Schlussfolgerungen aus dem Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zur so genannten Armutsmigration
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Azize Tank, Sevim Dağdelen, Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit Beschluss vom 8. Januar 2014 setzte die Bundesregierung einen Staatssekretärsausschuss unter Beteiligung von elf Ressorts ein, dessen Zielsetzung ist, „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ zu klären.
Hintergrund für die Einsetzung des Ausschusses war die seit 1. Januar 2014 geltende völlige Freizügigkeit auch für rumänische und bulgarische EU-Staatsangehörige. In dessen Zuge hatten Ende 2013 und Anfang 2014 verschiedene Politikerinnen und Politiker einen Missbrauch der sozialen Sicherungssysteme beschworen und nach Auffassung der Fragesteller in einer teils rassistischen und chauvinistischen Art gegen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) gehetzt. Unter der Überschrift „Wer betrügt, der fliegt“ hatte die Regierungspartei CSU den Ton dieser Debatte vorgegeben.
Ergebnisse des Ausschusses der Staatssekretäre sollen bis Juni 2014 vorliegen, am 26. März 2014 legte er bereits einen Zwischenbericht vor (auch erschienen auf Bundestagsdrucksache 18/960, hierauf beziehen sich im Folgenden auch die jeweiligen Seitenangaben). Der Bericht betont einerseits die Freizügigkeit als „tragende Grundfreiheit“ und „eine der sichtbarsten Vorzüge Europas für seine Bürger“ (S. 5). Anderseits sollen aber „Fälle von betrügerischer oder missbräuchlicher Inanspruchnahme der Freizügigkeit“ verhindert werden. Unter dem Begriff des „Missbrauchs“ werden wiederum unterschiedliche Phänomene zusammengefasst, wie beispielsweise die Anmeldung eines Gewerbes, ohne dass real die Absicht besteht, wirtschaftlich aktiv zu werden, „Schein-Selbständigkeit“ zur Verdeckung besonders ausbeuterischer Arbeitsverhältnisse, die Einwanderung zur Arbeitssuche, ohne dass ausreichend Aussicht auf Erfolg besteht, weshalb die Einwanderer auf Sozialleistungen angewiesen sind, Erschleichen von Aufenthaltskarten durch Drittstaatsangehörige, die als Ehepartner von Unionsangehörigen indirekt von der Freizügigkeit Gebrauch machen, Missbrauch von Kindergeldleistungen durch Doppelmeldungen.
Bei der Vorstellung des Berichts kündigte der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizìere, an, auch verstärkt gegen jene Arbeitergeber vorgehen zu wollen, die Einwanderinnen und Einwanderer mit falschen Angaben zur Verdiensthöhe bzw. zu Arbeitsbedingungen anwerben und sie hier krassen Formen der Arbeitsausbeutung unterwerfen. Maßnahmen, die in diese Richtung gehen, lassen sich im Bericht jedoch nicht finden. Die seit den 90er-Jahren grassierende Arbeitsausbeutung mittels Werkverträgen wird nicht einmal erwähnt.
Der Bericht enthält zahlreiche Fakten, die zur Versachlichung der Debatte über die sogenannte Armutsmigration beitragen können, die aber auch schon zu einem großen Teil aus Antworten auf parlamentarische Anfragen bekannt waren (u. a. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/223).
Demnach haben sich sowohl die Zuzugszahlen als auch die Wanderungssaldi bei bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen in den vergangenen zwei Jahren deutlich erhöht. Die Kommunen, die einen hohen Einwanderungsanteil haben, sollen dem Bericht zufolge besondere Hilfeleistungen durch den Bund erhalten. Die Einwanderung konzentriere sich hauptsächlich auf etwa acht Kommunen. Duisburg (+4 025) und Frankfurt (+2 246) nehmen dabei die Spitzenposition ein, der Wanderungssaldo nach Dortmund ist mittlerweile eher marginal (+252 im Jahr 2013). Diese Einwanderer sind überwiegend sozialversicherungspflichtig, aber auch ausschließlich geringfügig beschäftigt. Im Wirtschaftszweig „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ gibt es die meisten dieser geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, also wenig überraschend in Bereichen mit geringen Anforderungen an die Qualifikation, aber auch zum Teil mit extrem niedrigen Löhnen und legalen ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen durch Zeitarbeit und Werkverträge. Der Anteil der Sozialleistungsempfänger unter bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen (EU-2) lag im Juni 2013 bei 10 Prozent (16,2 Prozent in der ausländischen Bevölkerung und 7,5 Prozent in der Gesamtbevölkerung).
