Übungen mit Drohnen der Bundeswehr, der US-Armee und der NATO
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Auch die Bundeswehr ist an der im Mai 2014 in Norwegen stattfindende NATO-Übung „Unified Vision 2014“ beteiligt (www.luftwaffe.de, 7. Mai 2014). Hierzu soll vom 8. bis 9. Mai 2014, vom 19. bis 20. Mai 2014 und vom 26. bis 27. Mai 2014 eine Drohne des Typs „Global Hawk“ den deutschen Luftraum durchqueren. Vorgesehen ist, dass die „Global Hawk“ mehrmals zwischen Norwegen und Sigonella/Italien operieren soll. Es fehlt die Angabe darüber, zu welcher Teilstreitkraft welchen Landes die „Global Hawk“ gehört. In Sigonella sollen mehrere NATO-Mitgliedstaaten im Rahmen des Aufbaus des NATO Alliance Ground Surveillance Systems (NATO AGS) Drohnen beschaffen. Derzeit haben aber lediglich die USA „Global Hawk“ auf Sigonella. Die Luftwaffe spricht von „reinen Transitzwecken“; als „Verweildauer“ wird pro Überflug „circa eineinhalb Stunden“ angegeben. Die Flughöhe soll 16 Kilometer betragen. An Bord der Drohne befänden sich „Aufklärungssensoren, die für die Durchführung der Übung von Relevanz sind“. Sie dürften aber während des Überfluges nicht betrieben werden. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) habe ein Sensorbetrieb „strikt untersagt“. Um die Einhaltung dieser Auflage zu überwachen, soll ein „auf diese Technologie ausgebildeter deutscher Offizier“ als nationaler Beobachter in eine Missionskontrollstation in den USA entsandt werden. Im Vorfeld dieser Übung habe das Bundesministerium der Verteidigung eine „ressortübergreifende Prüfung“ durchgeführt, die „sowohl technische als auch flugbetriebliche Aspekte“ beinhaltet habe. Beteiligt waren demnach das Auswärtige Amt, die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Zusätzlich sei die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, informiert worden. Es handele sich bei den Überflügen um „Einzelfallentscheidungen“, die ausschließlich „auf die Nutzung des deutschen Luftraums ohne geplante Starts und Landungen fokussieren“. Aus ihnen seien „keine generellen Regelungen für eine dauerhafte Nutzung ableitbar“. Dennoch kann angenommen werden, dass die Überflüge Rückschlüsse auf den späteren Betrieb von „Global Hawk“ im Rahmen des NATO AGS gezogen werden oder auch die Reaktivierung der eigentlich eingefrorenen, baugleichen Bundeswehrdrohne „Euro Hawk“ befördern könnten. Tatsächlich schreibt die Luftwaffe, mit der Zustimmung zur Nutzung des deutschen Luftraums würde Deutschland, „insbesondere mit Blick auf den Aufbau des NATO AGS, einer wichtigen Bündnisverpflichtung gerecht und agiert als verlässlicher Partner“.
Auch in der als „Schwerpunktübung der Bundeswehr“ bezeichneten JAWTEX 2014 (Joint Air Warfare Tactical Exercise) sollen Drohnen zum Einsatz kommen (www.luftwaffe.de, 28. April 2014). Die Übung habe demnach eine Größenordnung, „wie sie in Deutschland nur noch selten stattfindet“. Von den 4 500 Teilnehmenden kämen „mehr als 800“ aus elf „Partnernationen“. Die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Übung liege in der Verantwortung des Zentrums Luftoperationen in Kalkar, das neben dem Exercise Director (Leiter der Übung) auch wesentliche Teile des Planungsstabes stelle. Auf dem Truppenübungsplatz Klietz werde eine große Luftlandeoperation durchgeführt, an der 900 Soldaten verschiedener Nationen beteiligt seien. In der deutschen Bucht beteilige sich die Marine mit zwei Fregatten und einem Tanker. Das Heer setze Drohnen vom Typ LUNA, ALADIN und MIKADO ein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche (Zwischen-)Ergebnisse kann die Bundesregierung zur Ursache des mittlerweile dritten Absturzes einer Bundeswehr-Drohne des Typs „Heron“ in Afghanistan machen, die nach Angaben der Bundeswehr „aus bisher ungeklärter Ursache mit einem Berg kollidierte“ und offensichtlich auf einer Trainingsmission war (Bundestagsdrucksache 18/213)?
