Lage im Asylsystem in Bulgarien
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In verschiedenen Stellungnahmen haben sich Amnesty International und PRO ASYL e. V. in diesem Jahr für einen Stopp von Überstellungen von Asylsuchenden nach Bulgarien im Rahmen der Asylzuständigkeitsregeln (Dublin-III-Verordnung) ausgesprochen. Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) hatte am 2. Januar 2014 einen Bericht veröffentlicht, der die Situation im bulgarischen Aufnahmesystem schildert („UNHCR observations on the current asylum system in Bulgaria“, 2. Januar 2014, www.unhcr.org). Der UNHCR kommt darin zu dem Schluss, dass für Asylsuchende in Bulgarien eine tatsächliche Gefahr besteht, Opfer von unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu werden. Defizite bestehen in allen Bereichen: Unterbringung in überfüllten Aufnahmeeinrichtungen, mangelhafte Verpflegung, gesundheitsgefährdende hygienische Zustände, mangelnde medizinische Versorgung, Inhaftierung von Personen, die beim unerlaubten Grenzübertritt festgestellt werden, auch wenn sie einen Asylantrag stellen. All diese Schwierigkeiten treffen auch Asylsuchende, die nach einer Weiterreise in die Bundesrepublik Deutschland nach Bulgarien zurückgeschoben werden. Bei ihnen kommt noch hinzu, dass ihre Asylanträge als „zurückgenommen“ gelten und sie bei einer Rückschiebung daher nur noch einen Asylfolgeantrag stellen können, in dem sie allerdings neue Tatsachen vorbringen müssen. Es besteht also die Gefahr, dass der Asylantrag dieser Schutzsuchenden aus formalen Gründen abgelehnt und zu keinem Zeitpunkt inhaltlich geprüft wird. Das trifft auch auf Asylsuchende zu, die aus der Bundesrepublik Deutschland nach Bulgarien zurückgeschickt werden.
Das Europabüro des UNHCR veröffentlichte am 20. Januar 2014 ein „refugee situation bulgaria external update“, in dem er die Bitte um Verzicht auf Überstellungen nach Bulgarien aufrechterhielt, aber auch auf erste Fortschritte durch die Intervention des UNHCR und des Europäischen Asylunterstützungsbüros hinwies. Allerdings enthielt dieses update noch einen weiteren, besorgniserregenden Hinweis: Die Zahl der Asylsuchenden, die neu nach Bulgarien kommen, ist von Oktober/November 2013 mit wöchentlich 100 Neuregistrierungen auf 32 in den ersten drei Wochen des Jahres 2014 zurückgegangen. 1 500 Polizeikräfte sind seit November 2013 an die Grenze zur Türkei verlegt worden, ein 33 Kilometer langer Zaun an einem Teilstück der 274 Kilometer langen Grenze zur Türkei sollten demnach bis Februar 2014 fertiggestellt werden. Amnesty International befürchtet deshalb, dass der starke Rückgang der Asylbewerberzahlen „Resultat von Grenzkontrollpraktiken ist, die jenen, die internationalen Schutz brauchen, die Chance zur Einreise in das Land und das Stellen eines Asylantrags verneint“ (Amnesty International, „Suspension of returns of asylum-seekers to bulgaria must continue“, März 2014, S. 4).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den aktuellen Entwicklungen im bulgarischen Aufnahmesystem (bitte angeben für die Bereiche Unterkunft, Verpflegung, hygienische Bedingungen, Gesundheitsversorgung, Lage besonders verletzlicher Personen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Ablauf des Asylverfahrens bei Personen, die zunächst wegen „illegaler Einreise“ eine Ausweisung erhalten und in Abschiebehaft genommen werden, insbesondere zur Dauer der Inhaftierung?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Zahl der Asylsuchenden, deren Asylantrag durch die zuständigen bulgarischen Behörden nicht entgegengenommen wurden und deren Aufenthalt im Land deshalb als „illegal“ gilt, und die deshalb trotz möglicher Schutzbedürftigkeit jederzeit in Haft geraten können, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?
Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Darstellung des Amnesty-International-Berichts zu, dass die Grenzpolizei bei einem unerlaubten Grenzübertritt asylsuchende Personen nicht an die Staatliche Agentur für Flüchtlinge meldet, sondern zunächst in das geschlossene Zentrum in Elhovo transferiert, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?
Welche Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende bestehen derzeit mit jeweils wie vielen Plätzen, wie sind die Bedingungen für den Aufenthalt in diesen Einrichtungen bezogen auf die Möglichkeit der untergebrachten Personen, sich außerhalb dieser Einrichtungen zu bewegen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Umgang mit rücküberstellten Asylbewerbern in Bulgarien, insbesondere zur Wiederaufnahme des Asylverfahrens, zu Unterbringung und Ingewahrsamnahme?
Welche Regeln gelten nach Kenntnis der Bundesregierung in Bulgarien für die Ingewahrsamnahme bzw. Inhaftierung von Asylsuchenden gemäß der EU-Aufnahmerichtlinie, und welche Rechtsmittel stehen den Betroffenen gegen eine Ingewahrsamnahme bzw. Inhaftierung zur Verfügung?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des UNHCR, in Bulgarien bestünden systemische Mängel im Asylsystem und Überstellungen hätten dementsprechend zu unterbleiben?
Welche anderen Dublin-Staaten haben bereits einen Überstellungsstopp nach Bulgarien angekündigt oder vollzogen, welche Dublin-Staaten nehmen de facto keine Überstellungen nach Bulgarien vor?
Für wie viele Asylsuchende hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2013 und im 1. Quartal 2014 ein Überstellungsersuchen an Bulgarien gestellt, in wie vielen Fällen wurde der Überstellung zugestimmt, und wie viele Asylsuchende sind tatsächlich überstellt worden?
In wie vielen Fällen hat das BAMF in diesem Zeitraum von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht?
In welchem Umfang hat Bulgarien im vergangenen Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Mittel oder andere Unterstützung vonseiten der Europäischen Union oder einzelner Mitgliedstaaten erhalten
a) zur Verbesserung der Aufnahmebedingungen für neu ankommende Asylsuchende,
b) zur Verbesserung der Asylverfahren und des Rechtsschutzes gegen asyl- und aufenthaltsrechtliche Entscheidungen,
c) zum Auf- und Ausbau von Einrichtungen und Maßnahmen zur Grenzsicherung gegen unerlaubte Einreise?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von der Ausdehnung der FRONTEX-Operation „Poseidon Land“ von der griechisch-türkischen Landgrenze auf die bulgarisch-türkische Landgrenze, insbesondere zum Umfang der eingesetzten Einsatzkräfte, des Einsatzmaterials und zu den genauen Aufgaben des im Rahmen der FRONTEX-Operation eingesetzten Personals?
Sind Beamte des Bundes an dieser Operation beteiligt, und wenn ja, mit welchen Aufgaben?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Ursachen der stark abgesunkenen Zahl von Einreisen von Asylsuchenden über die bulgarischtürkische Landgrenze?
Welche Erkenntnisse und Einschätzungen hat die Bundesregierung, in wie weit die teilweise faktische Abriegelung der türkisch-bulgarischen Grenze zur Verlagerung der Flüchtlingsroute geführt hat, insbesondere zu einer höheren Auslastung der Route durch das mittlere Mittelmeer (von Ägypten und Libyen nach Italien)? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus dieser möglichen Verlagerung der Fluchtrouten auch vor dem Hintergrund, dass der Weg über das Mittelmeer regelmäßig gefährlicher ist als über Land und Schleuser auf dieser Route deutlich höhere Profite erzielen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung vom Umfang und den Aufgaben des in Bulgarien eingesetzten Personals des Europäischen Asylunterstützungsbüros (European Asylum Support Office, EASO)?
Sind Bedienstete des Bundes an dieser Unterstützungsmaßnahme beteiligt, und wenn ja, mit welchen Aufgaben?
Inwieweit fließen die Entwicklungen an den bulgarischen EU- Außengrenzen in die Entscheidung der Bundesregierung zu ihrer Haltung zur Vollmitgliedschaft Bulgariens im Schengenraum ein?