Neu sind einzelne Daten zum Kindergeldbezug. Bekannt war bereits, dass mit Stand Dezember 2013 für 24 736 bulgarische und 35 719 rumänische Kinder Kindergeld gezahlt wurde. Von den bulgarischen Kindern lebten 3,9 Prozent nicht in Deutschland, bei den rumänischen Kindern lag dieser Anteil bei 9,5 Prozent. Dieser Anteil ist vergleichsweise gering: 28,7 Prozent der polnischen Kinder im Kindergeldbezug lebten Ende des Jahres 2013 nicht in Deutschland, 28,2 Prozent der tschechischen, 25,9 Prozent der slowakischen, 23,4 Prozent der ungarischen, 14,2 Prozent der niederländischen und 13,7 Prozent der belgischen Kinder. Dies dürfte schlicht die Realität von Pendelmigration wiedergeben; ein vermeintlicher Missbrauch ist daraus nach Ansicht der Fragesteller nicht herzuleiten.
Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien nehmen vermehrt Integrationskurse in Anspruch. Obwohl sie keinen Rechtsanspruch haben, gehören sie mit Polen, der Türkei und Syrien zu den fünf Hauptherkunftsländern bei den neu angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Jahres 2013; zusammengenommen stellen sie unter diesen 11,4 Prozent. Auffallend sind die sehr unterschiedlichen Bestehensquoten: Rumänische Staatsangehörige schlossen im ersten Halbjahr 2013 zu 80 Prozent den Kurs auf dem Sprachniveau B1 ab, aber nur 59 Prozent der bulgarischen Staatsangehörigen (Schnitt aller Staatsangehörigen der Europäischen Union: 74 Prozent). Für sie ist die Umstellung von der kyrillischen auf die lateinische Schrift wahrscheinlich eine wesentliche Schwierigkeit. Der Bericht geht auf diese Problematik nicht ein.
Bei der Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen wurden die meisten Anträge im Jahr 2012 von rumänischen Staatsangehörigen gestellt (1 155 von 10 989 insgesamt), zu 89 Prozent betrafen die Anträge medizinische Gesundheitsberufe (u. a. Ärzte). Für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden 5 538 Anträge gestellt, davon 4 605 (83 Prozent) für medizinische Gesundheitsberufe. Die Anerkennungsquote lag für bulgarische mit 89,2 Prozent bzw. rumänische Staatsangehörige mit 89,9 Prozent über dem EU-Durchschnitt von 82 Prozent.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Ist mittlerweile die Zahl der Fälle des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts nach § 2 Absatz 7 des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU, Missbrauch des Freizügigkeitsrechts durch Täuschung) im Ausländerzentralregister abrufbar?
Falls ja, welche Zahlen über welche Zeiträume liegen mittlerweile vor (bitte nach Staatsangehörigkeiten auflisten)?
Falls nein, warum nicht, und welche quantitativen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Umfang zu etwaigen Täuschungshandlungen, beispielsweise über eine vermeintliche Gewerbegründung oder über die Vorlage gefälschter bzw. verfälschter Dokumente, vor bzw. waren Grundlage der Beratung der Staatssekretäre (bitte ausführen)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Umfang des Phänomens in der Bundesrepublik Deutschland „erschlichener“ Aufenthaltskarten vor, die an Drittstaatsangehörige ausgegeben werden, die eine Ehe mit einem freizügigkeitsberechtigten Bürger der Europäischen Union angeblich nur mit dem Ziel eingehen, eine solche Aufenthaltskarte zu erhalten, ohne tatsächlich eine familiäre Lebensgemeinschaft führen zu wollen?
a) Wie viele Drittstaatsangehörige halten sich derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. jeweils zu Ende des Jahres im Zeitraum 2007 bis 2013 mit einer Aufenthaltskarte nach § 5 Absatz 1 FreizügG/EU in Deutschland auf (bitte zusätzlich nach Geschlecht, minderjährig, volljährig und den zehn Hauptherkunftsstaaten auflisten)?
b) Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren der Verlust des Freizügigkeitsrechts nach § 5 Absatz 4 FreizügG/EU in welchen Fallkonstellationen festgestellt, und wie oft wurde deshalb eine Aufenthaltskarte eingezogen (bitte zusätzlich nach Geschlecht und den zehn Hauptherkunftsstaaten auflisten)?
c) Welche konkreten Angaben welcher Ausländerbehörden oder anderer Stellen oder sonstige Erkenntnisse liegen den Aussagen im Staatssekretärsbericht zu dieser Problematik zugrunde, und in wie vielen der auf S. 58 des Berichts angegebenen Zahl von 250 Verdachtsfällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich zum Einzug der entsprechenden Aufenthaltskarte bzw. dazu, dass eine Aufenthaltskarte nicht erteilt wurde, und was ergaben gerichtliche Überprüfungen solcher behördlicher Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung?
