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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Drohnen im Einsatzspektrum der Bundeswehr

Verwendung von Drohnen bzw. UAV (Unmanned Aerial Vehicles) durch die Bundeswehr, Drohnen der Streitkräfte weiterer NATO- oder EU-Staaten in Bundeswehr-Einsatzgebieten, Anordnung und Ausführung von Drohneneinsätzen, Kooperation zwischen Angehörigen von Nachrichtendiensten und Militärkräften, Erkenntnisse über die bei Drohnenangriffen verletzten oder getöteten Personen, Anteil der irrtümlich Getöteten, Zivilopfer, Personalien, Kriterien für die Einschätzung der Angriffsziele, humanitäres Völkerrecht, Auswirkungen der Drohneneinsätze<br /> (insgesamt 40 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

09.05.2014

Aktualisiert

03.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/120217.04.2014

Drohnen im Einsatzspektrum der Bundeswehr

der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung plant, die Bundeswehr mit weiteren Drohnen bzw. UAV (Unmanned Aerial Vehicles) auszustatten. In dem am 16. Dezember 2013 unterzeichneten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf) heißt es dazu: „Unbemannte Luftfahrzeuge spielen bereits heute beim Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan bei der Aufklärung und dem Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten eine wichtige Rolle. Auch künftig wird die Bundeswehr auf derartige Fähigkeiten angewiesen sein. Die Koalition wird eine europäische Entwicklung für unbemannte Luftfahrzeuge voranbringen. […] Vor einer Entscheidung über die Beschaffung qualitativ neuer Waffensysteme werden wir alle damit im Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen sorgfältig prüfen. Dies gilt insbesondere für neue Generationen von unbemannten Luftfahrzeugen, die über Aufklärung hinaus auch weitergehende Kampffähigkeiten haben.“ Die Koalitionspartnerin SPD bemühte sich, ihren Wählerinnen und Wählern vor der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages weiszumachen, eine Anschaffung von Kampfdrohnen stehe in der laufenden Wahlperiode nicht zur Diskussion (www.sueddeutsche.de/politik/neue-regierung-was-sie-ueber-den-koalitionsvertrag-wissen-muessen-1.1829140-6). Bereits der zitierte Koalitionsvertrag belegt das Gegenteil.

Seit Jahresbeginn häufen sich nun Medienberichte über eine geplante Ausstattung der Bundeswehr mit bewaffneten Reaper-, Predator- oder Heron-Drohnen. Das Bundesministerium der Verteidigung bestätigt die Meldungen insoweit, als es einräumt, dass die Anschaffung bewaffnungsfähiger unbemannter Reaper- (Predator B-) und Heron-Systeme weiterhin geprüft wird (www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe/!ut/p/c4/Ncm5DoAgEEXRP2KwMWjnUmirhUuHSswkCGYyauPHC4XvJbc5MEO40zfumtE7bWGEacV8eYR9YIi6GbF6ZziWjWMM3UmzJ3F6YhvlIgoicINJJnUpU_kvebOmavpMKVW3ZQfncRQftTjvtA!!/).

Verteidigungspolitiker der Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD befürworten inzwischen zudem eine Fortsetzung des von ihnen im letzten Jahr kurz vor der Bundestagswahl, u. a. in einem eigens eingerichteten Untersuchungsausschuss, noch heftig kritisierten Euro-Hawk-Projekts – selbst zu noch deutlich höheren Kosten, als bereits im Sommer 2013 veranschlagt (www.spiegel.de/politik/ausland/krim-und-nato-bundesregierung-will-osteuropa-militaerisch-unterstuetzen-a-962811.html; www.gea.de/nachrichten/politik/eurohawk+vor+moeglichem+neustart.3644191.htm).

