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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ausbildung in und Nutzung der Reid-Methode durch deutsche Bundesbehörden

Detailfragen zum Einsatz der 1947 vom US-Amerikaner John E. Reid entwickelten Verhörmethode: Mitarbeiterschulungen, Kosten, Evaluation, Voraussetzungen für den Einsatz, Konflikt zwischen Techniken der Reid-Methode (&quot;akzeptable Täuschung des Verdächtigen&quot;) und der StPO, Ausbildung von Beamten der Sonderkommission &quot;Besondere Aufbauorganisation (BAO) Bosporus&quot; in der Methode, Einsatz in den Ermittlungen zur Ceska-Mordserie, Bestandteil der Ausbildung an Europäischen Polizeiakademien, Einsatz von Dozenten der John E. Reid & Associates, Inc<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.05.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/126224.04.2014

Ausbildung in und Nutzung der Reid-Methode durch deutsche Bundesbehörden

der Abgeordneten Martina Renner, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Katrin Kunert, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Jahr 1947 entwickelte der US-Amerikaner John E. Reid eine Verhörmethode die unter dem Namen „Reid-Methode“ bekannt wurde. Die Privatfirma John E. Reid & Associates, Inc. arbeitete die Methode weiter aus und bietet bis heute Schulungen darin an. Zu ihren Kunden zählen unter anderen das FBI (Federal Bureau of Investigation), die CIA (Central Intelligence Agency), die DEA (Drug Enforcement Administration) sowie die US-Armee, was sich auf der Webseite der Firma Reid nachlesen lässt. Auch in Deutschland hat das Unternehmen nach eigenen Angaben Ausbildungsverträge geschlossen und Schulungen durchgeführt, etwa mit den „law enforcement communities“ in Bayern und Berlin (www.reid.com).

In den Ausbildungsunterlagen der Bundespolizei (Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Bundespolizei, Fachgruppe Kriminalistik, 23. Oktober 2008, „Vernehmung in der Bundespolizei“) heißt es, „Ziel der Reid-Methode ist es, durch einen strukturierten Aufbau der Vernehmung den Täter auf Grund seines verbalen, nonverbalen und paralinguistischen Verhaltens von einer unschuldigen Person zu unterscheiden, teilweise durch Angaben von Unwahrheiten.“ Laut einer kritischen Analyse des Journalisten Douglas Starr in der Zeitschrift „THE NEW YORKER“ sei das primäre Ziel dieser Verhörtechnik, Geständnisse zu erreichen. Zu diesem Zweck würden im Verhör durch Ermittler die moralischen Konsequenzen einer Straftat heruntergespielt, die negativen Folgen eines Geständnisses für den Verdächtigen vernachlässigt und die Angst vor dem Leugnen verstärkt. Die Ermittler würden mitunter auch Beweise oder Zeugenaussagen erfinden, um aus der Reaktion des Verdächtigen Erkenntnisse zu gewinnen (THE NEW YORKER, 9. Dezember 2013, Douglas Starr, „The Interview“, www.newyorker.com/reporting/2013/12/09/131209fa_fact_starr).