a) Inwiefern liegt hierzu mittlerweile ein „belastbares Untersuchungsergebnis zur Unfallursache“ vor, bzw. für wann ist dieses angekündigt?
b) Inwieweit treffen Berichte zu, wonach es auch Hinweise auf ein Eindringen in das elektronische Steuerungssystem gegeben haben könnte (THE AVIONIST, 13. November 2013)?
Welche Überflüge oder sonstigen Flüge von Drohnen waren im Rahmen der NATO-Übung „Unified Vision 2014“ über Deutschland geplant, und welche haben tatsächlich stattgefunden?
a) Um wie viele verschiedene Drohnen welcher Typen handelte es sich?
b) In welcher Höhe und mit welcher Geschwindigkeit flogen die Drohnen?
c) Sofern auch Luftbeschränkungsgebiete durchquert wurden, um welche handelt es sich dabei?
d) Im Rahmen welcher Gremien wurde die Teilnahme von US-Drohnen am Manöver in Norwegen vorgeschlagen und diskutiert?
e) Welche Behörde hatte die Flüge wem gegenüber beantragt?
f) Inwiefern waren welche NATO-Gremien in die Planung und Durchführung der Flüge involviert?
g) Wie wurde die Notwendigkeit der Flüge begründet?
h) Inwiefern war oder ist auch die Wehrtechnische Dienststelle 61 (WTD) mit den Flügen befasst?
Inwiefern und mit welchen Aufgaben und Zielen waren nach Kenntnis der Bundesregierung auch die NATO-Arbeitsgruppen „Joint Capability Group on Unmanned Aerial Vehicles“ (JCGUAV) und „Flight in Non-Segregated Airspace Working Group“ (FINAS) in die Flüge einbezogen?
Welche weiteren Länder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den jeweiligen Flügen überquert (bitte für die einzelnen, genehmigten Flüge nachweisen)?
Welche Teilstreitkraft welches Landes verantwortet bzw. befehligen nach Kenntnis der Bundesregierung die bei „Unified Vision 2014“ über Deutschland geflogenen Drohnen?
a) Von wo wurden die Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils gesteuert?
b) Von wo wurden die Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils befehligt?
c) Welche Relaisstationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Steuerung oder Kommunikation genutzt?
d) Inwiefern wurden hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung auch Anlagen in Ramstein genutzt, und, soweit die Bundesregierung keine Kenntnis hat, wie kann sie dies in Erfahrung bringen?
Inwiefern dienen die Überflüge mittelbar oder unmittelbar dem Aufbau des NATO Alliance Ground Surveillance Systems (NATO AGS)?
Welche technischen Angaben hat das BMVg vor und nach der Genehmigung der Überflüge verlangt?
a) Welche „Aufklärungssensoren“ haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung an Bord befunden?
b) Über welche konkreten Kenntnisse sollte der „auf diese Technologie ausgebildete deutsche Offizier“ als „nationaler Beobachter“ verfügen?
c) In welchen Missionskontrollstationen wurden „nationale Beobachter“ entsandt?
d) Welche Zwischenfälle haben diese dort im Zusammenhang mit den Flügen dokumentiert?
Worum handelte es sich bei der „ressort-übergreifenden Prüfung“, und welche „technische[n] als auch flugbetriebliche[n] Aspekte“ hatte diese beinhaltet (www.luftwaffe.de, 7. Mai 2014)?
a) Worin bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung vor, während und nach den Flügen die Aufgaben des Auswärtigen Amts, der DFS und des BMVI?
b) Mit welchem Inhalt war die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit informiert worden?
