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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Der Tod des V-Manns "Corelli"

Todesumstände und &ndash;ursache von Thomas R. (&quot;Corelli&quot;), Umstände des Auffindens, ermittelnde Behörden, Ermittlungsgang, gerichtsmedizinische und toxikologische Untersuchung, Identifizierung; Zeugenschutzprogramm: durchführende Sicherheitsbehörde, Gesundheitsuntersuchung, Kosten, Einschätzung der Gefährdungslage, Kontakt zum BfV, v.a. zum ehemaligen V-Mann-Führer; Kenntnisse zur CD mit dem Titel &quot;NSU/NSDAP&quot;, Zeitpunkt der Kenntnisnahme und Bewertung der CD durch das BfV und BMI, Spende des NSU an die Zeitschrift &quot;Der Weiße Wolf&quot;, Vorlage der CD beim NSU-Untersuchungsausschuss, eingegrenzter Zugang des Ausschusses zu den BfV-Akten bzgl. &quot;Corelli&quot;<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.05.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/123724.04.2014

Der Tod des V-Manns „Corelli“

der Abgeordneten Petra Pau, Martina Renner, Ulla Jelpke, Harald Petzold (Havelland), Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zum Tod des V-Manns „Corelli“ schreibt der Journalist Andreas Speit in der „taz.die tageszeitung“ vom 15. April 2014: „Er hatte mehrere Namen: Thomas tauften ihn seine Eltern; HJ Tommy nannten ihn die rechten Kameraden, Corelli hieß er beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Am Wochenende sickerte durch: Der langjährige Rechtsextremist und ehemalige V-Mann Thomas R. ist tot.

Der einstige Spitzel hätte viele Fragen zum NSU beantworten können, sagt David Begrich, Rechtsextremismus-Experte vom Beratungsprojekt Miteinander e. V. in Sachsen-Anhalt. Denn um das Jahr 2000 herum sei R. einer der ‚Führenden Kader‘ im Spektrum der Freien Kameradschaften und dem Blood-&-Honour-Netzwerk gewesen.

Doch Thomas R., der nach seiner Enttarnung im Jahr 2012 in ein Zeugenschutzprogramm kam, wird keine Antworten mehr liefern. Einem Spiegel-Bericht zufolge soll der Verfassungsschutz das parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages am vergangenen Mittwoch über den Tod des früheren Topspitzels informiert haben.

Thomas R. war seit den neunziger Jahren in der Neonaziszene aktiv. Bei einem Rechtsrockkonzert 1995 lernte er in Dresden das spätere NSU-Mitglied Uwe Mundlos kennen. Dem BfV teilte ‚Corelli‘ mit, dass Mundlos mit Freunden die Kameradschaft Jena gegründet habe. Der Kontakt zwischen R. und Mundlos scheint nachhaltig gewesen zu sein: Im persönlichen Kontaktverzeichnis von Mundlos, das Ermittler 1998 beschlagnahmten, fanden sich die Daten von R.

Das Bundeskriminalamt (BKA) schätzte ihn in einem internen Bericht als ‚Namensgeber und Initiator‘ des Nationalen Widerstands Halle/Saale ein. Der V-Mann gab zudem das Szeneblatt ‚Nationaler Beobachter‘ heraus und betrieb mehrere Internetprojekte. Auf einem der Onlineportale befand sich das Szenemagazin ‚Der Weiße Wolf‘. Im Jahr 2002 erhielt das Magazin vom NSU-Trio 2 500 Euro. Das Magazin bedankte sich: ‚Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen.‘ Für den Rechtsextremismus-Fachmann Bergrich wirft allein diese Nähe die Frage nach weiteren Kontakten zum NSU-Trio auf. Auch die Rolle eines V-Manns, der staatlich finanziert die rechtsextreme Szene nachweislich mit aufbaute, hätte hinterfragt werden müssen, sagt Bergrich.

