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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Auswirkungen der geplanten Reform des Elterngeldes auf Alleinerziehende

Anzahl Alleinerziehender in Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit sowie in Teilzeit während und nach der Elternzeit seit 2007, Dauer des Elterngeldbezugs, Anwendbarkeit der ElterngeldPlus-Regelung auf Alleinerziehende in Teilzeitarbeit vor der Elternzeit, Neuregelung bei Mehrlingsgeburten, Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bzgl. des Partnerschaftsbonus<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

28.04.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/113010.04.2014

Auswirkungen der geplanten Reform des Elterngeldes auf Alleinerziehende

der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit den von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, bekannt gemachten Eckpunkten zu der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sind einige offene Fragen zum Thema Elterngeld und Alleinerziehende entstanden.

In dem Eckpunktepapier der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vom 21. März 2014 wird angekündigt, ein ElterngeldPlus einzuführen. Im Vergleich zur bestehenden Regelung verlängert sich der Anspruch von Teilelterngeld von 14 Monaten auf 28 Monate. Der bisherige so genannte doppelte Anspruchsverbrauch wird damit abgeschafft. Diese neue Teilelterngeldregelung nennt die Bundesregierung ElterngeldPlus.

Zusätzlich soll es für Elternpaare, die beide in der Elternzeit Teilzeit arbeiten, noch einen so genannten Partnerschaftsbonus geben. Hier erhalten Elternpaarfamilien vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide Partner Teilzeit arbeiten. Somit würden sie über 32 Monate Elterngeld verfügen.

Alleinerziehende Eltern werden im Eckpunktepapier zur Elterngeldreform nur an einer Stelle erwähnt. Darin wird die Verlängerung des Elterngeldes von 14 auf 28 Monate versprochen, wenn die Alleinerziehenden neben der Elternzeit weiterhin Teilzeit arbeiten. Alle weiteren verkündeten Veränderungen beziehen sich anscheinend lediglich auf Elternpaarfamilien. Damit droht nicht nur eine große Gruppe an Familien in den zentralen familienpolitischen Leistungen außen vor zu bleiben, Paarfamilien können darüber hinaus vier Monate zusätzlich Elterngeld beziehen. Es droht eine Benachteiligung von Alleinerziehenden, die nicht von dem Partnerschaftsbonus Gebrauch machen können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter haben vor ihrer Elternzeit Vollzeit gearbeitet (bitte nach Jahren ab 2007 und Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter haben während der Elternzeit Teilzeit gearbeitet (bitte nach Jahren ab 2007 und Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter haben nach der Elternzeit nur noch Teilzeit gearbeitet (bitte nach Jahren ab 2007 und Bundesländern aufschlüsseln)?

4

Wie lange haben alleinerziehende Mütter und Väter Elterngeld in Anspruch genommen (bitte nach Jahren ab 2007, Länge des Elterngeldbezugs und Bundesländern aufschlüsseln)?

5

Gilt die Regelung des ElterngeldPlus auch dann, wenn die/der alleinerziehende Mutter oder Vater vorher nur eine Teilzeitstelle innehatte?

6

Erhalten alleinerziehende Mütter und Väter einen Bonus, ähnlich wie den geplanten Partnerschaftsbonus, dafür, dass sie während der Elternzeit Teilzeit arbeiten gehen?

7

Wie soll die Neuregelung bei Mehrlingsgeburten für Alleinerziehende gelten?

8

Plant die Bundesregierung weitere konkrete Maßnahmen für Alleinerziehende im Elterngeldbezug?

Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

9

Ist aus Sicht der Bundesregierung der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes gewahrt, wenn Alleinerziehende aufgrund des fehlenden Partners nicht vom Partnerschaftsbonus profitieren können und somit vier Monate weniger Elterngeld bekommen?

Berlin, den 9. April 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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