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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Konkrete Ermittlungen zur Prüfung möglicher rechtsextremer und rassistischer Hintergründe bei ungeklärten vollendeten und versuchten Tötungsdelikten in den Jahren 1990 bis 2011

Ermittlungsstand bzgl. der zur Überprüfung ausgewählten 745 Fälle auf BT-Drs 18/343: voraussichtlicher Abschluss der Evaluation, befasste IMK-Gremien, signifikante Abweichungen zwischen den Bundesländern bzgl. der Anzahl zur Überprüfung ausgewählter Fälle, Auswahl und Vorbereitung der Polizeibeamten, Einbeziehung von Justizbehörden, Nachvernehmung von Zeugen, Befragung von Beamten aus den Ermittlungsverfahren, Sichtung von Beweismitteln, Kontaktaufnahme zu Nebenklägervertretern und Angehörigen, Anzahl ermittelnder Beamter beim BKA und beim GETZ/GAR, Kosten, bisherige Ergebnisse<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

19.06.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/144814.05.2014

Konkrete Ermittlungen zur Prüfung möglicher rechtsextremer und/oder rassistischer Hintergründe bei ungeklärten vollendeten und versuchten Tötungsdelikten in den Jahren 1990 bis 2011

der Abgeordneten Martina Renner, Jan Korte, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Polizeibehörden des Bundes und der Länder haben sich unmittelbar nach der Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) darauf verständigt, alle bislang ungeklärten „Altfälle“ von versuchten und vollendeten Tötungsdelikte aus den Jahren 1990 bis 2011 neu zu überprüfen. 3 330 ungeklärte und erfasste Tötungsdelikte wurden nach einem neuen und jetzt weiter gefassten Indikatorenkatalog in Bezug auf eine mögliche politisch rechte Tatmotivation überprüft. Dies ist eine gewaltige Herausforderung an die Polizeibehörden des Bundes und der Länder. Sollte dies mit aller Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt betrieben werden, würde dies eine grundlegende Umkehr in der Praxis der Polizeibehörden und der Innenministerien des Bundes und der Länder bedeuten.

Noch im September 2011 hatte es die Bundesregierung abgelehnt, im Rahmen einer Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu rechtsextrem motivierten Tötungsdelikten im Zeitraum von 1990 bis 2011 eine erneute Überprüfung durchführen zu lassen. Für die Bundesregierung erklärte der damalige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole Schröder, dass die offizielle Statistik der rechts motivierten Tötungsdelikte „nicht in Zweifel zu ziehen“ sei (Bundestagsdrucksache 17/7161, S. 21). Die gegenwärtigen Überprüfungen der Polizeibehörden, sollten sie ernsthaft durchgeführt werden, stellen nunmehr alle bislang ergangenen Antworten der Bundesregierung auf entsprechende parlamentarische Anfragen in Frage.

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/343 wurden 745 Fälle von vollendeten und versuchten Tötungsdelikten differenziert nach Bundesländern benannt, zu denen nunmehr durch das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter eine Prüfung auf einen möglichen rassistischen, rechtsextremen Hintergrund vorgenommen werden soll. Nach einer ersten Überprüfungsphase soll es anschließend zu einer Evaluation kommen, die Gegenstand einer Beratung in den zuständigen Gremien der Innenministerkonferenz (IMK) werden soll.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wann ist mit einem Abschluss der Evaluation der auf Bundestagsdrucksache 18/343 genannten 745 vollendeten und versuchten Tötungsdelikten zu rechnen?

2

In welchen IMK-Gremien werden die Ergebnisse mit welchen Fragestellungen diskutiert werden (bitte unter Angabe des geplanten Datums und Arbeitskreises bzw. Arbeitsgruppe der IMK)?

3

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den signifikanten zahlenmäßigen Unterschieden der ungeklärten Tötungsdelikte in den einzelnen Bundesländern, die zur erneuten Untersuchung durch die einzelnen Bundesländer ausgesucht wurden?

Wie lässt sich beispielsweise erklären, dass in Schleswig-Holstein drei, in Thüringen zwei Tötungsdelikte und im Saarland ein Tötungsdelikt erneut untersucht werden, in Baden-Württemberg dagegen über 200 (vgl. Bundestagsdrucksache 18/343, S. 3 f.)?

4

Zu welchen der auf Bundestagsdrucksache 18/343 (S. 3 f.) genannten Fällen der vollendeten und versuchten Tötungsdelikte in Tabelle 1 und der Auflistung in Tabelle 2, die mit den 137 Fällen aus „DER TAGESSPIEGEL“ und „ZEIT ONLINE“ korrespondieren, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Akten beigezogen (bitte differenziert nach Ermittlungsarbeit in Überprüfungs- und Evaluationsphase, nach Bundesland, Fall, Behördenbezeichnung, die Akten angefordert hat, Herkunft der Akten, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Ergebnis der Aktenauswertung darstellen)?

5

Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Polizeibeamten des Bundes und der Länder, die an diesen Überprüfungen beteiligt waren und sind, auf ihre Aufgabe vorbereitet?