Drucksache 18/1202 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Über welche UAV/Drohnen a) verfügt die Bundeswehr derzeit, b) hat sie in der Vergangenheit verfügt, und c) welche davon werden oder wurden wann in welchen Einsatzgebieten eingesetzt (bitte jeweils nach – Typenbezeichnung, – Eigentumsverhältnissen an den UAV, – HALE- bzw. MALE-UAV, MAV, WABEP, – Reichweiten, – Art der Aufklärungssensorik, – Bewaffnungsfähigkeit, – ggf. Art der Bewaffnung, – Einsatzbeginn, – Einsatzspektrum, – bisherigen und ursprünglich vorgesehenen Einsatzszenarien, – Stationierungsorten, – bisherigen Einsatzorten, – Art und Anzahl der Einsätze differenzieren)?

2

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, über welche UAV/Drohnen die Kräfte welcher weiteren NATO-Staaten oder Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) in welchen Einsatzgebieten der Bundeswehr verfügen und verfügten (bitte jeweils nach – Typenbezeichnung, – Eigentumsverhältnissen an den UAV, – HALE- bzw. MALE-UAV, MAV, WABEP, – Reichweiten, – Art der Aufklärungssensorik, – Bewaffnungsfähigkeit, – ggf. Art der Bewaffnung, – Einsatzbeginn, – Einsatzspektrum, – bisherigen und ursprünglich vorgesehenen Einsatzszenarien, – Stationierungsorten, – bisherigen Einsatzorten, – Art und Anzahl der Einsätze differenzieren)?

3

Über welche anderen NATO- oder EU-Mitgliedstaaten zuzuordnenden UAV/Drohnen kann oder konnte die Bundeswehr in welchen Einsatzgebieten wann und in welcher Form verfügen? Auf welche anderen NATO- oder EU-Mitgliedstaaten zuzuordnenden UAV/Drohnen hatten welche deutschen Kräfte mit Bezug auf Einsätze unter welchen Umständen Zugriff (bitte jeweils nach – Typenbezeichnung, – Eigentumsverhältnissen an den UAV, – HALE- bzw. MALE-UAV, MAV, WABEP, – Reichweiten, – Art der Aufklärungssensorik, – Bewaffnungsfähigkeit, – ggf. Art der Bewaffnung, – Einsatzbeginn, – Einsatzzeitraum, – Einsatzspektrum, – Stationierungsorten, – bisherigen Einsatzorten, – Einsatzszenarien, – Art und Anzahl der Einsätze differenzieren)?

4

Welche Überlegungen gibt es derzeit bezüglich einer künftigen Ausstattung von Bundeswehrkontingenten und ggf. für welche in Erwägung gezogenen oder bereits in einer Realisierungsphase befindlichen Mandate – mit UAV/Drohnen (bitte nach – Typenbezeichnung, – Eigentumsverhältnissen an den UAV – HALE- bzw. MALE-UAV, MAV, WABEP – Reichweiten, – Art der Aufklärungssensorik, – Bewaffnungsfähigkeit, – ggf. Art der Bewaffnung, – Einsatzspektrum, – in Erwägung gezogenem Einsatzbeginn, – in Erwägung gezogenem Einsatzzeitraum, – in Erwägung gezogenen Stationierungsorten, – in Erwägung gezogenen Einsatzorten, – in Erwägung gezogenen Einsatzszenarien differenzieren)?

5

Wie viele Drohneneinsätze in der Verantwortlichkeit der Bundesregierung bzw. der Bundeswehr gab es bislang wann und in welchen Einsatzgebieten der Bundeswehr?

6

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie viele Drohneneinsätze es in der Verantwortlichkeit welcher anderen EU-Mitgliedstaaten oder NATO-Partner bislang wann und in welchen Einsätzen, an denen die Bundeswehr beteiligt war, gab?

7

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie viele und welche der in Frage 6 genannten Drohneneinsätze von Militärkräften welches NATO- oder EU-Mitgliedstaates angeordnet wurden?

8

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie viele und welche der in Frage 6 genannten Drohneneinsätze von Militärkräften ausgeführt wurden?

