Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Stiftung Organtransplantation sowie Beratung bei Krankenkassen und Versicherungsunternehmen zu Fragen der Organ- und Gewebespende
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Azize Tank, Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Laut § 11 Absatz 2 des Transplantationsgesetzes (TPG) ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) mit der Koordinierung der Organspende in Deutschland beauftragt.
Für die Aufklärung der Bevölkerung sind nach § 2 Absatz 1 TPG die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Bundesbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), sowie die Krankenkassen zuständig. Laut Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 13/4355) sollen die zur Aufklärung verpflichteten Organisationen bei ihrer Aufgabenerfüllung mit anderen geeigneten Organisationen zusammenarbeiten – unter anderem mit der DSO.
Laut § 2 Absatz 1a Satz 5 TPG benennen die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen den Versicherten „fachliche qualifizierte Ansprechpartner“ für Fragen zur Organ- und Gewebespende. Laut Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 17/9030 vom 21. März 2012) soll die genauere Ausgestaltung dieses Informations- und Auskunftsdienstes den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen überlassen bleiben. Denkbar soll dabei auch die Kooperation mit der BZgA, der Deutschen Stiftung Organtransplantation oder dem von beiden gemeinsam betriebenen kostenlosen Infotelefon sein.
Laut § 2 Absatz 4 des Koordinierungsstellenvertrages „unterstützt“ die DSO die nach dem TPG zuständigen Stellen bei der Aufklärung der Bevölkerung über das Anliegen der Organspende.
Nach § 2 Nummer 1 der Satzung der DSO soll der Stiftungszweck neben anderen Maßnahmen auch durch Öffentlichkeitsarbeit, die den Stiftungszweck fördert, erreicht werden.
Der Internetauftritt der DSO (www.dso.de) zeigt, dass sich die DSO neben ihrer Hauptaufgabe umfassend an Aufklärungsmaßnahmen beteiligt.
- Unter dem Punkt „Aufgaben und Ziele“ beschreibt die DSO, dass zu ihren Aufgaben unter anderem „Einsatz für die gesellschaftliche Anerkennung der Organspende“ und der „Dialog mit der Öffentlichkeit für mehr Information und Transparenz“ zählen.
- Weiterhin betreiben die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die DSO ein Infotelefon als eine gemeinsame Einrichtung. Hier werden Fragen zu Organspende und Transplantation beantwortet sowie Bestellungen von kostenlosem Informationsmaterial und Organspendeausweisen entgegengenommen.
- Das Infotelefon dient unter anderem auch als Gesprächsangebot für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Anrufende erhalten hier Informationen, die sie für eine Entscheidung zur Organspende benötigen.
- Ferner organisiert die DSO – neben Veranstaltungen, die sich an ein Fachpublikum richten – auch Veranstaltungen, die das Ziel verfolgen, möglichst viele Menschen zu erreichen, um über das Thema Organspende und Transplantation zu informieren. Beispiel hierfür ist der seit über 30 Jahren stattfindende Tag der Organspende, auf dem die DSO als eine der Veranstalter auftritt.
- Die DSO beteiligt sich auch an der Aufklärung junger Menschen über das Thema Organtransplantation. So werden auf der Internetseite der DSO für den Schulunterricht Materialien zur Verfügung gestellt, die den Jugendlichen als Entscheidungshilfe zur Organspende an die Hand gegeben werden sollen. Vor dem Hintergrund einer ganzen Bandbreite von Entscheidungsmöglichkeiten solle Orientierung und Information vermittelt werden.
Im Jahr 2008 startete die DSO die Initiative „Fürs Leben. Für Organspende“, die seit dem Jahr 2009 als rechtlich nicht selbständige Stiftung unter Treuhandschaft der DSO geführt wird. „Fürs Leben. Für Organspende“ ist eine große bundesweite Initiative, die über Organspende aufklärt und das Ziel verfolgt, möglichst viele Menschen dazu zu bewegen, eine Entscheidung bezüglich einer möglichen Organspende zu treffen.
Laut dpa-Meldung vom 15. Januar 2014 dementiert die DSO, dass die Aufklärung ihr Aufgabenfeld sei. Ihre Aufgabe sei lediglich, Krankenhäuser im Organspendeprozess zu unterstützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2011, 2012 und 2013 die tatsächlichen Ausgaben der DSO und ihrer rechtlich nicht selbständigen Stiftung „Fürs Leben. Für Organspende“ für Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit?
Wie viele Mittel erhielt die DSO nach Kenntnis der Bundesregierung zu diesem Zweck von Dritten (z. B. für das gemeinsame Infotelefon mit der BZgA)?
Wie viele Mittel kamen nach Kenntnis der Bundesregierung von den Auftraggebern des Koordinierungsstellenvertrages?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Budget der DSO und ihrer rechtlich nicht selbständigen Stiftung „Fürs Leben. Für Organspende“ für die Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2014?
Wie wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Qualität der Beratung der im Gesetz vorgesehenen fachlich qualifizierten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Fragen zur Organ- und Gewebespende bei den Krankenkassen und den privaten Versicherungsunternehmen sichergestellt?
Wie wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Qualität der Beratung bei der BZgA, der DSO und dem von beiden gemeinsam betriebenen kostenlosen Infotelefon sichergestellt?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Voraussetzungen bei Aus- und Fortbildung dort für diese verantwortungsvolle Beratungstätigkeit vorgesehen sind?
Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung Evaluationen dieser Beratungstätigkeit, insbesondere auch dahingehend, ob hier eine nicht zielgerichtete ergebnisoffene Beratung erfolgt?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob im Rahmen dieser Beratung, insbesondere im Zusammenhang mit vorliegenden Patientenverfügungen, nicht nur Vorschläge unterbreitet werden, wie der Vorrang einer Organspendeerklärung vor der Patientenverfügung juristisch sichergestellt werden kann, sondern ob auch ergebnisoffen darüber aufgeklärt wird, wie im Einzelfall die in einer Patientenerklärung festgelegten Wünsche nach einer umfassenden Schmerzbehandlung am Lebensende einer Hirntoddiagnostik und damit einer Organspende entgegenstehen können?