Nach dem Auffliegen des NSU musste R. auch beim BKA aussagen. Bei seiner Vernehmung 2012 blieb der Zeuge den Akten nach verschwiegen. Er log sogar. ‚Zu diesen Typen‘ habe er keinerlei Kontakte gehabt, sagte R. – und konnte nicht erklären, wie sein Name auf die ‚Garagenliste‘ gekommen sei.

Drucksache 18/1237 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDas BfV erklärte offiziell: Der V-Mann habe mit dem NSU nichts zu tun gehabt und auch nichts darüber berichtet. Zweifel daran sind berechtigt. Unter dem Namen ‚Corelli‘ war R. von 1994 bis 2007 eine Topquelle des BfV. Das Amt stufte ihn intern mit der höchsten Bewertungsstufe ‚B‘ ein – das hieß: Diese Quelle galt als zuverlässig. R. zählte wohl zu den Bestverdienern unter deutschen Spitzeln. Allein das BfV soll ihm insgesamt 180 000 Euro gezahlt haben – das bisher höchste bekannte Honorar für einen V-Mann.

R. lieferte auch Informationen zur deutschen Sektion des ‚Ku-Klux-Klan‘ (KKK). Recherchen der taz ergaben: Zu den KKK-Mitgliedern gehörten Kollegen der vermutlich vom NSU in Heilbronn getöteten Polizistin Michèle Kiesewetter.“ (taz.die tageszeitung, 15. April 2014).

Laut „DER SPIEGEL“ soll Thomas R. „Ende März leblos in einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen aufgefunden“ worden sein. „Nach vorläufigen Ermittlungen der Behörden in Nordrhein-Westfalen gibt es bislang keine Anhaltspunkte für eine ‚Fremdeinwirkung‘; R. starb laut Sicherheitskreisen an den Folgen einer zuvor nicht erkannten Diabetes-Erkrankung.“ (DER SPIEGEL, 14. April 2014).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Wann genau starb Thomas R. unter welchen Umständen, und was war – nach bisherigen Erkenntnissen – die Todesursache?

2

Wann genau wurde Thoma R. von wem aufgefunden, und handelt es sich hierbei um einen Beamten oder mehrere Beamte des BKA oder des BfV?

3

Welche Beamte welcher Behörden wurden zum Auffindeort gerufen?

4

Wie, wann und wen informierte die Behörde, die zuerst von Thomas R.s Tod Kenntnis nahm, andere Behörden?

5

Wann und durch wen wurden das Polizeipräsidium Bielefeld und die Staatsanwaltschaft Paderborn eingeschaltet?

6

Welche Behörden haben die Ermittlungen zur Feststellung der Todesursache durchgeführt?

7

Wie wurde der Leichnam wann durch wen identifiziert?

8

Welche gerichtsmedizinischen Untersuchungen zur Feststellung der Todesursache wurden wann durchgeführt, und wann waren diese Untersuchungen mit welchen Ergebnissen abgeschlossen?

9

Wurde eine toxikologische Untersuchung des Leichnams von Thomas R. eingeleitet, und wenn ja, wann genau wurde diese toxikologische Untersuchung eingeleitet?

10

Wurde die toxikologische Untersuchung schon abgeschlossen, und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis wurde diese Untersuchung abgeschlossen?

11

Ab wann genau haben Vertreter von Sicherheitsbehörden – wie dies der „DER SPIEGEL“ berichtet – Medienvertretern mitgeteilt, dass Thomas R. an den Folgen „einer zuvor nicht erkannten Diabetes-Erkrankung“ gestorben sei (vgl. DER SPIEGEL 14. April 2014), und waren zu diesem Zeitpunkt schon die toxikologischen Untersuchungen abgeschlossen?

12

Wurde auch den Vertretern des Parlamentarischen Kotrollgremiums des Deutschen Bundestages mitgeteilt, dass Thomas R. an den Folgen einer nicht erkannten Diabetes-Erkrankung gestorben sei?

13

Wann genau wurden die Angehörigen von Thomas R. über seinen Tod durch welche Behördenmitarbeiter informiert, und trifft es zu, dass die Angehörigen nicht zur Identifizierung von Thomas R. hinzugezogen worden sind und von seinem Tod erst aus den Medien erfahren haben?