9

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie viele und welche der in Frage 6 genannten Drohneneinsätze durch Angehörige von Nachrichtendiensten angeordnet wurden?

10

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie viele und welche der in Frage 6 genannten Drohneneinsätze durch Angehörige von Nachrichtendiensten ausgeführt wurden?

11

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, bei wie vielen der in den Fragen 6 bis 10 genannten Drohneneinsätze es irgendeine Art von Kooperation zwischen Angehörigen von Nachrichtendiensten und Militärkräften gab?

12

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, welche Aktivitäten dabei jeweils in den Verantwortungs- und/oder Handlungsbereich von Militärkräften fielen, und welche in den Verantwortungs- und/oder Handlungsbereich der Angehörigen von Nachrichtendiensten?

13

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie viele Menschen im Zusammenhang mit Einsätzen, in die die Bundeswehr entsandt wurde, innerhalb oder außerhalb des Einsatzgebietes der Bundeswehr im Zuge von Angriffen mit bewaffneten UAV/Drohnen oder in deren Folge getötet worden sind?

14

Wie viele der bei diesen Drohnenangriffen (s. Frage 13) Getöteten waren – jünger als 10 Jahre, – 10 bis 13 Jahre, – 14 oder 15 Jahre, – 16 bis 18 Jahre, – 19 bis 21 Jahre, – 22 bis 25 Jahre, – 26 bis 30 Jahre, – 31 bis 35 Jahre, – 36 bis 40 Jahre, – 41 bis 50 Jahre, – 51 bis 60 Jahre, – 61 bis 70 Jahre, – 71 bis 80 Jahre alt bzw. – älter als 81 Jahre, und wie viele davon waren jeweils männlichen, wie viele weiblichen Geschlechts (bitte auch diese Angabe der Altersstruktur zuordnen)?

15

Bei wie vielen der Getöteten (s. Frage 13) handelte es sich um Zielpersonen bewaffneter Drohnenangriffe?

16

Wie viele dieser Zielpersonen (s. Frage 15) waren – jünger als 10 Jahre, – 10 bis 13 Jahre, – 14 oder 15 Jahre, – 16 bis 18 Jahre, – 19 bis 21 Jahre, – 22 bis 25 Jahre, – 26 bis 30 Jahre, – 31 bis 35 Jahre, – 36 bis 40 Jahre, – 41 bis 50 Jahre, – 51 bis 60 Jahre, – 61 bis 70 Jahre, – 71 bis 80 Jahre alt bzw. – älter als 81 Jahre, und wie viele davon waren jeweils männlichen, wie viele weiblichen Geschlechts (bitte auch diese Angabe der Altersstruktur zuordnen)?

17

Bei wie vielen der Getöteten (s. Frage 13) handelte es sich um Personen, die bei einem Drohnenangriff oder in dessen Folge getötet wurden, ohne ursprünglich Zielpersonen des Angriffs gewesen zu sein?

18

Wie viele dieser Personen (s. Frage 17) waren – jünger als 10 Jahre, – 10 bis 13 Jahre, – 14 oder 15 Jahre, – 16 bis 18 Jahre, – 19 bis 21 Jahre, – 22 bis 25 Jahre, – 26 bis 30 Jahre, – 31 bis 35 Jahre, – 36 bis 40 Jahre, – 41 bis 50 Jahre, – 51 bis 60 Jahre, – 61 bis 70 Jahre, – 71 bis 80 Jahre alt bzw. – älter als 81 Jahre, und wie viele davon waren jeweils männlichen, wie viele weiblichen Geschlechts (bitte auch diese Angabe der Altersstruktur zuordnen).?

19

Wie kam es zur Tötung der Personen (s. Frage 17), die ursprünglich nicht Zielpersonen eines Angriffs gewesen waren?

20

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie viele Menschen in Zusammenhang mit Einsätzen, in die die Bundeswehr entsandt wurde, innerhalb oder außerhalb des Einsatzgebietes der Bundeswehr im Zuge von Angriffen mit bewaffneten UAV/Drohnen oder in deren Folge verletzt worden sind (bitte nach – Art der Verletzungen, – Schwere der Verletzungen differenzieren)?