d) Ist nach Ansicht der Bundesregierung allein die Tatsache, dass die Eheleute jedenfalls zeitweise keinen gemeinsamen Haushalt in der Bundesrepublik Deutschland führen – beispielsweise aufgrund einer wirtschaftlichen Betätigung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union – ein hinreichender Anhaltspunkt, von einer Täuschung i. S. v. § 2 Absatz 7 FreizügG/EU auszugehen, bzw. welche Aspekte sollen zur Feststellung einer solchen Täuschungshandlung herangezogen werden, bzw. welche Umstände müssen für eine entsprechende Annahme vorliegen (bitte ausführen)?
e) Welche Erkenntnisse aus den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind der Bundesregierung zu dieser Problematik bekannt, insbesondere solche, die sich auf valide Daten und nicht im Wesentlichen auf subjektive Eindrücke aus den zuständigen (Ausländer-)Behörden stützen?
f) Welche Erfahrungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit der Einführung der Strafbarkeit von so genannten Scheinehen zur Erschleichung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige gemacht, und welche Fallzahlen sind dazu jeweils bekannt?
Welche Zahlen liegen der Bundesregierung über die in den letzten drei Jahren nachweislich missbräuchlich in Anspruch genommenen Sozialleistungen vor, und wie stellt sich hier das Verhältnis von deutschen Staatsangehörigen zu Menschen mit einer Staatsbürgerschaft aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Menschen mit einer Staatsbürgerschaft außerhalb der Europäischen Union dar (bitte gesondert aufschlüsseln)?
Auf welche unionsrechtliche Grundlage soll die im Staatssekretärsbericht vorgeschlagene Wiedereinreisesperre nach einer Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts nach § 2 Absatz 7 FreizügG/EU gestellt werden, und welche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der Auslegung dieser Grundlage ist dabei gegebenenfalls zu beachten (bitte mit Fundstellen und Leitsätzen angeben; Angaben zur Rechtsprechung des EuGH, die bei etwaigen Gesetzesvorhaben zu beachten ist – dies gilt auch für nachfolgende Fragen – bitte unabhängig von etwaigen Auskünften der Bundesregierung zu geplanten Gesetzesvorhaben beantworten)?
Auf welche unionsrechtliche Grundlage soll die im Staatssekretärsbericht vorgeschlagene Befristung des Aufenthalts zur Arbeitssuche gestellt werden (bitte mit konkretem Verweis auf die hierbei zu beachtende EuGH-Rechtsprechung ausführen)?
a) Wenn, wie im Bericht angegeben, der Bezug von Sozialleistungen allein nicht zu Ausweisungsmaßnahmen führen soll, welche weiteren Kriterien sollen herangezogen werden, und wie sollen diese gesetzestechnisch abgebildet werden?
b) Durch welche Behörde soll eine entsprechende Prüfung vorgenommen werden, angesichts des Umstandes, dass nach Auffassung der Fragesteller in den Ausländerbehörden regelmäßig eine ausreichende Expertise über Beschäftigungsaussichten fehlen dürfte, oder soll allein die fehlgeschlagene Suche nach Beschäftigung innerhalb des ersten halben Jahres nach Einreise ausschlaggebend sein?
c) Welche Handhabe sieht die Bundesregierung im Unionsrecht, eine unmittelbare Wiedereinreise von arbeitssuchenden freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern, die ausgewiesen worden sind, zu unterbinden, und welche Vorgaben der EuGH-Rechtsprechung sind dabei zu beachten (bitte konkret mit Aktenzeichen und Leitsätzen benennen)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Darstellung des Berichts, dass – Effekte durch die Krise in den südlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union beiseite gelassen – ein Anstieg an Kindergeldberechtigten jeweils dann zu verzeichnen ist, wenn Staaten neu der EU beitreten, also junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus diesen Ländern in die Bundesrepublik Deutschland einwandern und eine Familie gründen, und welche Schlussfolgerungen können aus diesen Fakten insbesondere auf die Gefahr des „Missbrauchs“ von Kindergeld gezogen werden?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Darstellung des Berichts, demzufolge der Anteil von Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, augenscheinlich um so höher ist, je näher der Herkunftsstaat der Eltern an der Bundesrepublik Deutschland liegt, inwieweit teilt sie die Einschätzung der Fragesteller, dass eine räumliche Nähe zur Bundesrepublik Deutschland Formen der „Pendelmigration“ und damit einen höheren Anteil von im Ausland lebenden kindergeldberechtigten Kindern begünstigt, und welche Schlussfolgerungen können aus diesen Fakten insbesondere auf die Gefahr des „Missbrauchs“ von Kindergeld gezogen werden?
