Befugnisse und Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes im Ausland
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Inge Höger und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit den Stimmen der regierenden islamisch-konservativen Partei für Gerechtigkeit und Fortschritt (AKP) beschloss das türkische Parlament im April 2014 ein Gesetz, das den Nationalen Nachrichtendienst (MIT) mit neuen Befugnissen versieht. Laut Medienberichten ermöglicht das Gesetz weitergehende Abhörmaßnahmen ohne Gerichtsbeschluss sowie den Zugang des Geheimdienstes zu Daten von Banken, staatlichen Institutionen, Privatunternehmen und Gewerkschaften. Zudem bekommt der Geheimdienst mehr Rechte bei Auslandseinsätzen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geheimdienstes sollen auch im Falle schwerer, im Staatsauftrag begangener Straftaten Immunität gegenüber Strafverfolgung besitzen. Dagegen drohen Journalistinnen und Journalisten oder sonstigen Informantinnen und Informanten, die als geheim klassifizierte Dokumente des MIT veröffentlichen, nun Haftstrafen bis zu zehn Jahren. Die Veröffentlichung von Dokumenten über MIT-Mitglieder wird mit bis zu zwölf Jahren Haft bedroht. Während die Regierung das Gesetz mit der Anpassung an die Regelung anderer Staaten rechtfertigte, sieht die Opposition, die das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten will, dahinter vor allem einen weiteren Machtzuwachs für den Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan.
Beobachterinnen und Beobachter sehen in den neuen Befugnissen für den Geheimdienst zudem den Versuch der türkischen Regierung, Waffengleichheit mit der Gülen-Bewegung herzustellen, die die Regierung beschuldigt, tausende Telefonate und Gespräche von hochrangigen AKP-Politikern aber auch Geheimdienstvertretern und Militärs abgehört und belastende Aufnahmen im Internet veröffentlicht zu haben (www.handelsblatt.com/politik/international/machtkampf-mehr-befugnisse-fuer-den-tuerkischen-geheimdienst/9781628.html; www.zeit.de/politik/ausland/2014-04/tuerkei-geheimdienst-mit; www.hurriyet-dailynews.com/turkish-parliament-approves-controversial-intel-bill.aspx?pageID=238&nID=65214&NewsCatID=338).
Die Regierung begründete die Ausweitung der Rechte des Geheimdienstes im Umgang mit als terroristisch eingestuften Organisationen mit den seit mehreren Jahren zwischen dem MIT und der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zuerst in Oslo und ab dem Jahr 2012 mit ihrem inhaftierten Vorsitzenden Abdullah Öcalan auf der Gefängnisinsel Imrali geführten Gesprächen über ein Ende des jahrzehntelangen gewalttätigen Konfliktes. Solche Verhandlungen waren in der Vergangenheit von mutmaßlichen Gegnerinnen und Gegnern eines Friedensprozesses innerhalb des Staatsapparates durch die Veröffentlichung geheimer Gesprächsmitschnitte im Internet oder einen mit dem Verdacht des Landesverrats begründeten Haftbefehl eines türkischen Staatsanwaltes gegen Geheimdienstchef Hakan Fidan sabotiert worden. Der hochrangige Funktionär der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Duran Kalkan, erklärte zu dem neuen Geheimdienstgesetz allerdings, dieses gäbe dem MIT das Recht, „in der Türkei und überall auf der Welt schmutzige Operationen durchzuführen“ und „politische Gegner überall zu liquidieren“. Es stelle sich also die Frage, ob das Gesetz für den Friedensprozess oder für den Kampf gegen die PKK erlassen wurde, so Duran Kalkan im Interview mit der Nachrichtenagentur Firat News (8. Mai 2014). Im Januar 2014 waren im Internet ein Gesprächsmitschnitt von mutmaßlichen MIT-Agenten sowie ein Dokument des Geheimdienstes veröffentlicht worden, die nahelegen, dass der MIT die Ermordung der drei kurdischen Politikerinnen Sakine Cansiz, Fidan Dogan und Leyla Saylemez am 9. Januar 2013 in den Räumen des Kurdistan-Informationsbüros in Paris angeordnet hatte. Der deutsche Verfassungsschutz hat aufgrund dieses Verdachts laut „DER SPIEGEL“ seine Zusammenarbeit mit dem MIT eingeschränkt (www.spiegel.de/spiegel/print/d-124956822.html).
