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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Einführung von Ausschreibungen bei der Ökostromförderung ab spätestens 2017

Zu Grunde liegende Erkenntnisse und Erfahrungen, geprüfte Ausschreibungs- und Vergütungssysteme, Erhalt der Eigentümervielfalt bei der Stromerzeugung, Abfederung von Risiken, Vorentwicklung von Standorten, erwartete Kostenreduktionen, Ablauf der Einführung, geplante Pilotprojekte<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

02.05.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/118215.04.2014

Einführung von Ausschreibungen bei der Ökostromförderung ab spätestens 2017

der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Heidrun Bluhm, Ralph Lenkert, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Zuge der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2014 plant die Bundesregierung spätestens ab dem Jahr 2017 die verpflichtende Einführung von Ausschreibungen (§ 2 Absatz 5). Presseberichten zufolge gab es zu diesen Plänen Widerstand aus den Ländern. So erklärte der schleswig-holsteinische Umweltminister Robert Habeck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Das geplante Ausschreibungsmodell ist eine Einladung für Hedgefonds und eine Ausladung für Bürgerbeteiligung“ (DIE WELT, 31. Januar 2014). In einem Brief von Bundesminister Sigmar Gabriel vom 4. April 2014 an die Bundestagsabgeordneten, in dem er diese über die Ergebnisse des Ländergipfels vom 1. April 2014 informierte, ist zu lesen: „Es herrschte zwischen Bund und Ländern große Übereinstimmung darüber, dass wir 2017 mit der Ausschreibung starten müssen.“ Nach wie vor lehnen Bürgerenergie-Bündnisse und Umweltverbände wie Greenpeace e. V. oder der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) dieses Verfahren ab. Laut Kabinettsentwurf für die EEG-Novelle soll bei der Umstellung auf Ausschreibungen „die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten bleiben“. Hingegen äußerte der Dipl.-Volkswirt Lars Holstenkamp von der Leuphana Universität Lüneburg: „Die volkswirtschaftliche Logik und sämtliche Erfahrungen aus der Praxis anderer Länder zeigen: Ausschreibungen begünstigen die größten Anbieter. Mit einer Ausschreibung entstehen Transaktionskosten und Risiken, die größere Unternehmen leichter abfangen können. Bürgerenergie-Akteure hingegen können weder die Risiken streuen, sie durch eigenes großes Kapital absichern oder die höheren Transaktionskosten zwischenfinanzieren. Bürgerenergie wird daher kaum eine Chance haben, sich im Ausschreibungsverfahren gegen größere Konkurrenten durchzusetzen“ (BUND und Bündnis Bürgerenergie e. V., Pressemitteilung vom 7. April 2014). Die bisherigen Erfahrungen mit Ausschreibungen in anderen Ländern zeigen nach Untersuchungen der IZES gGmbH – Institut für Zukunfts-Energie-Systeme und der Leuphana Universität Lüneburg nicht, dass diese zu einer Reduzierung der Kosten führen und Ausbauziele oftmals nicht erreicht werden, auch wenn Pönalen festgelegt werden. Ausschreibungen sind nicht zuletzt mit Kosten für Administration verbunden. Die Studie „Marktrealität von Bürgerenergie und mögliche Auswirkungen von regulatorischen Eingriffen“ (Leuphana Universität Lüneburg, 2014) resümiert, dass „eine Umstellung auf ein Ausschreibungssystem … ein möglicherweise existenzielles Risiko für die Bürgerenergie darstellt“ (S. viii).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welcher Sachstand, welche Erkenntnisse und welche Erfahrungen lagen der Entscheidung der Bundesregierung zugrunde, Ausschreibungen für die Ermittlung der Förderhöhe für Strom aus erneuerbaren Energien grundsätzlich zu befürworten?

2

Welche Ausschreibungssysteme hat die Bundesregierung geprüft, und welche genauen Ausgestaltungsoptionen bewertet sie als vorteilhaft? Welche Überlegungen gibt es hinsichtlich des Vergütungssystems?

3

Wie genau will die Bundesregierung gewährleisten, dass die Eigentümervielfalt bei der Stromerzeugung erhalten und die Bürgerenergie in der Lage bleibt, bei der Stromerzeugung in einem wachsenden Maße beteiligt zu sein?

4

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Bonitätsprobleme, die insbesondere bei Bürgerenergie-Projekten zu erwarten sind, abzufedern? Erwägt die Bundesregierung staatliche Bürgschaften für Bürgerenergieprojekte? Welche anderen Optionen erwägt die Bundesregierung, um Risiken für regionale Bürgerenergie abzufedern?

5

Gibt es Überlegungen für eine Abfederung der Risiken für Bieter in einem Auswahlverfahren hinsichtlich des Totalausfalls der investitionsvorbereitenden Kosten im Falle des Nichtzuschlags?

6

Welche Überlegungen bestehen von Seiten der Bundesregierung bezüglich der konkreten Ausgestaltung des Engagements des Staates in der Vorentwicklung von Standorten? Welche Kosten wären damit für den Staat verbunden?

7

Plant die Bundesregierung, eine Institution mit der Aufgabe der Vorentwicklung von Standorten zu betrauen? Welche Kosten sind voraussichtlich damit verbunden?

8

Plant die Bundesregierung ein oder mehrere staatliche längerfristige Projekte, in denen Erfahrungen mit Ausschreibungen gemacht werden können?

9

Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass bei der schnellen Einführung von Ausschreibungen (2017) keine Ausbau- und Technologieeinbrüche sowie Kostensteigerungen erfolgen?

10

Auf welchen Erfahrungen beruhen die Annahmen der Bundesregierung, dass Ausschreibungen mit einer Kostenreduktion verbunden seien?

11

Mit welchen konkreten Kostenreduktionen rechnet die Bundesregierung bei Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzentwurfs für eine EEG-Novelle durch die Einführung der Ausschreibung?

12

Welcher genaue Ablauf ist von der Bundesregierung bei der Einführung von Ausschreibungen geplant? Wer übernimmt die Koordination? Wie genau will die Bundesregierung die Administration von Auktionen gestalten? Welches Modell liegt dabei zugrunde?

13

Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass das geplante Pilotprojekt im Bereich Photovoltaik die gewünschten Erfahrungen auch für andere Technologien, die mitunter andere Entwicklungsvoraussetzungen haben, gewährleistet? Plant die Bundesregierung weitere Pilotprojekte, wenn ja, in welchen Bereichen, und wie viele? Wann rechnet die Bundesregierung mit belastbaren Ergebnissen aus dem Pilotprojekt/den Pilotprojekten?

14

Welche Erfahrungen der Bundesregierung aus anderen Ländern fließen in die Planung von Ausschreibungen ein? Welche von diesen Erfahrungen aus anderen Ländern bewertet die Bundesregierung als erfolgreiches Modell für Ausschreibungen im Bereich der erneuerbaren Energien?

15

Gibt es Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell in vergleichbarem Volumen, wie es die Bundesregierung gemäß ihren Ausbauzielen (2 500 MW jeweils für PV und Wind an Land) plant?

16

Gibt es Berechnungen, mit welchen administrativen Kosten die von der Bundesregierung angestrebten Ausbauziele verbunden wären (bitte nach Bietern und Koordination aufschlüsseln)?

Berlin, den 15. April 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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