Welche konkreten Hinweise und quantitativen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Umfang des Missbrauchs des Kindergeldbezugs im Hinblick auf
a) nicht existente Kinder,
b) mehrfachen Bezug von Kindergeld für ein einziges Kind, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder durch Bezug in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (inkl. des Herkunftsstaates),
c) andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die angeben, mit entsprechendem Missbrauch zu kämpfen zu haben,
im Einzelnen vor?
Wie soll die Anregung aus dem Bericht, in Zukunft immer die Steueridentifikationsnummer des Kindergeldberechtigten und des zum Kindergeldbezug berechtigenden Kindes zu prüfen, umgesetzt werden, erhalten auch jetzt schon neu zuziehende Kinder eine Steueridentifikationsnummer, welche Neuregelungen sind diesbezüglich eventuell erforderlich, und mit welchen zusätzlichen Kosten ist hierbei zu rechnen?
Welchen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und welche zusätzlichen Kosten erwartet die Bundesregierung, wenn die Familienkassen, der Anregung des Berichts folgend, zukünftig prüfen müssen, ob sie gegebenenfalls die Ausländerbehörde zur Prüfung des Bestehens der Freizügigkeit konsultieren sollen?
Wie soll bei einer solchen Einbindung der Familienkassen in die Durchsetzung des Freizügigkeitsrechts (was nicht ihren originären Aufgaben im Rahmen des Familienleistungsausgleichs entspricht) ausgeschlossen werden, dass Familien mit Kindergeldbezug zukünftig deutlich engmaschiger als Alleinstehende oder Kinderlose im Bestehen ihrer Freizügigkeit kontrolliert werden, um eine Diskriminierung aufgrund des Kindergeldbezugs zu verhindern?
Inwieweit sieht es die Bundesregierung als problematisch an bzw. als einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot von Unionsangehörigen an, dass es laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit (vgl. DIE WELT vom 29. April 2014: „Zahl der Kindergeldanträge aus Ausland unterschätzt“) infolge eines EuGH-Urteils vom Juni 2012 zum Kindergeldbezug von Leih- und Saisonarbeitern 30 000 unbearbeitete „Kindergeldanträge von Ausländern“ (gemeint sind vermutlich vor allem Unionsangehörige) „mit Kindern im Heimatland“ gibt und „in vielen Fällen die Antragsteller seit mehr als einem Jahr auf ihr Geld“ warten, was hat die Bundesagentur in Verhandlungen mit dem Bundesministerium der Finanzen bei Verhandlungen um mehr Geld und Personal zur Auflösung des Antragstaus erreichen können, und inwieweit stellt die Bundesregierung sicher, dass geplante Maßnahmen zur genaueren Prüfung von Kindergeldanträgen bei diesem Personenkreis nicht zu noch längeren Bearbeitungszeiten und damit zu einer Benachteiligung von Unionsangehörigen führen (bitte im Detail darlegen)?
Sind die Formulierungen des Berichts in Bezug auf die sozialrechtliche Behandlung freizügigkeitsberechtigter Bürger der EU und zum Leistungsausschluss aus dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) dahingehend zu verstehen, dass die Bundesregierung hierzu erst einmal die Rechtsprechung des EuGH abwarten will, bevor sie sich dazu weiter positioniert?
a) Bleibt diese Fragestellung dann auch im Abschlussbericht ausgeklammert, falls bis dahin keine Entscheidung des EuGH in den Vorlageverfahren zur Frage des Leistungsausschlusses ergangen sein sollte, oder welches weitere Vorgehen plant die Bundesregierung für diesen Fall?
b) Soll der Abschlussbericht im Abschnitt „Mögliche weitere Maßnahmen auf europäischer Ebene“ einen Vorschlag enthalten, wie die Bundesregierung auf EU-Ebene zu einer Klärung der sozialrechtlichen Aspekte der Freizügigkeit weiter agieren soll oder kann?
Welche Daten liegen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zum Umfang von Scheinselbständigkeiten und so genannter Schwarzarbeit vor, in deren Rahmen Sozialbeiträge vorenthalten wurden, und welche Erkenntnisse gibt es insbesondere zu den Staatsangehörigkeiten der Opfer und der Profiteure solcher verdeckten ausbeuterischen Arbeitsverhältnisse und zur Summe des entstandenen Schadens für die Sozialversicherungsträger?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu aus den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor?