Mit welchen NATO-Nationen wird das AGS-Beschaffungsprogramm nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit weitergeführt?
a) Inwiefern haben die Vorbereitungen zum künftigen Betrieb und zur Übergabe des AGS-Systems an die künftigen militärischen Nutzer begonnen?
b) Wann soll die erste „Global Hawk“ ausgeliefert werden?
c) Inwiefern hat die nach Kenntnis der Fragesteller für Anfang April 2014 in Sigonella geplante „Spatenstichzeremonie“ tatsächlich stattgefunden, bzw. für wann ist diese geplant?
d) Wer nahm daran teil, bzw. soll nach Kenntnis der Bundesregierung daran teilnehmen?
Welche aktuelleren Überlegungen existieren für die weitere Nutzung oder Lagerung der Bundeswehr Drohne „Euro Hawk“, die nach Kenntnis der Fragesteller nur bis Juni 2014 entschieden worden war?
Welche bemannten oder unbemannten Luftfahrzeuge welcher Teilstreitkräfte welcher Länder sind in der als „Schwerpunktübung der Bundeswehr“ bezeichneten JAWTEX 2014 (Joint Air Warfare Tactical Exercise) zum Einsatz gekommen? Auf welchen Flugplätzen waren sie stationiert?
Welche Überflüge oder sonstigen Flüge von Drohnen waren im Rahmen der Übung über Deutschland geplant, und welche haben tatsächlich stattgefunden?
a) Welche Teilstreitkraft welches Landes verantwortet bzw. befehligen die bei „JAWTEX 2014“ über Deutschland geflogenen Drohnen?
b) In welcher Höhe und mit welcher Geschwindigkeit flogen die Drohnen?
c) Sofern auch Luftbeschränkungsgebiete durchquert wurden, um welche handelt es sich dabei?
d) Von wo wurden die Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils gesteuert?
e) Von wo wurden die Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils befehligt?
f) Welche Relaisstationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Steuerung oder Kommunikation genutzt?
g) Wo wurde bzw. wird die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Übungsflüge von Drohnen ausgewertet?
h) Inwiefern waren die Drohnen auch Teil der Luftlandeoperation auf dem Truppenübungsplatz Klietz?
Welche weiteren Tests, Trainingsflüge oder Flugkampagnen hat die Bundespolizei über der Nord- und Ostsee oder dem Mittelmeer durchgeführt oder beobachtet, bzw. welche Flüge oder Beobachtungen sind geplant? Worum handelt es sich bei der „Remote pilot station“ (RPS), und inwiefern basiert diese auf Radardaten, die von der DFS überlassen werden (http://tinyurl.com/ohoqljv)?
Inwiefern wird sich die Bundesregierung auch jenseits einer polizeilichen oder grenzpolizeilichen Nutzung von Drohnen bei „DeSIRE II“ einbringen (Bundestagsdrucksache 18/819)?
Welche Behörden sollen im Luftfahrtamt der Bundeswehr zusammengeführt werden, und über wie viele Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen wird diese schließlich verfügen?
a) Wie viele Dienstposten kommen aus Köln, Manching, Bonn, Koblenz, Frankfurt oder sonstigen Stützpunkten von Heer und Marine?
b) Welche Argumente haben für den Standort Köln gesprochen, bzw. schließlich den Ausschlag gegeben?
c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob sich durch den bevorstehenden Umzug mehr Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der WTD 61 als gewöhnlich um andere Stellen in der Region bemüht haben?
d) Welche Testflugmöglichkeiten existieren in Köln, bzw. wenn keine existieren, wo werden diese genutzt?