21

Wie viele der bei diesen Drohnenangriffen (s. Frage 20) Verletzten waren – jünger als 10 Jahre, – 10 bis 13 Jahre, – 14 oder 15 Jahre, – 16 bis 18 Jahre, – 19 bis 21 Jahre, – 22 bis 25 Jahre, – 26 bis 30 Jahre,

– 31 bis 35 Jahre,

– 36 bis 40 Jahre,

– 41 bis 50 Jahre,

– 51 bis 60 Jahre,

– 61 bis 70 Jahre,

– 71 bis 80 Jahre alt bzw.

– älter als 81 Jahre,

und wie viele davon waren jeweils männlichen, wie viele weiblichen Geschlechts (bitte auch diese Angabe der Altersstruktur zuordnen)?

22

Bei wie vielen der Verletzten (s. Frage 20) handelte es sich um Zielpersonen bewaffneter Drohnenangriffe?

23

Wie viele dieser Zielpersonen (s. Frage 22) waren – jünger als 10 Jahre, – 10 bis 13 Jahre, – 14 oder 15 Jahre, – 16 bis 18 Jahre, – 19 bis 21 Jahre, – 22 bis 25 Jahre, – 26 bis 30 Jahre, – 31 bis 35 Jahre, – 36 bis 40 Jahre, – 41 bis 50 Jahre, – 51 bis 60 Jahre, – 61 bis 70 Jahre, – 71 bis 80 Jahre alt bzw. – älter als 81 Jahre, und wie viele davon waren jeweils männlichen, wie viele weiblichen Geschlechts (bitte auch diese Angabe der Altersstruktur zuordnen)?

24

Bei wie vielen der Verletzten (s. Frage 20) handelte es sich um Personen, die bei einem Drohnenangriff oder in dessen Folge verletzt wurden, ohne ursprünglich Zielpersonen des Angriffs gewesen zu sein?

25

Wie viele dieser Personen (s. Frage 24) waren – jünger als 10 Jahre, – 10 bis 13 Jahre, – 14 oder 15 Jahre, – 16 bis 18 Jahre, – 19 bis 21 Jahre, – 22 bis 25 Jahre, – 26 bis 30 Jahre, – 31 bis 35 Jahre, – 36 bis 40 Jahre, – 41 bis 50 Jahre, – 51 bis 60 Jahre,

– 61 bis 70 Jahre,

– 71 bis 80 Jahre alt bzw.

– älter als 81 Jahre,

und wie viele davon waren jeweils männlichen, wie viele weiblichen Geschlechts (bitte auch diese Angabe der Altersstruktur zuordnen)?

26

Wie kam es zur Verletzung der Personen (s. Frage 20), die ursprünglich nicht Zielpersonen eines Angriffs gewesen waren?

27

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie viele der Personen, die bei einem Drohnenangriff im Sinne von Frage 13 oder in dessen Folge getötet wurden, Zivilistinnen oder Zivilisten waren?

28

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie viele der Personen, die bei einem Drohnenangriff im Sinne von Frage 20 oder in dessen Folge verletzt wurden, Zivilistinnen oder Zivilisten waren?

29

Welche – tatsächlichen und rechtlichen – Kriterien legt die Bundesregierung der Einschätzung zugrunde, wann es sich bei einer mit militärischen Mitteln angegriffenen Person um ein (militärisches oder sonstiges) „legitimes Ziel“ eines Angriffs im Sinne des (Kriegs-)Völkerrechts und des jeweiligen nationalen Rechts handelt?

30

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie viele der Personen, die bei einem Drohnenangriff im Sinne von Frage 13 bzw. Frage 20 oder in dessen Folge getötet oder verletzt wurden, Zivilistinnen oder Zivilisten waren, die zur Zeit des Angriffs nicht unmittelbar an feindlichen Handlungen beteiligt waren?