Nach Meinung von Kritikerinnen und Kritikern gibt das neue Geheimdienstgesetz dem MIT zudem freie Hand bei der logistischen Unterstützung von Aufständischen in Syrien. So werden Militärpolizisten, die im Januar 2014 verdeckte Transporte des Geheimdienstes für syrische Rebellengruppen gestoppt hatten, nun wegen Geheimnisverrats angeklagt (www.hurriyetdailynews.com/lawsuit-opened-on-spying-charges-on-soldiers-who-searched-syria-bound-intel-trucks.aspx?pageID=238&nID=66533&NewsCatID=338).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die im April 2014 vom türkischen Parlament beschlossenen Gesetzesänderungen, die dem Nationalen Nachrichtendienst (MIT) mehr Befugnisse geben?
a) Auf welche Weise und über welche Informationskanäle hat die Bundesregierung Kenntnis über die Gesetzesänderungen erlangt?
b) Falls die Bundesregierung keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Kenntnisse über diese Gesetzesänderungen hat, inwieweit bemüht sie sich um entsprechende Informationen durch Kontakte zur türkischen Regierung?
c) Welche Absichten verfolgt die türkische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Gesetzesänderungen?
d) Welche neuen Befugnisse im Einzelnen hat der türkische Geheimdienst nach Kenntnis der Bundesregierung mit den jüngsten Gesetzesänderungen erhalten?
Inwieweit kommt es nach Einschätzung der Bundesregierung in der Türkei zur Einschränkung demokratischer Rechte und Freiheiten, wie der Pressefreiheit, durch die Gesetzesänderungen für den Geheimdienst?
Inwiefern sind der Bundesregierung Klagen von Oppositionsparteien oder zivilgesellschaftlichen Institutionen in der Türkei über eine Einschränkung demokratischer Rechte und Freiheiten durch das neue Geheimdienstgesetz bekannt geworden?
Hat der türkische Geheimdienst nach Kenntnis der Bundesregierung durch die jüngsten Gesetzesänderungen Befugnisse zur Tötung von politischen Gegnern oder Terrorverdächtigen im In- und Ausland erhalten, und wenn ja, in welchen Fällen, und in welcher Form?
a) Inwieweit verfügte der MIT nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vor den Gesetzesänderungen vom April 2014 über Befugnisse zur Tötung von politischen Gegnern oder Terrorverdächtigen im In- und Ausland?
b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über gezielte Tötungen von politischen Gegnern oder Terrorverdächtigen durch den MIT im In- und Ausland seit dem Jahr 1990?
Bewegen sich die neuen Befugnisse des MIT für Auslandseinsätze nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des internationalen Rechts, und wenn nein, gegen welche völkerrechtlichen Regelungen verstoßen sie?
Bewegen sich die neuen Befugnisse des MIT nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Kriterien für einen EU-Beitritt der Türkei, und wenn nein, wo sieht die Bundesregierung mögliche Diskrepanzen zu den EU-Vorgaben?
Inwieweit sind die Gesetzesänderungen vom April 2014, die dem türkischen Geheimdienst mehr Befugnisse geben, für deutsche Sicherheitsbehörden ein Grund, ihre weitere Zusammenarbeit mit dem MIT zu überdenken und gegebenenfalls einzuschränken?
Inwieweit sind der Bundesregierung Abhör- und sonstige Überwachungsmaßnahmen des türkischen Geheimdienstes in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 1990 zur Kenntnis gelangt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beobachtung, Verfolgung und Infiltrierung türkischer und kurdischer Oppositionsgruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 1990 durch den MIT? Wenn sie keine eigenen derartigen Erkenntnisse haben sollte, inwieweit sind der Bundesregierung Klagen und Beschwerden solcher Gruppierungen über eine Beobachtung, Verfolgung oder Infiltrierung durch den MIT bekannt geworden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beobachtung, Verfolgung und Infiltrierung türkischer und kurdischer Gemeinden und religiöser Gruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 1990 durch den MIT? Wenn sie keine eigenen derartigen Erkenntnisse haben sollte, inwieweit sind der Bundesregierung Klagen und Beschwerden solcher Gemeinden und religiösen Gruppierungen über eine Beobachtung, Verfolgung oder Infiltrierung durch den MIT bekannt geworden?
In welchem Umfang dienten seit dem Jahr 2002 Erkenntnisse des MIT nach Kenntnis der Bundesregierung als Tatsachen oder Hinweise zur Begründung von asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen gegen türkische Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland (Widerruf/Rücknahme von Asyl- oder Flüchtlingsanerkennungen, Ausweisungen, Überwachung ausgewiesener Ausländer etc.)?
Zu welchen Gelegenheiten hat das MIT in den vergangenen Jahren seit dem Jahr 2002 die Bundesregierung ersucht, im Hinblick auf den asyl- oder den aufenthaltsrechtlichen Status von türkischen Staatsangehörigen aktiv zu werden, und um welche konkreten Personen oder Organisationszusammenhänge ging es dabei jeweils?
Über welche Stützpunkte und Operationsbasen genau verfügt der MIT nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland?
In wie vielen und welchen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Behörden gegen mutmaßliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des türkischen Geheimdienstes aufgrund ihrer Aktivitäten in der Bundesregierung ermittelt, und wie gingen die Verfahren aus?
Wurden seit dem Jahr 1990 Mitarbeiter des türkischen Geheimdienstes wegen ihrer Agententätigkeit oder sonstiger Straftaten aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen, und wenn ja, wann, in welchen Fällen, und auf welcher rechtlichen Grundlage?