Inwiefern ist die Bundesregierung unabhängig von dem Gutachten der Bundesanwaltschaft der Ansicht, dass die Nutzung von in großer Höhe operierender, mithin unbemerkt agierender Kampfdrohnen, „Heimtücke“ sei (Bundestagsdrucksache 18/1318)?
a) Inwiefern ist auch die Bundesregierung der Ansicht, dass das Ausnutzen des „gegnerischen Überraschungsmoments“ eine „zulässige Kriegslist“ sei?
b) Inwiefern ist auch die Bundesregierung der Ansicht, dass in Pakistan ein bewaffneter Konflikt mit Teilnahme der USA vorliege, mithin das Konfliktsvölkerrecht gelte (bitte begründen)?
Wann wird die Bundeswehr nach derzeitigem Stand ihre Beschaffungsentscheidung für MALE-Drohnen der Luftwaffe fällen?
a) Welche Angebote oder Voranfragen wurden bis heute eingeholt, bzw. welche wurden unaufgefordert eingesandt?
b) Welche Angaben werden in den Angeboten oder Antworten auf Voranfragen hinsichtlich von „Haltepunkten“ der Drohnen und einer möglichen Bestückung mit Waffen gemacht?
c) Wann wird der Generalinspekteur der Bundeswehr nach Kenntnis der Bundesregierung seine Auswahlentscheidung treffen?
Inwiefern spielt bei den Überlegungen zur Beschaffungsentscheidung für MALE-Drohnen der Luftwaffe eine Rolle, inwiefern israelische oder US-amerikanische Militärs bei einem Betrieb der Drohnen durch die Bundeswehr Zugriff auf die Steuerung oder Überwachungsdaten der Drohnen hätte?
a) Für wie realistisch hält die Bundesregierung einen solchen Zugriff, und inwiefern werden hierzu Prüfungen vorgenommen oder Gespräche mit den betreffenden Regierungen geführt?
b) Inwiefern könnte das Militär sogar den Flugweg kontrollieren und in diesen eingreifen?
c) Inwiefern spielt bei den Überlegungen zur Beschaffungsentscheidung eine Rolle, über welches Bewaffnungskonzept die Drohne verfügt?
d) Inwiefern spielt bei den Überlegungen zur Beschaffungsentscheidung eine Rolle, dass die Bundeswehr im Falle des Kaufs einer „Predator“, bzw. deren Derivate auf ein bestehendes Versorgungsnetz der US-Armee zurückgegriffen werden könnte?
Welche Drohnentypen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine Zulassung bzw. einmalige Überführungsrechte für das Luftbeschränkungsgebiet TRA 210 bzw. Korridore zwischen US-Standorten wie Ansbach, Grafenwöhr und Hohenfels, bzw. für welche Typen wurden diese beantragt?
Werden von US-Standorten in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung Übungs- oder Einsatzflüge ausländischer Drohnen außerhalb von Deutschland betreut, koordiniert, überwacht, gesteuert oder per Relaisstation für den Datenverkehr unterstützt?
Hat die Bundesregierung den US-Präsidenten Barack Obama lediglich gefragt, ob bewaffnete Drohneneinsätze aus Deutschland geflogen oder befehligt werden (Bundestagsdrucksache 18/1318) bzw. inwiefern hat sie ebenfalls Erkundigungen darüber eingeholt, ob US-Anlagen auch als Relaisstationen ausgebaut wurden, damit breitbandige Übertragungen zur Steuerung und Kommunikation überhaupt möglich werden?
a) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass ein Ausbau von US-Anlagen als Relaisstationen für eine breitbandige Übertragung zur Steuerung und Kommunikation von Drohnen als ein Beitrag zum US-Drohnenkrieg zu betrachten ist?
b) Da die Berichte über den Ausbau von US-Anlagen als Relaisstationen für eine breitbandige Übertragung zur Steuerung und Kommunikation von Drohnen nach Einschätzung der Fragesteller zutreffend sind, inwiefern hielte auch die Bundesregierung eine derartige technische Infrastruktur als nicht vereinbar mit ihren politischen Zielen, zumal dadurch außergerichtliche Hinrichtungen durch einen zivilen US-Geheimdienst unterstützt werden?
Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Bundeswehr die Zulassungsregeln ZDv 19/1 derzeit überarbeitet, und was sind die Gründe hierfür?