31

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, welche – tatsächlichen und rechtlichen – Kriterien der Bewertung der Angriffsstaaten zugrunde gelegt wurden, ob es sich bei den bei einem Drohnenangriff im Sinne von Frage 13 bzw. Frage 20 oder in dessen Folge Getöteten oder Verletzten um Zivilistinnen oder Zivilisten handelte?

32

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, anhand welcher (personenbezogenen) Daten oder Erkenntnisse in den jeweiligen Einzelfällen ermittelt wurde, ob es sich bei einem Drohnenangriff im Sinne von Frage 13 bzw. Frage 20 oder in dessen Folge Getöteten oder Verletzten um Zivilistinnen oder Zivilisten handelte?

33

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, von wie vielen der bei einem Drohnenangriff im Sinne von Frage 13 bzw. Frage 20 oder in dessen Folge Getöteten oder Verletzten die Namen und/oder weitere Personalien bekannt sind?

34

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, von wie vielen der bei einem Drohnenangriff im Sinne von Frage 13 bzw. Frage 20 oder in dessen Folge Getöteten oder Verletzten die Namen und die weiteren Personalien bereits vor dem Angriff bekannt waren, von dem sie betroffen wurden?

35

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie in den Fällen der Fragen 33 und 34 die Namen und weiteren Personalien ermittelt worden waren?

36

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, bei wie vielen der Menschen, die von einem Drohnenangriff im Sinne von Frage 13 bzw. Frage 20 nicht nur „mitbetroffen“ wurden, sondern dessen Zielpersonen waren, es sich um Zivilistinnen oder Zivilisten handelte?

37

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie viele – Wohngebäude, – Wirtschaftsgebäude, – Schulgebäude, – Krankenhäuser, – öffentliche Gebäude, – öffentliche Räume durch Drohnenangriffe im Sinne von Frage 13 bzw. Frage 20 zerstört oder erheblich beschädigt wurden (bitte für jedes Jahr separat darstellen)?

38

Was ist der Bundesregierung zu einer Traumatisierung – etwa im Sinne der die Situation im Nordwesten Pakistans evaluierenden Studie „Living under drones: Death, Injury, and Trauma to Civilians from US Drone Practices in Pakistan“ (Stanford International Human Rights and Conflict Resolution Clinic and Global Justice Clinic at NYU School of Law; 2012; www.livingunderdrones.org/wp-content/uploads/2013/10/Stanford-NYU-Living-Under-Drones.pdf) – der Menschen bekannt, die in Regionen leben, in denen sich wiederholt UAV im Luftraum befunden und Drohnenangriffe stattgefunden haben?

39

Was ist der Bundesregierung zur Zerstörung der Sozialstruktur sowie wichtiger Infrastruktureinrichtungen – etwa im Sinne der die Situation im Nordwesten Pakistans evaluierenden Studie „Living under drones: Death, Injury, and Trauma to Civilians from US Drone Practices in Pakistan“ (Stanford International Human Rights and Conflict Resolution Clinic and Global Justice Clinic at NYU School of Law; 2012; www.livingun-derdrones.org/wp-content/uploads/2013/10/Stanford-NYU-Living-Under-Drones.pdf) – in Regionen, in denen sich wiederholt UAV im Luftraum befunden und Drohnenangriffe stattgefunden haben, bekannt?

40

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, in wie vielen Einsätzen bewaffneter Drohnen im Sinne von Frage 13 bzw. Frage 20, die Angriffe auf Zielpersonen zum Ziel oder zur Folge hatten, Einsätze von Aufklärungsdrohnen bzw. unbewaffneten Drohnen vorausgingen, die – unabhängig davon, ob bei der Einsatzplanung bereits ein Waffeneinsatz beabsichtigt war – den Einsatz der bewaffneten Drohnen vorbereiteten, flankierten oder vorbereiten bzw. flankieren sollten?

Berlin, den 17. April 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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