Die Reid-Methode ist äußerst umstritten. Nach Ansicht von Douglas Starr in der Zeitschrift „THE NEW YORKER“, der sich auf verschiedene Studien beruft, führt sie zu einer hohen Rate an falschen Geständnissen. Das zeige sich anschaulich an dem Fall Darrel Parker, der im Jahr 1955 von John Reid persönlich vernommen wurde und einen Mord gestand, den er nicht begangen hatte. Für Darrel Parker resultierte daraus eine lebenslange Freiheitsstrafe, für John Reid war die Verurteilung Darrel Parkers der Grundstein seiner Karriere. Erst im Jahr 1970 kam Darrel Parker aus der Haft frei, im Jahr 1991 wurde er schließlich vom Gouverneur von Illinois begnadigt. Im Jahr 2011 entschuldigte sich der Generalstaatsanwalt von Illinois öffentlich bei Parker und zahlte ihm eine Wiedergutmachungszahlung von 500 000 US-Dollar für die erlittene Haft (THE NEW YORKER, 9. Dezember 2013, Douglas Starr, „The Interview“, www.newyorker. Drucksache 18/1262 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodecom/reporting/2013/12/09/131209fa_fact_starr). Auch in Deutschland wird momentan ein Fall aus dem Jahr 2001 erneut untersucht. Im Jahr 2004 wurde der geistig behinderte Ulvi K. für den Mord an der neunjährigen Peggy K. vor dem Landgericht Hof verurteilt (DER TAGESSPIEGEL, 10. Dezember 2013, „Fall Peggy wird neu aufgerollt“, www.tagesspiegel.de/weltspiegel/der-fall-peggywird-neu-aufgerollt/9194124. html). Ulvi K. war von der „Soko Peggy II“ unter Leitung von Wolfgang Geier verhört worden und hatte den Mord gestanden (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10. April 2014, Karin Truscheit, „Falsche Wahrheit, richtige Wahrheit“, www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/ wiederaufnahmeverfahren-im-fall-peggy-falsche-wahrheit-richtige-wahrheit- 12889938-p3.html). Derselbe Wolfgang Geier übernahm später die Leitung der BAO „Bosporus“ (BAO = Besondere Aufbauorganisation), die erfolglos in der sogenannten Ceska-Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrundes ermittelte (Frankenpost, 8. April 2014, Joachim Dankbar, „Die Vernehmung“, www. frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/Die-Vernehmung;art2388, 3263713).

Die Ausbildungsunterlagen der Bundespolizei (Fachhochschule des Bundes, Fachbereich Bundespolizei, Fachbereich Kriminalistik, 23. Oktober 2008, „Vernehmung in der Bundespolizei“) schätzen die Reid-Methode kritisch ein. Sie werde zwar in einigen Bundesländern bereits geschult und angewandt, sei aber umstritten. Besonders die Methode der „akzeptablen Täuschung“ des Verdächtigen sei problematisch. Deutschen Polizisten sei es laut § 136a der Strafprozessordnung (StPO) verboten, durch Täuschung von Verdächtigen, Aussagen zu provozieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Schulungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Bundesbehörden in der Reid-Methode (bitte nach Datum, Ort, Angaben zu den Teilnehmern nach Bundes- und Landesbehörden und Anzahl aufschlüsseln)?

Wer waren die Ausbilder?

Mit welchen Zielvorstellungen wurden die Schulungen durchgeführt?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Reid-Methode und deren Einsatz durch deutsche Bundesbehörden?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den Kosten für die Schulungsveranstaltungen in der Reid-Methode?

Wie hoch waren die Referenten-, Reise- oder sonstigen Kosten für die jeweiligen Schulungsveranstaltungen?

4

Gibt es Evaluationen zur Anwendung der Reid-Methode durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen deutscher Bundesbehörden?

Wenn ja, wer hat die Evaluationen in Auftrag gegeben, und durch wen wurden sie ausgeführt?

Wann sind die Evaluationen erfolgt, und zu welchen Ergebnissen kamen sie?

5

Unter welchen Voraussetzungen kommt die Reid-Methode bei Mitarbeitern deutscher Bundesbehörden zum Einsatz?

6

Wie bewertet die Bundesregierung den Konflikt zwischen Techniken der Reid-Methode und der StPO, besonders hinsichtlich des § 136a StPO (Täuschung des/der Verdächtigen im Verhör)?

7

Waren nach Kenntnissen der Bundesregierung Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) und anderer Behörden, die zur BAO „Bosporus“ abgeordnet waren, in der Reid-Methode ausgebildet?

Und wenn ja, wurde die Reid-Methode in den Ermittlungen zur Ceska-Mordserie eingesetzt?

8

Gab bzw. gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene Fortbildungsveranstaltungen zu Verhörmethoden, in deren Rahmen die Reid-Methode vorgestellt und ggf. geschult wird (bitte mit Datum, Zahl und Status der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Thema und Module der jeweiligen Veranstaltung angeben)?

9

Ist die Reid-Methode nach Kenntnis der Bundesregierung Bestandteil der Lehrinhalte an der Europäischen Polizeiakademie (EPA) oder an der Mitteleuropäischen Polizeiakademie (MEPA)?

Wenn ja, werden dort nach Kenntnis der Bundesregierung Dozenten oder Trainer der John E. Reid & Associates, Inc oder einer ihrer Partner- oder Subfirmen eingesetzt?

Berlin, den 22. April 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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