14

Befand sich Thomas R. zum Zeitpunkt seines Todes noch im Zeugenschutzprogramm einer bundesdeutschen Sicherheitsbehörde, und wenn ja, welche Behörde hat das Zeugenschutzprogramm durchgeführt?

15

Wurde Thomas R. vom BKA in ein Schutzprogramm aufgenommen, und gehört zu dem Schutzprogramm von wichtigen Personen auch eine medizinische Überprüfung der Gesundheit?

16

Wie viele Kosten sind zum Schutz von Thomas R. seit seiner Aufnahme in das Schutzprogramm entstanden?

17

Wie ernst wurde die Gefährdungslage von Thomas R. Anfang des Jahres 2014 vom BKA eingeschätzt, und welches waren die Gründe, dass Thomas R. in den Raum Bielefeld ziehen konnte, obwohl seine Tätigkeit für rechtsextreme Organisationen in dieser Region Anfang der 90er-Jahre begonnen hatte?

18

Hat das BfV auch Zeugenschutzprogramme für Personen, die als gefährdet eingestuft werden, wie z. B. V-Leute oder enttarnte Beamte des BfV?

19

Hatten die V-Mann-Führer des BfV, die Thomas R. lange Jahre betreut hatten, auch noch während der Zeit des Schutzprogrammes Kontakt zu ihm, und wenn ja, wie häufig, und wie sah dieser Kontakt praktisch aus?

20

Hatten die ehemaligen V-Mann Führer des BfV noch aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen sowie die aktuelle Anschrift im Kreis Paderborn von Thomas R.?

21

Haben möglicherweise andere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des BfV während des Zeugenschutzprogramms Kontakt zu Thomas R. gehalten? Wenn ja, mit welcher Begründung und welchen Aufgaben?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung die – jetzt für die Öffentlichkeit neu aufgetauchte – CD mit dem Titel „NSU/NSDAP“, die offenbar aus dem Zeitraum 2006 (vgl. DER SPIEGEL, 19. April 2014, S. 43) oder schon aus dem Oktober 2003 stammen soll (wie das rechte Internetportal „eigentümlich frei“ am 19. April 2014 schreibt) und zahlreiche Fotos von Thomas. R enthält?

23

Seit wann ist welchen Bundessicherheitsbehörden diese CD bekannt?

24

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Hersteller, Vertrieb und Verbreitung der genannten CD einschließlich des Zeitpunkts der Einstellung ins Internet?

25

War dem BfV diese CD schon seit dem im Jahr 2003 oder 2006 bekannt, und wenn ja, wie hat das BfV diese CD damals bewertet?

26

Wenn nein, wie bewertet das BfV heute diese CD und die Rolle von Thomas R. in dem rechtsextremen/rechtsterroristischen Netz?

27

War dem BMI diese CD „NSU/NSDAP“ schon seit dem Jahr 2003 oder 2006 bekannt, und wenn ja, wie hat das Bundesministerium des Innern (BMI) diese CD damals bewertet?

28

Wenn nein, wie bewertet das BMI heute diese CD und die Rolle von Thomas R. in dem rechtsextremen/rechtsterroristischen Netz?

29

Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund heute die Spende des NSU an die Zeitschrift „Der Weiße Wolf“ im Jahr 2002?

30

Sollte das BfV schon im Zeitraum von 2003 bis 2006 oder bis zum 4. November 2011 die CD „NSU/NSDAP“ besessen haben, warum wurde diese CD nicht dem zweiten Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages vorgelegt?

31

Belegt die CD „NSU/NSDAP“ nicht auch nach Ansicht der Bundesregierung eine viel größere Nähe und Einbeziehung der Topquelle des BfV in das rechtsterroristische Geflecht um Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe, und wenn nein, wie begründet dies die Bundesregierung?

32

War die Existenz dieser CD „NSU/NSDAP“ einer der Gründe, wieso der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode nur so einen eingegrenzten Zugang zu den Akten des BfV bezogen auf den V-Mann „Corelli“ erhielt?

Berlin, den 22. April 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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