Soll der Vorschlag des Berichts, zukünftig alle Gewerbeanzeigen auf Anhaltspunkte für Scheinselbständigkeit zu prüfen, tatsächlich für alle Gewerbeanzeigen gelten oder auf Bürgerinnen und Bürger der EU oder sogar einzelne Herkunftsstaaten begrenzt werden?
a) Mit welchen Folgekosten rechnet die Bundesregierung für die Gewerbeämter insbesondere hinsichtlich des notwendigen Personalaufwuchses?
b) Warum enthält der Bericht keinerlei Vorschläge im Hinblick auf die Bekämpfung der Profiteure der durch Scheinselbständigkeit verdeckten ausbeuterischen Arbeitsverhältnisse, etwa hinsichtlich der systematischen Vorenthaltung von Sozialleistungen, Zahlung sittenwidriger Löhne etc.?
c) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen oder in Planung, die nicht im Bericht erwähnt werden, die der Bekämpfung der durch Scheinselbständigkeit verdeckten ausbeuterischen Arbeitsverhältnisse dienen?
d) Wenn diese Problematik ansonsten von der Bundesregierung bislang noch nicht weiter angegangen wurde, warum wird dieses Phänomen, von dem eine große Zahl von Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern in Deutschland betroffen ist, ausgerechnet im Kontext der Debatte um „Missbrauch der Freizügigkeit“ nicht angegangen?
e) Warum wird die Prüfung von weiteren Maßnahmen im Bereich von Scheinselbständigkeit und so genannter Schwarzarbeit im Bericht auf den Zusammenhang mit „Organisierter Kriminalität“ und „bandenmäßige Begehung“ der Vorenthaltung von Beiträgen zur Sozialversicherung beschränkt, obwohl in der Regel solche Formen der Ausbeutung und des Sozialbetruges im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen mit ganz legalen Unternehmen, beispielsweise in der Fleischindustrie oder im Baugewerbe, begangen werden? Warum enthält der Bericht an dieser Stelle lediglich einen Prüfauftrag, während bei den gegen die Opfer solcher Ausbeutung gerichteten Maßnahmen die Umsetzung empfohlen wird?
f) Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um gegen ausbeuterische Beschäftigung, wie z. B. „Knebelverträge“, vorzugehen, und was will sie tun, um Beschäftigten ihre Rechte zuzusichern, wenn sie beispielsweise über Monate ihre Gehälter nicht ausbezahlt bekommen?
An welche Behörden bzw. Stellen können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der EU wenden, und welche Beratungsstellen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung auf Ebene der Länder und Kommunen?
Welche Anstrengungen werden von der Bundesregierung unternommen, um die Arbeit von Beratungsstellen für freizügigkeitsberechtigte Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen und Gewerbetreibende aus der EU zu fördern und zu unterstützen, in denen diese sich über ihre Rechte informieren können, und in welchem Maße ist die Bundesregierung an der Finanzierung von Beratungsstellen bzw. freien Trägern beteiligt?
Ist die Bundesregierung bereits an die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mit dem Anliegen herangetreten, zur Entlastung der Kommunen die Kosten für Impfstoffe für diejenigen Kinder zu übernehmen, deren Krankenversicherungsschutz noch nicht abschließend festgestellt ist, und wie hat der GKV-Spitzenverband darauf ggf. reagiert?
Wie hat nach Kenntnis der Bundesregierung der GKV-Spitzenverband auf das im Bericht formulierte Ansinnen des Bundesministeriums für Gesundheit reagiert, in einem klarstellenden Rundschreiben an die GKV über die Zugangsvoraussetzungen von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zu informieren und für eine einheitliche Rechtsanwendung Sorge zu tragen, und welche Probleme hat der GKV-Spitzenverband ggf. aus seiner Sicht hierzu thematisiert?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ähnliche Vorhaben und Maßnahmen wie diejenigen, die in dem Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses erarbeitet wurden, und inwieweit stimmt die Bundesregierung ihre geplanten Maßnahmen auf EU-Ebene mit welchen Partnern ab?
Welche konkreten bedarfsgerechten Integrationsangebote für Bürgerinnen und Bürger aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, über die in § 11 FreizügG/EU i. V. m. § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelten Möglichkeiten hinaus, will die Bundesregierung schaffen, und welche Mittel sieht sie ggf. hierfür vor?
In welcher Höhe wird die Bundesregierung zusätzliche Mittel zur Fortführung des ESF-BAMF-Programms bis zum Jahresende 2014 zur Verfügung stellen, woher sollen diese Mittel stammen, und welche Zukunft soll das ESF-BAMF-Programm über das Jahr 2014 haben?