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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen (G-SIG: 16011534)

Anfänge der Online-Durchsuchung, Anzahl der Fälle und durchsuchende Sicherheitsbehörden, anordnende Stellen; Anzahl der Anklagen; Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen, rechtliche Regelungen, mögliche Gesetzesänderung; Anzahl zukünftiger Online-Durchsuchungen, Personalbedarf u.a. beim BKA, Höhe der Sachkosten, Nutzen der Online-Durchsuchung

Fraktion

DIE LINKE

Datum

28.12.2006

Antwortdauer

22 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/378706. 12. 2006

Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen

der Abgeordneten Jan Korte, Petra Pau, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im „Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit“ (PSIS), das der Bundesminister des Innern am 10. Oktober 2006 vorlegte, wird die „technische Fähigkeit, entfernte PC auf verfahrensrelevante Inhalte hin durchsuchen zu können, ohne selbst am Standort des Geräts anwesend zu sein“ als wichtiger Baustein der Fortentwicklung der kriminalistischen Sachaufklärung bezeichnet (vgl. PSIS, Anlage 2b, Maßnahme 3).

Dieses Instrumentarium befindet sich nach Aussage des Bundesministeriums des Innern in der Entwicklung. Dennoch ordnete ein Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21. Februar 2006 eine Online-Durchsuchung zum Nachteil eines Beschuldigten an.

In einem Schreiben vom 31. März 2006 wendet sich der damalige Generalbundesanwalt an den Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, mit der Bitte, beim BKA die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Anordnungen von Online-Durchsuchungen durchgeführt werden können.

In gleichem Schreiben wies der Generalbundesanwalt darauf hin, dass „dem Vernehmen nach verschiedene deutsche Sicherheitsbehörden bereits seit geraumer Zeit erfolgreich mit dem Instrument des heimlichen Abziehens von Daten auf fremden Computern mittels spezieller Software“ arbeiten würden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Seit wann wenden deutsche Sicherheitsbehörden das Instrumentarium des „heimlichen Abziehens von Daten auf fremden Computern mittels spezieller Software“ (Online-Durchsuchung) an?

2

Welche Sicherheitsbehörden haben bisher die Online-Durchsuchung angewandt oder wenden sie an?

3

In wie vielen Fällen kam die Online-Durchsuchung bisher zur Anwendung (bitte aufschlüsseln nach durchführender Behörde)?

4

Durch wen wurden die bisher durchgeführten Online-Durchsuchungen jeweils angeordnet?

5

In wie vielen Fällen führten die bereits durchgeführten Online-Durchsuchungen dazu,

a) dass sich ein bestehender Anfangsverdacht erhärten konnte;

b) dass neue verwertbare Erkenntnisse über Verdächtige gewonnen werden konnten;

c) dass es zu einer Anklage aufgrund einer schweren Straftat kam;

d) dass konkrete Gefahr bzw. eine schwere Straftat abgewandt werden konnte; was ohne dieses Instrumentarium nicht möglich gewesen wäre?

6

Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die bisherigen Online-Durchsuchungen im Einzelnen durchgeführt?

7

Welche Rechtsgrundlage soll nach Einschätzung der Bundesregierung künftig zum Tragen kommen, um eine Online-Durchsuchung anzuwenden?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung, eine besondere rechtliche Regelung zur Durchführung von Online-Durchsuchungen zu schaffen?

Wenn ja, welches Gesetz soll dafür geändert werden?

9

a) Wie viele Online-Durchsuchungen werden nach Schätzung der Bundesregierung in den nächsten zwei Jahren notwendig sein und angeordnet werden, und worauf stützt sich eine solche Einschätzung?

b) Wie viele zusätzliche Personalstellen werden nach Schätzung der Bundesregierung dafür beim BKA und anderen Behörden notwendig sein?

c) In welcher Höhe werden nach Schätzung der Bundesregierung zusätzliche Sachkosten für dieses Instrumentarium anfallen, und in welcher Höhe sind die benötigten Mittel im „Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit“ abgedeckt?

d) Wie hoch wird nach Schätzung der Bundesregierung der einmalige Investitionsaufwand sein, damit das BKA der Bitte des Generalbundesanwaltes nach Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Online-Durchsuchung nachkommen kann, und in welcher Höhe sind die benötigten Mittel im „Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit“ abgedeckt?

10

Was ist nach Auffassung der Bundesregierung der zusätzliche Nutzen der Online-Durchsuchung, der nur durch dieses Instrumentarium, nicht aber mit anderen Instrumenten erreicht werden kann?

Berlin, den 5. Dezember 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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