Förderung überregionaler Einrichtungen der Elly-Heus-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk
der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan Korte, Sabine Zimmermann (Zwickau), Dr. Rosemarie Hein, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Frank Tempel, Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) überregionale Einrichtungen des Deutschen Müttergenesungswerkes. Im Bundeshaushalt sind dafür jährlich Haushaltsmittel eingestellt. Der Bund unterstützt die Arbeit der Elly Heus-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk (Müttergenesungswerk) durch Zuschüsse zu Bau- und Umbaumaßnahmen bei einzelnen Einrichtungen. Die Entscheidung darüber, was gefördert wird, trifft das BMFSFJ. Für die verwaltungsmäßige Umsetzung ist das BVA zuständig. Welche Kriterien der Entscheidung, welche Einrichtungen Zuwendungen erhalten, zugrunde liegen, ist unklar. Die Fragesteller interessiert auch, inwieweit das Deutsche Müttergenesungswerk hierbei ein Mitspracherecht hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele überregionale Einrichtungen des Deutschen Müttergenesungswerkes wurden im Zeitraum von 2009 bis 2014 gefördert, und wie viel Mittel standen hierfür im Bundeshaushalt zur Verfügung (bitte in Jahresscheiben und jeweilige Anzahl der Einrichtungen angeben)?
Welche Einrichtungen wurden in diesem Zeitraum in welcher Höhe gefördert (bitte mit Bezeichnung des Projektes, der Träger, des Bundeslandes, des Förderungsbeginns, der Laufzeit und der Gesamtzuwendung)?
Welche Bau- und Umbaumaßnahmen werden gefördert, und auf welcher Grundlage?
Wie viele Zuwendungsanträge wurden im Zeitraum von 2009 bis 2014 gestellt, wie viele Anträge wurden abgelehnt, und warum? Wer ist jeweils der Antragsteller? Werden Anträge über die Träger oder über das Deutsche Müttergenesungswerk eingereicht?
Welche Voraussetzungen müssen überregionale Einrichtungen des Deutschen Müttergenesungswerkes für die Inanspruchnahme von Fördermitteln erfüllen? Was bedeutet in dem Zusammenhang, dass vor jeder Baumaßnahme die Häuser nach Maßgabe der Qualitätsanforderungen der Krankenkassen und des Deutschen Müttergenesungswerkes geprüft werden (vgl. Erläuterungen zum Haushaltsplan des Bundes 2014 „Zuschüsse für überregionale Einrichtungen des Müttergenesungswerkes")?
Nach welchen Kriterien entscheidet das BMFSFJ, und wer entscheidet im BMFSFJ, was gefördert wird? Inwieweit hat das Deutsche Müttergenesungswerk ein Mitspracherecht bei der Auswahl von Häusern, die gefördert werden sollen?
Inwieweit und wann erfolgt eine Überprüfung über die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel? Mussten in der Vergangenheit Fördermittel von überregionalen Einrichtungen des Deutschen Müttergenesungswerkes zurückgezahlt werden, und wenn ja, warum?
Müssen Fördermittel zurückgezahlt werden, wenn Einrichtungen aus dem Verbund des Deutschen Müttergenesungswerkes austreten bzw. ihre Mitgliedschaft beenden? Wenn ja, was ist in dem Zusammenhang darunter zu verstehen, dass die Gelder in der Regel 25 Jahre an den Zweck, für den sie gewährt wurden, gebunden sind (www.bva.bund.de „Müttergenesungswerk")?