6

Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mögliche Schwachstellen der damaligen Ermittlungen in den Jahren 1990 bis 2011 untersucht und bewertet, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

7

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei jedem der zu überprüfenden Tötungsdelikte neue Beamte zur Überprüfung von möglichen rechten bzw. rassistischen Tatmotiven bzw. mutmaßlichen Täterinnen und Tätern aus der extremen rechten, neonazistischen Szene eingesetzt, oder haben diese Aufgabe auch Beamte ausgeführt, die früher schon den jeweiligen Fall bearbeitet haben (bitte prozentual nach Bund, Ländern und Jahren aufführen, in wie vielen Fällen Beamte ihre alten Fälle wieder bearbeitet haben und in wie vielen Fällen hier neue Beamte eingesetzt waren bzw. sind)?

8

Wurden die Justizbehörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder in diese Überprüfungen mit einbezogen, und wenn ja, in welchem Umfang ist dies geschehen?

9

Wenn nein, wieso wurden die Justizbehörden nicht mit einbezogen?

10

Zu welchen der auf Bundestagsdrucksache 18/343 genannten Fällen in den Tabellen 1 und 2 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Nachvernehmungen von Zeugen und Zeuginnen bzw. Tatverdächtigen vorgenommen (bitte differenziert nach Ermittlungsarbeit in Überprüfungs- und Evaluationsphase, nach Bundesland, Fall, Behördenbezeichnung, die Nachvernehmungen durchgeführt hat, Status der vernommenen Personen und Ergebnis der Nachvernehmungen darstellen)?

11

Zu welchen der auf Bundestagsdrucksache 18/343 in den Tabellen 1 und 2 genannten Fälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Befragungen der Beamten und Beamtinnen aus den Ermittlungsverfahren vorgenommen (bitte differenziert nach Ermittlungsarbeit in Überprüfungs- und Evaluationsphase, nach Bundesland, Fall, Behördenbezeichnung, die Befragungen durchgeführt hat, Amtsbezeichnung der befragten Beamten und Ergebnis der Befragungen darstellen)?

12

Zu welchen der auf Bundestagsdrucksache 18/343 in den Tabellen 1 und 2 genannten Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Asservate, Spuren und andere Beweismittel erneut gesichtet und bewertet (bitte differenziert nach Ermittlungsarbeit in Überprüfungs- und Evaluationsphase, nach Bundesland, Fall, Behördenbezeichnung, die Untersuchungen durchgeführt hat, Art des Beweismittels und Ergebnis der Untersuchungen darstellen)?

13

Zu welchen der auf Bundestagsdrucksache 18/343 genannten Fällen in den Tabellen 1 und 2 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit Nebenklägervertretern der Opfer bzw. Angehörigen der Opfer Kontakt aufgenommen (bitte differenziert nach Ermittlungsarbeit in Überprüfungs- und Evaluationsphase, nach Bundesland, Fall, Behördenbezeichnung, die Kontakt aufgenommen hat und Ergebnis der Kontaktaufnahme darstellen)?

14

Wie viele Beamte in welchen Abteilungen des BKA, des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ)/Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus und -terrorismus (GAR) sind mit der Überprüfung der zunächst 3 300 durch die Bundesländer vorgelegten ungeklärten Tötungsdelikte befasst gewesen?

15

Wie viele Beamte in welchen Abteilungen des BKA und des GETZ/GAR sind mit der Überprüfung der nunmehr ausgewählten 745 ungeklärten vollendeten und versuchten Tötungsdelikte in Tabelle 1 und Tabelle 2, die der Auflistung bei „DER TAGESSPIEGEL“ und „ZEIT ONLINE“ entspricht, befasst?

16

Welche Kosten sind dem Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung den Ländern dadurch entstanden, dass im Zusammenhang mit den NSU-Morden nunmehr ungeklärte vollendete und versuchte Tötungsdelikte seit dem Jahr 1990 nach einem abgestimmten erweiterten Indikatorenkatalog neu (nach einer möglichen rechtsextremen, fremdenfeindlichen bzw. rassistischen oder antisemitischen Motivation der Täter) überprüft werden müssen?

17

Welche Fehler sind nach Ansicht der Bundesregierung in der Vergangenheit in Bezug auf die Anerkennung von Tötungsdelikten als politisch rechts motiviert durch die jeweiligen Bundesregierungen gemacht worden, wenn die Polizei- und Justizbehörden des Bundes und der Länder nunmehr zu solchen Überprüfungsmaßnahmen aller ungeklärten vollendeten und versuchten Tötungsdelikte greifen müssen?

18

Würde die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Ausmaßes dieser Überprüfungsmaßnahmen die Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole Schröder, vom 27. September 2011 im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage „Mindestens 137 Todesopfer rechter Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland seit 1990“ (Bundestagsdrucksache 17/7161), dass die offizielle Statistik (der Tötungsdelikte) „nicht in Zweifel zu ziehen“ sei (Bundestagsdrucksache 17/ 7161, S. 21), weiterhin aufrecht erhalten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011 durch die Bundesregierung“, Bundestagsdrucksache 18/343, S. 9)?

19

In welchen der nunmehr zur Überprüfung ausgewählten 745 Fälle in Tabelle 1 und in Tabelle 2 auf Bundestagsdrucksache 18/343 gibt es bislang Hinweise, dass die Tatverdächtigen dem rechten und/oder neonazistischen Milieu zugeordnet werden müssen (bitte nach Bundesländern und Tatdatum auflisten)?

Berlin, den 14. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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