Krisenprävention und Konfliktbearbeitung 20 Jahre nach dem Völkermord in Ruanda
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Niema Movassat, Katrin Kunert, Jan van Aken, Christine Buchholz, Inge Höger und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach dem 6. April 1994 wurden innerhalb von 100 Tagen etwa 800 000 Menschen in Ruanda ermordet. Doch der Völkermord begann nicht mit den Morden des Jahres 1994, sondern diese waren der Höhepunkt einer Eskalation von Menschenrechtsverbrechen seit dem Jahr 1990. Sie wurden spätestens seit dem Jahr 1992 mit dem Ziel geplant und vorbereitet, die Bevölkerungsgruppe der Tutsi (sowie moderate Hutu) auszulöschen. Trotz dieser langen Vorgeschichte und eindeutiger Warnsignale und Berichte reagierte die internationale Gemeinschaft vollkommen unzureichend und teilweise auch kontraproduktiv auf den sich abzeichnenden Völkermord.
20 Jahre nach dem Völkermord hat die Bundesregierung erklärt, mehr Verantwortung in der Welt übernehmen zu wollen. Sie will zu diesem Zweck vor allem die Entsendung der Bundeswehr in die weltweiten Krisengebiete forcieren, obwohl die rechtlichen und politischen Schwellen für Militäreinsätze aus gutem Grund so hoch liegen, dass das Militär gar nicht präventiv eingesetzt werden kann. Zudem sind die größten Truppensteller ehemalige Kolonialmächte, wie vor 20 Jahren die belgischen und französischen Truppen, oder Nachbarländer, die selber in die lokalen Machtkämpfe verwickelt sind. Aus diesem Grund werden die militärischen Streitkräfte trotz ihrer Einbindung in UN-Strukturen oft nicht als neutrale Akteure betrachtet. Aufständische Bewegungen und auch beträchtliche Teile der Zivilbevölkerung begreifen die Präsenz von ausländischen Streitkräften im Rahmen von internationalen Militärmissionen stattdessen häufig als Versuch der früheren Kolonialmächte und Nachbarstaaten, ihre geostrategischen und wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen.
Demgegenüber sind die Kapazitäten für zivile Krisenprävention aus Sicht der Fragesteller erschreckend unzureichend. Angesichts der sich bei aktuellen Konflikten wie im Südsudan und der Zentralafrikanischen Republik wiederholenden Konfliktmuster mit sich über längere Zeiträume aufbauenden Eskalationsspiralen stellt sich die Frage, welche Lehren die Bundesregierung aus dem Fehlen von ziviler Krisenprävention in Ruanda gezogen hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen71
Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtig vorhandenen Kapazitäten der Vereinten Nationen im Hinblick auf die Früherkennungsfunktion, sich anbahnende, umfassende Menschenrechtsverbrechen (z. B. Massenvertreibungen von Zivilistinnen und Zivilisten, Kriegsverbrechen, Völkermord) wahrnehmen, einordnen und bewerten zu können?
Für welche Krisenarten (humanitäre, politische, militärische, finanzielle, administrative, internationale Kriege, Bürgerkriege, externe Gewaltakteure usw.) erkennt die Bundesregierung die stärksten Defizite, und welche geografischen Konfliktregionen sind davon am stärksten betroffen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie, damit diese Defizite behoben werden?
Welche anderen lokalen, regionalen oder internationalen Akteure sind nach Meinung der Bundesregierung (je nach Region oder Krisenart) ähnlich gut oder besser geeignet, um mögliche größere Menschenrechtsverbrechen frühzeitig zu erkennen (bitte ggf. nach Region und/oder Krisenart aufschlüsseln)?
Welche Regionen oder Länder werden von der Bundesregierung derzeit so aufmerksam beobachtet, dass Warnungen und Berichte aus diesen Ländern und Regionen so wahrgenommen und bewertet werden, dass heraufziehende Krisen mit großer oder sehr großer Wahrscheinlichkeit rechtzeitig erkannt werden?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder geplant, um ihre eigenen Früherkennungskapazitäten zu erhöhen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder geplant, um die Früherkennungskapazitäten anderer internationaler oder regionaler Akteure zu verbessern?
An welcher administrativen Funktionseinheit laufen die von den einzelnen Ressorts bzw. Informationsdiensten erhobenen und ausgewerteten Informationen und Warnungen zusammen, und wer verfügt über die Vollmachten bzw. die Verantwortung, ggf. einen „Krisenfall“ formal festzustellen, damit zeitnah geeignete Maßnahmen ergriffen werden können?
