9

Welche Sanktionen der EU sind in Bezug auf den Iran in Kraft, die keinen Bezug zum Atomprogramm haben, und wie sind diese im Einzelnen begründet, bzw. was war der Grund für die Beschließung der jeweiligen Sanktionen?

10

Welche Auswirkungen hat das Genfer Moratorium auf die Haltung der Bundesregierung hinsichtlich der Sanktionspolitik der EU?

11

Welche Vorbereitungen trifft die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der beispielsweise langwierigen Aufhebung der Sanktionen gegen Myanmar – für den Fall, dass die Sanktionen gegen das Atomprogramm des Irans aufgehoben werden sollten?

12

Wie viel Zeit wird es nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich beanspruchen, die Sanktionsmaßnahmen gegen das Atomprogramm des Irans wieder aufzuheben?

13

Inwieweit sieht die Bundesregierung ihre Haltung zu den Sanktionen gegen den Iran bestätigt, dass diese Sanktionen „zielgerichtet und angemessen“ (Bundestagsdrucksache 17/10508) sind?

14

In welchen Fällen von Verletzungen der Menschenrechte ist die Bundesregierung in welcher Form und wann in diesem Jahr an die iranische Regierung herangetreten?

Berlin, den 2. April 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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