Welche personellen und analytischen Kapazitäten hat diese Funktionseinheit (bzw. Funktionseinheiten, falls mehrere Stellen diesen „Krisenfall“ auslösen/feststellen können)?
Hält die Bundesregierung die ressortübergreifende Koordination für die frühzeitige Erkennung von Krisensituationen für ausreichend, und wie begründet sie ihre Einschätzung?
Über welche Mechanismen und Verfahren kann sie ausschließen, dass innerhalb eines Ressorts erhobene Frühwarnungen in den anderen relevanten Ressorts nicht wahrgenommen oder ignoriert werden?
In welchen Ländern bewertet die Bundesregierung zurzeit die Gefahr von Massenverbrechen gegen die Zivilbevölkerung als hoch bzw. sehr hoch (bitte mit Angaben zur Risikoart und „-höhe“ bzw. „Warnstufe“)?
Wie hoch hat die Bundesregierung die Gefahr von Massengewalt in der Zentralafrikanischen Republik zum Jahreswechsel 2012/2013 bzw. im Juni 2013 eingeschätzt?
Wie hoch hat die Bundesregierung die Gefahr von Massengewalt in der Republik Südsudan zum Jahreswechsel 2011/2012 bzw. 2012/2013 eingeschätzt?
Wie schätzt die Bundesregierung die laufende Massengewalt in der Demokratischen Republik Kongo ein?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kapazitäten der Vereinten Nationen und ihrer Unterorganisationen, um bei Erkennung eines hohen Risikos für größere bevorstehende Menschenrechtsverbrechen in gebotener Schnelle (innerhalb eines Monats) und wirkungsvoll zivil (unbewaffnet) einzugreifen, insbesondere
die Kapazitäten zur Führung und Begleitung von Verhandlungen auf Regierungsebene (track one),
die Kapazitäten zur Führung und Begleitung von Verhandlungsprozessen auf gesellschaftlicher Ebene (track two und track three),
die Kapazitäten zur Verhinderung von Gewalttaten und der Förderung deeskalierender Schritte durch staatliche Akteure,
die Kapazitäten, Menschenrechtsverletzungen flächendeckend und potenzielle Gewalttäter abschreckend beobachten zu können,
die Kapazitäten zur Verhinderung von Gewalttaten und der Förderung deeskalierender Schritte durch nichtstaatliche Gewaltakteure,
die Kapazitäten für ziviles Peacekeeping, also den unbewaffneten Schutz der Bevölkerung vor Gewalt,
die Kapazitäten zur Einschränkung von Hassmedien und der Förderung des Friedensjournalismus in Krisenregionen,
die Kapazitäten zur kurzfristigen Förderung von Dialog, Konfliktvermittlung und Versöhnung auf gesellschaftlicher Ebene (track three)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder geplant, damit die Kapazitäten der Vereinten Nationen in den oben genannten Bereichen ausgebaut werden können?
Welche anderen lokalen, regionalen oder internationalen Akteure sind nach Meinung der Bundesregierung (je nach Region oder Krisenart) ähnlich gut oder besser geeignet, vor Ausbruch von größeren Menschenrechtsverbrechen zivil einzugreifen (ggf. nach Region und Art der Kapazität aufschlüsseln)?
Wie beurteilt die Bundesregierung ihre eigenen Kapazitäten, um bei Erkennung eines hohen Risikos für größere, sich abzeichnende Menschenrechtsverbrechen in gebotener Zeitnähe (innerhalb eines Monats) und wirkungsvoll zivil einzugreifen, insbesondere
die Kapazitäten zur Führung und Begleitung von Verhandlungen auf Regierungsebene (track one),
die Kapazitäten zur Führung und Begleitung von Verhandlungsprozessen auf gesellschaftlicher Ebene (track two und track three),
die Kapazitäten zur Verhinderung von Gewalttaten und der Förderung deeskalierender Schritte durch staatliche Akteure,
die Kapazitäten, Menschenrechtsverletzungen flächendeckend und potenzielle Gewalttäter abschreckend beobachten zu können,
die Kapazitäten zur Verhinderung von Gewalttaten und der Förderung deeskalierender Schritte durch nichtstaatliche Gewaltakteure,
die Kapazitäten für ziviles Peacekeeping, also den unbewaffneten Schutz der Bevölkerung vor Gewalt,
die Kapazitäten zur Förderung des Friedensjournalismus in Krisenregionen,
die Kapazitäten zur kurzfristigen Förderung von Dialog, Konfliktvermittlung und Versöhnung auf gesellschaftlicher Ebene (track three)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder geplant, um ihre Kapazitäten in den oben genannten Bereichen auszubauen und so „mehr Verantwortung“ bei der zivilen Krisenprävention zu übernehmen?
An welcher Stelle erfolgt innerhalb der Bundesregierung die ressortübergreifende Koordinierung von Maßnahmen zur zivilen Prävention von Krisen und befürchteten Massenverbrechen, und wer hat die Vollmachten und die Verantwortung, um bei der Erkennung eines hohen Risikos für größere bevorstehende Menschenrechtsverbrechen in gebotener Zeitnähe (innerhalb eines Monats) und wirkungsvoll zivil einzugreifen?
Welche personellen und finanziellen Kapazitäten hat diese Stelle (bzw. haben die verantwortlichen Stellen)?
Hält die Bundesregierung die ressortübergreifende Koordination für die schnelle und wirkungsvolle Krisenintervention für ausreichend, und wie begründet sie ihre Einschätzung?
Über welche Mechanismen und Verfahren erreicht sie eine bestmögliche Koordination aller beteiligten Ressorts, und kann sie ausschließen, dass Maßnahmen der einzelnen Bundesstellen die gemeinsame Strategie nicht konterkarieren?
In welchen Ländern hat die Bundesregierung seit Januar 2013 Maßnahmen der zivilen Krisenprävention aufgrund der Wahrnehmung eines hohen Risikos bevorstehender Massenverbrechen an der Zivilbevölkerung ergriffen (bitte unter Angabe der Interventionsart – siehe die Fragen 6a bis 6h – und der Zeitdauer vom Beschluss bis zur Umsetzung aufzählen)?
Wie analysiert und bewertet die Bundesregierung die Länderberichte von Menschenrechtsorganisationen, und wer stellt im Rahmen welches Verfahrens sicher, dass entsprechende Berichte über gravierende Menschenrechtsverletzungen und sich abzeichnende Massenverbrechen (wie zum Beispiel vor 22 Jahren in Ruanda) ernstgenommen und umgehend Maßnahmen zur Verifikation und ggf. (zivilen) Intervention eingeleitet werden?
In welchen Fällen haben seit Januar 2013 solche Länderberichte besondere Maßnahmen der Bundesregierung erwirkt, und wie viel Zeit ist jeweils zwischen dem Bekanntwerden des Berichts und der Umsetzung der Maßnahmen vergangen (ggf. als Aufzählung, bei mehr als zehn Punkten reicht die Nennung der zehn aktuellsten Berichte)?
Womit unterstützt die Bundesregierung die Afrikanische Union als Nachfolgeorganisation der (in Ruanda gescheiterten) Organisation für Afrikanische Einheit (OAU)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen oder geplant, um die Kapazitäten der Afrikanischen Union in der Früherkennung und zivilen Krisenintervention zu unterstützen (bitte nach Interventionsart – siehe die Fragen 6a bis 6h – oder dem Programmnamen unter Angabe der dafür bereitgestellten Haushaltsmittel auflisten)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen oder geplant, um die militärischen Kapazitäten der Afrikanischen Union zu stärken (bitte nach dem Programmnamen unter Angabe der dafür bereitgestellten Haushaltsmittel auflisten)?
Unterstützt die Bundesregierung das Ziel, die Afrikanische Union „vorrangig zivil“ zu stärken?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Eskalation der Gewalt in Ruanda in den Jahren 1990 bis 1994 durch auswärtige Militärhilfe insbesondere durch Uganda, die USA und Frankreich an die Rwandese Patriotic Front bzw. an das Regime Juvénal Habyarimanas ermöglicht, zumindest aber begünstigt wurde und dass im Umkehrschluss ein striktes frühzeitiges Waffenembargo zur Deeskalation bzw. zur Verhinderung von schweren Menschenrechtsverletzungen beigetragen hätte (bitte begründen)?
In welchen Krisenregionen und Ländern ist nach Meinung der Bundesregierung auch heute ein striktes Waffenembargo geboten?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen oder geplant, um zukünftige ausländische Militärhilfe oder Waffentransporte in diese Regionen zu verhindern?
Wie schätzt die Bundesregierung angesichts dessen die Aufhebung des Waffenembargos für Somalia ein, zumal nach Aussage eines UN-Monitoringberichts die für die regulären somalischen Streitkräfte vorgesehenen Waffen systematisch an die Shabaab-Milizen weitergeleitet werden (http://in.reuters.com/article/2014/02/13/somalia-arms-un-idINDEEA1C0AB20140213)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der massiven Militärhilfe insbesondere der USA, aber auch anderer westlicher Staaten für Ruanda unter Präsident Paul Kagame – unter besonderer Berücksichtigung, dass belastbare Hinweise durch UN-Berichte vorliegen, dass diese Waffen und Militärhilfe für kongolesische „Rebellengruppen“ für Menschenrechtsverletzungen im Osten der Demokratischen Republik Kongo verantwortlich zu machen sind (www.un.org S/2012/843)?
Aus welchen Gründen war die Bundeswehr mit einer Beratergruppe zur Unterstützung des ruandischen Militärs bis April 1994 vor Ort?
Was war der Auftrag der Bundeswehr in Ruanda?
Mit welchen Partnern im ruandischen Militär arbeitete die Bundeswehr in Ruanda zusammen?
Welche Kenntnisse über Menschenrechtsverletzungen seitens dieser Partner liegen der Bundesregierung vor, und welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um entsprechende Kenntnisse zu gewinnen?
Welche Fahrzeuge und anderen Materialien hat die Bundeswehr im Rahmen ihrer Ausstattungshilfe der Ruandischen Armee zu welchen Zeitpunkten überlassen?
Welche Kenntnisse über die Nutzung der überlassenen Ausstattung im Rahmen des Völkermordes liegen der Bundesregierung vor, und welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um entsprechende Kenntnisse zu gewinnen?
Welche Berichte und Warnungen vor möglichen Menschenrechtsverletzungen hat die Beratergruppe in den Jahren 1990 bis 1994 erstellt, und wie wurden diese behandelt?
Welcher Geheimhaltungsstufe unterliegen diese Berichte, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass 20 Jahre nach dem Völkermord diese Berichte offengelegt werden sollten? Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus der Militärhilfe für die Verantwortlichen des Völkermords gezogen, und nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung heute über Ausstattungs- und Ausbildungshilfen der Bundeswehr in Krisenregionen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die United Nations Assistance Mission for Rwanda (UNAMIR) grundsätzlich nicht in der Lage war, die Zivilbevölkerung mit Waffengewalt zu schützen (Force Protection) und sich die postulierte Schutzfähigkeit bei der Krisenbewältigung somit kontraproduktiv ausgewirkt hat (bitte begründen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung 20 Jahre nach dem Scheitern der UNAMIR die Möglichkeit der Force Protection durch militärische Missionen, auch angesichts dessen, dass zum Beispiel die mit 7 000 Soldaten deutlich aufwändigere United Nations Mission in South Sudan (UNMISS) Anfang des Jahres 2014 keine „Force Protection“ außerhalb ihrer Stützpunkte gewährleisten konnte?
In welchen Militärmissionen mit finanzieller und/oder personeller Beteiligung Deutschlands ist der gewaltsame Schutz der Zivilbevölkerung (Force Protection) heute Bestandteil des Mandats?
In welchem Rahmen hat die Bundesregierung ihr eigenes Verhalten in Bezug auf Ruanda in den Jahren 1990 bis 1994 evaluiert?
In welchen Berichten (externer oder internen Gutachter) hat die Bundesregierung ihre eigenen Erkenntnisse aus der Eskalation des Konfliktes bis zum Völkermord zusammengefasst bzw. auch durch mögliche neue Erkenntnisse – insbesondere über die Verantwortlichen in Ruanda und den Nachbarstaaten als auch international – revidiert oder angepasst?
Sind diese Berichte öffentlich zugänglich?
Welche zentralen Empfehlungen der Evaluationsgutachten zur Früherkennung und zivilen Krisenreaktion wurden von der Bundesregierung umgesetzt?
Welche Empfehlungen der Evaluationsgutachten wurden nicht umgesetzt?
Worin liegen nach Auffassung der Bundesregierung maßgeblich die Ursachen für die Entstehung und Eskalation von Konflikten und deren Zuspitzung bis hin zu schweren massenhaften Menschenrechtsverbrechen, und auf Grundlage welcher Untersuchungen/Studien kommt die Bundesregierung zu ihrer Auffassung?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass die Gefahr der Entstehung und Eskalation von Konflikten und deren Zuspitzung bis hin zu schweren Menschenrechtsverbrechen auch durch eine Armut verschärfende internationale Handels- und Wirtschaftspolitik begünstigt wird, und wenn ja, mit welchen Mechanismen und durch welche Stellen stellt die Bundesregierung sicher, dass deutsche Außenhandels- und Wirtschaftsaktivitäten konfliktsensibel und Armut bekämpfend sind?